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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Beurtheilung den Klagevortrag des Staatsklägers.


Anklam, Kreisstadt im preuß. Reg.-Bez. Stettin, an der Peene, ohne Militär 10097 E.; Tuch- und Leinwandfabrikation, Schiffahrt.


Ankteriasmus, s. Infibulation.


Ankyloblepharon, griech., Verwachsung der Augenliedränder; der daran Leidende ist Ankylops.


Ankyloglosson, Verwachsung der Zunge mit einer Stelle der Mundhöhle.


Ankylomerismus, jede Verwachsung zweier Körpertheile.


Ankylosis, die gehemmte oder gänzlich aufgehobene Beweglichkeit eines Gelenkes; sie heißt die wahre, wenn die Flächen der beiden Gelenkknochen mit einander verwachsen sind und ist dann in der Regel unheilbar; die falsche, wenn die Gelenkbänder verwachsen sind oder anhaltender Krampf der Muskeln die Unbeweglichkeit des Gelenkes verursacht; gegen die falsche werden Einreibungen, Zugmittel, Bäder u. s. w. gebraucht. Veranlassungen der A. sind: Verletzungen, Gicht, Lustseuche, krankhafte Disposition des Organismus.


Anländung = Alluvion, Anschwemmung eines Stückes Land, besonders an der Nordsee, wird nach Jahren eingedeicht und bebaut; über das Eigenthumsrecht gelten nicht überall dieselben Bestimmungen.


Anlauf, in der Baukunst das Verbindungsglied zweier gerader Theile, wenn deren Unteres weiter hervortritt als das Obere.


Anlaufen des Stahls und Eisens, denselben eine purpurne, blaue oder gelbe Farbe geben, damit sie schöner aussehen und weniger leicht rosten. Das gehärtete und polirte Metall erhält, je nachdem die Hitze gesteigert wird, die gelbe, karmoisinrothe und dunkelblaue Farbe. Das schwächere Glühen des Stahles wird Anlassen genannt; es mindert die durch schnelles Abkühlen entstandene zu große Sprödigkeit.


Anlegespan heißen die Buchdrucker einen Holzspan, mit der sie der Columne in der Form die richtige Stellung geben, und der dem Rähmchen als Träger dient. Anlegestege sind schmale, lange, linealgenaue Holz- oder Metallstücke, welche in der Form zwischen die Columnen gelegt werden; sie bewirken den weißen Raum zwischen den Columnen.


Anleihen, Anlehen, Darlehen ist das Rechtsgeschäft, durch welches eine verwerthbare Sache mittelst einer wahren oder uneigentlichen Uebergabe auf jemanden übertragen wird, unter der Bedingung, das Empfangene in demselben Maße und derselben Art wieder zu geben. Im engeren Sinne versteht man unter Anlehen das Darleihen von Kapitalien (Geld) gegen oder ohne Entrichtung eines jährlichen Zinses. Nach der Person des Empfängers sind die Anlehen öffentliche oder Privatanlehen. Ueber letztere s. Darlehen, und über erstere Staatsanlehen, Staatspapiere. Nach der Art der Zurückbezahlung unterscheidet man zwischen gewöhnlichen Anlehen, welche nach einer vorherbestimmten oder einer erst vom Schuldner zu bestimmenden Zeit oder nach einer bestimmten Aufkündigungszeit im Ganzen wiederzugeben sind, und zwischen solchen, die in Jahresraten zurückbezahlt werden, s. Annuitäten, Renten.


Anliegen, in der Seemannssprache auf etwas zusegeln; anluegen oder anluven, das Schiff von einem andern oder der Küste wegwenden.


Anmelderollen haben auf dem Theater diejenigen, welche Briefe überbringen, Thüren öffnen, Personen anmelden.


Anna, St., nach der Tradition die Frau des hl. Joachim und Mutter der allerseligsten Jungfrau Maria; ihr Fest am 26. Juli.


Anna, myth., mit dem Beinamen Perenna, altlatinische Jahresgöttin, die Spenderin der Gaben des Feldes, daher Nährmutter des Volkes. Die spätere Umbildung der Mythe machte sie zur Schwester der Dido, welche zu Aeneas nach Italien kommt, aber von der Eifersucht der Lavinia verfolgt sich in den Fluß Numicius stürzt und als Nymphe verehrt wird.


Anna Komnena, Tochter des byzant. Kaisers Alexius, geb. 1083, ging nach dem Tode ihres Mannes Nicephorus Bryennius in ein Kloster, wo sie 1148 starb. Schrieb 19 Bücher über Alexius

Beurtheilung den Klagevortrag des Staatsklägers.


Anklam, Kreisstadt im preuß. Reg.-Bez. Stettin, an der Peene, ohne Militär 10097 E.; Tuch- und Leinwandfabrikation, Schiffahrt.


Ankteriasmus, s. Infibulation.


Ankyloblepharon, griech., Verwachsung der Augenliedränder; der daran Leidende ist Ankylops.


Ankyloglosson, Verwachsung der Zunge mit einer Stelle der Mundhöhle.


Ankylomerismus, jede Verwachsung zweier Körpertheile.


Ankylosis, die gehemmte oder gänzlich aufgehobene Beweglichkeit eines Gelenkes; sie heißt die wahre, wenn die Flächen der beiden Gelenkknochen mit einander verwachsen sind und ist dann in der Regel unheilbar; die falsche, wenn die Gelenkbänder verwachsen sind oder anhaltender Krampf der Muskeln die Unbeweglichkeit des Gelenkes verursacht; gegen die falsche werden Einreibungen, Zugmittel, Bäder u. s. w. gebraucht. Veranlassungen der A. sind: Verletzungen, Gicht, Lustseuche, krankhafte Disposition des Organismus.


Anländung = Alluvion, Anschwemmung eines Stückes Land, besonders an der Nordsee, wird nach Jahren eingedeicht und bebaut; über das Eigenthumsrecht gelten nicht überall dieselben Bestimmungen.


Anlauf, in der Baukunst das Verbindungsglied zweier gerader Theile, wenn deren Unteres weiter hervortritt als das Obere.


Anlaufen des Stahls und Eisens, denselben eine purpurne, blaue oder gelbe Farbe geben, damit sie schöner aussehen und weniger leicht rosten. Das gehärtete und polirte Metall erhält, je nachdem die Hitze gesteigert wird, die gelbe, karmoisinrothe und dunkelblaue Farbe. Das schwächere Glühen des Stahles wird Anlassen genannt; es mindert die durch schnelles Abkühlen entstandene zu große Sprödigkeit.


Anlegespan heißen die Buchdrucker einen Holzspan, mit der sie der Columne in der Form die richtige Stellung geben, und der dem Rähmchen als Träger dient. Anlegestege sind schmale, lange, linealgenaue Holz- oder Metallstücke, welche in der Form zwischen die Columnen gelegt werden; sie bewirken den weißen Raum zwischen den Columnen.


Anleihen, Anlehen, Darlehen ist das Rechtsgeschäft, durch welches eine verwerthbare Sache mittelst einer wahren oder uneigentlichen Uebergabe auf jemanden übertragen wird, unter der Bedingung, das Empfangene in demselben Maße und derselben Art wieder zu geben. Im engeren Sinne versteht man unter Anlehen das Darleihen von Kapitalien (Geld) gegen oder ohne Entrichtung eines jährlichen Zinses. Nach der Person des Empfängers sind die Anlehen öffentliche oder Privatanlehen. Ueber letztere s. Darlehen, und über erstere Staatsanlehen, Staatspapiere. Nach der Art der Zurückbezahlung unterscheidet man zwischen gewöhnlichen Anlehen, welche nach einer vorherbestimmten oder einer erst vom Schuldner zu bestimmenden Zeit oder nach einer bestimmten Aufkündigungszeit im Ganzen wiederzugeben sind, und zwischen solchen, die in Jahresraten zurückbezahlt werden, s. Annuitäten, Renten.


Anliegen, in der Seemannssprache auf etwas zusegeln; anluegen oder anluven, das Schiff von einem andern oder der Küste wegwenden.


Anmelderollen haben auf dem Theater diejenigen, welche Briefe überbringen, Thüren öffnen, Personen anmelden.


Anna, St., nach der Tradition die Frau des hl. Joachim und Mutter der allerseligsten Jungfrau Maria; ihr Fest am 26. Juli.


Anna, myth., mit dem Beinamen Perenna, altlatinische Jahresgöttin, die Spenderin der Gaben des Feldes, daher Nährmutter des Volkes. Die spätere Umbildung der Mythe machte sie zur Schwester der Dido, welche zu Aeneas nach Italien kommt, aber von der Eifersucht der Lavinia verfolgt sich in den Fluß Numicius stürzt und als Nymphe verehrt wird.


Anna Komnena, Tochter des byzant. Kaisers Alexius, geb. 1083, ging nach dem Tode ihres Mannes Nicephorus Bryennius in ein Kloster, wo sie 1148 starb. Schrieb 19 Bücher über Alexius

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[196/0197] Beurtheilung den Klagevortrag des Staatsklägers. Anklam, Kreisstadt im preuß. Reg.-Bez. Stettin, an der Peene, ohne Militär 10097 E.; Tuch- und Leinwandfabrikation, Schiffahrt. Ankteriasmus, s. Infibulation. Ankyloblepharon, griech., Verwachsung der Augenliedränder; der daran Leidende ist Ankylops. Ankyloglosson, Verwachsung der Zunge mit einer Stelle der Mundhöhle. Ankylomerismus, jede Verwachsung zweier Körpertheile. Ankylosis, die gehemmte oder gänzlich aufgehobene Beweglichkeit eines Gelenkes; sie heißt die wahre, wenn die Flächen der beiden Gelenkknochen mit einander verwachsen sind und ist dann in der Regel unheilbar; die falsche, wenn die Gelenkbänder verwachsen sind oder anhaltender Krampf der Muskeln die Unbeweglichkeit des Gelenkes verursacht; gegen die falsche werden Einreibungen, Zugmittel, Bäder u. s. w. gebraucht. Veranlassungen der A. sind: Verletzungen, Gicht, Lustseuche, krankhafte Disposition des Organismus. Anländung = Alluvion, Anschwemmung eines Stückes Land, besonders an der Nordsee, wird nach Jahren eingedeicht und bebaut; über das Eigenthumsrecht gelten nicht überall dieselben Bestimmungen. Anlauf, in der Baukunst das Verbindungsglied zweier gerader Theile, wenn deren Unteres weiter hervortritt als das Obere. Anlaufen des Stahls und Eisens, denselben eine purpurne, blaue oder gelbe Farbe geben, damit sie schöner aussehen und weniger leicht rosten. Das gehärtete und polirte Metall erhält, je nachdem die Hitze gesteigert wird, die gelbe, karmoisinrothe und dunkelblaue Farbe. Das schwächere Glühen des Stahles wird Anlassen genannt; es mindert die durch schnelles Abkühlen entstandene zu große Sprödigkeit. Anlegespan heißen die Buchdrucker einen Holzspan, mit der sie der Columne in der Form die richtige Stellung geben, und der dem Rähmchen als Träger dient. Anlegestege sind schmale, lange, linealgenaue Holz- oder Metallstücke, welche in der Form zwischen die Columnen gelegt werden; sie bewirken den weißen Raum zwischen den Columnen. Anleihen, Anlehen, Darlehen ist das Rechtsgeschäft, durch welches eine verwerthbare Sache mittelst einer wahren oder uneigentlichen Uebergabe auf jemanden übertragen wird, unter der Bedingung, das Empfangene in demselben Maße und derselben Art wieder zu geben. Im engeren Sinne versteht man unter Anlehen das Darleihen von Kapitalien (Geld) gegen oder ohne Entrichtung eines jährlichen Zinses. Nach der Person des Empfängers sind die Anlehen öffentliche oder Privatanlehen. Ueber letztere s. Darlehen, und über erstere Staatsanlehen, Staatspapiere. Nach der Art der Zurückbezahlung unterscheidet man zwischen gewöhnlichen Anlehen, welche nach einer vorherbestimmten oder einer erst vom Schuldner zu bestimmenden Zeit oder nach einer bestimmten Aufkündigungszeit im Ganzen wiederzugeben sind, und zwischen solchen, die in Jahresraten zurückbezahlt werden, s. Annuitäten, Renten. Anliegen, in der Seemannssprache auf etwas zusegeln; anluegen oder anluven, das Schiff von einem andern oder der Küste wegwenden. Anmelderollen haben auf dem Theater diejenigen, welche Briefe überbringen, Thüren öffnen, Personen anmelden. Anna, St., nach der Tradition die Frau des hl. Joachim und Mutter der allerseligsten Jungfrau Maria; ihr Fest am 26. Juli. Anna, myth., mit dem Beinamen Perenna, altlatinische Jahresgöttin, die Spenderin der Gaben des Feldes, daher Nährmutter des Volkes. Die spätere Umbildung der Mythe machte sie zur Schwester der Dido, welche zu Aeneas nach Italien kommt, aber von der Eifersucht der Lavinia verfolgt sich in den Fluß Numicius stürzt und als Nymphe verehrt wird. Anna Komnena, Tochter des byzant. Kaisers Alexius, geb. 1083, ging nach dem Tode ihres Mannes Nicephorus Bryennius in ein Kloster, wo sie 1148 starb. Schrieb 19 Bücher über Alexius

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 196. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/197>, abgerufen am 25.11.2024.