[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.nung geschmeichelt, ich dennoch dermal Persönliche Einladung an andere gu- Mein Herr! Weilen vor heute mir ei- Bey Frauenzimmer kan man eben Wolte
nung geſchmeichelt, ich dennoch dermal Perſoͤnliche Einladung an andere gu- Mein Herr! Weilen vor heute mir ei- Bey Frauenzimmer kan man eben Wolte
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nung geſchmeichelt, ich dennoch dermal
dieſer hohen Ehre nicht theilhafftig wer-
den kan. Jch will jedoch aber, mit Dero
guͤtigen Erlaubnis, dieſe Ehre zu einer
andern Zeit hoffen, und Dero Befehl
darzu in ſchuldigen Reſpect erwarten;
wie mich denn hiemit zu fernerer hohen
Gewogenheit demuͤthig empfehle.
Perſoͤnliche Einladung an andere gu-
te Freunde zu einem Gaſtmahle.
Mein Herr! Weilen vor heute mir ei-
nige gute Freunde verſprochen, bey mir
auf eine geringe Abend-Mahlzeit zu er-
ſcheinen; ſo habe ſie ebenfalls dienſt-
freundlich erſuchen wollen, demſelben
auch guͤtigſt mit beyzuwohnen, und mit
der wenigen Aufwartung vorlieb zu neh-
men.
Bey Frauenzimmer kan man eben
dergleichen Complimenten zur Ein-
ladung gebrauchen, wenn nur der
Titul und ſonſten etwas weniges
geaͤndert wird.
Wolte
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