Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

Bild:
<< vorherige Seite

WIewol das Fluchen vnd Gottslestern in Gottes Worte ernstlich vorbotten / vnd darauff die straffe gesetzt ist / das die Flücher mit steinen zu todte geworffen werden sollen / So ist doch leider solche straffe / nach langheit der zeit in missbrauch komen / von wegen grosser mennige / deren / die mit fluchen sich zu vorsündigen pflegen.

DIeweil aber gleichwol das fluchen sehr vngleich vnd mercklich vnterscheiden ist / also das etliche aus leichtfertigkeit vnd einer bösen angenomen gewonheit leichtlich fluchen / Etliche aber aus bösem fürsatz vnd mutwillen / So wollen wir vns fürbehalten haben / nach gelegenheit der vbertrettung die straffe zu mindern oder zu mehren.

WO aber einer betretten oder vberweiset würde / das er bey Gotts vnd seines lieben Sons Ihesu Christi Namen / oder Blute / Krafft / Macht / Leib / Gliedern / Wunden / Tode / Marter / Sacramenten vnd Elementen / oder dergleichen Göttlichen Namen vnd Emptern / jemande böses geflucht oder gewünschet hette / Solt er wenn das geschege / vorfestet werden / Vnd so er sich dann bes-

WIewol das Fluchen vnd Gottslestern in Gottes Worte ernstlich vorbotten / vnd darauff die straffe gesetzt ist / das die Flücher mit steinen zu todte geworffen werden sollen / So ist doch leider solche straffe / nach langheit der zeit in missbrauch komen / von wegen grosser mennige / deren / die mit fluchen sich zu vorsündigen pflegen.

DIeweil aber gleichwol das fluchen sehr vngleich vñ mercklich vnterscheiden ist / also das etliche aus leichtfertigkeit vnd einer bösen angenomen gewonheit leichtlich fluchen / Etliche aber aus bösem fürsatz vnd mutwillen / So wollen wir vns fürbehalten haben / nach gelegenheit der vbertrettung die straffe zu mindern oder zu mehren.

WO aber einer betretten oder vberweiset würde / das er bey Gotts vnd seines lieben Sons Ihesu Christi Namen / oder Blute / Krafft / Macht / Leib / Gliedern / Wunden / Tode / Marter / Sacramenten vnd Elementen / oder dergleichen Göttlichen Namen vnd Emptern / jemande böses geflucht oder gewünschet hette / Solt er wenn das geschege / vorfestet werden / Vnd so er sich dann bes-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0008"/>
        <p>WIewol das Fluchen vnd Gottslestern in Gottes Worte ernstlich vorbotten / vnd
                     darauff die straffe gesetzt ist / das die Flücher mit steinen zu todte geworffen
                     werden sollen / So ist doch leider solche straffe / nach langheit der zeit in
                     missbrauch komen / von wegen grosser mennige / deren / die mit fluchen sich zu
                     vorsündigen pflegen.</p>
        <p>DIeweil aber gleichwol das fluchen sehr vngleich vn&#x0303; mercklich
                     vnterscheiden ist / also das etliche aus leichtfertigkeit vnd einer bösen
                     angenomen gewonheit leichtlich fluchen / Etliche aber aus bösem fürsatz vnd
                     mutwillen / So wollen wir vns fürbehalten haben / nach gelegenheit der
                     vbertrettung die straffe zu mindern oder zu mehren.</p>
        <p>WO aber einer betretten oder vberweiset würde / das er bey Gotts vnd seines
                     lieben Sons Ihesu Christi Namen / oder Blute / Krafft / Macht / Leib / Gliedern
                     / Wunden / Tode / Marter / Sacramenten vnd Elementen / oder dergleichen
                     Göttlichen Namen vnd Emptern / jemande böses geflucht oder gewünschet hette /
                     Solt er wenn das geschege / vorfestet werden / Vnd so er sich dann bes-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0008] WIewol das Fluchen vnd Gottslestern in Gottes Worte ernstlich vorbotten / vnd darauff die straffe gesetzt ist / das die Flücher mit steinen zu todte geworffen werden sollen / So ist doch leider solche straffe / nach langheit der zeit in missbrauch komen / von wegen grosser mennige / deren / die mit fluchen sich zu vorsündigen pflegen. DIeweil aber gleichwol das fluchen sehr vngleich vñ mercklich vnterscheiden ist / also das etliche aus leichtfertigkeit vnd einer bösen angenomen gewonheit leichtlich fluchen / Etliche aber aus bösem fürsatz vnd mutwillen / So wollen wir vns fürbehalten haben / nach gelegenheit der vbertrettung die straffe zu mindern oder zu mehren. WO aber einer betretten oder vberweiset würde / das er bey Gotts vnd seines lieben Sons Ihesu Christi Namen / oder Blute / Krafft / Macht / Leib / Gliedern / Wunden / Tode / Marter / Sacramenten vnd Elementen / oder dergleichen Göttlichen Namen vnd Emptern / jemande böses geflucht oder gewünschet hette / Solt er wenn das geschege / vorfestet werden / Vnd so er sich dann bes-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/8
Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/8>, abgerufen am 02.05.2024.