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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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man in der Physik F. das Vermögen eines Körpers, seine Kräfte ohne äußerliches Hinderniß zu zeigen (freie Bewegung, freie Wärme, freie Luft etc.). Unter sittlicher oder moralischer F. versteht man die Selbständigkeit des Einzelnen zwischen Gutem und Bösem zu wählen (freier Wille); auf ihr beruht alle sittliche und rechtliche Verantwortlichkeit. Unter persönlicher F. begreift man das Recht, nicht das Eigenthum (Sklave) eines andern zu sein, sowie die Sicherheit gegen willkürliche Verhaftung, Mißhandlung etc.; unter politischer F. die durch engere oder weitere Gränzen beschränkte Theilnahme der Staatsbürger an der Leitung und Verwaltung des Staats. Man bezieht ferner den Begriff von F. auf einzelne Verhältnisse und spricht z. B. von Gewerbe-F., Wahl-, Rede-, Preß-, Religions-, Lehr- etc. F.


Freiheitsbäume, d. h. Bäume, welche als Sinnbild aufblühender Freiheit galten, wurden zuerst in Nordamerika während des Unabhängigkeitskrieges in Städten u. Dörfern aufgestellt. Die Franzosen - laut Gregoire zuerst im Mai 1790 ein Dorfpfarrer im Depart. der Vienne - ahmten dies nach, die Jakobiner verzierten die Gipfel der F. mit ihrer phrygischen Mütze, der Convent befahl Anpflanzung von F.n in jedem Ort, auf allen Höhen u. an den Landesgrenzen. Seitdem fehlte es weder bei ihnen noch bei ihren Nachbetern an F.n mit Fahnen, Inschriften u. dergl., so oft eine stärkere Revolutionsbewegung ausbrach. Der Gebrauch mag seinen ersten Ursprung in den Frühlingsfesten unserer heidnischen Vorfahren haben u. ist verwandt mit der noch vielfach vorhandenen Dorfsitte, bei Festen (Kirchweihen, Vogelschießen) Bäume aufzustellen oder Einem bei freudigen Ereignissen einen Maien zu stecken d. h. einen großen Blumenstrauß zu verehren, Bäumchen vor dem Hause aufzupflanzen, endlich mit der Sitte, am Fronleichnamsfeste das Innere der Kirchen und den Prozessionsweg mit Bäumen, Blumen u. s. f. zu schmücken.


Freiheitsmütze, nannte man die rothe, spitzige, phrygische Mütze, welche vor 1789 die franz. Galeerensträflinge trugen und nach Befreiung einiger zu den Galeeren verurtheilten Soldaten zum Abzeichen der Jakobiner wurde. Der Gebrauch hängt wohl weniger damit zusammen, daß das öffentliche Erscheinen mit bedecktem Haupte ein altes Vorrecht der Freien gegenüber den Unfreien war, als mit der Thatsache, daß politische und religiöse Parteien von jeher durch äußere Ab- und Kennzeichen sich zu unterscheiden suchten. Der Hut der ältern Schweizer, die blaue Mütze der Engländer, der Kalabreser der neuesten Zeit u. s. f. haben vor u. nach der Zeit der Jakobinermütze, welche 1848 übrigens vielfach ihre Auferstehung feierte, ihre geschichtliche Rolle gespielt.


Freiheitsstrafen, sind: Landesverweisung, Eingränzung, Gefängniß aller Art.


Freiherr, s. Baron.


Freiligrath, Ferdinand, geb. 1810 zu Detmold, lernte die Kaufmannschaft und conditionirte bis 1839, von welcher Zeit an er ausschließlich der Dichtkunst lebte; 1842 erhielt er von dem preuß. Könige eine Pension, die er 1844 grob aufgab, als er zu der revolutionären Partei bekehrt war. Seitdem hat er eine ziemliche Anzahl polit. Gedichte in die Welt geschleudert und sich zum Herold socialistischen Treibens gemacht, ist aber eben dadurch der deutschen Nation entfremdet worden, die ihn wegen seiner Gewandtheit in der Form und der Lebhaftigkeit seiner Schilderungen fast über Verdienst hoch stellte. Im Jahr 1848 kehrte er aus seiner freiwilligen Verbannung zurück, betheiligte sich an der Revolution und zog sich vor der preuß. Justiz wieder nach London zurück (Gedichte, Stuttgart 1838; eine spätere Nachlese, Stuttgart 1849; Rolands Album, Köln 1840; Rhein. Odeon, Koblenz 1839; Rhein. Jahrbuch, Köln 1840-41 etc.).


Freimaurer (Francmacons, Macons), weitverbreiteter Orden mit geheimen Versammlungen, Erkennungszeichen, Gebräuchen, mit 3 Graden: Lehrlinge, Gesellen, Meister, in einzelne Gesellschaften (Logen, Bauhallen, Hütten genannt) getheilt, von denen mehre mit einander

man in der Physik F. das Vermögen eines Körpers, seine Kräfte ohne äußerliches Hinderniß zu zeigen (freie Bewegung, freie Wärme, freie Luft etc.). Unter sittlicher oder moralischer F. versteht man die Selbständigkeit des Einzelnen zwischen Gutem und Bösem zu wählen (freier Wille); auf ihr beruht alle sittliche und rechtliche Verantwortlichkeit. Unter persönlicher F. begreift man das Recht, nicht das Eigenthum (Sklave) eines andern zu sein, sowie die Sicherheit gegen willkürliche Verhaftung, Mißhandlung etc.; unter politischer F. die durch engere oder weitere Gränzen beschränkte Theilnahme der Staatsbürger an der Leitung und Verwaltung des Staats. Man bezieht ferner den Begriff von F. auf einzelne Verhältnisse und spricht z. B. von Gewerbe-F., Wahl-, Rede-, Preß-, Religions-, Lehr- etc. F.


Freiheitsbäume, d. h. Bäume, welche als Sinnbild aufblühender Freiheit galten, wurden zuerst in Nordamerika während des Unabhängigkeitskrieges in Städten u. Dörfern aufgestellt. Die Franzosen – laut Gregoire zuerst im Mai 1790 ein Dorfpfarrer im Depart. der Vienne – ahmten dies nach, die Jakobiner verzierten die Gipfel der F. mit ihrer phrygischen Mütze, der Convent befahl Anpflanzung von F.n in jedem Ort, auf allen Höhen u. an den Landesgrenzen. Seitdem fehlte es weder bei ihnen noch bei ihren Nachbetern an F.n mit Fahnen, Inschriften u. dergl., so oft eine stärkere Revolutionsbewegung ausbrach. Der Gebrauch mag seinen ersten Ursprung in den Frühlingsfesten unserer heidnischen Vorfahren haben u. ist verwandt mit der noch vielfach vorhandenen Dorfsitte, bei Festen (Kirchweihen, Vogelschießen) Bäume aufzustellen oder Einem bei freudigen Ereignissen einen Maien zu stecken d. h. einen großen Blumenstrauß zu verehren, Bäumchen vor dem Hause aufzupflanzen, endlich mit der Sitte, am Fronleichnamsfeste das Innere der Kirchen und den Prozessionsweg mit Bäumen, Blumen u. s. f. zu schmücken.


Freiheitsmütze, nannte man die rothe, spitzige, phrygische Mütze, welche vor 1789 die franz. Galeerensträflinge trugen und nach Befreiung einiger zu den Galeeren verurtheilten Soldaten zum Abzeichen der Jakobiner wurde. Der Gebrauch hängt wohl weniger damit zusammen, daß das öffentliche Erscheinen mit bedecktem Haupte ein altes Vorrecht der Freien gegenüber den Unfreien war, als mit der Thatsache, daß politische und religiöse Parteien von jeher durch äußere Ab- und Kennzeichen sich zu unterscheiden suchten. Der Hut der ältern Schweizer, die blaue Mütze der Engländer, der Kalabreser der neuesten Zeit u. s. f. haben vor u. nach der Zeit der Jakobinermütze, welche 1848 übrigens vielfach ihre Auferstehung feierte, ihre geschichtliche Rolle gespielt.


Freiheitsstrafen, sind: Landesverweisung, Eingränzung, Gefängniß aller Art.


Freiherr, s. Baron.


Freiligrath, Ferdinand, geb. 1810 zu Detmold, lernte die Kaufmannschaft und conditionirte bis 1839, von welcher Zeit an er ausschließlich der Dichtkunst lebte; 1842 erhielt er von dem preuß. Könige eine Pension, die er 1844 grob aufgab, als er zu der revolutionären Partei bekehrt war. Seitdem hat er eine ziemliche Anzahl polit. Gedichte in die Welt geschleudert und sich zum Herold socialistischen Treibens gemacht, ist aber eben dadurch der deutschen Nation entfremdet worden, die ihn wegen seiner Gewandtheit in der Form und der Lebhaftigkeit seiner Schilderungen fast über Verdienst hoch stellte. Im Jahr 1848 kehrte er aus seiner freiwilligen Verbannung zurück, betheiligte sich an der Revolution und zog sich vor der preuß. Justiz wieder nach London zurück (Gedichte, Stuttgart 1838; eine spätere Nachlese, Stuttgart 1849; Rolands Album, Köln 1840; Rhein. Odeon, Koblenz 1839; Rhein. Jahrbuch, Köln 1840–41 etc.).


Freimaurer (Francmaçons, Maçons), weitverbreiteter Orden mit geheimen Versammlungen, Erkennungszeichen, Gebräuchen, mit 3 Graden: Lehrlinge, Gesellen, Meister, in einzelne Gesellschaften (Logen, Bauhallen, Hütten genannt) getheilt, von denen mehre mit einander

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[795/0796] man in der Physik F. das Vermögen eines Körpers, seine Kräfte ohne äußerliches Hinderniß zu zeigen (freie Bewegung, freie Wärme, freie Luft etc.). Unter sittlicher oder moralischer F. versteht man die Selbständigkeit des Einzelnen zwischen Gutem und Bösem zu wählen (freier Wille); auf ihr beruht alle sittliche und rechtliche Verantwortlichkeit. Unter persönlicher F. begreift man das Recht, nicht das Eigenthum (Sklave) eines andern zu sein, sowie die Sicherheit gegen willkürliche Verhaftung, Mißhandlung etc.; unter politischer F. die durch engere oder weitere Gränzen beschränkte Theilnahme der Staatsbürger an der Leitung und Verwaltung des Staats. Man bezieht ferner den Begriff von F. auf einzelne Verhältnisse und spricht z. B. von Gewerbe-F., Wahl-, Rede-, Preß-, Religions-, Lehr- etc. F. Freiheitsbäume, d. h. Bäume, welche als Sinnbild aufblühender Freiheit galten, wurden zuerst in Nordamerika während des Unabhängigkeitskrieges in Städten u. Dörfern aufgestellt. Die Franzosen – laut Gregoire zuerst im Mai 1790 ein Dorfpfarrer im Depart. der Vienne – ahmten dies nach, die Jakobiner verzierten die Gipfel der F. mit ihrer phrygischen Mütze, der Convent befahl Anpflanzung von F.n in jedem Ort, auf allen Höhen u. an den Landesgrenzen. Seitdem fehlte es weder bei ihnen noch bei ihren Nachbetern an F.n mit Fahnen, Inschriften u. dergl., so oft eine stärkere Revolutionsbewegung ausbrach. Der Gebrauch mag seinen ersten Ursprung in den Frühlingsfesten unserer heidnischen Vorfahren haben u. ist verwandt mit der noch vielfach vorhandenen Dorfsitte, bei Festen (Kirchweihen, Vogelschießen) Bäume aufzustellen oder Einem bei freudigen Ereignissen einen Maien zu stecken d. h. einen großen Blumenstrauß zu verehren, Bäumchen vor dem Hause aufzupflanzen, endlich mit der Sitte, am Fronleichnamsfeste das Innere der Kirchen und den Prozessionsweg mit Bäumen, Blumen u. s. f. zu schmücken. Freiheitsmütze, nannte man die rothe, spitzige, phrygische Mütze, welche vor 1789 die franz. Galeerensträflinge trugen und nach Befreiung einiger zu den Galeeren verurtheilten Soldaten zum Abzeichen der Jakobiner wurde. Der Gebrauch hängt wohl weniger damit zusammen, daß das öffentliche Erscheinen mit bedecktem Haupte ein altes Vorrecht der Freien gegenüber den Unfreien war, als mit der Thatsache, daß politische und religiöse Parteien von jeher durch äußere Ab- und Kennzeichen sich zu unterscheiden suchten. Der Hut der ältern Schweizer, die blaue Mütze der Engländer, der Kalabreser der neuesten Zeit u. s. f. haben vor u. nach der Zeit der Jakobinermütze, welche 1848 übrigens vielfach ihre Auferstehung feierte, ihre geschichtliche Rolle gespielt. Freiheitsstrafen, sind: Landesverweisung, Eingränzung, Gefängniß aller Art. Freiherr, s. Baron. Freiligrath, Ferdinand, geb. 1810 zu Detmold, lernte die Kaufmannschaft und conditionirte bis 1839, von welcher Zeit an er ausschließlich der Dichtkunst lebte; 1842 erhielt er von dem preuß. Könige eine Pension, die er 1844 grob aufgab, als er zu der revolutionären Partei bekehrt war. Seitdem hat er eine ziemliche Anzahl polit. Gedichte in die Welt geschleudert und sich zum Herold socialistischen Treibens gemacht, ist aber eben dadurch der deutschen Nation entfremdet worden, die ihn wegen seiner Gewandtheit in der Form und der Lebhaftigkeit seiner Schilderungen fast über Verdienst hoch stellte. Im Jahr 1848 kehrte er aus seiner freiwilligen Verbannung zurück, betheiligte sich an der Revolution und zog sich vor der preuß. Justiz wieder nach London zurück (Gedichte, Stuttgart 1838; eine spätere Nachlese, Stuttgart 1849; Rolands Album, Köln 1840; Rhein. Odeon, Koblenz 1839; Rhein. Jahrbuch, Köln 1840–41 etc.). Freimaurer (Francmaçons, Maçons), weitverbreiteter Orden mit geheimen Versammlungen, Erkennungszeichen, Gebräuchen, mit 3 Graden: Lehrlinge, Gesellen, Meister, in einzelne Gesellschaften (Logen, Bauhallen, Hütten genannt) getheilt, von denen mehre mit einander

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 795. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/796>, abgerufen am 24.07.2024.