Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.WIewol das Fluchen vnd Gottslestern in Gottes Worte ernstlich vorbotten / vnd darauff die straffe gesetzt ist / das die Flücher mit steinen zu todte geworffen werden sollen / So ist doch leider solche straffe / nach langheit der zeit in missbrauch komen / von wegen grosser mennige / deren / die mit fluchen sich zu vorsündigen pflegen. DIeweil aber gleichwol das fluchen sehr vngleich vnd mercklich vnterscheiden ist / also das etliche aus leichtfertigkeit vnd einer bösen angenomen gewonheit leichtlich fluchen / Etliche aber aus bösem fürsatz vnd mutwillen / So wollen wir vns fürbehalten haben / nach gelegenheit der vbertrettung die straffe zu mindern oder zu mehren. WO aber einer betretten oder vberweiset würde / das er bey Gotts vnd seines lieben Sons Ihesu Christi Namen / oder Blute / Krafft / Macht / Leib / Gliedern / Wunden / Tode / Marter / Sacramenten vnd Elementen / oder dergleichen Göttlichen Namen vnd Emptern / jemande böses geflucht oder gewünschet hette / Solt er wenn das geschege / vorfestet werden / Vnd so er sich dann bes- WIewol das Fluchen vnd Gottslestern in Gottes Worte ernstlich vorbotten / vnd darauff die straffe gesetzt ist / das die Flücher mit steinen zu todte geworffen werden sollen / So ist doch leider solche straffe / nach langheit der zeit in missbrauch komen / von wegen grosser mennige / deren / die mit fluchen sich zu vorsündigen pflegen. DIeweil aber gleichwol das fluchen sehr vngleich vñ mercklich vnterscheiden ist / also das etliche aus leichtfertigkeit vnd einer bösen angenomen gewonheit leichtlich fluchen / Etliche aber aus bösem fürsatz vnd mutwillen / So wollen wir vns fürbehalten haben / nach gelegenheit der vbertrettung die straffe zu mindern oder zu mehren. WO aber einer betretten oder vberweiset würde / das er bey Gotts vnd seines lieben Sons Ihesu Christi Namen / oder Blute / Krafft / Macht / Leib / Gliedern / Wunden / Tode / Marter / Sacramenten vnd Elementen / oder dergleichen Göttlichen Namen vnd Emptern / jemande böses geflucht oder gewünschet hette / Solt er wenn das geschege / vorfestet werden / Vnd so er sich dann bes- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0008"/> <p>WIewol das Fluchen vnd Gottslestern in Gottes Worte ernstlich vorbotten / vnd darauff die straffe gesetzt ist / das die Flücher mit steinen zu todte geworffen werden sollen / So ist doch leider solche straffe / nach langheit der zeit in missbrauch komen / von wegen grosser mennige / deren / die mit fluchen sich zu vorsündigen pflegen.</p> <p>DIeweil aber gleichwol das fluchen sehr vngleich vñ mercklich vnterscheiden ist / also das etliche aus leichtfertigkeit vnd einer bösen angenomen gewonheit leichtlich fluchen / Etliche aber aus bösem fürsatz vnd mutwillen / So wollen wir vns fürbehalten haben / nach gelegenheit der vbertrettung die straffe zu mindern oder zu mehren.</p> <p>WO aber einer betretten oder vberweiset würde / das er bey Gotts vnd seines lieben Sons Ihesu Christi Namen / oder Blute / Krafft / Macht / Leib / Gliedern / Wunden / Tode / Marter / Sacramenten vnd Elementen / oder dergleichen Göttlichen Namen vnd Emptern / jemande böses geflucht oder gewünschet hette / Solt er wenn das geschege / vorfestet werden / Vnd so er sich dann bes- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0008]
WIewol das Fluchen vnd Gottslestern in Gottes Worte ernstlich vorbotten / vnd darauff die straffe gesetzt ist / das die Flücher mit steinen zu todte geworffen werden sollen / So ist doch leider solche straffe / nach langheit der zeit in missbrauch komen / von wegen grosser mennige / deren / die mit fluchen sich zu vorsündigen pflegen.
DIeweil aber gleichwol das fluchen sehr vngleich vñ mercklich vnterscheiden ist / also das etliche aus leichtfertigkeit vnd einer bösen angenomen gewonheit leichtlich fluchen / Etliche aber aus bösem fürsatz vnd mutwillen / So wollen wir vns fürbehalten haben / nach gelegenheit der vbertrettung die straffe zu mindern oder zu mehren.
WO aber einer betretten oder vberweiset würde / das er bey Gotts vnd seines lieben Sons Ihesu Christi Namen / oder Blute / Krafft / Macht / Leib / Gliedern / Wunden / Tode / Marter / Sacramenten vnd Elementen / oder dergleichen Göttlichen Namen vnd Emptern / jemande böses geflucht oder gewünschet hette / Solt er wenn das geschege / vorfestet werden / Vnd so er sich dann bes-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/8 |
Zitationshilfe: | Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/8>, abgerufen am 16.02.2025. |