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Bayreuther Zeitungen. Nr. 13. Bayreuth, 29. Januar 1752.

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[Beginn Spaltensatz] dem Fallwird der Hof nicht ermangeln, diese Jn-
sel in den Stand zu sezen, sich wider die zu ver-
theidigen, welche die Etablissements, so man da-
selbst anlegen dürfte, beunruhigen wollen.
Diß könnte am leichtesten bewerckstelliget wer-
den, wenn man die beeden Forts wider auf-
bauete, die sich auf dieser Jnsel, wiewohl in ei-
nem sehr schlechten Zustand befinden, und selbi-
gem noch einige neue Wercke beyfügte.

Whitehall / vom 11 Jan.

Da der Her-
zog von Newcastle mittelst der Post einen von
Bury, den 22 Dec. 1751 datirten Brief erhal-
ten, so hat er der Person, die selbigen an ihn ge-
schrieben, zu wissen thun lassen, wenn sie sich zu
ihm in sein Hotel auf dem Quartier von Lincoln-
in Fields, oder auf die Staats=Secretariats-
canzley begeben wollte, um daselbst die in den
Brief gemeldte Entdeckung zu erweisen, so könn-
te sie versichert seyn, daß ihr nicht nur ein voll-
kommener Schutz, sondern auch eine ansehnli-
che Belohnung zu Theil werden sollte. Nie-
mand ist bis anher noch unterrichtet, von was
für einer Beschaffenheit die Entdeckung ist,
wovon man diesem Herrn Part gegeben. Eben
so wenig hat man auch zur Zeit noch vernom-
men, daß sich die Person, so gedachten Brief
geschrieben, eingestellet. Nichts desto weniger
giebt es Leute, welche wissen wollen, es beträffe
die Sache eine wichtige Staats=Angelegen-
heit. Ohngeachtet aller bisher angewendten
Vorsicht, den Räubereyen um Londen herum
zu steuern, werden doch derselben sehr viele ver-
übet. Erst den 6ten dieses ist die Kutsche des
Lord Downe, welcher auf dem Ruckweg von
seinem Landhaus begriffen war, von 2 Spitz-
buben zu Pferd angegriffen worden, welche
ihm, mit dem Piftol in der Hand, die Börse
abforderten. Der Lord aber sezte, an statt der
Antwort hierauf, den einen von diesen Spitz-
buben durch einen Pistolschuß vom Pferde, wo-
durch der andere dermassen in Harnisch ge-
bracht wurde, daß er 3 Schuß auf den Lord in
[Spaltenumbruch] die Kutsche that, welche aber insgesammt fehl
giengen. Nach diesem ergriff gedachter Spiz-
bub die Flucht, und schleppte seinen verwunde-
ten Cameraden mit sich, mit der dem Lord ge-
thanen Bedräuung, daß er sich nächstens anihm
rachen wollte.

Regenspurg / vom 25 Jan.

Das von
der Brandenburg=Culmbachischen Comitial-
Gesandtschafft in der Eschenauer Zoll=und Bu-
ckenhofer Forsthaussache ad aedes Legatorum
gesandte Pro Memoria ist folgendes Jnnhalts:

Seit dem Se. zu Brandenburg=Culmbach
regierende Hochfürstliche Durchlaucht wegen
der Eschenauer Zoll=und Buckenhofer Forst-
haussache in Anno 1748 contra den Magistrat
der Reichsstadt Nürnberg den Recursum ad
Comitia
zu er greiffen vermüßiget worden, hat
erst besagter Magistrat mit seinen gegen di be-
nachbarten Reichsstände zur Gewohnheit ge-
machten Thathandlungen in Ansehung des
Hochfürstlich=Brandenburg=Culmbachischen
Territorii eine Zeit lang zwar superlediret,
nach mehrerem Beweis des sub Num. 1 hier
beyliegenden von dem Dorffsvoigt zu Bruck
unterm 21 Dec. des lezt verflossenen Jahres
erstatteten Berichts, und des sub Num. 2 be-
findlichen eignen Nürnbergischen Schreibens
vom 24 Dec. aber, kurz vor denen heil. Weyh-
nachts=Feyertagen unter Bedeckung eines mili-
tarischen Commando einen abermaligen Ein-
fall bis an die Thore der Stadt Erlangen ge-
waget, ohne vorhero die mindeste Communi-
cation zu pflegen, oder von einem vermeintlichen
Gravamine mit einem Worte Meldung zu thun,
noch über dessen selbige Abstellung einige Er-
klärung zuvor zu verlangen. Die Veranlas-
sung zu dieser neuerlichen Befehdung und ohn-
versehenem spolio zu errathen, war in so lange
pur unmöglich, bis man aus dem obgedachten
sub Num. 2 angezogenen Nürnbergischen
Schreiben den ohnbegreiflichen [unleserliches Material - 7 Zeichen fehlen]Prätext erse-
hen müssen, daß wegen vorgenommener Repa-
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] dem Fallwird der Hof nicht ermangeln, diese Jn-
sel in den Stand zu sezen, sich wider die zu ver-
theidigen, welche die Etablissements, so man da-
selbst anlegen dürfte, beunruhigen wollen.
Diß könnte am leichtesten bewerckstelliget wer-
den, wenn man die beeden Forts wider auf-
bauete, die sich auf dieser Jnsel, wiewohl in ei-
nem sehr schlechten Zustand befinden, und selbi-
gem noch einige neue Wercke beyfügte.

Whitehall / vom 11 Jan.

Da der Her-
zog von Newcastle mittelst der Post einen von
Bury, den 22 Dec. 1751 datirten Brief erhal-
ten, so hat er der Person, die selbigen an ihn ge-
schrieben, zu wissen thun lassen, wenn sie sich zu
ihm in sein Hotel auf dem Quartier von Lincoln-
in Fields, oder auf die Staats=Secretariats-
canzley begeben wollte, um daselbst die in den
Brief gemeldte Entdeckung zu erweisen, so könn-
te sie versichert seyn, daß ihr nicht nur ein voll-
kommener Schutz, sondern auch eine ansehnli-
che Belohnung zu Theil werden sollte. Nie-
mand ist bis anher noch unterrichtet, von was
für einer Beschaffenheit die Entdeckung ist,
wovon man diesem Herrn Part gegeben. Eben
so wenig hat man auch zur Zeit noch vernom-
men, daß sich die Person, so gedachten Brief
geschrieben, eingestellet. Nichts desto weniger
giebt es Leute, welche wissen wollen, es beträffe
die Sache eine wichtige Staats=Angelegen-
heit. Ohngeachtet aller bisher angewendten
Vorsicht, den Räubereyen um Londen herum
zu steuern, werden doch derselben sehr viele ver-
übet. Erst den 6ten dieses ist die Kutsche des
Lord Downe, welcher auf dem Ruckweg von
seinem Landhaus begriffen war, von 2 Spitz-
buben zu Pferd angegriffen worden, welche
ihm, mit dem Piftol in der Hand, die Börse
abforderten. Der Lord aber sezte, an statt der
Antwort hierauf, den einen von diesen Spitz-
buben durch einen Pistolschuß vom Pferde, wo-
durch der andere dermassen in Harnisch ge-
bracht wurde, daß er 3 Schuß auf den Lord in
[Spaltenumbruch] die Kutsche that, welche aber insgesammt fehl
giengen. Nach diesem ergriff gedachter Spiz-
bub die Flucht, und schleppte seinen verwunde-
ten Cameraden mit sich, mit der dem Lord ge-
thanen Bedräuung, daß er sich nächstens anihm
rachen wollte.

Regenspurg / vom 25 Jan.

Das von
der Brandenburg=Culmbachischen Comitial-
Gesandtschafft in der Eschenauer Zoll=und Bu-
ckenhofer Forsthaussache ad ædes Legatorum
gesandte Pro Memoria ist folgendes Jnnhalts:

Seit dem Se. zu Brandenburg=Culmbach
regierende Hochfürstliche Durchlaucht wegen
der Eschenauer Zoll=und Buckenhofer Forst-
haussache in Anno 1748 contra den Magistrat
der Reichsstadt Nürnberg den Recurſum ad
Comitia
zu er greiffen vermüßiget worden, hat
erst besagter Magistrat mit seinen gegen di be-
nachbarten Reichsstände zur Gewohnheit ge-
machten Thathandlungen in Ansehung des
Hochfürstlich=Brandenburg=Culmbachischen
Territorii eine Zeit lang zwar ſuperlediret,
nach mehrerem Beweis des ſub Num. 1 hier
beyliegenden von dem Dorffsvoigt zu Bruck
unterm 21 Dec. des lezt verflossenen Jahres
erstatteten Berichts, und des ſub Num. 2 be-
findlichen eignen Nürnbergischen Schreibens
vom 24 Dec. aber, kurz vor denen heil. Weyh-
nachts=Feyertagen unter Bedeckung eines mili-
tarischen Commando einen abermaligen Ein-
fall bis an die Thore der Stadt Erlangen ge-
waget, ohne vorhero die mindeste Communi-
cation zu pflegen, oder von einem vermeintlichen
Gravamine mit einem Worte Meldung zu thun,
noch über dessen selbige Abstellung einige Er-
klärung zuvor zu verlangen. Die Veranlas-
sung zu dieser neuerlichen Befehdung und ohn-
versehenem ſpolio zu errathen, war in so lange
pur unmöglich, bis man aus dem obgedachten
ſub Num. 2 angezogenen Nürnbergischen
Schreiben den ohnbegreiflichen [unleserliches Material – 7 Zeichen fehlen]Prätext erse-
hen müssen, daß wegen vorgenommener Repa-
[Ende Spaltensatz]

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[50/0002] 50 dem Fallwird der Hof nicht ermangeln, diese Jn- sel in den Stand zu sezen, sich wider die zu ver- theidigen, welche die Etablissements, so man da- selbst anlegen dürfte, beunruhigen wollen. Diß könnte am leichtesten bewerckstelliget wer- den, wenn man die beeden Forts wider auf- bauete, die sich auf dieser Jnsel, wiewohl in ei- nem sehr schlechten Zustand befinden, und selbi- gem noch einige neue Wercke beyfügte. Whitehall / vom 11 Jan. Da der Her- zog von Newcastle mittelst der Post einen von Bury, den 22 Dec. 1751 datirten Brief erhal- ten, so hat er der Person, die selbigen an ihn ge- schrieben, zu wissen thun lassen, wenn sie sich zu ihm in sein Hotel auf dem Quartier von Lincoln- in Fields, oder auf die Staats=Secretariats- canzley begeben wollte, um daselbst die in den Brief gemeldte Entdeckung zu erweisen, so könn- te sie versichert seyn, daß ihr nicht nur ein voll- kommener Schutz, sondern auch eine ansehnli- che Belohnung zu Theil werden sollte. Nie- mand ist bis anher noch unterrichtet, von was für einer Beschaffenheit die Entdeckung ist, wovon man diesem Herrn Part gegeben. Eben so wenig hat man auch zur Zeit noch vernom- men, daß sich die Person, so gedachten Brief geschrieben, eingestellet. Nichts desto weniger giebt es Leute, welche wissen wollen, es beträffe die Sache eine wichtige Staats=Angelegen- heit. Ohngeachtet aller bisher angewendten Vorsicht, den Räubereyen um Londen herum zu steuern, werden doch derselben sehr viele ver- übet. Erst den 6ten dieses ist die Kutsche des Lord Downe, welcher auf dem Ruckweg von seinem Landhaus begriffen war, von 2 Spitz- buben zu Pferd angegriffen worden, welche ihm, mit dem Piftol in der Hand, die Börse abforderten. Der Lord aber sezte, an statt der Antwort hierauf, den einen von diesen Spitz- buben durch einen Pistolschuß vom Pferde, wo- durch der andere dermassen in Harnisch ge- bracht wurde, daß er 3 Schuß auf den Lord in die Kutsche that, welche aber insgesammt fehl giengen. Nach diesem ergriff gedachter Spiz- bub die Flucht, und schleppte seinen verwunde- ten Cameraden mit sich, mit der dem Lord ge- thanen Bedräuung, daß er sich nächstens anihm rachen wollte. Regenspurg / vom 25 Jan. Das von der Brandenburg=Culmbachischen Comitial- Gesandtschafft in der Eschenauer Zoll=und Bu- ckenhofer Forsthaussache ad ædes Legatorum gesandte Pro Memoria ist folgendes Jnnhalts: Seit dem Se. zu Brandenburg=Culmbach regierende Hochfürstliche Durchlaucht wegen der Eschenauer Zoll=und Buckenhofer Forst- haussache in Anno 1748 contra den Magistrat der Reichsstadt Nürnberg den Recurſum ad Comitia zu er greiffen vermüßiget worden, hat erst besagter Magistrat mit seinen gegen di be- nachbarten Reichsstände zur Gewohnheit ge- machten Thathandlungen in Ansehung des Hochfürstlich=Brandenburg=Culmbachischen Territorii eine Zeit lang zwar ſuperlediret, nach mehrerem Beweis des ſub Num. 1 hier beyliegenden von dem Dorffsvoigt zu Bruck unterm 21 Dec. des lezt verflossenen Jahres erstatteten Berichts, und des ſub Num. 2 be- findlichen eignen Nürnbergischen Schreibens vom 24 Dec. aber, kurz vor denen heil. Weyh- nachts=Feyertagen unter Bedeckung eines mili- tarischen Commando einen abermaligen Ein- fall bis an die Thore der Stadt Erlangen ge- waget, ohne vorhero die mindeste Communi- cation zu pflegen, oder von einem vermeintlichen Gravamine mit einem Worte Meldung zu thun, noch über dessen selbige Abstellung einige Er- klärung zuvor zu verlangen. Die Veranlas- sung zu dieser neuerlichen Befehdung und ohn- versehenem ſpolio zu errathen, war in so lange pur unmöglich, bis man aus dem obgedachten ſub Num. 2 angezogenen Nürnbergischen Schreiben den ohnbegreiflichen _______Prätext erse- hen müssen, daß wegen vorgenommener Repa-

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Zitationshilfe: Bayreuther Zeitungen. Nr. 13. Bayreuth, 29. Januar 1752, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayreuther13_1752/2>, abgerufen am 10.06.2024.