Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.Titul. Register. Folio.
79. Von dem Herbergen. 43
80. Von Heusern vnd Buden / die frembden Leuten nicht zu vormieten. 43
81. Von dem Fenstergelde. 44
82. Von den Strassen reine zu halten / vnd in die Ouker keinen Dreck zu werffen.
44
83. Von der Fasenacht. 44
84. Von dem Grase in vnserm Bruche. 45
85. Von den Hirten vnd Vieh / dasselbige allhier auff gemeiner Weide in vnser
Landtwehr zu hüten. 45
86. Von den / die jre Schweine allhie auff der Strassen gehen lassen. 46
87. Von Wildtwercke vnd Vogelwercke. 46
88. Von Fischen zu fangen. 46
89. Von Flachsröthen. 47
90. Von den gepflantzten Weiden. 47
Titul. Register. Folio.
79. Von dem Herbergen. 43
80. Von Heusern vnd Buden / die frembden Leuten nicht zu vormieten. 43
81. Von dem Fenstergelde. 44
82. Von den Strassen reine zu halten / vnd in die Ouker keinen Dreck zu werffen.
44
83. Von der Fasenacht. 44
84. Von dem Grase in vnserm Bruche. 45
85. Von den Hirten vnd Vieh / dasselbige allhier auff gemeiner Weide in vnser
Landtwehr zu hüten. 45
86. Von den / die jre Schweine allhie auff der Strassen gehen lassen. 46
87. Von Wildtwercke vnd Vogelwercke. 46
88. Von Fischen zu fangen. 46
89. Von Flachsröthen. 47
90. Von den gepflantzten Weiden. 47
<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0124"/> <l><hi rendition="#i">Titul.</hi> Register. <hi rendition="#i">Folio.</hi></l> <l>79. Von dem Herbergen. 43</l> <l>80. Von Heusern vnd Buden / die frembden Leuten nicht zu vormieten. 43</l> <l>81. Von dem Fenstergelde. 44</l> <l>82. Von den Strassen reine zu halten / vnd in die Ouker keinen Dreck zu werffen. 44</l> <l>83. Von der Fasenacht. 44</l> <l>84. Von dem Grase in vnserm Bruche. 45</l> <l>85. Von den Hirten vnd Vieh / dasselbige allhier auff gemeiner Weide in vnser Landtwehr zu hüten. 45</l> <l>86. Von den / die jre Schweine allhie auff der Strassen gehen lassen. 46</l> <l>87. Von Wildtwercke vnd Vogelwercke. 46</l> <l>88. Von Fischen zu fangen. 46</l> <l>89. Von Flachsröthen. 47</l> <l>90. Von den gepflantzten Weiden. 47</l> </div> </body> </text> </TEI> [0124]
Titul. Register. Folio. 79. Von dem Herbergen. 43 80. Von Heusern vnd Buden / die frembden Leuten nicht zu vormieten. 43 81. Von dem Fenstergelde. 44 82. Von den Strassen reine zu halten / vnd in die Ouker keinen Dreck zu werffen. 44 83. Von der Fasenacht. 44 84. Von dem Grase in vnserm Bruche. 45 85. Von den Hirten vnd Vieh / dasselbige allhier auff gemeiner Weide in vnser Landtwehr zu hüten. 45 86. Von den / die jre Schweine allhie auff der Strassen gehen lassen. 46 87. Von Wildtwercke vnd Vogelwercke. 46 88. Von Fischen zu fangen. 46 89. Von Flachsröthen. 47 90. Von den gepflantzten Weiden. 47
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/124 |
Zitationshilfe: | Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/124>, abgerufen am 16.02.2025. |