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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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Mitte; auch in der republikan. Zeit wurden interreges gewählt, wenn man unvorhergesehen in den Fall kam, Consuln wählen zu müssen, oder wenn eine Consulwahl durch das Veto der Tribunen unterbrochen worden war. Ein solcher I. regierte jedoch nicht länger als 5 Tage, so daß bei länger dauerndem Interregnum mehre interreges aufeinander folgten.


Interrogation, lat.-deutsch, Frage; interrogativ, frageweise; Interrogatorien, bei gerichtl. Verhandlungen Gegenfragen; interrogiren, Gegenfragen anfertigen und beibringen.


Interrumpiren, lat.-deutsch, unterbrechen; interrupt, abgebrochen; Interruption, Unterbrechung; interruptio praescriptionis, Unterbrechung der Verjährung.


Interscapulium, lat., der Raum zwischen den Schulterblättern; die innere Hohlfläche des Schulterblatts.


Interseptum, lat., Zwischenwand; das Zwerchfell.


Interspinal, lat.-deutsch, zwischen den Dornfortsätzen der Rückenwirbel liegend.


Interstitium, lat., Zwischenzeit; besonders jene, welche nach dem geistlichen Rechte zwischen dem Empfang der einzelnen geistl. Weihen verfließen soll.


Intertransversal, lat.-deutsch, zwischen den Querfortsätzen der Wirbel gelegen.


Intertrigo, lat., das Wundsein zweier sich berührenden Hautflächen; kommt besonders bei Kindern vor.


Intertritur, lat.-deutsch, Abreibung, Abnutzung.


Interusurium, lat., Zwischeninteresse oder Berechnung, wie viel der Schuldner, der mit dem Willen des Gläubigers eine Schuld früher zahlt als sie fällig ist, zu zahlen habe. Pinckhardt u. Carpzov ziehen vom Capital so viel Zinse ab, um wie viel Jahre die Zahlung der Fälligkeit vorausgeht. Hoffmann u. Leibnitz verlangen eine Summe, welche, mit Einrechnung der davon bis zur Verfallzeit zu ziehenden Zinsen (Leibnitz auch Zinseszinsen), dem wirklichen Capital gleichkommt.


Intervall, lat.-deutsch, in der Musik die Entfernung zwischen 2 Tönen von verschiedener Höhe, oder ihr Verhältniß zu einander in Rücksicht auf ihre verschiedene Höhe. Es gibt 8 I.e innerhalb einer Octav: Prime, Secunde, Terz, Quarte, Quinte, Sexte, Septime, Octav, alle diese jedoch wieder in verschiedener Größe, als rein, groß, übermäßig, klein, vermindert. Die I.e heißen consonirend, wenn sie für das Ohr befriedigend sind, so die kleine u. große Terz, die Quarte, Quinte, die kleine u. große Sexte und die Octav; die andern sind dissonirend, d. h. für das Gehör unbefriedigend u. Auflösung erfordernd. - In der Taktik: der Zwischenraum zwischen 2 neben einander stehenden Truppenabtheilungen, während der Zwischenraum zwischen 2 hinter einander stehenden Abtheilungen Distanz genannt wird. Intervalla lucida, die lichten Zwischenräume bei Irren.


Intervention, lat.-deutsch, Einmischung eines Dritten in einen bereits begonnenen, aber noch nicht beendigten Civilrechtsstreit. Entweder selbständig, mit der Absicht, daß ihm selbst etwas zuerkannt werde (Haupt- od. principale I.), wobei der Intervenient als Kläger in der Regel beide Parteien zu Gegnern hat und mit der I. bewirkt, daß der unterbrochene Proceß stillesteht, bis über die Rechtsansprüche des Intervenienten entschieden ist. Oder nur beistandsweise, um einer Partei den Proceß gewinnen zu helfen (accessorische I.), wie namentlich bei der Streitverkündung (litis denunciatio), wo der Intervenient in der Regel den Rückgriff zu befürchten hat, wenn die unterstützte Partei den Proceß verliert. Oder endlich mit selbständigem Recht, um dessen gleichmäßiger Gefährdung willen der Intervenient der einen Partei zuspringt (gemischte I.). Die Proceßordnungen mancher Länder kennen jedoch die principale u. die gemischte I. gar nicht. In völkerrechtlicher Beziehung ist I. das diplomatische oder militär. Einschreiten eines Staates in die Angelegenheiten eines anderen, gewöhnl. bei Bürgerkriegen; auch das Einschreiten einer 3. Macht, um 2 kriegführende Mächte zum Frieden zu zwingen.


Interversion, lat.-deutsch, Unterschlagung;

Mitte; auch in der republikan. Zeit wurden interreges gewählt, wenn man unvorhergesehen in den Fall kam, Consuln wählen zu müssen, oder wenn eine Consulwahl durch das Veto der Tribunen unterbrochen worden war. Ein solcher I. regierte jedoch nicht länger als 5 Tage, so daß bei länger dauerndem Interregnum mehre interreges aufeinander folgten.


Interrogation, lat.-deutsch, Frage; interrogativ, frageweise; Interrogatorien, bei gerichtl. Verhandlungen Gegenfragen; interrogiren, Gegenfragen anfertigen und beibringen.


Interrumpiren, lat.-deutsch, unterbrechen; interrupt, abgebrochen; Interruption, Unterbrechung; interruptio praescriptionis, Unterbrechung der Verjährung.


Interscapulium, lat., der Raum zwischen den Schulterblättern; die innere Hohlfläche des Schulterblatts.


Interseptum, lat., Zwischenwand; das Zwerchfell.


Interspinal, lat.-deutsch, zwischen den Dornfortsätzen der Rückenwirbel liegend.


Interstitium, lat., Zwischenzeit; besonders jene, welche nach dem geistlichen Rechte zwischen dem Empfang der einzelnen geistl. Weihen verfließen soll.


Intertransversal, lat.-deutsch, zwischen den Querfortsätzen der Wirbel gelegen.


Intertrigo, lat., das Wundsein zweier sich berührenden Hautflächen; kommt besonders bei Kindern vor.


Intertritur, lat.-deutsch, Abreibung, Abnutzung.


Interusurium, lat., Zwischeninteresse oder Berechnung, wie viel der Schuldner, der mit dem Willen des Gläubigers eine Schuld früher zahlt als sie fällig ist, zu zahlen habe. Pinckhardt u. Carpzov ziehen vom Capital so viel Zinse ab, um wie viel Jahre die Zahlung der Fälligkeit vorausgeht. Hoffmann u. Leibnitz verlangen eine Summe, welche, mit Einrechnung der davon bis zur Verfallzeit zu ziehenden Zinsen (Leibnitz auch Zinseszinsen), dem wirklichen Capital gleichkommt.


Intervall, lat.-deutsch, in der Musik die Entfernung zwischen 2 Tönen von verschiedener Höhe, oder ihr Verhältniß zu einander in Rücksicht auf ihre verschiedene Höhe. Es gibt 8 I.e innerhalb einer Octav: Prime, Secunde, Terz, Quarte, Quinte, Sexte, Septime, Octav, alle diese jedoch wieder in verschiedener Größe, als rein, groß, übermäßig, klein, vermindert. Die I.e heißen consonirend, wenn sie für das Ohr befriedigend sind, so die kleine u. große Terz, die Quarte, Quinte, die kleine u. große Sexte und die Octav; die andern sind dissonirend, d. h. für das Gehör unbefriedigend u. Auflösung erfordernd. – In der Taktik: der Zwischenraum zwischen 2 neben einander stehenden Truppenabtheilungen, während der Zwischenraum zwischen 2 hinter einander stehenden Abtheilungen Distanz genannt wird. Intervalla lucida, die lichten Zwischenräume bei Irren.


Intervention, lat.-deutsch, Einmischung eines Dritten in einen bereits begonnenen, aber noch nicht beendigten Civilrechtsstreit. Entweder selbständig, mit der Absicht, daß ihm selbst etwas zuerkannt werde (Haupt- od. principale I.), wobei der Intervenient als Kläger in der Regel beide Parteien zu Gegnern hat und mit der I. bewirkt, daß der unterbrochene Proceß stillesteht, bis über die Rechtsansprüche des Intervenienten entschieden ist. Oder nur beistandsweise, um einer Partei den Proceß gewinnen zu helfen (accessorische I.), wie namentlich bei der Streitverkündung (litis denunciatio), wo der Intervenient in der Regel den Rückgriff zu befürchten hat, wenn die unterstützte Partei den Proceß verliert. Oder endlich mit selbständigem Recht, um dessen gleichmäßiger Gefährdung willen der Intervenient der einen Partei zuspringt (gemischte I.). Die Proceßordnungen mancher Länder kennen jedoch die principale u. die gemischte I. gar nicht. In völkerrechtlicher Beziehung ist I. das diplomatische oder militär. Einschreiten eines Staates in die Angelegenheiten eines anderen, gewöhnl. bei Bürgerkriegen; auch das Einschreiten einer 3. Macht, um 2 kriegführende Mächte zum Frieden zu zwingen.


Interversion, lat.-deutsch, Unterschlagung;

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[428/0429] Mitte; auch in der republikan. Zeit wurden interreges gewählt, wenn man unvorhergesehen in den Fall kam, Consuln wählen zu müssen, oder wenn eine Consulwahl durch das Veto der Tribunen unterbrochen worden war. Ein solcher I. regierte jedoch nicht länger als 5 Tage, so daß bei länger dauerndem Interregnum mehre interreges aufeinander folgten. Interrogation, lat.-deutsch, Frage; interrogativ, frageweise; Interrogatorien, bei gerichtl. Verhandlungen Gegenfragen; interrogiren, Gegenfragen anfertigen und beibringen. Interrumpiren, lat.-deutsch, unterbrechen; interrupt, abgebrochen; Interruption, Unterbrechung; interruptio praescriptionis, Unterbrechung der Verjährung. Interscapulium, lat., der Raum zwischen den Schulterblättern; die innere Hohlfläche des Schulterblatts. Interseptum, lat., Zwischenwand; das Zwerchfell. Interspinal, lat.-deutsch, zwischen den Dornfortsätzen der Rückenwirbel liegend. Interstitium, lat., Zwischenzeit; besonders jene, welche nach dem geistlichen Rechte zwischen dem Empfang der einzelnen geistl. Weihen verfließen soll. Intertransversal, lat.-deutsch, zwischen den Querfortsätzen der Wirbel gelegen. Intertrigo, lat., das Wundsein zweier sich berührenden Hautflächen; kommt besonders bei Kindern vor. Intertritur, lat.-deutsch, Abreibung, Abnutzung. Interusurium, lat., Zwischeninteresse oder Berechnung, wie viel der Schuldner, der mit dem Willen des Gläubigers eine Schuld früher zahlt als sie fällig ist, zu zahlen habe. Pinckhardt u. Carpzov ziehen vom Capital so viel Zinse ab, um wie viel Jahre die Zahlung der Fälligkeit vorausgeht. Hoffmann u. Leibnitz verlangen eine Summe, welche, mit Einrechnung der davon bis zur Verfallzeit zu ziehenden Zinsen (Leibnitz auch Zinseszinsen), dem wirklichen Capital gleichkommt. Intervall, lat.-deutsch, in der Musik die Entfernung zwischen 2 Tönen von verschiedener Höhe, oder ihr Verhältniß zu einander in Rücksicht auf ihre verschiedene Höhe. Es gibt 8 I.e innerhalb einer Octav: Prime, Secunde, Terz, Quarte, Quinte, Sexte, Septime, Octav, alle diese jedoch wieder in verschiedener Größe, als rein, groß, übermäßig, klein, vermindert. Die I.e heißen consonirend, wenn sie für das Ohr befriedigend sind, so die kleine u. große Terz, die Quarte, Quinte, die kleine u. große Sexte und die Octav; die andern sind dissonirend, d. h. für das Gehör unbefriedigend u. Auflösung erfordernd. – In der Taktik: der Zwischenraum zwischen 2 neben einander stehenden Truppenabtheilungen, während der Zwischenraum zwischen 2 hinter einander stehenden Abtheilungen Distanz genannt wird. Intervalla lucida, die lichten Zwischenräume bei Irren. Intervention, lat.-deutsch, Einmischung eines Dritten in einen bereits begonnenen, aber noch nicht beendigten Civilrechtsstreit. Entweder selbständig, mit der Absicht, daß ihm selbst etwas zuerkannt werde (Haupt- od. principale I.), wobei der Intervenient als Kläger in der Regel beide Parteien zu Gegnern hat und mit der I. bewirkt, daß der unterbrochene Proceß stillesteht, bis über die Rechtsansprüche des Intervenienten entschieden ist. Oder nur beistandsweise, um einer Partei den Proceß gewinnen zu helfen (accessorische I.), wie namentlich bei der Streitverkündung (litis denunciatio), wo der Intervenient in der Regel den Rückgriff zu befürchten hat, wenn die unterstützte Partei den Proceß verliert. Oder endlich mit selbständigem Recht, um dessen gleichmäßiger Gefährdung willen der Intervenient der einen Partei zuspringt (gemischte I.). Die Proceßordnungen mancher Länder kennen jedoch die principale u. die gemischte I. gar nicht. In völkerrechtlicher Beziehung ist I. das diplomatische oder militär. Einschreiten eines Staates in die Angelegenheiten eines anderen, gewöhnl. bei Bürgerkriegen; auch das Einschreiten einer 3. Macht, um 2 kriegführende Mächte zum Frieden zu zwingen. Interversion, lat.-deutsch, Unterschlagung;

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 428. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/429>, abgerufen am 01.09.2024.