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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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des Erbtheils bereits empfangen haben. - In der Klostersprache ein frugales Abendessen, so genannt, weil früher aus den Collationes Patrum des Cassian vorgelesen wurde. - Die canonische Uebertragung einer geistlichen Pfründe.


Collationiren, die Abschrift mit der Urschrift vergleichen; im Buchhandel die Untersuchung, ob ein ungebundenes Buch die gehörige Bogenzahl enthält.


Collator, der canonisch zur Uebertragung einer geistlichen Pfründe Berechtigte; Collatur, dieses Recht und die Ausübung desselben.


Colle, Charles, geb. 1709 zu Paris, gest. 1783, Theaterdichter, von dem sich "Partie de chasse de Henri IV." bis jetzt auf dem Theater erhalten hat; er gab auch "Chansons" heraus, die mit Beifall aufgenommen wurden.


Colle, frz., geleimt; beim Billard die dicht am Rande stehende Kugel.


Collectaneen, lat., Sammlung von Stellen aus verschiedenen Schriftstellern, Lesefrüchte; eigene Beobachtungen und Bemerkungen in abgerissener Weise niedergeschrieben.


Collecte, Sammlung zur Unterstützung Bedürftiger; Collectant, ein solcher Sammler. - In der kirchlichen Sprache bedeutete C. ursprünglich die gottesdienstliche Versammlung der Gläubigen; in der Messe bezeichnet C. die Gebete, welche von dem Priester vor der Epistel, vor der Präfation und nach der Communion gebetet werden.


Collectiv, lat., sammelnd, vereinigend. Collectivum (nomen), Sammelwort, faßt die Mehrheit gleichartiger Dinge als Ganzes zusammen, z. B. Heer. C.gesellschaft, offene Handelsgesellschaft, bei der sämmtliche Gesellschaftsmitglieder mit ihrem ganzen Vermögen nach außen haften. C.glas, Convexlinse, in Fernröhren und Mikroskopen unmittelbar hinter dem Brennpunkte der Objectivlinse, hat die Bestimmung die Lichtstrahlen zu convergiren und die Farben des Ocularglases aufzuheben.


Collector, Instrument von Cavallo erfunden, dient zur Verstärkung der Elekrizität.


Colle di Val d'Elsa, Stadt in Toscana, Bischofssitz, 4100 E.; Papier- u. Glasfabrikation, warme Bäder.


Collega, lat., College, Amtsgenosse.


Collegatar, lat., einer von denjenigen, welchen gemeinschaftlich ein Legat, Vermächtniß, zufällt.


College (frz. Collehsch), in Frankreich und Belgien Unterrichtsanstalten, welche zum Besuche der Akademie oder Universität vorbereiten, also unsern Gymnasien und Lyceen entsprechend.


College (Kolledsch), Mehrzahl Colleges (Kolledsches), an den engl. Universitäten Institute, meistens sehr reich dotirt, in welchen Professoren u. Schüler wohnen.


Collegialisch, amtsbrüderlich.


Collegialität, Amtsbrüderlichkeit.


Collegialrechte, Rechte eines Collegiums.


Collegialsystem, im prot. Kirchenrecht die vom Calvinismus ausgehende und während des 18. Jahrhdts. wissenschaftlich ausgebildete Theorie, welche als Gegensatz zum Territorial- und Episcopalsysteme den Kirchengemeinden Selbstregierung zusprach, sie aber ihre Gesellschaftsrechte freiwillig auf die Landesherren übertragen ließ; in der Staatsverwaltung Gegensatz zur Bureaukratie, nämlich der Geschäftsgang, nach welchem ein Collegium gemeinsam berathet und durch Stimmenmehr entscheidet.


Collegianten oder Rhynsburger hießen bibelfeste Arminianer, welche nach der Dordrechter Synode 1618-19 Prediger und öffentlichen Gottesdienst durch sog. Propheten und Conventikel ersetzten, von den Arminianern nur die Verwerfung der Prädestinationslehre behielten, endlich jedes bestimmte Glaubensbekenntniß verwarfen und seit 1800 als organisirte Gemeinden verschwanden.


Collegiaten, Mitglieder einer akadem. Gesellschaft, welche die Einkünfte von Collegiaturen (Gebäude, in welchen einstens eine Anzahl Studenten unter Aufsicht von Lehrern gemeinschaftlich wohnte) zu beziehen haben.


Collegiatstift, ein Collegium von Clerikern, welche für den Chordienst und die Seelsorge präbendirt sind und unter einem Propste oder Decan ihre

des Erbtheils bereits empfangen haben. – In der Klostersprache ein frugales Abendessen, so genannt, weil früher aus den Collationes Patrum des Cassian vorgelesen wurde. – Die canonische Uebertragung einer geistlichen Pfründe.


Collationiren, die Abschrift mit der Urschrift vergleichen; im Buchhandel die Untersuchung, ob ein ungebundenes Buch die gehörige Bogenzahl enthält.


Collator, der canonisch zur Uebertragung einer geistlichen Pfründe Berechtigte; Collatur, dieses Recht und die Ausübung desselben.


Collé, Charles, geb. 1709 zu Paris, gest. 1783, Theaterdichter, von dem sich „Partie de chasse de Henri IV.“ bis jetzt auf dem Theater erhalten hat; er gab auch „Chansons“ heraus, die mit Beifall aufgenommen wurden.


Collé, frz., geleimt; beim Billard die dicht am Rande stehende Kugel.


Collectaneen, lat., Sammlung von Stellen aus verschiedenen Schriftstellern, Lesefrüchte; eigene Beobachtungen und Bemerkungen in abgerissener Weise niedergeschrieben.


Collecte, Sammlung zur Unterstützung Bedürftiger; Collectant, ein solcher Sammler. – In der kirchlichen Sprache bedeutete C. ursprünglich die gottesdienstliche Versammlung der Gläubigen; in der Messe bezeichnet C. die Gebete, welche von dem Priester vor der Epistel, vor der Präfation und nach der Communion gebetet werden.


Collectiv, lat., sammelnd, vereinigend. Collectivum (nomen), Sammelwort, faßt die Mehrheit gleichartiger Dinge als Ganzes zusammen, z. B. Heer. C.gesellschaft, offene Handelsgesellschaft, bei der sämmtliche Gesellschaftsmitglieder mit ihrem ganzen Vermögen nach außen haften. C.glas, Convexlinse, in Fernröhren und Mikroskopen unmittelbar hinter dem Brennpunkte der Objectivlinse, hat die Bestimmung die Lichtstrahlen zu convergiren und die Farben des Ocularglases aufzuheben.


Collector, Instrument von Cavallo erfunden, dient zur Verstärkung der Elekrizität.


Colle di Val d'Elsa, Stadt in Toscana, Bischofssitz, 4100 E.; Papier- u. Glasfabrikation, warme Bäder.


Collega, lat., College, Amtsgenosse.


Collegatar, lat., einer von denjenigen, welchen gemeinschaftlich ein Legat, Vermächtniß, zufällt.


Collége (frz. Collehsch), in Frankreich und Belgien Unterrichtsanstalten, welche zum Besuche der Akademie oder Universität vorbereiten, also unsern Gymnasien und Lyceen entsprechend.


College (Kolledsch), Mehrzahl Colleges (Kolledsches), an den engl. Universitäten Institute, meistens sehr reich dotirt, in welchen Professoren u. Schüler wohnen.


Collegialisch, amtsbrüderlich.


Collegialität, Amtsbrüderlichkeit.


Collegialrechte, Rechte eines Collegiums.


Collegialsystem, im prot. Kirchenrecht die vom Calvinismus ausgehende und während des 18. Jahrhdts. wissenschaftlich ausgebildete Theorie, welche als Gegensatz zum Territorial- und Episcopalsysteme den Kirchengemeinden Selbstregierung zusprach, sie aber ihre Gesellschaftsrechte freiwillig auf die Landesherren übertragen ließ; in der Staatsverwaltung Gegensatz zur Bureaukratie, nämlich der Geschäftsgang, nach welchem ein Collegium gemeinsam berathet und durch Stimmenmehr entscheidet.


Collegianten oder Rhynsburger hießen bibelfeste Arminianer, welche nach der Dordrechter Synode 1618–19 Prediger und öffentlichen Gottesdienst durch sog. Propheten und Conventikel ersetzten, von den Arminianern nur die Verwerfung der Prädestinationslehre behielten, endlich jedes bestimmte Glaubensbekenntniß verwarfen und seit 1800 als organisirte Gemeinden verschwanden.


Collegiaten, Mitglieder einer akadem. Gesellschaft, welche die Einkünfte von Collegiaturen (Gebäude, in welchen einstens eine Anzahl Studenten unter Aufsicht von Lehrern gemeinschaftlich wohnte) zu beziehen haben.


Collegiatstift, ein Collegium von Clerikern, welche für den Chordienst und die Seelsorge präbendirt sind und unter einem Propste oder Decan ihre

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[160/0161] des Erbtheils bereits empfangen haben. – In der Klostersprache ein frugales Abendessen, so genannt, weil früher aus den Collationes Patrum des Cassian vorgelesen wurde. – Die canonische Uebertragung einer geistlichen Pfründe. Collationiren, die Abschrift mit der Urschrift vergleichen; im Buchhandel die Untersuchung, ob ein ungebundenes Buch die gehörige Bogenzahl enthält. Collator, der canonisch zur Uebertragung einer geistlichen Pfründe Berechtigte; Collatur, dieses Recht und die Ausübung desselben. Collé, Charles, geb. 1709 zu Paris, gest. 1783, Theaterdichter, von dem sich „Partie de chasse de Henri IV.“ bis jetzt auf dem Theater erhalten hat; er gab auch „Chansons“ heraus, die mit Beifall aufgenommen wurden. Collé, frz., geleimt; beim Billard die dicht am Rande stehende Kugel. Collectaneen, lat., Sammlung von Stellen aus verschiedenen Schriftstellern, Lesefrüchte; eigene Beobachtungen und Bemerkungen in abgerissener Weise niedergeschrieben. Collecte, Sammlung zur Unterstützung Bedürftiger; Collectant, ein solcher Sammler. – In der kirchlichen Sprache bedeutete C. ursprünglich die gottesdienstliche Versammlung der Gläubigen; in der Messe bezeichnet C. die Gebete, welche von dem Priester vor der Epistel, vor der Präfation und nach der Communion gebetet werden. Collectiv, lat., sammelnd, vereinigend. Collectivum (nomen), Sammelwort, faßt die Mehrheit gleichartiger Dinge als Ganzes zusammen, z. B. Heer. C.gesellschaft, offene Handelsgesellschaft, bei der sämmtliche Gesellschaftsmitglieder mit ihrem ganzen Vermögen nach außen haften. C.glas, Convexlinse, in Fernröhren und Mikroskopen unmittelbar hinter dem Brennpunkte der Objectivlinse, hat die Bestimmung die Lichtstrahlen zu convergiren und die Farben des Ocularglases aufzuheben. Collector, Instrument von Cavallo erfunden, dient zur Verstärkung der Elekrizität. Colle di Val d'Elsa, Stadt in Toscana, Bischofssitz, 4100 E.; Papier- u. Glasfabrikation, warme Bäder. Collega, lat., College, Amtsgenosse. Collegatar, lat., einer von denjenigen, welchen gemeinschaftlich ein Legat, Vermächtniß, zufällt. Collége (frz. Collehsch), in Frankreich und Belgien Unterrichtsanstalten, welche zum Besuche der Akademie oder Universität vorbereiten, also unsern Gymnasien und Lyceen entsprechend. College (Kolledsch), Mehrzahl Colleges (Kolledsches), an den engl. Universitäten Institute, meistens sehr reich dotirt, in welchen Professoren u. Schüler wohnen. Collegialisch, amtsbrüderlich. Collegialität, Amtsbrüderlichkeit. Collegialrechte, Rechte eines Collegiums. Collegialsystem, im prot. Kirchenrecht die vom Calvinismus ausgehende und während des 18. Jahrhdts. wissenschaftlich ausgebildete Theorie, welche als Gegensatz zum Territorial- und Episcopalsysteme den Kirchengemeinden Selbstregierung zusprach, sie aber ihre Gesellschaftsrechte freiwillig auf die Landesherren übertragen ließ; in der Staatsverwaltung Gegensatz zur Bureaukratie, nämlich der Geschäftsgang, nach welchem ein Collegium gemeinsam berathet und durch Stimmenmehr entscheidet. Collegianten oder Rhynsburger hießen bibelfeste Arminianer, welche nach der Dordrechter Synode 1618–19 Prediger und öffentlichen Gottesdienst durch sog. Propheten und Conventikel ersetzten, von den Arminianern nur die Verwerfung der Prädestinationslehre behielten, endlich jedes bestimmte Glaubensbekenntniß verwarfen und seit 1800 als organisirte Gemeinden verschwanden. Collegiaten, Mitglieder einer akadem. Gesellschaft, welche die Einkünfte von Collegiaturen (Gebäude, in welchen einstens eine Anzahl Studenten unter Aufsicht von Lehrern gemeinschaftlich wohnte) zu beziehen haben. Collegiatstift, ein Collegium von Clerikern, welche für den Chordienst und die Seelsorge präbendirt sind und unter einem Propste oder Decan ihre

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/161>, abgerufen am 27.11.2024.