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Die Bayerische Presse. Nr. 260. Würzburg, 30. Oktober 1850.

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[Spaltenumbruch] gar sehr entfremden muß. Preußen kann über-
zeugt sein, daß die öffentliche Meinung in Eng-
land längst der deutschen Jnvasion in den Her-
zogthümern entgegen gewesen ist; es kann auch
überzeugt sein, daß die englische Regierung sich
niemals bei der Verringerung Dänemarks zu einem
so unbedeutenden Umfang beruhigen würde, die
dasselbe von der russischen Oberhoheit abhängig
machte. England hat seinem constitutionellen und
protestantischen Verbündeten seinen Willen schon
hinlänglich bewiesen. Dies haben wir gethan, in-
dem wir dem König von Dänemark von dem
Versuch seiner militärischen Bezwingung Holsteins
abriethen. Dies haben wir zum zweitenmal ge-
than, indem wir an die Stelle der von Frankreich
und Rußland empfohlenen Maßnahmen friedliche
Gegenvorstellungen treten ließen. Aber Preußen
möge erwägen, daß dieser gute Wille unsererseits
nicht immer im Stande sein wird, die gerechten
Klagen anderer Mächte zum Schweigen zu brin-
gen. Sein Beharren bei einer irgendwie andern
als graden und ehrlichen Politik kann nur damit
enden, daß es von Seiten Frankreichs und Ruß-
lands einem so sehr unannehmlichen Zwang un-
terworfen wird, den zu verhindern das englische
Kabinet bei allen seinen günstigen Dispositionen
weder den Willen noch die Macht haben kann."

Jtalien.

Die piemontesische Regierung schreitet in ih-
ren Feindseligkeiten gegen die Kirche immer weiter
vor. Vor einigen Tagen meldeten wir, daß man
zu Oneille einen armen Kapuziner vor's Gericht
geschleppt hat, weil er die Gläubigen von der
Kanzel aufgefordert, für den Erzbischof von Turin
zu beten. Heute berichtet die "Fratellanza" von
Cuneo, daß zu Dornero ein Missionär, Namens
D. Piola, verhaftet und ins Gefängniß abgeführt
worden ist, weil es einigen Demokraten gefallen
hat, in seinen Predigten aufrührerische Worte zu
finden. Die "Campana" von Turin berichtet
serner folgenden Vorfall: "Der Domkapitular
Rostagni ist vor das Tribunal erster Jnstanz ge-
laden worden. Er zeigte den von der kirchlichen
Autorität vorgeschriebenen Protest vor, sowie auch
den Akt, wodurch seine Obern ihm diese Prote-
station erlaubt hatten. Das Tribunal schritt nun
sowohl gegen den Hrn. Rostagni, als gegen den
Generalvikar ein, der jenem erlaubt hatte, Protest
einzulegen. Da dieser jedoch den Befehl von sei-
nem Bischofe empfangen hatte, so mußte das Ge-
richt folgerichtig auch gegen den Bischof verfahren.
Doch auch der Bischof hat nur nach den vom
hl. Vater allen sardinischen Bischöfen gegebenen
Jnstruktionen gehandelt, mithin bliebe wohl nichts
Anderes übrig, als dem Papste den Prozeß zu
machen." Dem "Echo di Mont=Blanc" zufolge
trifft die Regierung in Savoyen bereits die An-
stalten, um die Kirchen= und Klostergüter allmä-
lig zu konfisciren, was den "Cattolico" von Ge-
nua zu folgender Bemerkung veranlaßt, worin er
die Pläne der jetzt in Piemont regierenden Par-
tei zusammenfaßt: "Die katholische Regierung
wird bald aufhören, die Religion des Staates zu
sein, dagegen werden die Güter der Kirche Staats-
güter werden." Die Regierung geht in ihren
Usurpationsgelüsten jedoch noch viel weiter. Wie
es scheint, will sie den Bischöfen sogar die Lei-
tung und Ueberwachung des theologischen Unter-
richts nehmen und sich selbst zueignen. "Wenn
wir wohl unterrichtet sind," sagt das "Echo di
Mont=Blanc," "so hat der höhere Untersuchungs-
rath in Sardinien unlängst die Professoren der
Theologie der verschiedenen Diöcesen aufgefordert,
ein vollständiges und detaillirtes Programm ein-
zureichen über das, was sie lehren und nicht leh-
ren, über die Fragen, die sie stellen, über die
Autoren, denen sie folgen, und über ihre ganze
Lehrmethode." Die Tragweite dieser neuen Usur-
pationsgelüste ist wohl kaum zu ermessen. Der
Universitätsrath hat durchaus kein Recht, ein Pro-
gramm des theologischen Lehrkursus zu verlangen,
und man wird gerne zugeben, daß die Professoren
der Theologie in Piemont sich dem Ansinnen der
Regierung nicht fügen können. Denn nur die
[Spaltenumbruch] Bischöfe haben die Mission empfangen, zu lehren
und das depositum fidei unverletzt zu bewah-
ren. Nur ihnen steht es zu, in ihren respektiven
Diöcesen den theologischen und religiösen Unter-
richt zu leiten und zu überwachen, so wie auch
Geistliche heranzubilden, um sie in den Arbeiten
des Apostolats zu unterstützen. Hieraus geht noth-
wendig hervor, daß die Professoren, selbst die von
der Universität ernannten, ihre eigentliche Mission
die dogmatischen und moralischen Wahrheiten der
katholischen Kirche amtlich zu lehren, nothwendig
von ihren respektiven Bischöfen empfangen, und
sich durchaus ihrer Leitung unterwerfen müssen.
Der Rechtspunkt kann somit keine Schwierigkeiten
darbieten. Das Ansinnen der Regierung ist aber
höchst unheilbringend in seinen Folgen. Durch die
vom Universitätsrathe geforderte Maßregel wird
die Anarchie in die Kirche geführt werden, da da-
durch Leute mit dem religiösen Unterrichte betraut
würden, die außerhalb der Autorität und der Lei-
tung des Bischofs stehen. Diese Maßregel hieße
in der That nichts Anderes, als dem Universitäts-
rathe das Recht zuerkennen, den theologischen Un-
terricht zu leiten, zu überwachen und zu regeln,
was mit andern Worten ebensoviel ist, als den
Universitätsrath über die Bischöfe zu stellen, welche
doch allein beauftragt sind, das Glaubensvermächt-
niß zu bewahren und die Kirche zu regieren; es
hieße die Allgewalt des Staates über rein geist-
liche Angelegenheiten ausdehnen, Laien zu Rich-
tern des Glaubens, der katholischen Lehre und
der Orthodorie des theologischen Cursus bestellen.
Das hieße aber wiederum; die von Gott festge-
setzte Ordnung umstürzen. Diese wenigen Be-
merkungen mögen für heute genügen. Wir wer-
den bei Gelegenheit auf diesen Gegenstand zu-
rückkommen.

Rom, 17. Okt. Jn Erwägung der fortwäh-
rend in rascher Zunahme begriffenen Fortschritte
der katholischen Religion und der stets wachsen-
den Zahl ihrer Bekenner hat nun Se. Heiligkeit
Papst Pius IX., nach Anrufung des hl. Geistes
und eingeholtem Gutachten der Kardinäle, welche
die Kongregation de propaganda fide bilden,
nach dem Wunsch der apostolischen Vikare von
England und vieler dortiger angesehenen Geistli-
chen und Laien beschlossen, die Hierarchie der ka-
tholischen Bischöfe in England wieder herzustellen,
die ihren Namen von den Sitzen, die durch das
gegenwärtige apostolische Schreiben errichtet werden,
führen sollen. "Um", heißt es in dem apostoli-
schen Schreiben, "mit dem Distrikte von London
zu beginnen, so wird derselbe in zwei Bischofssitze
eingetheilt, den von Westminster, den wir zum
Erzbisthum erheben, und den von Southwark,
den wir ihm, so wie die übrigen, die wir gleich
nennen werden, als Suffragan=Bisthümer unter-
ordnen; die Diöcese von Westminster umfaßt den
Theil des besagten Distrikts, der sich nördlich von
der Themse erstreckt, und begreift die Grafschaften
Middleser, Esser und Hertfort; der von South-
wark, südlich von der Themse, umfaßt die Graf-
schaften Barks, Southampton, Surrey, Sussex und
Kent, nebst den Jnseln Wight, Jersey, Guernsey
und andern nahe gelegenen Jnseln. -- Jm Di-
strikt des Nordens besteht nur ein Bischofssitz,
der seinen Namen von der Stadt Hagulsted führt,
und diesen ganzen Distrikt umfaßt. -- Auch der
Distrikt von York wird nur eine Diöcese bilden,
deren Bischaf seinen Sitz in Beverley haben wird.
-- Jm Distrikte von Lancaster werden zwei Bi-
schöfe sein, der eine, der von Liverpol, nebst der
Jnsel Mona, die Distrikte Holausdale, Amoun-
derneß und West Derby zur Diöcese haben wird;
der andere, dessen Sitz in Salford ist, wird seine
Jurisdiktion über Salford, Blackburn und Ley-
land erstrecken. Die Grafschaft Chester, obschon
sie zu diesem Distrikte gehört, vereinigt er mit
einer andern Diöcese. -- Jm Distrikte von Wa-
les werden zwei Bischofssitze errichtet, nämlich der
von Shrop und der von Menerith und Newport
vereinigt. Die Diöcese von Shrop umfaßt im
nördlichen Theile des Distrikts die Grafschaften
Anglesey, Caernarrom, Denbigh, Flint, Merioneth
und Montgomery, zu welchem wir die Graftschaft
[Spaltenumbruch] Chester, die vom Distrikte von Lancaster getrennt
wird, und die Grafschaft Shroph vom Distrikt
des Zentrum schlagen. Wir weisen dem Bischofe
der vereinigten Sitze von Menerith und Newport
die südlichen Grafschaften des Distriktes Brecknock,
Clamorgan, Caermarthen, Pembroke und Radnow,
so wie die englischen Grafschften von Monmouth
und Hereford, als Diöcese an. -- Jm Distrikte
des Westens errichten wir zwei Bischofssitze Elif-
ton und Plymouth, ersterer umfaßt die Grafschaf-
ten Gloucester, Somerset und Wilts; letzterer die
Grafschaften Devon, Dorset und Cornwall. --
Der Distrikt des Zentrums, von dem wir bereits
die Grafschaft Shrop getrennt haben, erhält zwei
Bischosssitze, Rottingham und Birmingham; dem
ersteren weisen wir die Grafschaften Roktingham,
Derby und Leicester, und die von Lincoln und
und Rutland, die wir von dem Distrikte des
Ostens trennen, als Diöcese an, dem letzteren
die Grafschaften Stafford, Warwick, Buckingham
und Oxford -- Jm Distrikte des Ostens wird
schließlich nur ein Bischofssitz errichtet, der seinen
Namen von der Stadt Nordhampton nimmt, und
die gegenwärtige Grenze des Distrikts, mit Aus-
nahme der Grafschaften Lincoln und Rutland,
die wir der Diöcese Rottingham zugewiesen haben,
umfaßt.

Türkei.

Konstantinopel, 12. Okt. Die heil. Orte
im Morgenland kamen bekanntlich in Folge der
Kreuzzüge in den Besitz der abendländischen Chri-
sten. Jm Verlaufe der Zeit geriethen aber die an
diesen heiligen Orten befindlichen Gebäude, Kir-
chen ec. zum Theil in Verfall; die lateinischen
Mönche, welche die Sorge für deren Unterhalt
übernommen, hatten nicht immer die zum Neubau
oder zur Ausbesserung nöthigen Mittel, die Un-
terstützung aus dem Abendlande blieb auch oft
längere Zeit aus, und so kam es daß die latei-
nischen Mönche mehrmals die ihnen in solchen
Fällen von den Griechen angebotenen Geldbei-
trage annahmen, und diesen dann dafür den Be-
sitz der mit ihrem Gelde neu aufgebauten oder
ausgebesserten Theile der heiligen Gebäude über-
ließen. So gehört z. B. ein Theil der Aufer-
stehungskirche in Jerusalem den Griechen, weil
sie einmal eine eingefallene Kuppel der Kirche
wieder aufbauten. Die lateinischen Mönche ver-
suchten nun zwar später, wenn sie in bessern
Umständen waren, öfter das an die Griechen ab-
getretene Kircheneigenthnm gegen Zurückzahlung
ihrer früher geleisteten Beiträge wieder an sich
zu bringen. Die Griechen aber gingen nie dar-
auf ein, und wenn auch die Mönche, was mehr-
mals der Fall war, von der Pforte Fermane er-
hielten, die sie in ihr früheres Eigenthum wieder
einsetzten, so wußten die Griechen doch jedesmal
nachher -- für Geld war ja von jeher den tür-
kischen Machthabern alles feil -- von dersel-
ben Pforte wieder Gegenbefehle zu erwirken, und
so blieb's stets beim Alten. Jn neuester Zeit
hat nun Frankreich -- Hr. v. Botta war beson-
ders in dieser Angelegenheit thätig -- die Sache
wieder in die Hand genommen und bei der Pforte
es durchzusetzen gesucht, daß die lateinische Kirche
wieder in den alleinigen Besitz der hl. Orte ein-
gesetzt werde.

   
Vermischte Nachrichten.

Die Direktion des Luftballons ist nun erfun-
den, und zwar zu Madrid von einem Herrn von
Modemayor. Die erste Expedition des Luftschiffers
war von Madrid nach Landon projektirt und hat
nun wirklich stattgefundan. Dem "Jndependant" von
Tonlouse wird unter dem 18. Okt geschrieben:
"Wir haben verflossenen Sonnabend zwischen 4
und 5 Uhr Nachmittags das Luftschiff über uns
schweben gesehen. Alle Bewohner von Villalier
und Villegly batten ihre Blicke nach der Luftregion
gerichtet, welche der Ballon in etwas östlicher
Richtung gegen Paris zu verfolgte. Alle Augen-
zeugen äußerten den lebhaften Wunsch, das groß-
artige Unternehmen möge gelingen. Ein Brief

[Spaltenumbruch] gar sehr entfremden muß. Preußen kann über-
zeugt sein, daß die öffentliche Meinung in Eng-
land längst der deutschen Jnvasion in den Her-
zogthümern entgegen gewesen ist; es kann auch
überzeugt sein, daß die englische Regierung sich
niemals bei der Verringerung Dänemarks zu einem
so unbedeutenden Umfang beruhigen würde, die
dasselbe von der russischen Oberhoheit abhängig
machte. England hat seinem constitutionellen und
protestantischen Verbündeten seinen Willen schon
hinlänglich bewiesen. Dies haben wir gethan, in-
dem wir dem König von Dänemark von dem
Versuch seiner militärischen Bezwingung Holsteins
abriethen. Dies haben wir zum zweitenmal ge-
than, indem wir an die Stelle der von Frankreich
und Rußland empfohlenen Maßnahmen friedliche
Gegenvorstellungen treten ließen. Aber Preußen
möge erwägen, daß dieser gute Wille unsererseits
nicht immer im Stande sein wird, die gerechten
Klagen anderer Mächte zum Schweigen zu brin-
gen. Sein Beharren bei einer irgendwie andern
als graden und ehrlichen Politik kann nur damit
enden, daß es von Seiten Frankreichs und Ruß-
lands einem so sehr unannehmlichen Zwang un-
terworfen wird, den zu verhindern das englische
Kabinet bei allen seinen günstigen Dispositionen
weder den Willen noch die Macht haben kann.“

Jtalien.

Die piemontesische Regierung schreitet in ih-
ren Feindseligkeiten gegen die Kirche immer weiter
vor. Vor einigen Tagen meldeten wir, daß man
zu Oneille einen armen Kapuziner vor's Gericht
geschleppt hat, weil er die Gläubigen von der
Kanzel aufgefordert, für den Erzbischof von Turin
zu beten. Heute berichtet die „Fratellanza“ von
Cuneo, daß zu Dornero ein Missionär, Namens
D. Piola, verhaftet und ins Gefängniß abgeführt
worden ist, weil es einigen Demokraten gefallen
hat, in seinen Predigten aufrührerische Worte zu
finden. Die „Campana“ von Turin berichtet
serner folgenden Vorfall: „Der Domkapitular
Rostagni ist vor das Tribunal erster Jnstanz ge-
laden worden. Er zeigte den von der kirchlichen
Autorität vorgeschriebenen Protest vor, sowie auch
den Akt, wodurch seine Obern ihm diese Prote-
station erlaubt hatten. Das Tribunal schritt nun
sowohl gegen den Hrn. Rostagni, als gegen den
Generalvikar ein, der jenem erlaubt hatte, Protest
einzulegen. Da dieser jedoch den Befehl von sei-
nem Bischofe empfangen hatte, so mußte das Ge-
richt folgerichtig auch gegen den Bischof verfahren.
Doch auch der Bischof hat nur nach den vom
hl. Vater allen sardinischen Bischöfen gegebenen
Jnstruktionen gehandelt, mithin bliebe wohl nichts
Anderes übrig, als dem Papste den Prozeß zu
machen.“ Dem „Echo di Mont=Blanc“ zufolge
trifft die Regierung in Savoyen bereits die An-
stalten, um die Kirchen= und Klostergüter allmä-
lig zu konfisciren, was den „Cattolico“ von Ge-
nua zu folgender Bemerkung veranlaßt, worin er
die Pläne der jetzt in Piemont regierenden Par-
tei zusammenfaßt: „Die katholische Regierung
wird bald aufhören, die Religion des Staates zu
sein, dagegen werden die Güter der Kirche Staats-
güter werden.“ Die Regierung geht in ihren
Usurpationsgelüsten jedoch noch viel weiter. Wie
es scheint, will sie den Bischöfen sogar die Lei-
tung und Ueberwachung des theologischen Unter-
richts nehmen und sich selbst zueignen. „Wenn
wir wohl unterrichtet sind,“ sagt das „Echo di
Mont=Blanc,“ „so hat der höhere Untersuchungs-
rath in Sardinien unlängst die Professoren der
Theologie der verschiedenen Diöcesen aufgefordert,
ein vollständiges und detaillirtes Programm ein-
zureichen über das, was sie lehren und nicht leh-
ren, über die Fragen, die sie stellen, über die
Autoren, denen sie folgen, und über ihre ganze
Lehrmethode.“ Die Tragweite dieser neuen Usur-
pationsgelüste ist wohl kaum zu ermessen. Der
Universitätsrath hat durchaus kein Recht, ein Pro-
gramm des theologischen Lehrkursus zu verlangen,
und man wird gerne zugeben, daß die Professoren
der Theologie in Piemont sich dem Ansinnen der
Regierung nicht fügen können. Denn nur die
[Spaltenumbruch] Bischöfe haben die Mission empfangen, zu lehren
und das depositum fidei unverletzt zu bewah-
ren. Nur ihnen steht es zu, in ihren respektiven
Diöcesen den theologischen und religiösen Unter-
richt zu leiten und zu überwachen, so wie auch
Geistliche heranzubilden, um sie in den Arbeiten
des Apostolats zu unterstützen. Hieraus geht noth-
wendig hervor, daß die Professoren, selbst die von
der Universität ernannten, ihre eigentliche Mission
die dogmatischen und moralischen Wahrheiten der
katholischen Kirche amtlich zu lehren, nothwendig
von ihren respektiven Bischöfen empfangen, und
sich durchaus ihrer Leitung unterwerfen müssen.
Der Rechtspunkt kann somit keine Schwierigkeiten
darbieten. Das Ansinnen der Regierung ist aber
höchst unheilbringend in seinen Folgen. Durch die
vom Universitätsrathe geforderte Maßregel wird
die Anarchie in die Kirche geführt werden, da da-
durch Leute mit dem religiösen Unterrichte betraut
würden, die außerhalb der Autorität und der Lei-
tung des Bischofs stehen. Diese Maßregel hieße
in der That nichts Anderes, als dem Universitäts-
rathe das Recht zuerkennen, den theologischen Un-
terricht zu leiten, zu überwachen und zu regeln,
was mit andern Worten ebensoviel ist, als den
Universitätsrath über die Bischöfe zu stellen, welche
doch allein beauftragt sind, das Glaubensvermächt-
niß zu bewahren und die Kirche zu regieren; es
hieße die Allgewalt des Staates über rein geist-
liche Angelegenheiten ausdehnen, Laien zu Rich-
tern des Glaubens, der katholischen Lehre und
der Orthodorie des theologischen Cursus bestellen.
Das hieße aber wiederum; die von Gott festge-
setzte Ordnung umstürzen. Diese wenigen Be-
merkungen mögen für heute genügen. Wir wer-
den bei Gelegenheit auf diesen Gegenstand zu-
rückkommen.

Rom, 17. Okt. Jn Erwägung der fortwäh-
rend in rascher Zunahme begriffenen Fortschritte
der katholischen Religion und der stets wachsen-
den Zahl ihrer Bekenner hat nun Se. Heiligkeit
Papst Pius IX., nach Anrufung des hl. Geistes
und eingeholtem Gutachten der Kardinäle, welche
die Kongregation de propaganda fide bilden,
nach dem Wunsch der apostolischen Vikare von
England und vieler dortiger angesehenen Geistli-
chen und Laien beschlossen, die Hierarchie der ka-
tholischen Bischöfe in England wieder herzustellen,
die ihren Namen von den Sitzen, die durch das
gegenwärtige apostolische Schreiben errichtet werden,
führen sollen. „Um“, heißt es in dem apostoli-
schen Schreiben, „mit dem Distrikte von London
zu beginnen, so wird derselbe in zwei Bischofssitze
eingetheilt, den von Westminster, den wir zum
Erzbisthum erheben, und den von Southwark,
den wir ihm, so wie die übrigen, die wir gleich
nennen werden, als Suffragan=Bisthümer unter-
ordnen; die Diöcese von Westminster umfaßt den
Theil des besagten Distrikts, der sich nördlich von
der Themse erstreckt, und begreift die Grafschaften
Middleser, Esser und Hertfort; der von South-
wark, südlich von der Themse, umfaßt die Graf-
schaften Barks, Southampton, Surrey, Sussex und
Kent, nebst den Jnseln Wight, Jersey, Guernsey
und andern nahe gelegenen Jnseln. -- Jm Di-
strikt des Nordens besteht nur ein Bischofssitz,
der seinen Namen von der Stadt Hagulsted führt,
und diesen ganzen Distrikt umfaßt. -- Auch der
Distrikt von York wird nur eine Diöcese bilden,
deren Bischaf seinen Sitz in Beverley haben wird.
-- Jm Distrikte von Lancaster werden zwei Bi-
schöfe sein, der eine, der von Liverpol, nebst der
Jnsel Mona, die Distrikte Holausdale, Amoun-
derneß und West Derby zur Diöcese haben wird;
der andere, dessen Sitz in Salford ist, wird seine
Jurisdiktion über Salford, Blackburn und Ley-
land erstrecken. Die Grafschaft Chester, obschon
sie zu diesem Distrikte gehört, vereinigt er mit
einer andern Diöcese. -- Jm Distrikte von Wa-
les werden zwei Bischofssitze errichtet, nämlich der
von Shrop und der von Menerith und Newport
vereinigt. Die Diöcese von Shrop umfaßt im
nördlichen Theile des Distrikts die Grafschaften
Anglesey, Caernarrom, Denbigh, Flint, Merioneth
und Montgomery, zu welchem wir die Graftschaft
[Spaltenumbruch] Chester, die vom Distrikte von Lancaster getrennt
wird, und die Grafschaft Shroph vom Distrikt
des Zentrum schlagen. Wir weisen dem Bischofe
der vereinigten Sitze von Menerith und Newport
die südlichen Grafschaften des Distriktes Brecknock,
Clamorgan, Caermarthen, Pembroke und Radnow,
so wie die englischen Grafschften von Monmouth
und Hereford, als Diöcese an. -- Jm Distrikte
des Westens errichten wir zwei Bischofssitze Elif-
ton und Plymouth, ersterer umfaßt die Grafschaf-
ten Gloucester, Somerset und Wilts; letzterer die
Grafschaften Devon, Dorset und Cornwall. --
Der Distrikt des Zentrums, von dem wir bereits
die Grafschaft Shrop getrennt haben, erhält zwei
Bischosssitze, Rottingham und Birmingham; dem
ersteren weisen wir die Grafschaften Roktingham,
Derby und Leicester, und die von Lincoln und
und Rutland, die wir von dem Distrikte des
Ostens trennen, als Diöcese an, dem letzteren
die Grafschaften Stafford, Warwick, Buckingham
und Oxford -- Jm Distrikte des Ostens wird
schließlich nur ein Bischofssitz errichtet, der seinen
Namen von der Stadt Nordhampton nimmt, und
die gegenwärtige Grenze des Distrikts, mit Aus-
nahme der Grafschaften Lincoln und Rutland,
die wir der Diöcese Rottingham zugewiesen haben,
umfaßt.

Türkei.

Konstantinopel, 12. Okt. Die heil. Orte
im Morgenland kamen bekanntlich in Folge der
Kreuzzüge in den Besitz der abendländischen Chri-
sten. Jm Verlaufe der Zeit geriethen aber die an
diesen heiligen Orten befindlichen Gebäude, Kir-
chen ec. zum Theil in Verfall; die lateinischen
Mönche, welche die Sorge für deren Unterhalt
übernommen, hatten nicht immer die zum Neubau
oder zur Ausbesserung nöthigen Mittel, die Un-
terstützung aus dem Abendlande blieb auch oft
längere Zeit aus, und so kam es daß die latei-
nischen Mönche mehrmals die ihnen in solchen
Fällen von den Griechen angebotenen Geldbei-
trage annahmen, und diesen dann dafür den Be-
sitz der mit ihrem Gelde neu aufgebauten oder
ausgebesserten Theile der heiligen Gebäude über-
ließen. So gehört z. B. ein Theil der Aufer-
stehungskirche in Jerusalem den Griechen, weil
sie einmal eine eingefallene Kuppel der Kirche
wieder aufbauten. Die lateinischen Mönche ver-
suchten nun zwar später, wenn sie in bessern
Umständen waren, öfter das an die Griechen ab-
getretene Kircheneigenthnm gegen Zurückzahlung
ihrer früher geleisteten Beiträge wieder an sich
zu bringen. Die Griechen aber gingen nie dar-
auf ein, und wenn auch die Mönche, was mehr-
mals der Fall war, von der Pforte Fermane er-
hielten, die sie in ihr früheres Eigenthum wieder
einsetzten, so wußten die Griechen doch jedesmal
nachher -- für Geld war ja von jeher den tür-
kischen Machthabern alles feil -- von dersel-
ben Pforte wieder Gegenbefehle zu erwirken, und
so blieb's stets beim Alten. Jn neuester Zeit
hat nun Frankreich -- Hr. v. Botta war beson-
ders in dieser Angelegenheit thätig -- die Sache
wieder in die Hand genommen und bei der Pforte
es durchzusetzen gesucht, daß die lateinische Kirche
wieder in den alleinigen Besitz der hl. Orte ein-
gesetzt werde.

   
Vermischte Nachrichten.

Die Direktion des Luftballons ist nun erfun-
den, und zwar zu Madrid von einem Herrn von
Modemayor. Die erste Expedition des Luftschiffers
war von Madrid nach Landon projektirt und hat
nun wirklich stattgefundan. Dem „Jndependant“ von
Tonlouse wird unter dem 18. Okt geschrieben:
„Wir haben verflossenen Sonnabend zwischen 4
und 5 Uhr Nachmittags das Luftschiff über uns
schweben gesehen. Alle Bewohner von Villalier
und Villegly batten ihre Blicke nach der Luftregion
gerichtet, welche der Ballon in etwas östlicher
Richtung gegen Paris zu verfolgte. Alle Augen-
zeugen äußerten den lebhaften Wunsch, das groß-
artige Unternehmen möge gelingen. Ein Brief

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[0003] gar sehr entfremden muß. Preußen kann über- zeugt sein, daß die öffentliche Meinung in Eng- land längst der deutschen Jnvasion in den Her- zogthümern entgegen gewesen ist; es kann auch überzeugt sein, daß die englische Regierung sich niemals bei der Verringerung Dänemarks zu einem so unbedeutenden Umfang beruhigen würde, die dasselbe von der russischen Oberhoheit abhängig machte. England hat seinem constitutionellen und protestantischen Verbündeten seinen Willen schon hinlänglich bewiesen. Dies haben wir gethan, in- dem wir dem König von Dänemark von dem Versuch seiner militärischen Bezwingung Holsteins abriethen. Dies haben wir zum zweitenmal ge- than, indem wir an die Stelle der von Frankreich und Rußland empfohlenen Maßnahmen friedliche Gegenvorstellungen treten ließen. Aber Preußen möge erwägen, daß dieser gute Wille unsererseits nicht immer im Stande sein wird, die gerechten Klagen anderer Mächte zum Schweigen zu brin- gen. Sein Beharren bei einer irgendwie andern als graden und ehrlichen Politik kann nur damit enden, daß es von Seiten Frankreichs und Ruß- lands einem so sehr unannehmlichen Zwang un- terworfen wird, den zu verhindern das englische Kabinet bei allen seinen günstigen Dispositionen weder den Willen noch die Macht haben kann.“ Jtalien. Die piemontesische Regierung schreitet in ih- ren Feindseligkeiten gegen die Kirche immer weiter vor. Vor einigen Tagen meldeten wir, daß man zu Oneille einen armen Kapuziner vor's Gericht geschleppt hat, weil er die Gläubigen von der Kanzel aufgefordert, für den Erzbischof von Turin zu beten. Heute berichtet die „Fratellanza“ von Cuneo, daß zu Dornero ein Missionär, Namens D. Piola, verhaftet und ins Gefängniß abgeführt worden ist, weil es einigen Demokraten gefallen hat, in seinen Predigten aufrührerische Worte zu finden. Die „Campana“ von Turin berichtet serner folgenden Vorfall: „Der Domkapitular Rostagni ist vor das Tribunal erster Jnstanz ge- laden worden. Er zeigte den von der kirchlichen Autorität vorgeschriebenen Protest vor, sowie auch den Akt, wodurch seine Obern ihm diese Prote- station erlaubt hatten. Das Tribunal schritt nun sowohl gegen den Hrn. Rostagni, als gegen den Generalvikar ein, der jenem erlaubt hatte, Protest einzulegen. Da dieser jedoch den Befehl von sei- nem Bischofe empfangen hatte, so mußte das Ge- richt folgerichtig auch gegen den Bischof verfahren. Doch auch der Bischof hat nur nach den vom hl. Vater allen sardinischen Bischöfen gegebenen Jnstruktionen gehandelt, mithin bliebe wohl nichts Anderes übrig, als dem Papste den Prozeß zu machen.“ Dem „Echo di Mont=Blanc“ zufolge trifft die Regierung in Savoyen bereits die An- stalten, um die Kirchen= und Klostergüter allmä- lig zu konfisciren, was den „Cattolico“ von Ge- nua zu folgender Bemerkung veranlaßt, worin er die Pläne der jetzt in Piemont regierenden Par- tei zusammenfaßt: „Die katholische Regierung wird bald aufhören, die Religion des Staates zu sein, dagegen werden die Güter der Kirche Staats- güter werden.“ Die Regierung geht in ihren Usurpationsgelüsten jedoch noch viel weiter. Wie es scheint, will sie den Bischöfen sogar die Lei- tung und Ueberwachung des theologischen Unter- richts nehmen und sich selbst zueignen. „Wenn wir wohl unterrichtet sind,“ sagt das „Echo di Mont=Blanc,“ „so hat der höhere Untersuchungs- rath in Sardinien unlängst die Professoren der Theologie der verschiedenen Diöcesen aufgefordert, ein vollständiges und detaillirtes Programm ein- zureichen über das, was sie lehren und nicht leh- ren, über die Fragen, die sie stellen, über die Autoren, denen sie folgen, und über ihre ganze Lehrmethode.“ Die Tragweite dieser neuen Usur- pationsgelüste ist wohl kaum zu ermessen. Der Universitätsrath hat durchaus kein Recht, ein Pro- gramm des theologischen Lehrkursus zu verlangen, und man wird gerne zugeben, daß die Professoren der Theologie in Piemont sich dem Ansinnen der Regierung nicht fügen können. Denn nur die Bischöfe haben die Mission empfangen, zu lehren und das depositum fidei unverletzt zu bewah- ren. Nur ihnen steht es zu, in ihren respektiven Diöcesen den theologischen und religiösen Unter- richt zu leiten und zu überwachen, so wie auch Geistliche heranzubilden, um sie in den Arbeiten des Apostolats zu unterstützen. Hieraus geht noth- wendig hervor, daß die Professoren, selbst die von der Universität ernannten, ihre eigentliche Mission die dogmatischen und moralischen Wahrheiten der katholischen Kirche amtlich zu lehren, nothwendig von ihren respektiven Bischöfen empfangen, und sich durchaus ihrer Leitung unterwerfen müssen. Der Rechtspunkt kann somit keine Schwierigkeiten darbieten. Das Ansinnen der Regierung ist aber höchst unheilbringend in seinen Folgen. Durch die vom Universitätsrathe geforderte Maßregel wird die Anarchie in die Kirche geführt werden, da da- durch Leute mit dem religiösen Unterrichte betraut würden, die außerhalb der Autorität und der Lei- tung des Bischofs stehen. Diese Maßregel hieße in der That nichts Anderes, als dem Universitäts- rathe das Recht zuerkennen, den theologischen Un- terricht zu leiten, zu überwachen und zu regeln, was mit andern Worten ebensoviel ist, als den Universitätsrath über die Bischöfe zu stellen, welche doch allein beauftragt sind, das Glaubensvermächt- niß zu bewahren und die Kirche zu regieren; es hieße die Allgewalt des Staates über rein geist- liche Angelegenheiten ausdehnen, Laien zu Rich- tern des Glaubens, der katholischen Lehre und der Orthodorie des theologischen Cursus bestellen. Das hieße aber wiederum; die von Gott festge- setzte Ordnung umstürzen. Diese wenigen Be- merkungen mögen für heute genügen. Wir wer- den bei Gelegenheit auf diesen Gegenstand zu- rückkommen. Rom, 17. Okt. Jn Erwägung der fortwäh- rend in rascher Zunahme begriffenen Fortschritte der katholischen Religion und der stets wachsen- den Zahl ihrer Bekenner hat nun Se. Heiligkeit Papst Pius IX., nach Anrufung des hl. Geistes und eingeholtem Gutachten der Kardinäle, welche die Kongregation de propaganda fide bilden, nach dem Wunsch der apostolischen Vikare von England und vieler dortiger angesehenen Geistli- chen und Laien beschlossen, die Hierarchie der ka- tholischen Bischöfe in England wieder herzustellen, die ihren Namen von den Sitzen, die durch das gegenwärtige apostolische Schreiben errichtet werden, führen sollen. „Um“, heißt es in dem apostoli- schen Schreiben, „mit dem Distrikte von London zu beginnen, so wird derselbe in zwei Bischofssitze eingetheilt, den von Westminster, den wir zum Erzbisthum erheben, und den von Southwark, den wir ihm, so wie die übrigen, die wir gleich nennen werden, als Suffragan=Bisthümer unter- ordnen; die Diöcese von Westminster umfaßt den Theil des besagten Distrikts, der sich nördlich von der Themse erstreckt, und begreift die Grafschaften Middleser, Esser und Hertfort; der von South- wark, südlich von der Themse, umfaßt die Graf- schaften Barks, Southampton, Surrey, Sussex und Kent, nebst den Jnseln Wight, Jersey, Guernsey und andern nahe gelegenen Jnseln. -- Jm Di- strikt des Nordens besteht nur ein Bischofssitz, der seinen Namen von der Stadt Hagulsted führt, und diesen ganzen Distrikt umfaßt. -- Auch der Distrikt von York wird nur eine Diöcese bilden, deren Bischaf seinen Sitz in Beverley haben wird. -- Jm Distrikte von Lancaster werden zwei Bi- schöfe sein, der eine, der von Liverpol, nebst der Jnsel Mona, die Distrikte Holausdale, Amoun- derneß und West Derby zur Diöcese haben wird; der andere, dessen Sitz in Salford ist, wird seine Jurisdiktion über Salford, Blackburn und Ley- land erstrecken. Die Grafschaft Chester, obschon sie zu diesem Distrikte gehört, vereinigt er mit einer andern Diöcese. -- Jm Distrikte von Wa- les werden zwei Bischofssitze errichtet, nämlich der von Shrop und der von Menerith und Newport vereinigt. Die Diöcese von Shrop umfaßt im nördlichen Theile des Distrikts die Grafschaften Anglesey, Caernarrom, Denbigh, Flint, Merioneth und Montgomery, zu welchem wir die Graftschaft Chester, die vom Distrikte von Lancaster getrennt wird, und die Grafschaft Shroph vom Distrikt des Zentrum schlagen. Wir weisen dem Bischofe der vereinigten Sitze von Menerith und Newport die südlichen Grafschaften des Distriktes Brecknock, Clamorgan, Caermarthen, Pembroke und Radnow, so wie die englischen Grafschften von Monmouth und Hereford, als Diöcese an. -- Jm Distrikte des Westens errichten wir zwei Bischofssitze Elif- ton und Plymouth, ersterer umfaßt die Grafschaf- ten Gloucester, Somerset und Wilts; letzterer die Grafschaften Devon, Dorset und Cornwall. -- Der Distrikt des Zentrums, von dem wir bereits die Grafschaft Shrop getrennt haben, erhält zwei Bischosssitze, Rottingham und Birmingham; dem ersteren weisen wir die Grafschaften Roktingham, Derby und Leicester, und die von Lincoln und und Rutland, die wir von dem Distrikte des Ostens trennen, als Diöcese an, dem letzteren die Grafschaften Stafford, Warwick, Buckingham und Oxford -- Jm Distrikte des Ostens wird schließlich nur ein Bischofssitz errichtet, der seinen Namen von der Stadt Nordhampton nimmt, und die gegenwärtige Grenze des Distrikts, mit Aus- nahme der Grafschaften Lincoln und Rutland, die wir der Diöcese Rottingham zugewiesen haben, umfaßt. Türkei. Konstantinopel, 12. Okt. Die heil. Orte im Morgenland kamen bekanntlich in Folge der Kreuzzüge in den Besitz der abendländischen Chri- sten. Jm Verlaufe der Zeit geriethen aber die an diesen heiligen Orten befindlichen Gebäude, Kir- chen ec. zum Theil in Verfall; die lateinischen Mönche, welche die Sorge für deren Unterhalt übernommen, hatten nicht immer die zum Neubau oder zur Ausbesserung nöthigen Mittel, die Un- terstützung aus dem Abendlande blieb auch oft längere Zeit aus, und so kam es daß die latei- nischen Mönche mehrmals die ihnen in solchen Fällen von den Griechen angebotenen Geldbei- trage annahmen, und diesen dann dafür den Be- sitz der mit ihrem Gelde neu aufgebauten oder ausgebesserten Theile der heiligen Gebäude über- ließen. So gehört z. B. ein Theil der Aufer- stehungskirche in Jerusalem den Griechen, weil sie einmal eine eingefallene Kuppel der Kirche wieder aufbauten. Die lateinischen Mönche ver- suchten nun zwar später, wenn sie in bessern Umständen waren, öfter das an die Griechen ab- getretene Kircheneigenthnm gegen Zurückzahlung ihrer früher geleisteten Beiträge wieder an sich zu bringen. Die Griechen aber gingen nie dar- auf ein, und wenn auch die Mönche, was mehr- mals der Fall war, von der Pforte Fermane er- hielten, die sie in ihr früheres Eigenthum wieder einsetzten, so wußten die Griechen doch jedesmal nachher -- für Geld war ja von jeher den tür- kischen Machthabern alles feil -- von dersel- ben Pforte wieder Gegenbefehle zu erwirken, und so blieb's stets beim Alten. Jn neuester Zeit hat nun Frankreich -- Hr. v. Botta war beson- ders in dieser Angelegenheit thätig -- die Sache wieder in die Hand genommen und bei der Pforte es durchzusetzen gesucht, daß die lateinische Kirche wieder in den alleinigen Besitz der hl. Orte ein- gesetzt werde. ( A. Z. ) Vermischte Nachrichten. Die Direktion des Luftballons ist nun erfun- den, und zwar zu Madrid von einem Herrn von Modemayor. Die erste Expedition des Luftschiffers war von Madrid nach Landon projektirt und hat nun wirklich stattgefundan. Dem „Jndependant“ von Tonlouse wird unter dem 18. Okt geschrieben: „Wir haben verflossenen Sonnabend zwischen 4 und 5 Uhr Nachmittags das Luftschiff über uns schweben gesehen. Alle Bewohner von Villalier und Villegly batten ihre Blicke nach der Luftregion gerichtet, welche der Ballon in etwas östlicher Richtung gegen Paris zu verfolgte. Alle Augen- zeugen äußerten den lebhaften Wunsch, das groß- artige Unternehmen möge gelingen. Ein Brief

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 260. Würzburg, 30. Oktober 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische260_1850/3>, abgerufen am 26.04.2024.