[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.7. Stoß die Rippen entzwey. 8. Lege den Brust-Knochen von der Gabel. 10. Imbrochire aufsneue in die Spalt- Schnitte und brich solches zn einer Seite ab. Vorlegung. 1. 2. Einen Schenkel nach den andern. 3. 4. Einen Flügel nach den andern. 5. 6. Einen Spalt Schnitt nach dem andern mit etwas Brust-Fleisch. 7. Das übrige Brust-Fleisch so weit es reichen will. 8. Das Zieh- und Achsel-Beinlein mit dem Hinterstück vom Rumpff. 9. Das andere Rumpfstück und Halß; Zu jedem Teller von allem womit es ge- macht. Junge Hüner und Tauben. Werden nachdem der Gäste wenig Die Vorlegung ist entweder die Helfte 1. Ein
7. Stoß die Rippen entzwey. 8. Lege den Bruſt-Knochen von der Gabel. 10. Imbrochire aufsneue in die Spalt- Schnitte und brich ſolches zn einer Seite ab. Vorlegung. 1. 2. Einen Schenkel nach den andern. 3. 4. Einen Fluͤgel nach den andern. 5. 6. Einen Spalt Schnitt nach dem andern mit etwas Bruſt-Fleiſch. 7. Das uͤbrige Bruſt-Fleiſch ſo weit es reichen will. 8. Das Zieh- und Achſel-Beinlein mit dem Hinterſtuͤck vom Rumpff. 9. Das andere Rumpfſtuͤck und Halß; Zu jedem Teller von allem womit es ge- macht. Junge Huͤner und Tauben. Werden nachdem der Gaͤſte wenig Die Vorlegung iſt entweder die Helfte 1. Ein
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7. Stoß die Rippen entzwey.
8. Lege den Bruſt-Knochen von der
Gabel.
10. Imbrochire aufsneue in die Spalt-
Schnitte und brich ſolches zn einer
Seite ab.
Vorlegung.
1. 2. Einen Schenkel nach den andern.
3. 4. Einen Fluͤgel nach den andern.
5. 6. Einen Spalt Schnitt nach dem
andern mit etwas Bruſt-Fleiſch.
7. Das uͤbrige Bruſt-Fleiſch ſo weit
es reichen will.
8. Das Zieh- und Achſel-Beinlein
mit dem Hinterſtuͤck vom Rumpff.
9. Das andere Rumpfſtuͤck und Halß;
Zu jedem Teller von allem womit es ge-
macht.
Junge Huͤner und Tauben.
Werden nachdem der Gaͤſte wenig
oder viel in 3. oder 4. Theile getheilet:
nemlich, ſetze die Gabel auf die Bruſt und
thue einen langen Schnitt, oder hernach
einen Creutz-Schnitt.
Die Vorlegung iſt entweder die Helfte
oder:
1. Ein
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