Berlinische Privilegierte Zeitung. Nr. 44. Berlin, 11. April 1737.genes Kind wie ein Kalb abgestochen, und verzehret hat. Johannis Marckii, Commentarius in Duodecim Pro- Jst zu haben in Rüdigers Buchladen, unterm genes Kind wie ein Kalb abgestochen, und verzehret hat. Johannis Marckii, Commentarius in Duodecim Pro- Jst zu haben in Rüdigers Buchladen, unterm <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <p><pb facs="#f0008"/> genes Kind wie ein Kalb abgestochen, und verzehret hat.<lb/> Hiernächst ist auch eine Bauren=Familie eingezogen worden,<lb/> welche nicht nur zwei kleine Kinder, sondern auch einen schon<lb/> erwachsenen zwölff=jährigen Knaben, erschlagen, und eben-<lb/> fals aus Hungers=Noth unter einander gefressen haben.<lb/> Es ist hierbei insonderheit folgende erschrekliche That merk-<lb/> würdig. Es hatte dieses eingezogenen Bauerns Sohn bei<lb/> seiner ihm verlobten Braut, wegen eingerissenen Mangels<lb/> an Lebens=Mitteln ein so besonderes Mitleiden gefunden,<lb/> daß sie alles das Jhrige verkauffet, und das dafür gelösete<lb/> Geld zu Erhaltung ihres Bräutigams und seiner Eltern an-<lb/> gewendet hatte, doch nachdem sie sich dadurch selbst erschöpf-<lb/> fet, und endlich in selbst=eignem Mangel ihren Bräutigam<lb/> ersuchet, hat sie derselbe plözlich überfallen, zur Erden ge-<lb/> worffen, ihr die Kähle abgeschnitten, das Blut aufgefan-<lb/> gen, die Waaden ausgeschnitten, solche in ihrem Blute ge-<lb/> kochet, und gemeinschafftlich mit seinen Eltern aufgefressen.<lb/> Als sich dieselben hierauf kränklich befunden, haben sie, ih-<lb/> rem eigenen Geständnisse nach, einen Hund erschlagen, den-<lb/> selben gebraten, und untereinander verzehret, sich auch da-<lb/> durch wieder curiret, den Cörper der erschlagenen Braut<lb/> aber zu ihrer fernern Nahrung inzwischen aufgehoben. Die-<lb/> se Verbrecher haben bei erfolgter Arretirung in der vorge-<lb/> nommenen Richterlichen Untersuchung diese angeführte Tha-<lb/> ten freiwillig zugestanden, und erwarten numehro die ver-<lb/> würkte Bestraffung, welche durch den von Rosenberg aus<lb/> Schlesien bereits dahin beruffenen Scharff=Richter auch<lb/> nächster Tags erfolgen wird.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div><lb/> <div type="jAnnouncements" n="1"> <div type="jAn" n="2"> <p> <hi rendition="#aq">Johannis Marckii, Commentarius in Duodecim Pro-<lb/> phetas ſeu Annalyſis Exegetica, qua hebræus textus<lb/> cum verſionibus veteribus confertur, vocum & phra-<lb/> ſium vis indagatur, rerum nexus monſtratur, & in<lb/> ſenſum genuinum cum examine variarum interpreta-<lb/> tionum inquiritur. Præmittitur Præfatio D. Chri-<lb/> ſtophori Matthæi Pfaffii, qua præſtantia hujus Com-<lb/> mentarii, Scripta itidem & vita Autoris recenſentur.<lb/> Editio nova, prioribus accuratior, cum Indicibus<lb/> neceſſariis. fol. à 6 Thlr.</hi> </p><lb/> <p>Jst zu haben in Rüdigers Buchladen, unterm<lb/><hi rendition="#c">Berlinischen Rath=Hause.</hi></p> </div> </div><lb/> </body> </text> </TEI> [0008]
genes Kind wie ein Kalb abgestochen, und verzehret hat.
Hiernächst ist auch eine Bauren=Familie eingezogen worden,
welche nicht nur zwei kleine Kinder, sondern auch einen schon
erwachsenen zwölff=jährigen Knaben, erschlagen, und eben-
fals aus Hungers=Noth unter einander gefressen haben.
Es ist hierbei insonderheit folgende erschrekliche That merk-
würdig. Es hatte dieses eingezogenen Bauerns Sohn bei
seiner ihm verlobten Braut, wegen eingerissenen Mangels
an Lebens=Mitteln ein so besonderes Mitleiden gefunden,
daß sie alles das Jhrige verkauffet, und das dafür gelösete
Geld zu Erhaltung ihres Bräutigams und seiner Eltern an-
gewendet hatte, doch nachdem sie sich dadurch selbst erschöpf-
fet, und endlich in selbst=eignem Mangel ihren Bräutigam
ersuchet, hat sie derselbe plözlich überfallen, zur Erden ge-
worffen, ihr die Kähle abgeschnitten, das Blut aufgefan-
gen, die Waaden ausgeschnitten, solche in ihrem Blute ge-
kochet, und gemeinschafftlich mit seinen Eltern aufgefressen.
Als sich dieselben hierauf kränklich befunden, haben sie, ih-
rem eigenen Geständnisse nach, einen Hund erschlagen, den-
selben gebraten, und untereinander verzehret, sich auch da-
durch wieder curiret, den Cörper der erschlagenen Braut
aber zu ihrer fernern Nahrung inzwischen aufgehoben. Die-
se Verbrecher haben bei erfolgter Arretirung in der vorge-
nommenen Richterlichen Untersuchung diese angeführte Tha-
ten freiwillig zugestanden, und erwarten numehro die ver-
würkte Bestraffung, welche durch den von Rosenberg aus
Schlesien bereits dahin beruffenen Scharff=Richter auch
nächster Tags erfolgen wird.
Johannis Marckii, Commentarius in Duodecim Pro-
phetas ſeu Annalyſis Exegetica, qua hebræus textus
cum verſionibus veteribus confertur, vocum & phra-
ſium vis indagatur, rerum nexus monſtratur, & in
ſenſum genuinum cum examine variarum interpreta-
tionum inquiritur. Præmittitur Præfatio D. Chri-
ſtophori Matthæi Pfaffii, qua præſtantia hujus Com-
mentarii, Scripta itidem & vita Autoris recenſentur.
Editio nova, prioribus accuratior, cum Indicibus
neceſſariis. fol. à 6 Thlr.
Jst zu haben in Rüdigers Buchladen, unterm
Berlinischen Rath=Hause.
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Zitationshilfe: | Berlinische Privilegierte Zeitung. Nr. 44. Berlin, 11. April 1737, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlinpz44_1737/8>, abgerufen am 18.06.2024. |