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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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allgemein herrschenden Constitutionen od. sie bedingenden äußeren Ursachen (z. B. beim Wechsel des Klimas durch Auswanderung etc.) in dem Interesse jedes Einzelnen, sich über die zu solchen Verhältnissen passende Lebenseinrichtung belehren zu lassen.


Constitutum debiti alieni, Bürgschaft, wobei sich der Constituent (im Gegensatz zur fidejussio) hinsichtlich des Objects, der Münzsorten, des Erfüllungsortes, der Bedingungen, des Termins anders verpflichten kann als der Hauptschuldner. - C. deb. proprii, die ausdrücklich erklärte Verpflichtung, eine schon bestehende Civil- oder Naturalobligation wirklich erfüllen zu wollen. - C. possessorium, Uebereinkunft, daß der bisherige Eigenthümer, welcher die Sache an einen Anderen veräußert, sie im Namen dieses Anderen gleichwohl noch im Besitze behalte: häufiger Vorwand für Scheinverkäufe.


Constriction, lat., Zusammenziehung, Beschränkung; constrictiv, constringirend, zusammenziehend. Constrictoren, Schnürmuskeln, in der Anatomie solche Muskeln, welche eine Oeffnung oder einen Kanal des Körpers verengern können.


Construction, lat., geordnete Zusammenfügung, Bau; in der Grammatik die Verbindung der Worte zu Sätzen und der Sätze zu Perioden; in der Mathematik die Darstellung der Lehrsätze durch Figuren; in der Philosophie die Entwickelung der Folgesätze aus gegebenen Principien. Construiren, zusammenfügen, bauen, Sätze bilden, geometrisch darlegen, entwickeln; constructiv, zusammensetzend, ordnend, bauend.


Constupration, lat., Schändung, Nothzucht.


Consubstantiell, lat. consubstantialis mitwesenhaft, der kirchliche Ausdruck zur Bezeichnung der Wesensgleichheit von Vater und Sohn.


Consul, lat., in der röm. Republik die höchste ordentliche Staatsbehörde, der Zahl nach 2, jährlich gewählt, Anführer im Kriege, bis zur Einführung der Prätoren auch die obersten Richter; sie waren die Repräsentanten des Staats nach außen, die Präsidenten des Senats und der Centuriatcomitien, die höchste vollziehende Gewalt, die durch Senatsbeschluß in gefährlichen Lagen unumschränkt gemacht werden konnte, dann wurden sie aber für den Gebrauch derselben verantwortlich. Ihre Auszeichnung bestand in einem elfenbeinernen Stuhl (Sella curulis), elfenbeinernem Stabe, einer Toga mit Purpursaum und in einem Geleite von 12 Lictoren; auch zählte man die Jahre nach den C.n und trug deßwegen ihre Namen in die Jahrbücher ein (Fasti consulares). Nach ihrer Amtsverwaltung hießen sie C.aren; in späteren Zeiten erhielten sie auch die Verwaltung einer Provinz mit dem Namen Pro. C. Unter den Kaisern dauerte die Würde dem Namen nach fort, erlosch in Rom mit dem Untergange des weström. Reichs, im oström. 541 nach Chr. - Die franz. Republik bekam nach dem 18. Brumaire (10. Nov. 1799) 3 C.n, Bonaparte, Cambaceres und Lebrun; Bonaparte vereinigte jedoch als erster, dann als lebenslänglicher C. alle Gewalt in sich und machte 1804 dem C.ate durch das Kaiserthum ein Ende.


Consularmünzen, die Münzen aus den Zeiten der Republik, auf dem Avers den Kopf der Roma, auf dem Revers ein Zwei- oder Viergespann und dergl. zeigend, ohne Inschrift. Consularmedaillen, die auf die 3 franz. Consuln geprägten Medaillen.


Consulent, lat., Rathgeber, Anwalt; consuliren, berathen.


Consuln, heißen jetzt noch die Abgeordneten einzelner Staaten an auswärtigen Handelsplätzen, welche den Auftrag haben, die Unterthanen ihres Staates zu schützen und zu berathen, sie vor Gericht zu vertreten u. für ihre Vertretung zu sorgen, Handelsstreitigkeiten derselben zu schlichten, ihrer Regierung genaue Nachrichten über Handelsangelegenheiten zu geben u. s. w.; natürlich können sie in der Regel der Politik nicht fremd bleiben und besitzen manchmal auch einen diplomatischen Charakter. Diese C. wurden im Mittelalter von den italien. und spanischen Staaten (Barcellona) aufgestellt u. ein

allgemein herrschenden Constitutionen od. sie bedingenden äußeren Ursachen (z. B. beim Wechsel des Klimas durch Auswanderung etc.) in dem Interesse jedes Einzelnen, sich über die zu solchen Verhältnissen passende Lebenseinrichtung belehren zu lassen.


Constitutum debiti alieni, Bürgschaft, wobei sich der Constituent (im Gegensatz zur fidejussio) hinsichtlich des Objects, der Münzsorten, des Erfüllungsortes, der Bedingungen, des Termins anders verpflichten kann als der Hauptschuldner. – C. deb. proprii, die ausdrücklich erklärte Verpflichtung, eine schon bestehende Civil- oder Naturalobligation wirklich erfüllen zu wollen. – C. possessorium, Uebereinkunft, daß der bisherige Eigenthümer, welcher die Sache an einen Anderen veräußert, sie im Namen dieses Anderen gleichwohl noch im Besitze behalte: häufiger Vorwand für Scheinverkäufe.


Constriction, lat., Zusammenziehung, Beschränkung; constrictiv, constringirend, zusammenziehend. Constrictoren, Schnürmuskeln, in der Anatomie solche Muskeln, welche eine Oeffnung oder einen Kanal des Körpers verengern können.


Construction, lat., geordnete Zusammenfügung, Bau; in der Grammatik die Verbindung der Worte zu Sätzen und der Sätze zu Perioden; in der Mathematik die Darstellung der Lehrsätze durch Figuren; in der Philosophie die Entwickelung der Folgesätze aus gegebenen Principien. Construiren, zusammenfügen, bauen, Sätze bilden, geometrisch darlegen, entwickeln; constructiv, zusammensetzend, ordnend, bauend.


Constupration, lat., Schändung, Nothzucht.


Consubstantiell, lat. consubstantialis mitwesenhaft, der kirchliche Ausdruck zur Bezeichnung der Wesensgleichheit von Vater und Sohn.


Consul, lat., in der röm. Republik die höchste ordentliche Staatsbehörde, der Zahl nach 2, jährlich gewählt, Anführer im Kriege, bis zur Einführung der Prätoren auch die obersten Richter; sie waren die Repräsentanten des Staats nach außen, die Präsidenten des Senats und der Centuriatcomitien, die höchste vollziehende Gewalt, die durch Senatsbeschluß in gefährlichen Lagen unumschränkt gemacht werden konnte, dann wurden sie aber für den Gebrauch derselben verantwortlich. Ihre Auszeichnung bestand in einem elfenbeinernen Stuhl (Sella curulis), elfenbeinernem Stabe, einer Toga mit Purpursaum und in einem Geleite von 12 Lictoren; auch zählte man die Jahre nach den C.n und trug deßwegen ihre Namen in die Jahrbücher ein (Fasti consulares). Nach ihrer Amtsverwaltung hießen sie C.aren; in späteren Zeiten erhielten sie auch die Verwaltung einer Provinz mit dem Namen Pro. C. Unter den Kaisern dauerte die Würde dem Namen nach fort, erlosch in Rom mit dem Untergange des weström. Reichs, im oström. 541 nach Chr. – Die franz. Republik bekam nach dem 18. Brumaire (10. Nov. 1799) 3 C.n, Bonaparte, Cambacères und Lebrun; Bonaparte vereinigte jedoch als erster, dann als lebenslänglicher C. alle Gewalt in sich und machte 1804 dem C.ate durch das Kaiserthum ein Ende.


Consularmünzen, die Münzen aus den Zeiten der Republik, auf dem Avers den Kopf der Roma, auf dem Revers ein Zwei- oder Viergespann und dergl. zeigend, ohne Inschrift. Consularmedaillen, die auf die 3 franz. Consuln geprägten Medaillen.


Consulent, lat., Rathgeber, Anwalt; consuliren, berathen.


Consuln, heißen jetzt noch die Abgeordneten einzelner Staaten an auswärtigen Handelsplätzen, welche den Auftrag haben, die Unterthanen ihres Staates zu schützen und zu berathen, sie vor Gericht zu vertreten u. für ihre Vertretung zu sorgen, Handelsstreitigkeiten derselben zu schlichten, ihrer Regierung genaue Nachrichten über Handelsangelegenheiten zu geben u. s. w.; natürlich können sie in der Regel der Politik nicht fremd bleiben und besitzen manchmal auch einen diplomatischen Charakter. Diese C. wurden im Mittelalter von den italien. und spanischen Staaten (Barcellona) aufgestellt u. ein

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[200/0201] allgemein herrschenden Constitutionen od. sie bedingenden äußeren Ursachen (z. B. beim Wechsel des Klimas durch Auswanderung etc.) in dem Interesse jedes Einzelnen, sich über die zu solchen Verhältnissen passende Lebenseinrichtung belehren zu lassen. Constitutum debiti alieni, Bürgschaft, wobei sich der Constituent (im Gegensatz zur fidejussio) hinsichtlich des Objects, der Münzsorten, des Erfüllungsortes, der Bedingungen, des Termins anders verpflichten kann als der Hauptschuldner. – C. deb. proprii, die ausdrücklich erklärte Verpflichtung, eine schon bestehende Civil- oder Naturalobligation wirklich erfüllen zu wollen. – C. possessorium, Uebereinkunft, daß der bisherige Eigenthümer, welcher die Sache an einen Anderen veräußert, sie im Namen dieses Anderen gleichwohl noch im Besitze behalte: häufiger Vorwand für Scheinverkäufe. Constriction, lat., Zusammenziehung, Beschränkung; constrictiv, constringirend, zusammenziehend. Constrictoren, Schnürmuskeln, in der Anatomie solche Muskeln, welche eine Oeffnung oder einen Kanal des Körpers verengern können. Construction, lat., geordnete Zusammenfügung, Bau; in der Grammatik die Verbindung der Worte zu Sätzen und der Sätze zu Perioden; in der Mathematik die Darstellung der Lehrsätze durch Figuren; in der Philosophie die Entwickelung der Folgesätze aus gegebenen Principien. Construiren, zusammenfügen, bauen, Sätze bilden, geometrisch darlegen, entwickeln; constructiv, zusammensetzend, ordnend, bauend. Constupration, lat., Schändung, Nothzucht. Consubstantiell, lat. consubstantialis mitwesenhaft, der kirchliche Ausdruck zur Bezeichnung der Wesensgleichheit von Vater und Sohn. Consul, lat., in der röm. Republik die höchste ordentliche Staatsbehörde, der Zahl nach 2, jährlich gewählt, Anführer im Kriege, bis zur Einführung der Prätoren auch die obersten Richter; sie waren die Repräsentanten des Staats nach außen, die Präsidenten des Senats und der Centuriatcomitien, die höchste vollziehende Gewalt, die durch Senatsbeschluß in gefährlichen Lagen unumschränkt gemacht werden konnte, dann wurden sie aber für den Gebrauch derselben verantwortlich. Ihre Auszeichnung bestand in einem elfenbeinernen Stuhl (Sella curulis), elfenbeinernem Stabe, einer Toga mit Purpursaum und in einem Geleite von 12 Lictoren; auch zählte man die Jahre nach den C.n und trug deßwegen ihre Namen in die Jahrbücher ein (Fasti consulares). Nach ihrer Amtsverwaltung hießen sie C.aren; in späteren Zeiten erhielten sie auch die Verwaltung einer Provinz mit dem Namen Pro. C. Unter den Kaisern dauerte die Würde dem Namen nach fort, erlosch in Rom mit dem Untergange des weström. Reichs, im oström. 541 nach Chr. – Die franz. Republik bekam nach dem 18. Brumaire (10. Nov. 1799) 3 C.n, Bonaparte, Cambacères und Lebrun; Bonaparte vereinigte jedoch als erster, dann als lebenslänglicher C. alle Gewalt in sich und machte 1804 dem C.ate durch das Kaiserthum ein Ende. Consularmünzen, die Münzen aus den Zeiten der Republik, auf dem Avers den Kopf der Roma, auf dem Revers ein Zwei- oder Viergespann und dergl. zeigend, ohne Inschrift. Consularmedaillen, die auf die 3 franz. Consuln geprägten Medaillen. Consulent, lat., Rathgeber, Anwalt; consuliren, berathen. Consuln, heißen jetzt noch die Abgeordneten einzelner Staaten an auswärtigen Handelsplätzen, welche den Auftrag haben, die Unterthanen ihres Staates zu schützen und zu berathen, sie vor Gericht zu vertreten u. für ihre Vertretung zu sorgen, Handelsstreitigkeiten derselben zu schlichten, ihrer Regierung genaue Nachrichten über Handelsangelegenheiten zu geben u. s. w.; natürlich können sie in der Regel der Politik nicht fremd bleiben und besitzen manchmal auch einen diplomatischen Charakter. Diese C. wurden im Mittelalter von den italien. und spanischen Staaten (Barcellona) aufgestellt u. ein

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 200. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/201>, abgerufen am 27.11.2024.