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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Mehrere Synoden verwarfen sie, auch das Concilium zu Rom 799 unter Papst Leo III. bestätigte die Verwerfung und Felix entsagte in demselben Jahre seiner Irrlehre, von Alcuin in einem Colloquium zu Aachen überwiesen, ernstlich und feierlich. Mit Elipandus starb diese Häresie aus.


Adoption, Annahme an Kindesstatt. Im deutschen Recht unbekannt, ebenso im größeren Theile der Schweiz. Dagegen durchs römische Recht, soweit es. Geltung erlangte, eingeführt. Der Adoptirte wird Descendent, d. h. Kind oder Enkel; an Brudersstelle u. s. w. gibt es keine Adoption. Erfolgt die Adoption durch einen Ascendenten, so heißt sie plena; durch eine Drittperson minus plena. Bei jener tritt das Adoptivkind in die Familiengewalt des Adoptivvaters, erlangt dessen Namen und Stand (sofern er höher ist als sein eigener bisheriger), wird Intestaterbe desselben und seiner Agnaten, tritt aus allen Agnationsverhältnissen der natürlichen Familie aus, erwirbt an seinem Vermögen dem Adoptivvater Nießbrauch und Intestaterbrecht. Die A. m. plena erstellt bloß zu Gunsten des Kindes ein Intestaterbrecht. Zur Adoption eines sui juris (Mündigen) ist die landesherrl. Einwilligung erforderlich und heißt im engern Sinn Arrogation. Zur Adoption eines noch in potestate bedarf es vor Gericht der Zustimmung des A.vaters, des A.kindes und dessen, welcher es bisher in seiner Gewalt hatte. Der A.vater muß wenigstens 60 Jahre alt sein, zur Zeit der A. ohne eigene Descendenten, an sich zeugungsfähig, auch mit Rücksicht auf das A.kind, deßhalb 18 Jahre älter als dieses. Der Vormund kann den Mündel nicht adoptiren, der Arme nicht den Reichen. Frauen können nur ausnahmsweise mit Bewilligung des Landesherrn adoptiren, zum Troste für eigene verstorbene Kinder. So in der Hauptsache auch in Oesterreich, Preußen und Sachsen.


Adoration, die Anbetung s. Anbetung. 2. Verehrung, Ehrerbietung. 3. Huldigung, welche dem neuerwählten Papste von den Cardinälen erwiesen wird.


Adorno, berühmtes Geschlecht zu Genua, das der Republik 7 Dogen gab, in der Regel auf franz. Seite, Gegner der Doria.


Ados, franz., in der Gärtnerei ein schräg anlaufendes, gegen den Wind geschütztes, sonniges Gartenbeet, Frühbeet. - Adossiren, abböschen, Adossement (spr. -mang), die Böschung, Abdachung.


Adouciren, aus dem franz., besänftigen, mildern; von Edelsteinen, glätten, von Metallen, weichmachen.


Adour, am Tourmalet in den Hochpyrenäen entspringend, fällt nach 70stündigem Laufe unterhalb Bayonne in den baskischen Meerbusen; der Adour ist von St. Severn an schiffbar.


Adowa, Stadt am Tigre (Habesch), mit 9000 E., Handelsplatz.


ad patres, zu den Vätern gehen, sterben.


ad perpetuam rei memoriam, zum dauernden Andenken.


ad posteriora, auf den Hintern.


Adquisiten, erworbene Güter.


Adramelech, Gott der Sepharvaiten, der nach Samarien durch die Assyrer versetzten Colonisten; man opferte ihm Kinder wie dem Moloch. 2. Sohn des Sanherib, Vatermörder.


Adramyttium, Stadt an der mys. Küste, Lesbos gegenüber, athen. Colonie, bedeutender Handelsort; St. Paulus fuhr auf einem adramytten. Schiffe.


Adrastea, die Unentfliehbare, Beiname der Nemesis.


Adrastus, König von Argos; von Amphiaraus vertrieben floh er zum König Polybus nach Sicyon, seinem Oheim, dessen Nachfolger er wurde. Seine Tochter Argia vermählte er an den Polynices und zog mit diesem als einer der sieben Helden gegen Theben und war der einzige, welcher dem Tode entrann. Im Kriege der Epigonen half er Theben erobern und starb auf der Rückkehr in Megara.


ad ratificandum, lat., zur Genehmigung.


ad referendum, zur Berichterstattung, diplomatische Formel.


ad rem, zur Sache.

Mehrere Synoden verwarfen sie, auch das Concilium zu Rom 799 unter Papst Leo III. bestätigte die Verwerfung und Felix entsagte in demselben Jahre seiner Irrlehre, von Alcuin in einem Colloquium zu Aachen überwiesen, ernstlich und feierlich. Mit Elipandus starb diese Häresie aus.


Adoption, Annahme an Kindesstatt. Im deutschen Recht unbekannt, ebenso im größeren Theile der Schweiz. Dagegen durchs römische Recht, soweit es. Geltung erlangte, eingeführt. Der Adoptirte wird Descendent, d. h. Kind oder Enkel; an Brudersstelle u. s. w. gibt es keine Adoption. Erfolgt die Adoption durch einen Ascendenten, so heißt sie plena; durch eine Drittperson minus plena. Bei jener tritt das Adoptivkind in die Familiengewalt des Adoptivvaters, erlangt dessen Namen und Stand (sofern er höher ist als sein eigener bisheriger), wird Intestaterbe desselben und seiner Agnaten, tritt aus allen Agnationsverhältnissen der natürlichen Familie aus, erwirbt an seinem Vermögen dem Adoptivvater Nießbrauch und Intestaterbrecht. Die A. m. plena erstellt bloß zu Gunsten des Kindes ein Intestaterbrecht. Zur Adoption eines sui juris (Mündigen) ist die landesherrl. Einwilligung erforderlich und heißt im engern Sinn Arrogation. Zur Adoption eines noch in potestate bedarf es vor Gericht der Zustimmung des A.vaters, des A.kindes und dessen, welcher es bisher in seiner Gewalt hatte. Der A.vater muß wenigstens 60 Jahre alt sein, zur Zeit der A. ohne eigene Descendenten, an sich zeugungsfähig, auch mit Rücksicht auf das A.kind, deßhalb 18 Jahre älter als dieses. Der Vormund kann den Mündel nicht adoptiren, der Arme nicht den Reichen. Frauen können nur ausnahmsweise mit Bewilligung des Landesherrn adoptiren, zum Troste für eigene verstorbene Kinder. So in der Hauptsache auch in Oesterreich, Preußen und Sachsen.


Adoration, die Anbetung s. Anbetung. 2. Verehrung, Ehrerbietung. 3. Huldigung, welche dem neuerwählten Papste von den Cardinälen erwiesen wird.


Adorno, berühmtes Geschlecht zu Genua, das der Republik 7 Dogen gab, in der Regel auf franz. Seite, Gegner der Doria.


Ados, franz., in der Gärtnerei ein schräg anlaufendes, gegen den Wind geschütztes, sonniges Gartenbeet, Frühbeet. – Adossiren, abböschen, Adossement (spr. –mang), die Böschung, Abdachung.


Adouciren, aus dem franz., besänftigen, mildern; von Edelsteinen, glätten, von Metallen, weichmachen.


Adour, am Tourmalet in den Hochpyrenäen entspringend, fällt nach 70stündigem Laufe unterhalb Bayonne in den baskischen Meerbusen; der Adour ist von St. Severn an schiffbar.


Adowa, Stadt am Tigré (Habesch), mit 9000 E., Handelsplatz.


ad patres, zu den Vätern gehen, sterben.


ad perpetuam rei memoriam, zum dauernden Andenken.


ad posteriora, auf den Hintern.


Adquisiten, erworbene Güter.


Adramelech, Gott der Sepharvaiten, der nach Samarien durch die Assyrer versetzten Colonisten; man opferte ihm Kinder wie dem Moloch. 2. Sohn des Sanherib, Vatermörder.


Adramyttium, Stadt an der mys. Küste, Lesbos gegenüber, athen. Colonie, bedeutender Handelsort; St. Paulus fuhr auf einem adramytten. Schiffe.


Adrastea, die Unentfliehbare, Beiname der Nemesis.


Adrastus, König von Argos; von Amphiaraus vertrieben floh er zum König Polybus nach Sicyon, seinem Oheim, dessen Nachfolger er wurde. Seine Tochter Argia vermählte er an den Polynices und zog mit diesem als einer der sieben Helden gegen Theben und war der einzige, welcher dem Tode entrann. Im Kriege der Epigonen half er Theben erobern und starb auf der Rückkehr in Megara.


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ad rem, zur Sache.

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[43/0044] Mehrere Synoden verwarfen sie, auch das Concilium zu Rom 799 unter Papst Leo III. bestätigte die Verwerfung und Felix entsagte in demselben Jahre seiner Irrlehre, von Alcuin in einem Colloquium zu Aachen überwiesen, ernstlich und feierlich. Mit Elipandus starb diese Häresie aus. Adoption, Annahme an Kindesstatt. Im deutschen Recht unbekannt, ebenso im größeren Theile der Schweiz. Dagegen durchs römische Recht, soweit es. Geltung erlangte, eingeführt. Der Adoptirte wird Descendent, d. h. Kind oder Enkel; an Brudersstelle u. s. w. gibt es keine Adoption. Erfolgt die Adoption durch einen Ascendenten, so heißt sie plena; durch eine Drittperson minus plena. Bei jener tritt das Adoptivkind in die Familiengewalt des Adoptivvaters, erlangt dessen Namen und Stand (sofern er höher ist als sein eigener bisheriger), wird Intestaterbe desselben und seiner Agnaten, tritt aus allen Agnationsverhältnissen der natürlichen Familie aus, erwirbt an seinem Vermögen dem Adoptivvater Nießbrauch und Intestaterbrecht. Die A. m. plena erstellt bloß zu Gunsten des Kindes ein Intestaterbrecht. Zur Adoption eines sui juris (Mündigen) ist die landesherrl. Einwilligung erforderlich und heißt im engern Sinn Arrogation. Zur Adoption eines noch in potestate bedarf es vor Gericht der Zustimmung des A.vaters, des A.kindes und dessen, welcher es bisher in seiner Gewalt hatte. Der A.vater muß wenigstens 60 Jahre alt sein, zur Zeit der A. ohne eigene Descendenten, an sich zeugungsfähig, auch mit Rücksicht auf das A.kind, deßhalb 18 Jahre älter als dieses. Der Vormund kann den Mündel nicht adoptiren, der Arme nicht den Reichen. Frauen können nur ausnahmsweise mit Bewilligung des Landesherrn adoptiren, zum Troste für eigene verstorbene Kinder. So in der Hauptsache auch in Oesterreich, Preußen und Sachsen. Adoration, die Anbetung s. Anbetung. 2. Verehrung, Ehrerbietung. 3. Huldigung, welche dem neuerwählten Papste von den Cardinälen erwiesen wird. Adorno, berühmtes Geschlecht zu Genua, das der Republik 7 Dogen gab, in der Regel auf franz. Seite, Gegner der Doria. Ados, franz., in der Gärtnerei ein schräg anlaufendes, gegen den Wind geschütztes, sonniges Gartenbeet, Frühbeet. – Adossiren, abböschen, Adossement (spr. –mang), die Böschung, Abdachung. Adouciren, aus dem franz., besänftigen, mildern; von Edelsteinen, glätten, von Metallen, weichmachen. Adour, am Tourmalet in den Hochpyrenäen entspringend, fällt nach 70stündigem Laufe unterhalb Bayonne in den baskischen Meerbusen; der Adour ist von St. Severn an schiffbar. Adowa, Stadt am Tigré (Habesch), mit 9000 E., Handelsplatz. ad patres, zu den Vätern gehen, sterben. ad perpetuam rei memoriam, zum dauernden Andenken. ad posteriora, auf den Hintern. Adquisiten, erworbene Güter. Adramelech, Gott der Sepharvaiten, der nach Samarien durch die Assyrer versetzten Colonisten; man opferte ihm Kinder wie dem Moloch. 2. Sohn des Sanherib, Vatermörder. Adramyttium, Stadt an der mys. Küste, Lesbos gegenüber, athen. Colonie, bedeutender Handelsort; St. Paulus fuhr auf einem adramytten. Schiffe. Adrastea, die Unentfliehbare, Beiname der Nemesis. Adrastus, König von Argos; von Amphiaraus vertrieben floh er zum König Polybus nach Sicyon, seinem Oheim, dessen Nachfolger er wurde. Seine Tochter Argia vermählte er an den Polynices und zog mit diesem als einer der sieben Helden gegen Theben und war der einzige, welcher dem Tode entrann. Im Kriege der Epigonen half er Theben erobern und starb auf der Rückkehr in Megara. ad ratificandum, lat., zur Genehmigung. ad referendum, zur Berichterstattung, diplomatische Formel. ad rem, zur Sache.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/44>, abgerufen am 30.04.2024.