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Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

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Titul. Register. Folio. 69. Von Erbe vnd Zinse zuuorkeuffen oder zuuorgeben. 40 70. Von dem / der eins andern Angefelle oder Gedinge keufft vnd an sich bringet. 40 71. Von dem der Leibgedinge keuffen wil. 41 72. Von dem der Zins gibt von seinem Hause vnd ligenden Gründen. 41 73. Von vorlassung eins Erbes oder Geldes an einem Erbe. 41 74. Von Vorpfendunge. 41 75. Von dem der Geldt keufft an eins andern Erbe. 42 76. Von dem / der nicht helt sein Haus in baw vnd besserunge. 42 77. Von den gefehrlichen Fewrstedten vnd Fewrsnot. 42 78. Von Hopffreuer / Bonen vnd Maenstro nicht bey sich zu legen / vnd bey dem Lichte mit Flachse nicht vmbzugehen. 43
Titul. Register. Folio. 69. Von Erbe vnd Zinse zuuorkeuffen oder zuuorgeben. 40 70. Von dem / der eins andern Angefelle oder Gedinge keufft vnd an sich bringet. 40 71. Von dem der Leibgedinge keuffen wil. 41 72. Von dem der Zins gibt von seinem Hause vnd ligenden Gründen. 41 73. Von vorlassung eins Erbes oder Geldes an einem Erbe. 41 74. Von Vorpfendunge. 41 75. Von dem der Geldt keufft an eins andern Erbe. 42 76. Von dem / der nicht helt sein Haus in baw vnd besserunge. 42 77. Von den gefehrlichen Fewrstedten vnd Fewrsnot. 42 78. Von Hopffreuer / Bonen vnd Maenstro nicht bey sich zu legen / vnd bey dem Lichte mit Flachse nicht vmbzugehen. 43
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[0123] Titul. Register. Folio. 69. Von Erbe vnd Zinse zuuorkeuffen oder zuuorgeben. 40 70. Von dem / der eins andern Angefelle oder Gedinge keufft vnd an sich bringet. 40 71. Von dem der Leibgedinge keuffen wil. 41 72. Von dem der Zins gibt von seinem Hause vnd ligenden Gründen. 41 73. Von vorlassung eins Erbes oder Geldes an einem Erbe. 41 74. Von Vorpfendunge. 41 75. Von dem der Geldt keufft an eins andern Erbe. 42 76. Von dem / der nicht helt sein Haus in baw vnd besserunge. 42 77. Von den gefehrlichen Fewrstedten vnd Fewrsnot. 42 78. Von Hopffreuer / Bonen vnd Maenstro nicht bey sich zu legen / vnd bey dem Lichte mit Flachse nicht vmbzugehen. 43

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Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/123>, abgerufen am 17.05.2024.