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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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Josephus erloschen sogar alle Schulden. In der Idee wurzelnd, daß Jehova als Oberlehensherr Seinem auserwählten Volke das Land Kanaan zu Lehen gegeben, das Volk aber den Stämmen, die Stämme den Familien, war das J. eines der mächtigsten Mittel, um den Monotheismus aufrecht zu erhalten und einer der fruchtbarsten Quellen menschlichen Elendes, der allzugroßen Ungleichheit des Besitzes, vorzubeugen. Auch im Urchristenthum finden sich Anfänge des J.s und finden sich noch (Gütergemeinschaft des Clerus, unvollkommene mit freier Verwaltung des Einzelnen im Weltpriesterthum, vollkommene und auf die Armuth des Einzelnen gegründete im Mönchthum). Unter J. versteht man jetzt nur die Zeit des Nachlasses geistiger und überirdischer Schulden, das Ablaßjahr, Jubiläum, und unterscheidet ordentliche und außerordentliche Jubiläen. Das erstere ist jedes 25. Jahr und dauert das ganze Jahr hindurch. Es wurde gleichsam als Frucht des damaligen Volksgeistes 1300 nicht sowohl eingeführt als bestätiget. Eine Bulle Bonifacius VIII. vom 22. Febr. 1300 verhieß für jedes kommende hundertste Jahr einen vollkommnen Ablaß d. i. Nachlaß der zeitlichen Sündenstrafen allen, welche würdig beichten u. communicieren und die Kirchen des hl. Petrus u. Paulus 15mal (die Römer mußten es 30mal thun) besuchten; 1300 sollen 200,000 Pilger in Rom gewesen sein; die Stadt fand dies sehr vortheilhaft u. Clemens VI. verordnete die Feier des J.s schon 1343 für jedes 50. Jahr (1 Mill. Pilger sollen 1349/50 in Rom arg geprellt u. auf dem Heimwege Viele von der Pest weggerafft worden sein), Urban VI. 1389 für jedes 33., Paul II. endlich 1470 auf jedes 25. Jahr, was Sixtus IV. 1473 bestätigte. Besonders stark besucht war das Jubiläum von 1600; das von 1800 wurde gar nicht abgehalten, das von 1825 schwach besucht. Außerordentliche Jubiläen wurden für Abwendung einer Landplage, für eine Papstwahl u. s. f., 1855 für Feststellung des Dogma's von der unbefleckten Empfängniß Mariä ausgeschrieben; sie dauern gewöhnlich nur 14 Tage bis 4 Wochen u. sind bald allgemein, bald nur für einzelne Länder oder Städte bestimmt.


Jubiläum, Jubelfest, s. Jubeljahr; J. heißt auch die Feier, wodurch eine Genossenschaft das Andenken an ihre Gründung, an ein für sie wichtiges Ereigniß oder eine Person (Jubilar) das Andenken an den Antritt eines Amtes. der Erlangung einer Würde u. dgl. feiert.


Jubilate, lat., Frohlocket, Name des 3. Sonntags nach Ostern, weil an demselben der Eingang der hl. Messe mit den Worten: J. Deo omnis terra u. s. f. (Psalm 65) anfängt.


Jubis (schübih), heißen im südlichen Frankreich getrocknete Trauben oder Rosinen.


Juchart, Juchert, Jauchert, Feldmaß, zwischen 28-40000 Quadrat' schwankend.


Juchten, s. Juften.


Jucken (pruritus) eigenthümliche, zum Kratzen veranlassende Empfindung der Haut, theils Symptom verschiedener Hautkrankheiten, theils durch äußere Ursachen (z. B. Ungeziefer) bewirkt. Juckausschlag (prurigo). eine eigenthümliche chronische Hautkrankheit. bestehend in einem blaßgefärbten, mit heftigem Jucken verbundenen Knötchenausschlag. Zur Behandlung dienen hauptsächlich Waschungen, Bäder mit Seife, Kleienabkochung. Einwirkung von Fetten, Pflanzenölen, bei Vollblütigen auch Schröpfen und Aderlaß.


J. U. D. = juris utriusque Doctor, latein., Doctor der beiden Rechte (des römischen und canonischen).


Juda, das Reich, nach dem Abfall der 10 Stämme aus den Stämmen Juda und Benjamin bestehend, behielt Jerusalem als Hauptstadt und damit das hebräische Nationalheiligthum, den Tempel, sank keineswegs so tief und dauernd wie Israel und überlebte dieses Reich um 134 Jahre. Unter den 20 Königen von J., die aus dem Hause Davids waren, trug Salomons schlechtes Beispiel schon beim ersten, Rehabeam oder Roboam, seine Früchte und der mit Israel verbündete Aegypter Sisak plünderte Jerusalem und Salomons Schätze, aber Roboam nahm doch wenigstens die aus Israel vertriebenen Leviten auf und förderte den Götzendienst nicht. Sein

Josephus erloschen sogar alle Schulden. In der Idee wurzelnd, daß Jehova als Oberlehensherr Seinem auserwählten Volke das Land Kanaan zu Lehen gegeben, das Volk aber den Stämmen, die Stämme den Familien, war das J. eines der mächtigsten Mittel, um den Monotheismus aufrecht zu erhalten und einer der fruchtbarsten Quellen menschlichen Elendes, der allzugroßen Ungleichheit des Besitzes, vorzubeugen. Auch im Urchristenthum finden sich Anfänge des J.s und finden sich noch (Gütergemeinschaft des Clerus, unvollkommene mit freier Verwaltung des Einzelnen im Weltpriesterthum, vollkommene und auf die Armuth des Einzelnen gegründete im Mönchthum). Unter J. versteht man jetzt nur die Zeit des Nachlasses geistiger und überirdischer Schulden, das Ablaßjahr, Jubiläum, und unterscheidet ordentliche und außerordentliche Jubiläen. Das erstere ist jedes 25. Jahr und dauert das ganze Jahr hindurch. Es wurde gleichsam als Frucht des damaligen Volksgeistes 1300 nicht sowohl eingeführt als bestätiget. Eine Bulle Bonifacius VIII. vom 22. Febr. 1300 verhieß für jedes kommende hundertste Jahr einen vollkommnen Ablaß d. i. Nachlaß der zeitlichen Sündenstrafen allen, welche würdig beichten u. communicieren und die Kirchen des hl. Petrus u. Paulus 15mal (die Römer mußten es 30mal thun) besuchten; 1300 sollen 200,000 Pilger in Rom gewesen sein; die Stadt fand dies sehr vortheilhaft u. Clemens VI. verordnete die Feier des J.s schon 1343 für jedes 50. Jahr (1 Mill. Pilger sollen 1349/50 in Rom arg geprellt u. auf dem Heimwege Viele von der Pest weggerafft worden sein), Urban VI. 1389 für jedes 33., Paul II. endlich 1470 auf jedes 25. Jahr, was Sixtus IV. 1473 bestätigte. Besonders stark besucht war das Jubiläum von 1600; das von 1800 wurde gar nicht abgehalten, das von 1825 schwach besucht. Außerordentliche Jubiläen wurden für Abwendung einer Landplage, für eine Papstwahl u. s. f., 1855 für Feststellung des Dogmaʼs von der unbefleckten Empfängniß Mariä ausgeschrieben; sie dauern gewöhnlich nur 14 Tage bis 4 Wochen u. sind bald allgemein, bald nur für einzelne Länder oder Städte bestimmt.


Jubiläum, Jubelfest, s. Jubeljahr; J. heißt auch die Feier, wodurch eine Genossenschaft das Andenken an ihre Gründung, an ein für sie wichtiges Ereigniß oder eine Person (Jubilar) das Andenken an den Antritt eines Amtes. der Erlangung einer Würde u. dgl. feiert.


Jubilate, lat., Frohlocket, Name des 3. Sonntags nach Ostern, weil an demselben der Eingang der hl. Messe mit den Worten: J. Deo omnis terra u. s. f. (Psalm 65) anfängt.


Jubis (schübih), heißen im südlichen Frankreich getrocknete Trauben oder Rosinen.


Juchart, Juchert, Jauchert, Feldmaß, zwischen 28–40000 Quadrat' schwankend.


Juchten, s. Juften.


Jucken (pruritus) eigenthümliche, zum Kratzen veranlassende Empfindung der Haut, theils Symptom verschiedener Hautkrankheiten, theils durch äußere Ursachen (z. B. Ungeziefer) bewirkt. Juckausschlag (prurigo). eine eigenthümliche chronische Hautkrankheit. bestehend in einem blaßgefärbten, mit heftigem Jucken verbundenen Knötchenausschlag. Zur Behandlung dienen hauptsächlich Waschungen, Bäder mit Seife, Kleienabkochung. Einwirkung von Fetten, Pflanzenölen, bei Vollblütigen auch Schröpfen und Aderlaß.


J. U. D. = juris utriusque Doctor, latein., Doctor der beiden Rechte (des römischen und canonischen).


Juda, das Reich, nach dem Abfall der 10 Stämme aus den Stämmen Juda und Benjamin bestehend, behielt Jerusalem als Hauptstadt und damit das hebräische Nationalheiligthum, den Tempel, sank keineswegs so tief und dauernd wie Israel und überlebte dieses Reich um 134 Jahre. Unter den 20 Königen von J., die aus dem Hause Davids waren, trug Salomons schlechtes Beispiel schon beim ersten, Rehabeam oder Roboam, seine Früchte und der mit Israel verbündete Aegypter Sisak plünderte Jerusalem und Salomons Schätze, aber Roboam nahm doch wenigstens die aus Israel vertriebenen Leviten auf und förderte den Götzendienst nicht. Sein

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Josephus erloschen sogar alle Schulden. In der Idee wurzelnd, daß Jehova als Oberlehensherr Seinem auserwählten Volke das Land Kanaan zu Lehen gegeben, das Volk aber den Stämmen, die Stämme den Familien, war das J. eines der mächtigsten Mittel, um den Monotheismus aufrecht zu erhalten und einer der fruchtbarsten Quellen menschlichen Elendes, der allzugroßen Ungleichheit des Besitzes, vorzubeugen. Auch im Urchristenthum finden sich Anfänge des J.s und finden sich noch (Gütergemeinschaft des Clerus, unvollkommene mit freier Verwaltung des Einzelnen im Weltpriesterthum, vollkommene und auf die Armuth des Einzelnen gegründete im Mönchthum). Unter J. versteht man jetzt nur die Zeit des Nachlasses geistiger und überirdischer Schulden, das <hi rendition="#g">Ablaßjahr, Jubiläum</hi>, und unterscheidet ordentliche und außerordentliche Jubiläen. Das erstere ist jedes 25. Jahr und dauert das ganze Jahr hindurch. Es wurde gleichsam als Frucht des damaligen Volksgeistes 1300 nicht sowohl eingeführt als bestätiget. Eine Bulle Bonifacius VIII. vom 22. Febr. 1300 verhieß für jedes kommende hundertste Jahr einen vollkommnen Ablaß d. i. Nachlaß der zeitlichen Sündenstrafen allen, welche würdig beichten u. communicieren und die Kirchen des hl. Petrus u. Paulus 15mal (die Römer mußten es 30mal thun) besuchten; 1300 sollen 200,000 Pilger in Rom gewesen sein; die Stadt fand dies sehr vortheilhaft u. Clemens VI. verordnete die Feier des J.s schon 1343 für jedes 50. Jahr (1 Mill. Pilger sollen 1349/50 in Rom arg geprellt u. auf dem Heimwege Viele von der Pest weggerafft worden sein), Urban VI. 1389 für jedes 33., Paul II. endlich 1470 auf jedes 25. Jahr, was Sixtus IV. 1473 bestätigte. Besonders stark besucht war das Jubiläum von 1600; das von 1800 wurde gar nicht abgehalten, das von 1825 schwach besucht. Außerordentliche Jubiläen wurden für Abwendung einer Landplage, für eine Papstwahl u. s. f., 1855 für Feststellung des Dogma&#x02BC;s von der unbefleckten Empfängniß Mariä ausgeschrieben; sie dauern gewöhnlich nur 14 Tage bis 4 Wochen u. sind bald allgemein, bald nur für einzelne Länder oder Städte bestimmt.</p><lb/>
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[503/0504] Josephus erloschen sogar alle Schulden. In der Idee wurzelnd, daß Jehova als Oberlehensherr Seinem auserwählten Volke das Land Kanaan zu Lehen gegeben, das Volk aber den Stämmen, die Stämme den Familien, war das J. eines der mächtigsten Mittel, um den Monotheismus aufrecht zu erhalten und einer der fruchtbarsten Quellen menschlichen Elendes, der allzugroßen Ungleichheit des Besitzes, vorzubeugen. Auch im Urchristenthum finden sich Anfänge des J.s und finden sich noch (Gütergemeinschaft des Clerus, unvollkommene mit freier Verwaltung des Einzelnen im Weltpriesterthum, vollkommene und auf die Armuth des Einzelnen gegründete im Mönchthum). Unter J. versteht man jetzt nur die Zeit des Nachlasses geistiger und überirdischer Schulden, das Ablaßjahr, Jubiläum, und unterscheidet ordentliche und außerordentliche Jubiläen. Das erstere ist jedes 25. Jahr und dauert das ganze Jahr hindurch. Es wurde gleichsam als Frucht des damaligen Volksgeistes 1300 nicht sowohl eingeführt als bestätiget. Eine Bulle Bonifacius VIII. vom 22. Febr. 1300 verhieß für jedes kommende hundertste Jahr einen vollkommnen Ablaß d. i. Nachlaß der zeitlichen Sündenstrafen allen, welche würdig beichten u. communicieren und die Kirchen des hl. Petrus u. Paulus 15mal (die Römer mußten es 30mal thun) besuchten; 1300 sollen 200,000 Pilger in Rom gewesen sein; die Stadt fand dies sehr vortheilhaft u. Clemens VI. verordnete die Feier des J.s schon 1343 für jedes 50. Jahr (1 Mill. Pilger sollen 1349/50 in Rom arg geprellt u. auf dem Heimwege Viele von der Pest weggerafft worden sein), Urban VI. 1389 für jedes 33., Paul II. endlich 1470 auf jedes 25. Jahr, was Sixtus IV. 1473 bestätigte. Besonders stark besucht war das Jubiläum von 1600; das von 1800 wurde gar nicht abgehalten, das von 1825 schwach besucht. Außerordentliche Jubiläen wurden für Abwendung einer Landplage, für eine Papstwahl u. s. f., 1855 für Feststellung des Dogmaʼs von der unbefleckten Empfängniß Mariä ausgeschrieben; sie dauern gewöhnlich nur 14 Tage bis 4 Wochen u. sind bald allgemein, bald nur für einzelne Länder oder Städte bestimmt. Jubiläum, Jubelfest, s. Jubeljahr; J. heißt auch die Feier, wodurch eine Genossenschaft das Andenken an ihre Gründung, an ein für sie wichtiges Ereigniß oder eine Person (Jubilar) das Andenken an den Antritt eines Amtes. der Erlangung einer Würde u. dgl. feiert. Jubilate, lat., Frohlocket, Name des 3. Sonntags nach Ostern, weil an demselben der Eingang der hl. Messe mit den Worten: J. Deo omnis terra u. s. f. (Psalm 65) anfängt. Jubis (schübih), heißen im südlichen Frankreich getrocknete Trauben oder Rosinen. Juchart, Juchert, Jauchert, Feldmaß, zwischen 28–40000 Quadrat' schwankend. Juchten, s. Juften. Jucken (pruritus) eigenthümliche, zum Kratzen veranlassende Empfindung der Haut, theils Symptom verschiedener Hautkrankheiten, theils durch äußere Ursachen (z. B. Ungeziefer) bewirkt. Juckausschlag (prurigo). eine eigenthümliche chronische Hautkrankheit. bestehend in einem blaßgefärbten, mit heftigem Jucken verbundenen Knötchenausschlag. Zur Behandlung dienen hauptsächlich Waschungen, Bäder mit Seife, Kleienabkochung. Einwirkung von Fetten, Pflanzenölen, bei Vollblütigen auch Schröpfen und Aderlaß. J. U. D. = juris utriusque Doctor, latein., Doctor der beiden Rechte (des römischen und canonischen). Juda, das Reich, nach dem Abfall der 10 Stämme aus den Stämmen Juda und Benjamin bestehend, behielt Jerusalem als Hauptstadt und damit das hebräische Nationalheiligthum, den Tempel, sank keineswegs so tief und dauernd wie Israel und überlebte dieses Reich um 134 Jahre. Unter den 20 Königen von J., die aus dem Hause Davids waren, trug Salomons schlechtes Beispiel schon beim ersten, Rehabeam oder Roboam, seine Früchte und der mit Israel verbündete Aegypter Sisak plünderte Jerusalem und Salomons Schätze, aber Roboam nahm doch wenigstens die aus Israel vertriebenen Leviten auf und förderte den Götzendienst nicht. Sein

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 503. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/504>, abgerufen am 01.09.2024.