[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.eine abschlägige Antwort, oder, so zu Antwort des Vatters, wenn er dem Lieber Herr und guter Freund! Jch dancke demselben für die gute Nei- das D 5
eine abſchlaͤgige Antwort, oder, ſo zu Antwort des Vatters, wenn er dem Lieber Herr und guter Freund! Jch dancke demſelben fuͤr die gute Nei- das D 5
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eine abſchlaͤgige Antwort, oder, ſo zu
reden, einen Korb, bekommt, welche
gemeiniglich mit ſcheinbaren Gruͤnden
und Entſchuldigungen geſchmuͤckt zu ſeyn
pflegen.
Antwort des Vatters, wenn er dem
Freyer ſeine Tochter nicht ge-
ben will:
Lieber Herr und guter Freund!
Jch dancke demſelben fuͤr die gute Nei-
gung und Gewogenheit, ſo ſie zu meinem
Kind, und meinem ganzen Hauſe, tra-
gen, und ſolche auch ſo aufrichtig entdecket
haben. So gerne ich nun wuͤnſche,
Jhnen in ihrem Geſuch eine angenehme
Reſolution zu ertheilen; ſo ſehr bedaure
ich ihre genommene Bemuͤhung: Denn
meine Tochter iſt eines theils zum ver-
nuͤnfftigen Eh-Leben noch zu jung, und
beſitzet die darzu erforderliche Erfahren-
heit noch nicht; andern theils brauche
ich ſelbige noch einige Jahre zu meiner
eigenen Haußhaltung, damit ſie der Zeit
etwas mehrers lernen und begreiffen moͤ-
ge, welches alſo ihnen offenherzig anzei-
gen wollen, unter Verſicherung, daß
von ihrer geſchehenen Werbung nicht
das
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