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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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einige Zeit als Ränkemacher entfernt, aber wieder berufen, als man zu den Verhandlungen mit den italien. Staaten einen schlauen Diplomaten brauchte. Er st. 1509 auf seinem Schlosse Argenton und hinterließ in seinen "Memoires" ein ausgezeichnetes historisches Denkmal; in ihnen ist die heimtückische Politik jener Zeit, welche Ludwig XI. so meisterhaft handhabte, getreu dargestellt; ohne irgend ein Urtheil auszusprechen, erzählt C., was er und sein königlicher Herr gethan und dies in einem ganz naiven Style, welcher mit den erzählten Dingen einen eigenthümlichen Gegensatz bildet.


Comitat, s. Gespanschaft.


Comite, frz., engl. Committee (Kamiti), deutsch Ausschuß, eine bestimmte Anzahl Bevollmächtigter, die im Namen einer größeren Gesellschaft handeln. C. secret, in Frankreich Kammerversammlung bei geschlossenen Thüren. Committee general (dschenneral), das ganze Unter- oder Oberhaus, wenn dasselbe nach der 2. Lesung einer Bill zur Erörterung der einzelnen Artikel schreitet; das C. special leitet in der Regel jedes Geschäft des Parlaments ein und hat auch das Recht, jede Person, welche Aufklärung geben kann, vorzuladen.


Comitien die gesetzlichen Versammlungen der römischen Bürger durch einen dazu berechtigten Magistrat. Sie waren: Curiat-C. (comitia curiata), die ursprünglichen, so lange die Patricier allein Bürger waren; diese verloren seit der Gesetzgebung des Servius Tullius immer mehr von ihrer politischen Bedeutung und wurden endlich zu Versammlungen der patricischen Familien in Sachen des Cultus. Centuriat-C. (comitia centuriata), die Versammlung aller röm. Bürger, in welcher nach C. abgestimmt wurde (s. Centurien); an sie gelangten die Anträge des Senats namentlich solche, welche Gesetze betrafen, über Krieg und Frieden; ihnen stand das Gericht über peinliche Klagen gegen röm. Bürger und über Verbrechen gegen den Staat zu. Die Tribut-C. (c. tributa) waren ursprünglich die Versammlung der plebejischen Tribus, später wurden sie die eigentlichen Volksversammlungen, als die Plebejer alle Vorrechte der Patricier vernichtet hatten.


Comitiren, begleiten, Comitat, Begleitung, bei dem Abgange des Studenten von der Universität üblich.


Commandant, der Befehlshaber; Commandantur, Amt und Wohnung des Commandanten. Commandeur (frz. -öhr), der Befehlshaber einer Truppenabtheilung von der Compagnie aufwärts; bei Orden was Comthur; im holländ. Ostindien der Vorsteher eines Comptoirs. Commandiren, befehligen. Commande (frz. Commangd), Nebenwerk einer Festung; Commandement (frz. Kommangdmang), der senkrechte Abstand der Krone eines Werkes über einem tiefer liegenden Werke, die Ueberhöhung, so daß ein und derselbe Punkt von beiden Werken beschossen werden kann.


Commandite, Handelsgesellschaft, bei welchem nur ein Mitglied oder nur einige direct und mit ihrem Vermögen haften (Complementar), während andere nach Maßgabe ihrer Capitalbetheiligung von dem Gewinne beziehen und auch nur im Betrage ihrer Capitalbetheiligung haftbar sind (Commanditist, Commanditar). Sehr häufig versteht man auch unter C. eine Handlung, welche von einer Haupthandlung als Zweighandlung an einem andern Ort angelegt wird.


Commando, militär. Befehl oder dienstlicher Auftrag; kleinere Truppenabtheilung mit bestimmtem Auftrage, z. B. Streifcommando.


Comme il faut (frz. Kom il foh), wie es sein soll!


Commelin (frz. Kommläng), Jerome, gelehrter Buchdrucker aus Douay, ließ sich zuerst in Genf, dann in Heidelberg nieder, st. 1598; von seinen Ausgaben griech. Classiker (Commelinae) war besonders die des Aristoteles geschätzt. Zwei seiner Nachkommen, Johann, geb. 1629, gest. 1692 als Professor der Botanik zu Amsterdam und Kaspar, geb. 1667, gest. 1751 sind als Botaniker bekannt.


Commemoration, lat., die Erinnerung, das Andenken; commemoratio, in der kathol. Kirche die untergeordnete

einige Zeit als Ränkemacher entfernt, aber wieder berufen, als man zu den Verhandlungen mit den italien. Staaten einen schlauen Diplomaten brauchte. Er st. 1509 auf seinem Schlosse Argenton und hinterließ in seinen „Memoires“ ein ausgezeichnetes historisches Denkmal; in ihnen ist die heimtückische Politik jener Zeit, welche Ludwig XI. so meisterhaft handhabte, getreu dargestellt; ohne irgend ein Urtheil auszusprechen, erzählt C., was er und sein königlicher Herr gethan und dies in einem ganz naiven Style, welcher mit den erzählten Dingen einen eigenthümlichen Gegensatz bildet.


Comitat, s. Gespanschaft.


Comité, frz., engl. Committee (Kamiti), deutsch Ausschuß, eine bestimmte Anzahl Bevollmächtigter, die im Namen einer größeren Gesellschaft handeln. C. secret, in Frankreich Kammerversammlung bei geschlossenen Thüren. Committee general (dschenneral), das ganze Unter- oder Oberhaus, wenn dasselbe nach der 2. Lesung einer Bill zur Erörterung der einzelnen Artikel schreitet; das C. special leitet in der Regel jedes Geschäft des Parlaments ein und hat auch das Recht, jede Person, welche Aufklärung geben kann, vorzuladen.


Comitien die gesetzlichen Versammlungen der römischen Bürger durch einen dazu berechtigten Magistrat. Sie waren: Curiat-C. (comitia curiata), die ursprünglichen, so lange die Patricier allein Bürger waren; diese verloren seit der Gesetzgebung des Servius Tullius immer mehr von ihrer politischen Bedeutung und wurden endlich zu Versammlungen der patricischen Familien in Sachen des Cultus. Centuriat-C. (comitia centuriata), die Versammlung aller röm. Bürger, in welcher nach C. abgestimmt wurde (s. Centurien); an sie gelangten die Anträge des Senats namentlich solche, welche Gesetze betrafen, über Krieg und Frieden; ihnen stand das Gericht über peinliche Klagen gegen röm. Bürger und über Verbrechen gegen den Staat zu. Die Tribut-C. (c. tributa) waren ursprünglich die Versammlung der plebejischen Tribus, später wurden sie die eigentlichen Volksversammlungen, als die Plebejer alle Vorrechte der Patricier vernichtet hatten.


Comitiren, begleiten, Comitat, Begleitung, bei dem Abgange des Studenten von der Universität üblich.


Commandant, der Befehlshaber; Commandantur, Amt und Wohnung des Commandanten. Commandeur (frz. –öhr), der Befehlshaber einer Truppenabtheilung von der Compagnie aufwärts; bei Orden was Comthur; im holländ. Ostindien der Vorsteher eines Comptoirs. Commandiren, befehligen. Commande (frz. Commangd), Nebenwerk einer Festung; Commandement (frz. Kommangdmang), der senkrechte Abstand der Krone eines Werkes über einem tiefer liegenden Werke, die Ueberhöhung, so daß ein und derselbe Punkt von beiden Werken beschossen werden kann.


Commandite, Handelsgesellschaft, bei welchem nur ein Mitglied oder nur einige direct und mit ihrem Vermögen haften (Complementar), während andere nach Maßgabe ihrer Capitalbetheiligung von dem Gewinne beziehen und auch nur im Betrage ihrer Capitalbetheiligung haftbar sind (Commanditist, Commanditar). Sehr häufig versteht man auch unter C. eine Handlung, welche von einer Haupthandlung als Zweighandlung an einem andern Ort angelegt wird.


Commando, militär. Befehl oder dienstlicher Auftrag; kleinere Truppenabtheilung mit bestimmtem Auftrage, z. B. Streifcommando.


Comme il faut (frz. Kom il foh), wie es sein soll!


Commelin (frz. Kommläng), Jerôme, gelehrter Buchdrucker aus Douay, ließ sich zuerst in Genf, dann in Heidelberg nieder, st. 1598; von seinen Ausgaben griech. Classiker (Commelinae) war besonders die des Aristoteles geschätzt. Zwei seiner Nachkommen, Johann, geb. 1629, gest. 1692 als Professor der Botanik zu Amsterdam und Kaspar, geb. 1667, gest. 1751 sind als Botaniker bekannt.


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[172/0173] einige Zeit als Ränkemacher entfernt, aber wieder berufen, als man zu den Verhandlungen mit den italien. Staaten einen schlauen Diplomaten brauchte. Er st. 1509 auf seinem Schlosse Argenton und hinterließ in seinen „Memoires“ ein ausgezeichnetes historisches Denkmal; in ihnen ist die heimtückische Politik jener Zeit, welche Ludwig XI. so meisterhaft handhabte, getreu dargestellt; ohne irgend ein Urtheil auszusprechen, erzählt C., was er und sein königlicher Herr gethan und dies in einem ganz naiven Style, welcher mit den erzählten Dingen einen eigenthümlichen Gegensatz bildet. Comitat, s. Gespanschaft. Comité, frz., engl. Committee (Kamiti), deutsch Ausschuß, eine bestimmte Anzahl Bevollmächtigter, die im Namen einer größeren Gesellschaft handeln. C. secret, in Frankreich Kammerversammlung bei geschlossenen Thüren. Committee general (dschenneral), das ganze Unter- oder Oberhaus, wenn dasselbe nach der 2. Lesung einer Bill zur Erörterung der einzelnen Artikel schreitet; das C. special leitet in der Regel jedes Geschäft des Parlaments ein und hat auch das Recht, jede Person, welche Aufklärung geben kann, vorzuladen. Comitien die gesetzlichen Versammlungen der römischen Bürger durch einen dazu berechtigten Magistrat. Sie waren: Curiat-C. (comitia curiata), die ursprünglichen, so lange die Patricier allein Bürger waren; diese verloren seit der Gesetzgebung des Servius Tullius immer mehr von ihrer politischen Bedeutung und wurden endlich zu Versammlungen der patricischen Familien in Sachen des Cultus. Centuriat-C. (comitia centuriata), die Versammlung aller röm. Bürger, in welcher nach C. abgestimmt wurde (s. Centurien); an sie gelangten die Anträge des Senats namentlich solche, welche Gesetze betrafen, über Krieg und Frieden; ihnen stand das Gericht über peinliche Klagen gegen röm. Bürger und über Verbrechen gegen den Staat zu. Die Tribut-C. (c. tributa) waren ursprünglich die Versammlung der plebejischen Tribus, später wurden sie die eigentlichen Volksversammlungen, als die Plebejer alle Vorrechte der Patricier vernichtet hatten. Comitiren, begleiten, Comitat, Begleitung, bei dem Abgange des Studenten von der Universität üblich. Commandant, der Befehlshaber; Commandantur, Amt und Wohnung des Commandanten. Commandeur (frz. –öhr), der Befehlshaber einer Truppenabtheilung von der Compagnie aufwärts; bei Orden was Comthur; im holländ. Ostindien der Vorsteher eines Comptoirs. Commandiren, befehligen. Commande (frz. Commangd), Nebenwerk einer Festung; Commandement (frz. Kommangdmang), der senkrechte Abstand der Krone eines Werkes über einem tiefer liegenden Werke, die Ueberhöhung, so daß ein und derselbe Punkt von beiden Werken beschossen werden kann. Commandite, Handelsgesellschaft, bei welchem nur ein Mitglied oder nur einige direct und mit ihrem Vermögen haften (Complementar), während andere nach Maßgabe ihrer Capitalbetheiligung von dem Gewinne beziehen und auch nur im Betrage ihrer Capitalbetheiligung haftbar sind (Commanditist, Commanditar). Sehr häufig versteht man auch unter C. eine Handlung, welche von einer Haupthandlung als Zweighandlung an einem andern Ort angelegt wird. Commando, militär. Befehl oder dienstlicher Auftrag; kleinere Truppenabtheilung mit bestimmtem Auftrage, z. B. Streifcommando. Comme il faut (frz. Kom il foh), wie es sein soll! Commelin (frz. Kommläng), Jerôme, gelehrter Buchdrucker aus Douay, ließ sich zuerst in Genf, dann in Heidelberg nieder, st. 1598; von seinen Ausgaben griech. Classiker (Commelinae) war besonders die des Aristoteles geschätzt. Zwei seiner Nachkommen, Johann, geb. 1629, gest. 1692 als Professor der Botanik zu Amsterdam und Kaspar, geb. 1667, gest. 1751 sind als Botaniker bekannt. Commemoration, lat., die Erinnerung, das Andenken; commemoratio, in der kathol. Kirche die untergeordnete

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/173>, abgerufen am 27.11.2024.