Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.der Kochhitze des Wassers nicht flüchtig sein dürfen. Decollation (vom lat. collum, Hals), Enthauptung; decolliren, enthaupten; in der Chemie Glasröhren durch glühenden Drath, brennenden Terpentinfaden etc. absprengen. Decoloration, lat., Entfärbung; decoloriren, entfärben, verschießen. Decomponiren, in der Chemie, zersetzen; Decomposition, Zersetzung. Decompte (frz. Dekongt), Rechnungsabzug; Gegenrechnung; Abgang an einer Waare; decomptiren, abziehen, in Gegenrechnung bringen. De concert (frz. dö kongßähr), in Uebereinstimmung. Deconcert (frz. Dekongßähr), Mißverständniß; deconcertiren, irre machen. De congruo, lat., nach Billigkeit. Decontenance (frz. Dökongtnangß), Verwirrung, Haltungslosigkeit; decontenanciren, außer Fassung bringen. Deconvenabel, frz.-deutsch, unpassend; ungelegen. Decoration, lat., Verzierung, besonders von Gebäuden, vorzugsweise aber bei dem Theater die Vorrichtung, durch welche auf der Bühne ein bestimmter Raum, der Schauplatz der dramatischen Handlung, mit Hilfe der Malerei dargestellt wird. Sie gründet sich namentlich auf die perspectivische Wirkung der einzelnen Theile auf die Zuschauer und die künstliche Beleuchtung in Betreff der Farben. In der ersten Hinsicht erscheinen die Seiten durch die Coulissen (s. d. Art.) als geschlossen; eine ähnliche Einrichtung hat die Decke; der Grund oder die Gardine schließt die Aussicht. Der Gebrauch der D.en stammt aus Italien (1530). - D., Auszeichnung durch Orden. - Decorateur (-öhr), Künstler, der die Verzierung von Zimmern, Gebäuden etc. anordnet. Decorativ, schmückend, zierend; decoriren, schmücken, namentlich mit Orden. Decortication, lat., Abschälung der Rinde oder Hülfe. Decorum, lat., Anstand, Sitte. Decoupiren, (frz.-deutsch -kup-), abschneiden; zerstückeln. Decourageant (frz. dekuraschang), entmuthigend; Decouragement (Dekuraschmang), Entmuthigung; decouragiren, entmuthigen. Decourt (frz. Dekuhr), Abzug; decourtiren, bei der Bezahlung einer Waare einen Abzug machen. Decouvriren, (frz.-deutsch -kuwriren), entdecken; sich zu erkennen geben. Decreditiren, lat., einen um seinen Credit, sein Ansehen bringen. Decrement, lat., Abnahme, Verfall. Decrepiren, lat., verfallen, ableben; verpuffen; Decrepität, Abgelebtheit. Decrepitation, Decrepitiren, Abknistern, das Zerspringen erhitzter Krystalle, die Wasser eingeschlossen enthalten. Decrescendo, ital., in der Musik, abnehmend, die allmälige Verminderung der Tonkraft. Decret, in einer Prozeßsache alle richterlichen Bescheide und Verfügungen an die Parteien; entweder bloß proceßleitenden (Ladungen, Bekanntmachungen, Aufträge) oder entscheidenden Inhalts (Endurtheile über Haupt- oder Nebenpunkte). - Decretum Divi Marci, Verordnung des Kaisers Mark Aurel, daß der Gläubiger, welcher den Schuldner durch Selbsthilfe zur Zahlung zwingt, zur Strafe sein Forderungsrecht verliert. - Decretum Gratiani, s. Gratian. - D., auch die von der höchsten Staatsgewalt an einzelne Personen oder Behörden ergehenden Befehle, z. B. Anstellungs-D. etc. Decretalen od. Decretalbriefe heißen Verordnungen der Päpste, welche die Kirchenzucht betreffen. - D.sammlungen wurden wegen des gesetzlichen Ansehens der D. in die Canonensammlungen (s. d. Art.) aufgenommen. Nach Gratian wurden die D. als "Extravaganten" d. h. vereinzelnt sich vorfindende, wiederum gesammelt, die vom Papste bestätigte Sammlung des 1275 gest. Raymund von Pennafort als Muster betrachtet und in Mainz zuerst ohne Jahrzahl, dann 1473, zu Rom 1474 und öfters gedruckt. Vorher hatten Bonifaz VIII. (s. d. Art.) als Nachtrag zu den 5 Büchern Gregors IX. in einem liber VI, und Clemens V. (s. Clementina) der Kochhitze des Wassers nicht flüchtig sein dürfen. Decollation (vom lat. collum, Hals), Enthauptung; decolliren, enthaupten; in der Chemie Glasröhren durch glühenden Drath, brennenden Terpentinfaden etc. absprengen. Decoloration, lat., Entfärbung; decoloriren, entfärben, verschießen. Decomponiren, in der Chemie, zersetzen; Decomposition, Zersetzung. Decompte (frz. Dekongt), Rechnungsabzug; Gegenrechnung; Abgang an einer Waare; decomptiren, abziehen, in Gegenrechnung bringen. De concert (frz. dö kongßähr), in Uebereinstimmung. Déconcert (frz. Dekongßähr), Mißverständniß; deconcertiren, irre machen. De congruo, lat., nach Billigkeit. Décontenance (frz. Dökongtnangß), Verwirrung, Haltungslosigkeit; decontenanciren, außer Fassung bringen. Deconvenabel, frz.-deutsch, unpassend; ungelegen. Decoration, lat., Verzierung, besonders von Gebäuden, vorzugsweise aber bei dem Theater die Vorrichtung, durch welche auf der Bühne ein bestimmter Raum, der Schauplatz der dramatischen Handlung, mit Hilfe der Malerei dargestellt wird. Sie gründet sich namentlich auf die perspectivische Wirkung der einzelnen Theile auf die Zuschauer und die künstliche Beleuchtung in Betreff der Farben. In der ersten Hinsicht erscheinen die Seiten durch die Coulissen (s. d. Art.) als geschlossen; eine ähnliche Einrichtung hat die Decke; der Grund oder die Gardine schließt die Aussicht. Der Gebrauch der D.en stammt aus Italien (1530). – D., Auszeichnung durch Orden. – Decorateur (–öhr), Künstler, der die Verzierung von Zimmern, Gebäuden etc. anordnet. Decorativ, schmückend, zierend; decoriren, schmücken, namentlich mit Orden. Decortication, lat., Abschälung der Rinde oder Hülfe. Decorum, lat., Anstand, Sitte. Decoupiren, (frz.-deutsch –kup–), abschneiden; zerstückeln. Décourageant (frz. dekuraschang), entmuthigend; Découragement (Dekuraschmang), Entmuthigung; decouragiren, entmuthigen. Décourt (frz. Dekuhr), Abzug; decourtiren, bei der Bezahlung einer Waare einen Abzug machen. Decouvriren, (frz.-deutsch –kuwriren), entdecken; sich zu erkennen geben. Decreditiren, lat., einen um seinen Credit, sein Ansehen bringen. Decrement, lat., Abnahme, Verfall. Decrepiren, lat., verfallen, ableben; verpuffen; Decrepität, Abgelebtheit. Decrepitation, Decrepitiren, Abknistern, das Zerspringen erhitzter Krystalle, die Wasser eingeschlossen enthalten. Decrescendo, ital., in der Musik, abnehmend, die allmälige Verminderung der Tonkraft. Decret, in einer Prozeßsache alle richterlichen Bescheide und Verfügungen an die Parteien; entweder bloß proceßleitenden (Ladungen, Bekanntmachungen, Aufträge) oder entscheidenden Inhalts (Endurtheile über Haupt- oder Nebenpunkte). – Decretum Divi Marci, Verordnung des Kaisers Mark Aurel, daß der Gläubiger, welcher den Schuldner durch Selbsthilfe zur Zahlung zwingt, zur Strafe sein Forderungsrecht verliert. – Decretum Gratiani, s. Gratian. – D., auch die von der höchsten Staatsgewalt an einzelne Personen oder Behörden ergehenden Befehle, z. B. Anstellungs-D. etc. Decretalen od. Decretalbriefe heißen Verordnungen der Päpste, welche die Kirchenzucht betreffen. – D.sammlungen wurden wegen des gesetzlichen Ansehens der D. in die Canonensammlungen (s. d. Art.) aufgenommen. Nach Gratian wurden die D. als „Extravaganten“ d. h. vereinzelnt sich vorfindende, wiederum gesammelt, die vom Papste bestätigte Sammlung des 1275 gest. Raymund von Pennafort als Muster betrachtet und in Mainz zuerst ohne Jahrzahl, dann 1473, zu Rom 1474 und öfters gedruckt. Vorher hatten Bonifaz VIII. (s. d. Art.) als Nachtrag zu den 5 Büchern Gregors IX. in einem liber VI, und Clemens V. (s. 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Décourt (frz. Dekuhr), Abzug; decourtiren, bei der Bezahlung einer Waare einen Abzug machen.
Decouvriren, (frz.-deutsch –kuwriren), entdecken; sich zu erkennen geben.
Decreditiren, lat., einen um seinen Credit, sein Ansehen bringen.
Decrement, lat., Abnahme, Verfall.
Decrepiren, lat., verfallen, ableben; verpuffen; Decrepität, Abgelebtheit.
Decrepitation, Decrepitiren, Abknistern, das Zerspringen erhitzter Krystalle, die Wasser eingeschlossen enthalten.
Decrescendo, ital., in der Musik, abnehmend, die allmälige Verminderung der Tonkraft.
Decret, in einer Prozeßsache alle richterlichen Bescheide und Verfügungen an die Parteien; entweder bloß proceßleitenden (Ladungen, Bekanntmachungen, Aufträge) oder entscheidenden Inhalts (Endurtheile über Haupt- oder Nebenpunkte). – Decretum Divi Marci, Verordnung des Kaisers Mark Aurel, daß der Gläubiger, welcher den Schuldner durch Selbsthilfe zur Zahlung zwingt, zur Strafe sein Forderungsrecht verliert. – Decretum Gratiani, s. Gratian. – D., auch die von der höchsten Staatsgewalt an einzelne Personen oder Behörden ergehenden Befehle, z. B. Anstellungs-D. etc.
Decretalen od. Decretalbriefe heißen Verordnungen der Päpste, welche die Kirchenzucht betreffen. – D.sammlungen wurden wegen des gesetzlichen Ansehens der D. in die Canonensammlungen (s. d. Art.) aufgenommen. Nach Gratian wurden die D. als „Extravaganten“ d. h. vereinzelnt sich vorfindende, wiederum gesammelt, die vom Papste bestätigte Sammlung des 1275 gest. Raymund von Pennafort als Muster betrachtet und in Mainz zuerst ohne Jahrzahl, dann 1473, zu Rom 1474 und öfters gedruckt. Vorher hatten Bonifaz VIII. (s. d. Art.) als Nachtrag zu den 5 Büchern Gregors IX. in einem liber VI, und Clemens V. (s. Clementina)
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