und Ruhm eines tugendhafften Wan- dels haben. Alldieweil, wenn die El- tern sterben solten, solche ihre Pathen zu GOttes Ehre erziehen müssen; und sie- het also nicht auf gute Compagnie- und Sauff-Brüder, die in Gesellschafften her- nach, des schuldigen Respects, offtmal vergessen, auch manchmalen denen Ge- vattern ihre wenige Unkosten vorrüchen. Bedenckt also vorher reiflich, wo ihn sein Herze und der Trieb seines Gemüthes hinträgt, so daß ers jenem Taglöhner nicht nachthut, welcher sich bey Erbittung eines vornehmen Gevatters damit ent- schuldiget: es hätte ihn eben der Weg- hingetragen.
Es lässet allerdings nicht wol und löb- lich, Kinder, die den Begriff ihres Chri- stenthums noch nicht inne haben, auch noch nicht bey dem Heil. Abendmahl ge- wesen, zu Gevattern zu erwählen. Und geschiehet es gemeiniglich aus einem eit- len Absehen, zumal bey vornehmen Leu- ten, daß derselben Eltern dem Kinds- Vatter, n[e]bst dem Kinde, desto ehender helfen und fördern solle. So ist auch nicht
klüg-
und Ruhm eines tugendhafften Wan- dels haben. Alldieweil, wenn die El- tern ſterben ſolten, ſolche ihre Pathen zu GOttes Ehre erziehen muͤſſen; und ſie- het alſo nicht auf gute Compagnie- und Sauff-Bruͤder, die in Geſellſchafften her- nach, des ſchuldigen Reſpects, offtmal vergeſſen, auch manchmalen denen Ge- vattern ihre wenige Unkoſten vorruͤchen. Bedenckt alſo vorher reiflich, wo ihn ſein Herze und der Trieb ſeines Gemuͤthes hintraͤgt, ſo daß ers jenem Tagloͤhner nicht nachthut, welcher ſich bey Erbittung eines vornehmen Gevatters damit ent- ſchuldiget: es haͤtte ihn eben der Weg- hingetragen.
Es laͤſſet allerdings nicht wol und loͤb- lich, Kinder, die den Begriff ihres Chri- ſtenthums noch nicht inne haben, auch noch nicht bey dem Heil. Abendmahl ge- weſen, zu Gevattern zu erwaͤhlen. Und geſchiehet es gemeiniglich aus einem eit- len Abſehen, zumal bey vornehmen Leu- ten, daß derſelben Eltern dem Kinds- Vatter, n[e]bſt dem Kinde, deſto ehender helfen und foͤrdern ſolle. So iſt auch nicht
kluͤg-
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und Ruhm eines tugendhafften Wan-
dels haben. Alldieweil, wenn die El-
tern ſterben ſolten, ſolche ihre Pathen zu
GOttes Ehre erziehen muͤſſen; und ſie-
het alſo nicht auf gute Compagnie- und
Sauff-Bruͤder, die in Geſellſchafften her-
nach, des ſchuldigen Reſpects, offtmal
vergeſſen, auch manchmalen denen Ge-
vattern ihre wenige Unkoſten vorruͤchen.
Bedenckt alſo vorher reiflich, wo ihn ſein
Herze und der Trieb ſeines Gemuͤthes
hintraͤgt, ſo daß ers jenem Tagloͤhner
nicht nachthut, welcher ſich bey Erbittung
eines vornehmen Gevatters damit ent-
ſchuldiget: es haͤtte ihn eben der Weg-
hingetragen.
Es laͤſſet allerdings nicht wol und loͤb-
lich, Kinder, die den Begriff ihres Chri-
ſtenthums noch nicht inne haben, auch
noch nicht bey dem Heil. Abendmahl ge-
weſen, zu Gevattern zu erwaͤhlen. Und
geſchiehet es gemeiniglich aus einem eit-
len Abſehen, zumal bey vornehmen Leu-
ten, daß derſelben Eltern dem Kinds-
Vatter, nebſt dem Kinde, deſto ehender
helfen und foͤrdern ſolle. So iſt auch nicht
kluͤg-
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[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_complimente_1736/50>, abgerufen am 16.02.2025.
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