Geburts-Fest meinen unterthänigen Glükwunsch abzustatten. Die hohe Gnade, welche von Ew. Wolgeb. schon geraume Zeit hero ganz unverdient genies- se, treibet mich zur inbrünstigen Bitte ge- gen dem Höchsten, Selbige, wie bißhero, als auch hinfüro noch lange und undenk- liche Jahre, in dessen Protection und gnä- dige Erhaltung zu befehlen. Damit sie dem gantzen Vatterland zu Nuz, ihren hohen Angehörigen zum reichen Trost und Vergnügen, deren sämtlichen Clienten, und mir insonderheit, zum gnädigen Schuz, bis an ihr spates Alter, in allen hohen Flor und gesegneter Prosperita[et] grünen und blühen mögen. Der ich mich, Ew. Wolgeb. Gnade und hohen Gewo- genheit fernerhin unterthänig empfehle.
NB. Dergleichen Glükwunsch könte man auch am Nahmens-Tag vorbringen, außer daß man nur des Nahmens- nicht aber des Geburts-Tags Mel- dung darbey thue.
An einen vor nehmen Geistlichen könte folgender gestalt der Glükwunsch zu
seinem
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Geburts-Feſt meinen unterthaͤnigen Gluͤkwunſch abzuſtatten. Die hohe Gnade, welche von Ew. Wolgeb. ſchon geraume Zeit hero ganz unverdient genieſ- ſe, treibet mich zur inbruͤnſtigen Bitte ge- gen dem Hoͤchſten, Selbige, wie bißhero, als auch hinfuͤro noch lange und undenk- liche Jahre, in deſſen Protection und gnaͤ- dige Erhaltung zu befehlen. Damit ſie dem gantzen Vatterland zu Nuz, ihren hohen Angehoͤrigen zum reichen Troſt und Vergnuͤgen, deren ſaͤmtlichen Clienten, und mir inſonderheit, zum gnaͤdigen Schuz, bis an ihr ſpates Alter, in allen hohen Flor und geſegneter Proſperita[et] gruͤnen und bluͤhen moͤgen. Der ich mich, Ew. Wolgeb. Gnade und hohen Gewo- genheit fernerhin unterthaͤnig empfehle.
NB. Dergleichen Gluͤkwunſch koͤnte man auch am Nahmens-Tag vorbringen, außer daß man nur des Nahmens- nicht aber des Geburts-Tags Mel- dung darbey thue.
An einen vor nehmen Geiſtlichen koͤnte folgender geſtalt der Gluͤkwunſch zu
ſeinem
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Geburts-Feſt meinen unterthaͤnigen
Gluͤkwunſch abzuſtatten. Die hohe
Gnade, welche von Ew. Wolgeb. ſchon
geraume Zeit hero ganz unverdient genieſ-
ſe, treibet mich zur inbruͤnſtigen Bitte ge-
gen dem Hoͤchſten, Selbige, wie bißhero,
als auch hinfuͤro noch lange und undenk-
liche Jahre, in deſſen Protection und gnaͤ-
dige Erhaltung zu befehlen. Damit ſie
dem gantzen Vatterland zu Nuz, ihren
hohen Angehoͤrigen zum reichen Troſt und
Vergnuͤgen, deren ſaͤmtlichen Clienten,
und mir inſonderheit, zum gnaͤdigen
Schuz, bis an ihr ſpates Alter, in allen
hohen Flor und geſegneter Proſperitaet
gruͤnen und bluͤhen moͤgen. Der ich mich,
Ew. Wolgeb. Gnade und hohen Gewo-
genheit fernerhin unterthaͤnig empfehle.
NB. Dergleichen Gluͤkwunſch koͤnte man
auch am Nahmens-Tag vorbringen,
außer daß man nur des Nahmens-
nicht aber des Geburts-Tags Mel-
dung darbey thue.
An einen vor nehmen Geiſtlichen koͤnte
folgender geſtalt der Gluͤkwunſch zu
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[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_complimente_1736/157>, abgerufen am 22.07.2024.
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