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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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unterzeichnen. Concept, Entwurf, Plan.


Conceptibel, lat., begreiflich; Conception, Wahrnehmung, Vorstellung, Begriff; Empfängniß; conceptiv, empfänglich.


Conceptionbai (engl. Kansepschnbeh), Bai, theilt die neufundländische Halbinsel Avalon in 2 Landzungen; an der Ostküste der Hafen Harbour-Grace.


Concerpiren, lat., zerpflücken, zerreißen.


Concert (eigentlich Wettstreit), Darstellung von Tonstücken von Musikern, Instrumentenspielern oder Sängern; sodann ein Tonstück, das zu einer solchen Darstellung geeignet ist; Concertino (- tschert-), ital., ein kleines C.; concertirende Stimmen, Stimmen, welche abwechselnd die Hauptstimme führen; ein solches Stück heißt Concertante.


Concertmeister, in größeren Orchestern der erste Violinspieler, weil sein Instrument das Orchester gleichsam zusammenhält und ihm den Takt überliefert.


Concertvertrag, Vertrag zwischen England und Rußland vom 11. April 1805 zur Vertreibung der Franzosen aus Norddeutschland, dem später auch Oesterreich beitrat.


Concession, lat., Zugeständniß; obrigkeitliche Ermächtigung zu einem Betrieb; Concessionar, der Inhaber einer solchen C.; concessioniren, ermächtigen, genehmigen; concessionirt, genehmigt, erlaubt. Concessive, einräumend, nachgebend.


Concetti (ital. Contschetti), erkünstelte Witze.


Conchae praeparatae, lat., Pulver aus zerriebenen Austernschalen, Heilmittel gegen Magensäure.


Conchylien, nennt man die Gehäuse u. Schalen der Schnecken u. Muschelthiere, die an Gestalt, Größe u. Farbe sehr verschieden, oft aber von großer Schönheit sind, weßhalb es früher besondere Liebhaberei war, Sammlungen derselben anzulegen. Sie sind entweder einfach, aus einem Stücke bestehend, wie bei den Schnecken, oder zweischalig, wie bei den Muscheln. Auch als Versteinerungen werden viele C. gefunden, von Thiergattungen, die längst ausgestorben, in der Formation des Muschelkalks oft ganze Felsen bildend.


Concierge (frz. Kongßiärsch), Hausmeister, Gefangenwärter. Conciergerie (Kongßiärsch'rih), Gefängniß, zur Schreckenszeit das Hauptgefängniß in Paris.


Concil, concilium, synodus, allgemein eine Zusammenkunft zur Berathung einer Sache, näher eine Versammlung kirchlicher Personen, um unter dem Vorsitze eines gemeinsamen hierarchischen Oberen kirchliche Angelegenheiten zu berathen und zu erledigen. Solche Versammlungen hat es seit dem Apostelconcil zu Jerusalem 44 n. Chr. bis heute stets gegeben und sie stützen sich auf die von Christus gegebene Grundverfassung der Kirche. Wesentlich unterscheidet man C. der eigentlichen Kirchenregenten, des Papstes u. der Bischöfe, wo unter dem Vorsitze des ersteren letztere entscheidende Stimme haben, von den Versammlungen des Clerus einer Diöcese, Diöcesansynoden, synodus episcopalis, synodalis congregatio, wo der Bischof allein Richter und Gesetzgeber ist u. den Klerikern nur eine berathende Stimme zukömmt. Erstere sind 1) allgemeine, öcumenische, concilia generalia, universalia als unter der Autorität des Papstes stehende Versammlungen des ganzen Episcopates, wozu vom Papste alle Bischöfe berufen werden. Der Papst od. dessen Legaten haben den Vorsitz, alle Beschlüsse müssen von ihm bestätigt werden und die auf Glaubens- oder Sittenlehre sich beziehenden sind alsdann unwiderruflich. Unter den 19 öcumenischen C.en sind die von Nicäa, Pisa, Konstanz, Basel und Trient die bekanntesten und letzteres ist zugleich das letzte bis heute geblieben, was sich aus dem seitherigen Gang der Geschichte sehr einfach erklärt. 2) Besondere oder Particular-C. sind National-C. als Versammlung der Bischöfe eines Volkes oder Landes unter ihrem Primas, oder Provinzial-C., Versammlungen der Bischöfe einer Provinz der Kirche unter ihrem Erzbischof oder Metropoliten, den

unterzeichnen. Concept, Entwurf, Plan.


Conceptibel, lat., begreiflich; Conception, Wahrnehmung, Vorstellung, Begriff; Empfängniß; conceptiv, empfänglich.


Conceptionbai (engl. Kansepschnbeh), Bai, theilt die neufundländische Halbinsel Avalon in 2 Landzungen; an der Ostküste der Hafen Harbour-Grace.


Concerpiren, lat., zerpflücken, zerreißen.


Concert (eigentlich Wettstreit), Darstellung von Tonstücken von Musikern, Instrumentenspielern oder Sängern; sodann ein Tonstück, das zu einer solchen Darstellung geeignet ist; Concertino (– tschert–), ital., ein kleines C.; concertirende Stimmen, Stimmen, welche abwechselnd die Hauptstimme führen; ein solches Stück heißt Concertante.


Concertmeister, in größeren Orchestern der erste Violinspieler, weil sein Instrument das Orchester gleichsam zusammenhält und ihm den Takt überliefert.


Concertvertrag, Vertrag zwischen England und Rußland vom 11. April 1805 zur Vertreibung der Franzosen aus Norddeutschland, dem später auch Oesterreich beitrat.


Concession, lat., Zugeständniß; obrigkeitliche Ermächtigung zu einem Betrieb; Concessionar, der Inhaber einer solchen C.; concessioniren, ermächtigen, genehmigen; concessionirt, genehmigt, erlaubt. Concessive, einräumend, nachgebend.


Concetti (ital. Contschetti), erkünstelte Witze.


Conchae praeparatae, lat., Pulver aus zerriebenen Austernschalen, Heilmittel gegen Magensäure.


Conchylien, nennt man die Gehäuse u. Schalen der Schnecken u. Muschelthiere, die an Gestalt, Größe u. Farbe sehr verschieden, oft aber von großer Schönheit sind, weßhalb es früher besondere Liebhaberei war, Sammlungen derselben anzulegen. Sie sind entweder einfach, aus einem Stücke bestehend, wie bei den Schnecken, oder zweischalig, wie bei den Muscheln. Auch als Versteinerungen werden viele C. gefunden, von Thiergattungen, die längst ausgestorben, in der Formation des Muschelkalks oft ganze Felsen bildend.


Concierge (frz. Kongßiärsch), Hausmeister, Gefangenwärter. Conciergerie (Kongßiärschʼrih), Gefängniß, zur Schreckenszeit das Hauptgefängniß in Paris.


Concil, concilium, synodus, allgemein eine Zusammenkunft zur Berathung einer Sache, näher eine Versammlung kirchlicher Personen, um unter dem Vorsitze eines gemeinsamen hierarchischen Oberen kirchliche Angelegenheiten zu berathen und zu erledigen. Solche Versammlungen hat es seit dem Apostelconcil zu Jerusalem 44 n. Chr. bis heute stets gegeben und sie stützen sich auf die von Christus gegebene Grundverfassung der Kirche. Wesentlich unterscheidet man C. der eigentlichen Kirchenregenten, des Papstes u. der Bischöfe, wo unter dem Vorsitze des ersteren letztere entscheidende Stimme haben, von den Versammlungen des Clerus einer Diöcese, Diöcesansynoden, synodus episcopalis, synodalis congregatio, wo der Bischof allein Richter und Gesetzgeber ist u. den Klerikern nur eine berathende Stimme zukömmt. Erstere sind 1) allgemeine, öcumenische, concilia generalia, universalia als unter der Autorität des Papstes stehende Versammlungen des ganzen Episcopates, wozu vom Papste alle Bischöfe berufen werden. Der Papst od. dessen Legaten haben den Vorsitz, alle Beschlüsse müssen von ihm bestätigt werden und die auf Glaubens- oder Sittenlehre sich beziehenden sind alsdann unwiderruflich. Unter den 19 öcumenischen C.en sind die von Nicäa, Pisa, Konstanz, Basel und Trient die bekanntesten und letzteres ist zugleich das letzte bis heute geblieben, was sich aus dem seitherigen Gang der Geschichte sehr einfach erklärt. 2) Besondere oder Particular-C. sind National-C. als Versammlung der Bischöfe eines Volkes oder Landes unter ihrem Primas, oder Provinzial-C., Versammlungen der Bischöfe einer Provinz der Kirche unter ihrem Erzbischof oder Metropoliten, den

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[182/0183] unterzeichnen. Concept, Entwurf, Plan. Conceptibel, lat., begreiflich; Conception, Wahrnehmung, Vorstellung, Begriff; Empfängniß; conceptiv, empfänglich. Conceptionbai (engl. Kansepschnbeh), Bai, theilt die neufundländische Halbinsel Avalon in 2 Landzungen; an der Ostküste der Hafen Harbour-Grace. Concerpiren, lat., zerpflücken, zerreißen. Concert (eigentlich Wettstreit), Darstellung von Tonstücken von Musikern, Instrumentenspielern oder Sängern; sodann ein Tonstück, das zu einer solchen Darstellung geeignet ist; Concertino (– tschert–), ital., ein kleines C.; concertirende Stimmen, Stimmen, welche abwechselnd die Hauptstimme führen; ein solches Stück heißt Concertante. Concertmeister, in größeren Orchestern der erste Violinspieler, weil sein Instrument das Orchester gleichsam zusammenhält und ihm den Takt überliefert. Concertvertrag, Vertrag zwischen England und Rußland vom 11. April 1805 zur Vertreibung der Franzosen aus Norddeutschland, dem später auch Oesterreich beitrat. Concession, lat., Zugeständniß; obrigkeitliche Ermächtigung zu einem Betrieb; Concessionar, der Inhaber einer solchen C.; concessioniren, ermächtigen, genehmigen; concessionirt, genehmigt, erlaubt. Concessive, einräumend, nachgebend. Concetti (ital. Contschetti), erkünstelte Witze. Conchae praeparatae, lat., Pulver aus zerriebenen Austernschalen, Heilmittel gegen Magensäure. Conchylien, nennt man die Gehäuse u. Schalen der Schnecken u. Muschelthiere, die an Gestalt, Größe u. Farbe sehr verschieden, oft aber von großer Schönheit sind, weßhalb es früher besondere Liebhaberei war, Sammlungen derselben anzulegen. Sie sind entweder einfach, aus einem Stücke bestehend, wie bei den Schnecken, oder zweischalig, wie bei den Muscheln. Auch als Versteinerungen werden viele C. gefunden, von Thiergattungen, die längst ausgestorben, in der Formation des Muschelkalks oft ganze Felsen bildend. Concierge (frz. Kongßiärsch), Hausmeister, Gefangenwärter. Conciergerie (Kongßiärschʼrih), Gefängniß, zur Schreckenszeit das Hauptgefängniß in Paris. Concil, concilium, synodus, allgemein eine Zusammenkunft zur Berathung einer Sache, näher eine Versammlung kirchlicher Personen, um unter dem Vorsitze eines gemeinsamen hierarchischen Oberen kirchliche Angelegenheiten zu berathen und zu erledigen. Solche Versammlungen hat es seit dem Apostelconcil zu Jerusalem 44 n. Chr. bis heute stets gegeben und sie stützen sich auf die von Christus gegebene Grundverfassung der Kirche. Wesentlich unterscheidet man C. der eigentlichen Kirchenregenten, des Papstes u. der Bischöfe, wo unter dem Vorsitze des ersteren letztere entscheidende Stimme haben, von den Versammlungen des Clerus einer Diöcese, Diöcesansynoden, synodus episcopalis, synodalis congregatio, wo der Bischof allein Richter und Gesetzgeber ist u. den Klerikern nur eine berathende Stimme zukömmt. Erstere sind 1) allgemeine, öcumenische, concilia generalia, universalia als unter der Autorität des Papstes stehende Versammlungen des ganzen Episcopates, wozu vom Papste alle Bischöfe berufen werden. Der Papst od. dessen Legaten haben den Vorsitz, alle Beschlüsse müssen von ihm bestätigt werden und die auf Glaubens- oder Sittenlehre sich beziehenden sind alsdann unwiderruflich. Unter den 19 öcumenischen C.en sind die von Nicäa, Pisa, Konstanz, Basel und Trient die bekanntesten und letzteres ist zugleich das letzte bis heute geblieben, was sich aus dem seitherigen Gang der Geschichte sehr einfach erklärt. 2) Besondere oder Particular-C. sind National-C. als Versammlung der Bischöfe eines Volkes oder Landes unter ihrem Primas, oder Provinzial-C., Versammlungen der Bischöfe einer Provinz der Kirche unter ihrem Erzbischof oder Metropoliten, den

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/183>, abgerufen am 20.05.2024.