[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Wolte der Eingeladene kommen, Mein Herr! Jch erkenne mich verbun- Wolte er aber nicht kommen, könnte Mein Herr! Es ist mir würcklich von Wenn
Wolte der Eingeladene kommen, Mein Herr! Jch erkenne mich verbun- Wolte er aber nicht kommen, koͤnnte Mein Herr! Es iſt mir wuͤrcklich von Wenn
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Wolte der Eingeladene kommen,
wuͤrde er auf das Einladungs-Com-
pliment folgender Geſtalt ant-
worten:
Mein Herr! Jch erkenne mich verbun-
den, daß ſie mich ſo freundlich, zu ih-
rer bevorſlehender Abend-Mahlzeit, ha-
ben laden wollen. Jch werde ihr Begeh-
ren als einen Befehl ehren, und ſolchen
durch meine Erſcheinung ſchuldigſt befol-
gen, um mich des Vergnuͤgens einer ſo
angenehmen Geſellſchafft theilhafftig zu
machen. Jnzwiſchen recommendire ich
mich Dero fernern Liebe und Gewogen-
heit.
Wolte er aber nicht kommen, koͤnnte
er ſich folgender maſſen entſchul-
digen:
Mein Herr! Es iſt mir wuͤrcklich von
Herzen leid, daß der Ehre und des Ver-
gnuͤgens dieſer angenehmen Geſellſchafft,
dermahlen nicht theilhafftig werden kan;
weil ich mich bereits anderwaͤrts ver-
ſprochen: hoffe aber ein andermal die-
ſe Ehre deſto vollkoͤmmlicher zu genieſſen.
Jndeſſen dancke vor deſſen Bemuͤhung,
und befehle mich ihrer fernern Wolge-
wogenheit.
Wenn
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