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Die Bayerische Presse. Nr. 233. Würzburg, 28. September 1850.

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Extra=Beilage zur Bayerischen Presse.
Würzburg, Sonntag den 29. September 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Die Steuerverweigerung.

Dieser passive Widerstand, dieser Staatsstreich von
unten, wo der Hochverrath in dem gleißenden Ge-
wande der Verfassungstreue und Loyalität einher-
geht: sie ist jetzt das Eldorado, das heimliche
Ziel der Wünsche und der Hoffnungen aller wahr-
haft Constitutionellen, und Herrmann v. Beckerath
ist Nichts als der Jünger, welchen die constitu-
tionellen Pharisäer vorausschicken, um die deut-
schen Regierungen, insbesondere deren mächtigste,
zu versuchen. Die Steuerverweigerung ein Staats-
streich von unten, denn noch niemals ist ein Ge-
setzgeber blödsinnig genug gewesen, zu meinen, daß
der moderne Staat ohne Steuern bestehen könne,
und keine Verfassung der Welt kann daher den
Kammern das Recht beilegen, sämmtliche Steuern,
oder -- wie Hr. Dahlmann dies so treffend aus-
drückt -- den Staat selbst zu verweigern. Der
constitutionelle Schluß, daß man ein Recht, wel-
ches in Betreff jeder einzelnen Steuer verfassungs-
mäßig unzweifelhaft ist, auch auf den Jnbegriff
der Steuern müsse übertragen können, ist ebenso
schlagend und geistreich, als wollten die Fürsten
aus dem Recht des Veto für jedes einzelne Ge-
setz die Befugniß herleiten, die legislatorische Mit-
wirkung der Kammern überhaupt zu beseitigen,
oder als hätten die Minister mit der Executive
auch das Recht, diese Executive beliebig zu sisti-
ren. Die einzelne Steuer, so wie deren Erhebung
und Verwendung mögen deßhalb die Kammern
auf das gründlichste prüfen, und dann, falls sie
genügende Gründe dafür beizubringen vermögen,
beliebig bewilligen oder verweigern; den Jnbegriff
sämmtlicher Steuern aber, und insbesondere die-
jenigen Steuern, deren unbedingte Nothwendigkeit
die Kammern selbst gar nicht in Abrede zu stellen
wagen, lediglich aus Mißtrauen gegen das actu-
elle Ministerium zu verweigern, das ist Nichts
als hochverrätherische Beeinträchtigung des den
Fürsten verfassungsmäßig vorbehaltenen und ga-
rantirten Hoheitsrechts, ihre Ministerien beliebig
zu ernennen, und wird deshalb mit Recht als ein
Staatsstreich von unten, d. h. als Aufruhr behan-
delt, und zwar um so schärfer und consequenter,
je mehr er bemüht ist, sein eigentliches Angesicht
hinter der Larve des Patriotismus und der Ver-
fassungstreue zu verbergen.

Jntervention in Kurhessen oder nicht,
und welche Stellung gedenkt Preußen zu
ergreifen, wenn der
" engere Rath " den-
noch zu einer bewaffneten Jntervention
fortschreitet.
Die N. Pr. Z. gibt über vorstehende
Fragepunkte folgende Antwort: Vor allen Din-
gen, wie es uns bedünken will, eine wirkliche That,
d. h. eine entsprechende Besetzung Kurhessens so-
bald die sogenannte Bundes=Execution die Kur-
hessische Grenze ohne Genehmigung Preußens
überschreitet. Dann aber zunächst kein freiwilliges
feindliches Entgegentreten, sondern so weit mög-
lich ein bundesfreundliches Zusammenwirken, um
die unbedingt, bundeswidrige und hochverrätherische
Steuerverweigerung zu Boden zu werfen. Erst
wenn dies geschehen, ist es an der Zeit, die son-
stige Rechts= und Verfassungsfrage so wie die
gegenseitigen Befugnisse Preußens und seiner Geg-
ner einer nähern Erörterung zu unterwerfen, und
es wird diese Erörterung dann um so leichter
sein, als dafür in dem ebenfalls noch nicht auf-
gehobenem Bundesbeschlusse vom 30. Okbr. 1834
ein bestimmter Weg in der Form eines Bundesschieds-
gerichts vorgezeichnet ist. Freilich wird Preußen dann
auch nicht umhin können, eine bestimmte klare Stellung
zu dem Bundesrecht einzunehmen, da es die Billigkeit
überschreitet, zugleich die unbedingte Zuziehung und
Zulassung zu den Verhandlungen des Bundes zu
beanspruchen und dabei alle bundesrechtlich vor-
geschriebenen Organe und Wege zu verwerfen,
[Spaltenumbruch] wie denn auch Preußen nicht unerwogen lassen darf,
daß es seiner Zeit lediglich aus eigener Macht-
vollkommenheit in Sachsen und Baden eingeschrit-
ten ist.

Aber was soll nun werden in Kur-
hessen?

Hierüber hat sich in höhern politischen Kreisen
folgende Ansicht festgestellt, und diese soll auch
die Ansicht des Kurfürsten und seiner Regierung
sein. Von militärischer Jntervention in diesem
Augenblick ist durchaus keine Rede, und die preu-
ßischen Sancho=Pansa's der Presse, welche mit
Windmühlen fechten und schreien: "Preußen dul-
det keine Einmischung, Preußen wird jeder mili-
tärischen Jntervention entgegentreten, Preußen läßt
sich nicht von Baden abschneiden, Preußen ver-
weigert fremden Truppen den Durchzug durch seine
Etappen=Straßen ec.!!" Diese Sancho Pansa's
der Presse mögen sich beruhigen und ihren Athem
schonen, denn es denkt bis heute kein Mensch an
Jntervention, weil zur Zeit keine nöthig ist. Da-
gegen ist nöthig, daß der Kurfürst seinen Minister
Hassenpflug gerade in der jetzigen Epoche um kei-
nen Preis aufgibt. Nur dadurch ist der Schlag,
der auf das monarchische Prinzip geführt wurde,
abzuwenden. Um den Preis der Entlassung Has-
senpflugs darf und wird der Kurfürst die Steu-
erbewilligung nicht erkaufen, denn das hieße so
viel, als sie um den Preis seiner Prärogative
erkaufen, und damit wäre die Monarchie in Kurhessen
vernichtet. Lieber Abdanken, als das thun! Aber
von Abdanken ist nicht die Rede. Was jetzt zu
thun ist, besteht einfach darin, nachzuholen, was
versäumt wurde, oder vielmehr das sehr stürmische,
aber nicht eben so sehr energische und consequente
Verfahren Hassenpflug's wieder gut zu machen,
d. h. die Kammer zu berufen, derselben in bester
Form ein Finanzgesetz vorzulegen, und von ihr die
Bewilligung der Steuern zu verlangen. Sie
wird sie bewilligen, denn bis dahin vergeht noch
ein Monat, und die Leere der Staatskasse drückt
bereits fürchterlich. Gesetzt aber, die Kammer
würde, trotz der eingehaltenen Formen der Ver-
fassung, dennoch die Steuern nicht bewilligen, oder
vielmehr an die Bewilligung die Entlassung Has-
senpflug 's als Bedingung knüpfen, dann ist sie
offen in die Bahn der Revolution getreten, und
dann, aber auch dann erst, ist der rechte Moment
der militärischen Jntervention durch den Bund
gekommen, der sich dann auch gewiß Preußen nicht
widersetzen kann und wird, denn was heute in
Kurhessen vorgeht, kann morgen in Preußen vor-
gehen, und die Rettung des monarchischen Prin-
zips ist die erste und höchste Rücksicht in jedem
monarchischen Staate. -- Erst wenn die Steuern
bewilligt sind, dürfte und könnte der Kurfürst den
Minister Hassenpflug entlassen, denn dann ist der
Schritt ein freier, versöhnlicher, kein gezwungener;
der Kurfürst kann einer Antipathie seiner Unter-
thanen eine Concession machen, aber er darf es
nicht zugeben, daß ihm Zwang angethan wird.

   
Die Ereignisse in Kurhessen.

Kassel, 27. Sept. Dem Vernehmen nach
hat gestern der Stadtrath über die Frage wegen
Auszahlung der Staatsdienergehalte gegen Abtre-
tung der Ansprüche an die Staatskasse, berathen.
Es wird alsbald ein Comite zur Entwerfung ei-
nes Planes ec. zusammentreten. -- Auf die letzte
Zuschrift des Ministeriums des Jnnern an den
landständischen Ausschuß hat dieser geantwortet
wie folgt: Nach Jnhalt des uns zugekommenen
Schreibens kurfürstl. Ministeriums des Jnnern
vom 24. d. M. soll zum Zwecke der Berathung
der zu erlassenden weiteren, die Handhabung des
[Spaltenumbruch] Kriegszustandes betreffenden Ausnahmemaßregeln
die Zuziehung des unterzeichneten bleibenden land-
ständischen Ausschusses auf den Grund des § 95
der Verfassungsurkunde Statt finden. Wir erwi-
dern hierauf, daß wir zur Handhabung eines
Kriegszustandes, den wir als gesetz= und verfas-
sungswidrig zum Gegenstand einer Anklage ge-
macht haben, jede Mitwirkung ablehnen müssen.
Kassel, den 26. Sept. 1850. Der bleibende land-
ständische Ausschuß. Schwarzenberg. Henkel. Bayr-
hoffer. Gräfe. Kellner.

   

Kassel, 27. Sept. Die N. Hess. Z. theilt
eine Zuschrift mit, welche der Ausschuß an den
Kurfürsten gerichtet hat. ( Wir werden sie morgen
ausführlich mittheilen. )

Deutschland.

Ludwigsburg, 23. Sept. Aus Veranlassung
der Art und Weise, wie das verehrungswürdige
Publikum in Tübingen seine Achtung vor den
Geschwornen dasebst wegen der Schuldigerklärung
des fürstlichen Schloßbauern von Oberschwaben
an den Tag legte, können wir nicht umhin, auch
aus unserm Schwurgerichtssaal ein Seitenstück zu
obigem anzuführen. Nachdem die Geschwornen
den Dr. Theobald Kerner von Weinsberg, wel-
cher bekanntlich der Aufforderung zum Hochverrath
angeschuldigt war, für schuldig erklärt hatten,
wurde über dieselben, und insbesondere über deren
Obmann, Hrn. Rechtskonsulenten Hochstetter von
Backnang, so geschimpft und losgezogen, daß man
nur staunen mußte. Es hieß über erstere "dumme
Esel von Bauern, Rindvieher ec. ", über Letztern,
man siehts dem Kerl schon an seinem konfiszirten
Gesicht an ec. " Mit bitterm Gefühl verließ ich
den Saal, und hätte nur wünschen mögen, daß
Diejenigen, welche so sehr über die Mündigkeit
des Volkes schreien, und alle möglichen Freiheiten
für dasselbe verlangen, das freche Schimpfen und
Lästern über ein Jnstitut, nach welchem so lange
geschrien wurde, hätten hören können. Diese bei-
den Fälle beweisen zur Genüge, auf welcher Bil-
dungsstufe unser Volk steht. Statt den Spruch
der Geschwornen, mag er ausfallen, wie er will,
und mag man damit einverstanden sein oder nicht
durch anständiges Schweigen zu ehren, ruft man
heute bei einem Nichtschuldig Hosiana, morgen,
wenn der Wahrspruch auf Schuldig lautet: an's
Kreuz mit ihnen. Mit Menschen, welche so ur-
theilen, kann man nur Mitleid haben: man möchte
über sie weinen, wie Jesus über Jerusalem; aber
sehr begreiflich ist es jetzt, warum gewisse Leute,
die dem Volke stets nur zu schmeicheln wissen,
blos um ihren ungemessenen Ehrgeiz zu befriedi-
gen, leider einen, wenn auch nur vorübergehenden
Einfluß auf dasselbe auszuüben im Stande sind.

   

Koblenz, 24. Sept. Wenn Sie diese Zeilen
erhalten, so wird die Schandthat, von welcher
Bornhofen bedroht ist, ohne Zweifel vollbracht
sein; morgen frühe sollen die trefflichen Patres
den heiligen Ort räumen: so lautet die Entschei-
dung des Kreisamtes, und da der Recurs an die
höhere Behörde schwerlich von Erfolg sein wird,
so ziehen sie denn ab, die fremden Männer, da-
mit die nassauische Regierung nicht ferner durch
ihre Gegenwart gefährdet werde. Wie leicht kön-
nen die ehrwürdigen Priester diese Schmach tra-
gen, sie, welche nur da sind, für Andere zu leben
und für Andere zu dulden! Schwerer werden durch
diese Frevelthat die umwohnenden Katholiken be-
troffen, welchen aus der Anwesenheit der Gottes-
männer eine reiche Fülle geistigen Segens zu ent-
springen begann; aber auch sie können Trost und
Ersatz finden in der kindlichen Hingebung an den
Willen Dessen, der mit gleicher Liebe gibt u. nimmt.
Auf's Tiefste zu beklagen sind dagegen Diejeni-

Extra=Beilage zur Bayerischen Presse.
Würzburg, Sonntag den 29. September 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Die Steuerverweigerung.

Dieser passive Widerstand, dieser Staatsstreich von
unten, wo der Hochverrath in dem gleißenden Ge-
wande der Verfassungstreue und Loyalität einher-
geht: sie ist jetzt das Eldorado, das heimliche
Ziel der Wünsche und der Hoffnungen aller wahr-
haft Constitutionellen, und Herrmann v. Beckerath
ist Nichts als der Jünger, welchen die constitu-
tionellen Pharisäer vorausschicken, um die deut-
schen Regierungen, insbesondere deren mächtigste,
zu versuchen. Die Steuerverweigerung ein Staats-
streich von unten, denn noch niemals ist ein Ge-
setzgeber blödsinnig genug gewesen, zu meinen, daß
der moderne Staat ohne Steuern bestehen könne,
und keine Verfassung der Welt kann daher den
Kammern das Recht beilegen, sämmtliche Steuern,
oder -- wie Hr. Dahlmann dies so treffend aus-
drückt -- den Staat selbst zu verweigern. Der
constitutionelle Schluß, daß man ein Recht, wel-
ches in Betreff jeder einzelnen Steuer verfassungs-
mäßig unzweifelhaft ist, auch auf den Jnbegriff
der Steuern müsse übertragen können, ist ebenso
schlagend und geistreich, als wollten die Fürsten
aus dem Recht des Veto für jedes einzelne Ge-
setz die Befugniß herleiten, die legislatorische Mit-
wirkung der Kammern überhaupt zu beseitigen,
oder als hätten die Minister mit der Executive
auch das Recht, diese Executive beliebig zu sisti-
ren. Die einzelne Steuer, so wie deren Erhebung
und Verwendung mögen deßhalb die Kammern
auf das gründlichste prüfen, und dann, falls sie
genügende Gründe dafür beizubringen vermögen,
beliebig bewilligen oder verweigern; den Jnbegriff
sämmtlicher Steuern aber, und insbesondere die-
jenigen Steuern, deren unbedingte Nothwendigkeit
die Kammern selbst gar nicht in Abrede zu stellen
wagen, lediglich aus Mißtrauen gegen das actu-
elle Ministerium zu verweigern, das ist Nichts
als hochverrätherische Beeinträchtigung des den
Fürsten verfassungsmäßig vorbehaltenen und ga-
rantirten Hoheitsrechts, ihre Ministerien beliebig
zu ernennen, und wird deshalb mit Recht als ein
Staatsstreich von unten, d. h. als Aufruhr behan-
delt, und zwar um so schärfer und consequenter,
je mehr er bemüht ist, sein eigentliches Angesicht
hinter der Larve des Patriotismus und der Ver-
fassungstreue zu verbergen.

Jntervention in Kurhessen oder nicht,
und welche Stellung gedenkt Preußen zu
ergreifen, wenn der
engere Rathden-
noch zu einer bewaffneten Jntervention
fortschreitet.
Die N. Pr. Z. gibt über vorstehende
Fragepunkte folgende Antwort: Vor allen Din-
gen, wie es uns bedünken will, eine wirkliche That,
d. h. eine entsprechende Besetzung Kurhessens so-
bald die sogenannte Bundes=Execution die Kur-
hessische Grenze ohne Genehmigung Preußens
überschreitet. Dann aber zunächst kein freiwilliges
feindliches Entgegentreten, sondern so weit mög-
lich ein bundesfreundliches Zusammenwirken, um
die unbedingt, bundeswidrige und hochverrätherische
Steuerverweigerung zu Boden zu werfen. Erst
wenn dies geschehen, ist es an der Zeit, die son-
stige Rechts= und Verfassungsfrage so wie die
gegenseitigen Befugnisse Preußens und seiner Geg-
ner einer nähern Erörterung zu unterwerfen, und
es wird diese Erörterung dann um so leichter
sein, als dafür in dem ebenfalls noch nicht auf-
gehobenem Bundesbeschlusse vom 30. Okbr. 1834
ein bestimmter Weg in der Form eines Bundesschieds-
gerichts vorgezeichnet ist. Freilich wird Preußen dann
auch nicht umhin können, eine bestimmte klare Stellung
zu dem Bundesrecht einzunehmen, da es die Billigkeit
überschreitet, zugleich die unbedingte Zuziehung und
Zulassung zu den Verhandlungen des Bundes zu
beanspruchen und dabei alle bundesrechtlich vor-
geschriebenen Organe und Wege zu verwerfen,
[Spaltenumbruch] wie denn auch Preußen nicht unerwogen lassen darf,
daß es seiner Zeit lediglich aus eigener Macht-
vollkommenheit in Sachsen und Baden eingeschrit-
ten ist.

Aber was soll nun werden in Kur-
hessen?

Hierüber hat sich in höhern politischen Kreisen
folgende Ansicht festgestellt, und diese soll auch
die Ansicht des Kurfürsten und seiner Regierung
sein. Von militärischer Jntervention in diesem
Augenblick ist durchaus keine Rede, und die preu-
ßischen Sancho=Pansa's der Presse, welche mit
Windmühlen fechten und schreien: „Preußen dul-
det keine Einmischung, Preußen wird jeder mili-
tärischen Jntervention entgegentreten, Preußen läßt
sich nicht von Baden abschneiden, Preußen ver-
weigert fremden Truppen den Durchzug durch seine
Etappen=Straßen ec.!!“ Diese Sancho Pansa's
der Presse mögen sich beruhigen und ihren Athem
schonen, denn es denkt bis heute kein Mensch an
Jntervention, weil zur Zeit keine nöthig ist. Da-
gegen ist nöthig, daß der Kurfürst seinen Minister
Hassenpflug gerade in der jetzigen Epoche um kei-
nen Preis aufgibt. Nur dadurch ist der Schlag,
der auf das monarchische Prinzip geführt wurde,
abzuwenden. Um den Preis der Entlassung Has-
senpflugs darf und wird der Kurfürst die Steu-
erbewilligung nicht erkaufen, denn das hieße so
viel, als sie um den Preis seiner Prärogative
erkaufen, und damit wäre die Monarchie in Kurhessen
vernichtet. Lieber Abdanken, als das thun! Aber
von Abdanken ist nicht die Rede. Was jetzt zu
thun ist, besteht einfach darin, nachzuholen, was
versäumt wurde, oder vielmehr das sehr stürmische,
aber nicht eben so sehr energische und consequente
Verfahren Hassenpflug's wieder gut zu machen,
d. h. die Kammer zu berufen, derselben in bester
Form ein Finanzgesetz vorzulegen, und von ihr die
Bewilligung der Steuern zu verlangen. Sie
wird sie bewilligen, denn bis dahin vergeht noch
ein Monat, und die Leere der Staatskasse drückt
bereits fürchterlich. Gesetzt aber, die Kammer
würde, trotz der eingehaltenen Formen der Ver-
fassung, dennoch die Steuern nicht bewilligen, oder
vielmehr an die Bewilligung die Entlassung Has-
senpflug 's als Bedingung knüpfen, dann ist sie
offen in die Bahn der Revolution getreten, und
dann, aber auch dann erst, ist der rechte Moment
der militärischen Jntervention durch den Bund
gekommen, der sich dann auch gewiß Preußen nicht
widersetzen kann und wird, denn was heute in
Kurhessen vorgeht, kann morgen in Preußen vor-
gehen, und die Rettung des monarchischen Prin-
zips ist die erste und höchste Rücksicht in jedem
monarchischen Staate. -- Erst wenn die Steuern
bewilligt sind, dürfte und könnte der Kurfürst den
Minister Hassenpflug entlassen, denn dann ist der
Schritt ein freier, versöhnlicher, kein gezwungener;
der Kurfürst kann einer Antipathie seiner Unter-
thanen eine Concession machen, aber er darf es
nicht zugeben, daß ihm Zwang angethan wird.

   
Die Ereignisse in Kurhessen.

Kassel, 27. Sept. Dem Vernehmen nach
hat gestern der Stadtrath über die Frage wegen
Auszahlung der Staatsdienergehalte gegen Abtre-
tung der Ansprüche an die Staatskasse, berathen.
Es wird alsbald ein Comite zur Entwerfung ei-
nes Planes ec. zusammentreten. -- Auf die letzte
Zuschrift des Ministeriums des Jnnern an den
landständischen Ausschuß hat dieser geantwortet
wie folgt: Nach Jnhalt des uns zugekommenen
Schreibens kurfürstl. Ministeriums des Jnnern
vom 24. d. M. soll zum Zwecke der Berathung
der zu erlassenden weiteren, die Handhabung des
[Spaltenumbruch] Kriegszustandes betreffenden Ausnahmemaßregeln
die Zuziehung des unterzeichneten bleibenden land-
ständischen Ausschusses auf den Grund des § 95
der Verfassungsurkunde Statt finden. Wir erwi-
dern hierauf, daß wir zur Handhabung eines
Kriegszustandes, den wir als gesetz= und verfas-
sungswidrig zum Gegenstand einer Anklage ge-
macht haben, jede Mitwirkung ablehnen müssen.
Kassel, den 26. Sept. 1850. Der bleibende land-
ständische Ausschuß. Schwarzenberg. Henkel. Bayr-
hoffer. Gräfe. Kellner.

   

Kassel, 27. Sept. Die N. Hess. Z. theilt
eine Zuschrift mit, welche der Ausschuß an den
Kurfürsten gerichtet hat. ( Wir werden sie morgen
ausführlich mittheilen. )

Deutschland.

Ludwigsburg, 23. Sept. Aus Veranlassung
der Art und Weise, wie das verehrungswürdige
Publikum in Tübingen seine Achtung vor den
Geschwornen dasebst wegen der Schuldigerklärung
des fürstlichen Schloßbauern von Oberschwaben
an den Tag legte, können wir nicht umhin, auch
aus unserm Schwurgerichtssaal ein Seitenstück zu
obigem anzuführen. Nachdem die Geschwornen
den Dr. Theobald Kerner von Weinsberg, wel-
cher bekanntlich der Aufforderung zum Hochverrath
angeschuldigt war, für schuldig erklärt hatten,
wurde über dieselben, und insbesondere über deren
Obmann, Hrn. Rechtskonsulenten Hochstetter von
Backnang, so geschimpft und losgezogen, daß man
nur staunen mußte. Es hieß über erstere „dumme
Esel von Bauern, Rindvieher ec. “, über Letztern,
man siehts dem Kerl schon an seinem konfiszirten
Gesicht an ec. “ Mit bitterm Gefühl verließ ich
den Saal, und hätte nur wünschen mögen, daß
Diejenigen, welche so sehr über die Mündigkeit
des Volkes schreien, und alle möglichen Freiheiten
für dasselbe verlangen, das freche Schimpfen und
Lästern über ein Jnstitut, nach welchem so lange
geschrien wurde, hätten hören können. Diese bei-
den Fälle beweisen zur Genüge, auf welcher Bil-
dungsstufe unser Volk steht. Statt den Spruch
der Geschwornen, mag er ausfallen, wie er will,
und mag man damit einverstanden sein oder nicht
durch anständiges Schweigen zu ehren, ruft man
heute bei einem Nichtschuldig Hosiana, morgen,
wenn der Wahrspruch auf Schuldig lautet: an's
Kreuz mit ihnen. Mit Menschen, welche so ur-
theilen, kann man nur Mitleid haben: man möchte
über sie weinen, wie Jesus über Jerusalem; aber
sehr begreiflich ist es jetzt, warum gewisse Leute,
die dem Volke stets nur zu schmeicheln wissen,
blos um ihren ungemessenen Ehrgeiz zu befriedi-
gen, leider einen, wenn auch nur vorübergehenden
Einfluß auf dasselbe auszuüben im Stande sind.

   

Koblenz, 24. Sept. Wenn Sie diese Zeilen
erhalten, so wird die Schandthat, von welcher
Bornhofen bedroht ist, ohne Zweifel vollbracht
sein; morgen frühe sollen die trefflichen Patres
den heiligen Ort räumen: so lautet die Entschei-
dung des Kreisamtes, und da der Recurs an die
höhere Behörde schwerlich von Erfolg sein wird,
so ziehen sie denn ab, die fremden Männer, da-
mit die nassauische Regierung nicht ferner durch
ihre Gegenwart gefährdet werde. Wie leicht kön-
nen die ehrwürdigen Priester diese Schmach tra-
gen, sie, welche nur da sind, für Andere zu leben
und für Andere zu dulden! Schwerer werden durch
diese Frevelthat die umwohnenden Katholiken be-
troffen, welchen aus der Anwesenheit der Gottes-
männer eine reiche Fülle geistigen Segens zu ent-
springen begann; aber auch sie können Trost und
Ersatz finden in der kindlichen Hingebung an den
Willen Dessen, der mit gleicher Liebe gibt u. nimmt.
Auf's Tiefste zu beklagen sind dagegen Diejeni-

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[0005] Extra=Beilage zur Bayerischen Presse. Würzburg, Sonntag den 29. September 1850. Die Steuerverweigerung. Dieser passive Widerstand, dieser Staatsstreich von unten, wo der Hochverrath in dem gleißenden Ge- wande der Verfassungstreue und Loyalität einher- geht: sie ist jetzt das Eldorado, das heimliche Ziel der Wünsche und der Hoffnungen aller wahr- haft Constitutionellen, und Herrmann v. Beckerath ist Nichts als der Jünger, welchen die constitu- tionellen Pharisäer vorausschicken, um die deut- schen Regierungen, insbesondere deren mächtigste, zu versuchen. Die Steuerverweigerung ein Staats- streich von unten, denn noch niemals ist ein Ge- setzgeber blödsinnig genug gewesen, zu meinen, daß der moderne Staat ohne Steuern bestehen könne, und keine Verfassung der Welt kann daher den Kammern das Recht beilegen, sämmtliche Steuern, oder -- wie Hr. Dahlmann dies so treffend aus- drückt -- den Staat selbst zu verweigern. Der constitutionelle Schluß, daß man ein Recht, wel- ches in Betreff jeder einzelnen Steuer verfassungs- mäßig unzweifelhaft ist, auch auf den Jnbegriff der Steuern müsse übertragen können, ist ebenso schlagend und geistreich, als wollten die Fürsten aus dem Recht des Veto für jedes einzelne Ge- setz die Befugniß herleiten, die legislatorische Mit- wirkung der Kammern überhaupt zu beseitigen, oder als hätten die Minister mit der Executive auch das Recht, diese Executive beliebig zu sisti- ren. Die einzelne Steuer, so wie deren Erhebung und Verwendung mögen deßhalb die Kammern auf das gründlichste prüfen, und dann, falls sie genügende Gründe dafür beizubringen vermögen, beliebig bewilligen oder verweigern; den Jnbegriff sämmtlicher Steuern aber, und insbesondere die- jenigen Steuern, deren unbedingte Nothwendigkeit die Kammern selbst gar nicht in Abrede zu stellen wagen, lediglich aus Mißtrauen gegen das actu- elle Ministerium zu verweigern, das ist Nichts als hochverrätherische Beeinträchtigung des den Fürsten verfassungsmäßig vorbehaltenen und ga- rantirten Hoheitsrechts, ihre Ministerien beliebig zu ernennen, und wird deshalb mit Recht als ein Staatsstreich von unten, d. h. als Aufruhr behan- delt, und zwar um so schärfer und consequenter, je mehr er bemüht ist, sein eigentliches Angesicht hinter der Larve des Patriotismus und der Ver- fassungstreue zu verbergen. Jntervention in Kurhessen oder nicht, und welche Stellung gedenkt Preußen zu ergreifen, wenn der „ engere Rath “ den- noch zu einer bewaffneten Jntervention fortschreitet. Die N. Pr. Z. gibt über vorstehende Fragepunkte folgende Antwort: Vor allen Din- gen, wie es uns bedünken will, eine wirkliche That, d. h. eine entsprechende Besetzung Kurhessens so- bald die sogenannte Bundes=Execution die Kur- hessische Grenze ohne Genehmigung Preußens überschreitet. Dann aber zunächst kein freiwilliges feindliches Entgegentreten, sondern so weit mög- lich ein bundesfreundliches Zusammenwirken, um die unbedingt, bundeswidrige und hochverrätherische Steuerverweigerung zu Boden zu werfen. Erst wenn dies geschehen, ist es an der Zeit, die son- stige Rechts= und Verfassungsfrage so wie die gegenseitigen Befugnisse Preußens und seiner Geg- ner einer nähern Erörterung zu unterwerfen, und es wird diese Erörterung dann um so leichter sein, als dafür in dem ebenfalls noch nicht auf- gehobenem Bundesbeschlusse vom 30. Okbr. 1834 ein bestimmter Weg in der Form eines Bundesschieds- gerichts vorgezeichnet ist. Freilich wird Preußen dann auch nicht umhin können, eine bestimmte klare Stellung zu dem Bundesrecht einzunehmen, da es die Billigkeit überschreitet, zugleich die unbedingte Zuziehung und Zulassung zu den Verhandlungen des Bundes zu beanspruchen und dabei alle bundesrechtlich vor- geschriebenen Organe und Wege zu verwerfen, wie denn auch Preußen nicht unerwogen lassen darf, daß es seiner Zeit lediglich aus eigener Macht- vollkommenheit in Sachsen und Baden eingeschrit- ten ist. Aber was soll nun werden in Kur- hessen? Hierüber hat sich in höhern politischen Kreisen folgende Ansicht festgestellt, und diese soll auch die Ansicht des Kurfürsten und seiner Regierung sein. Von militärischer Jntervention in diesem Augenblick ist durchaus keine Rede, und die preu- ßischen Sancho=Pansa's der Presse, welche mit Windmühlen fechten und schreien: „Preußen dul- det keine Einmischung, Preußen wird jeder mili- tärischen Jntervention entgegentreten, Preußen läßt sich nicht von Baden abschneiden, Preußen ver- weigert fremden Truppen den Durchzug durch seine Etappen=Straßen ec.!!“ Diese Sancho Pansa's der Presse mögen sich beruhigen und ihren Athem schonen, denn es denkt bis heute kein Mensch an Jntervention, weil zur Zeit keine nöthig ist. Da- gegen ist nöthig, daß der Kurfürst seinen Minister Hassenpflug gerade in der jetzigen Epoche um kei- nen Preis aufgibt. Nur dadurch ist der Schlag, der auf das monarchische Prinzip geführt wurde, abzuwenden. Um den Preis der Entlassung Has- senpflugs darf und wird der Kurfürst die Steu- erbewilligung nicht erkaufen, denn das hieße so viel, als sie um den Preis seiner Prärogative erkaufen, und damit wäre die Monarchie in Kurhessen vernichtet. Lieber Abdanken, als das thun! Aber von Abdanken ist nicht die Rede. Was jetzt zu thun ist, besteht einfach darin, nachzuholen, was versäumt wurde, oder vielmehr das sehr stürmische, aber nicht eben so sehr energische und consequente Verfahren Hassenpflug's wieder gut zu machen, d. h. die Kammer zu berufen, derselben in bester Form ein Finanzgesetz vorzulegen, und von ihr die Bewilligung der Steuern zu verlangen. Sie wird sie bewilligen, denn bis dahin vergeht noch ein Monat, und die Leere der Staatskasse drückt bereits fürchterlich. Gesetzt aber, die Kammer würde, trotz der eingehaltenen Formen der Ver- fassung, dennoch die Steuern nicht bewilligen, oder vielmehr an die Bewilligung die Entlassung Has- senpflug 's als Bedingung knüpfen, dann ist sie offen in die Bahn der Revolution getreten, und dann, aber auch dann erst, ist der rechte Moment der militärischen Jntervention durch den Bund gekommen, der sich dann auch gewiß Preußen nicht widersetzen kann und wird, denn was heute in Kurhessen vorgeht, kann morgen in Preußen vor- gehen, und die Rettung des monarchischen Prin- zips ist die erste und höchste Rücksicht in jedem monarchischen Staate. -- Erst wenn die Steuern bewilligt sind, dürfte und könnte der Kurfürst den Minister Hassenpflug entlassen, denn dann ist der Schritt ein freier, versöhnlicher, kein gezwungener; der Kurfürst kann einer Antipathie seiner Unter- thanen eine Concession machen, aber er darf es nicht zugeben, daß ihm Zwang angethan wird. ( Oe. K. ) Die Ereignisse in Kurhessen. Kassel, 27. Sept. Dem Vernehmen nach hat gestern der Stadtrath über die Frage wegen Auszahlung der Staatsdienergehalte gegen Abtre- tung der Ansprüche an die Staatskasse, berathen. Es wird alsbald ein Comite zur Entwerfung ei- nes Planes ec. zusammentreten. -- Auf die letzte Zuschrift des Ministeriums des Jnnern an den landständischen Ausschuß hat dieser geantwortet wie folgt: Nach Jnhalt des uns zugekommenen Schreibens kurfürstl. Ministeriums des Jnnern vom 24. d. M. soll zum Zwecke der Berathung der zu erlassenden weiteren, die Handhabung des Kriegszustandes betreffenden Ausnahmemaßregeln die Zuziehung des unterzeichneten bleibenden land- ständischen Ausschusses auf den Grund des § 95 der Verfassungsurkunde Statt finden. Wir erwi- dern hierauf, daß wir zur Handhabung eines Kriegszustandes, den wir als gesetz= und verfas- sungswidrig zum Gegenstand einer Anklage ge- macht haben, jede Mitwirkung ablehnen müssen. Kassel, den 26. Sept. 1850. Der bleibende land- ständische Ausschuß. Schwarzenberg. Henkel. Bayr- hoffer. Gräfe. Kellner. ( N. H. Z. ) Kassel, 27. Sept. Die N. Hess. Z. theilt eine Zuschrift mit, welche der Ausschuß an den Kurfürsten gerichtet hat. ( Wir werden sie morgen ausführlich mittheilen. ) Deutschland. Ludwigsburg, 23. Sept. Aus Veranlassung der Art und Weise, wie das verehrungswürdige Publikum in Tübingen seine Achtung vor den Geschwornen dasebst wegen der Schuldigerklärung des fürstlichen Schloßbauern von Oberschwaben an den Tag legte, können wir nicht umhin, auch aus unserm Schwurgerichtssaal ein Seitenstück zu obigem anzuführen. Nachdem die Geschwornen den Dr. Theobald Kerner von Weinsberg, wel- cher bekanntlich der Aufforderung zum Hochverrath angeschuldigt war, für schuldig erklärt hatten, wurde über dieselben, und insbesondere über deren Obmann, Hrn. Rechtskonsulenten Hochstetter von Backnang, so geschimpft und losgezogen, daß man nur staunen mußte. Es hieß über erstere „dumme Esel von Bauern, Rindvieher ec. “, über Letztern, man siehts dem Kerl schon an seinem konfiszirten Gesicht an ec. “ Mit bitterm Gefühl verließ ich den Saal, und hätte nur wünschen mögen, daß Diejenigen, welche so sehr über die Mündigkeit des Volkes schreien, und alle möglichen Freiheiten für dasselbe verlangen, das freche Schimpfen und Lästern über ein Jnstitut, nach welchem so lange geschrien wurde, hätten hören können. Diese bei- den Fälle beweisen zur Genüge, auf welcher Bil- dungsstufe unser Volk steht. Statt den Spruch der Geschwornen, mag er ausfallen, wie er will, und mag man damit einverstanden sein oder nicht durch anständiges Schweigen zu ehren, ruft man heute bei einem Nichtschuldig Hosiana, morgen, wenn der Wahrspruch auf Schuldig lautet: an's Kreuz mit ihnen. Mit Menschen, welche so ur- theilen, kann man nur Mitleid haben: man möchte über sie weinen, wie Jesus über Jerusalem; aber sehr begreiflich ist es jetzt, warum gewisse Leute, die dem Volke stets nur zu schmeicheln wissen, blos um ihren ungemessenen Ehrgeiz zu befriedi- gen, leider einen, wenn auch nur vorübergehenden Einfluß auf dasselbe auszuüben im Stande sind. ( D. K. ) Koblenz, 24. Sept. Wenn Sie diese Zeilen erhalten, so wird die Schandthat, von welcher Bornhofen bedroht ist, ohne Zweifel vollbracht sein; morgen frühe sollen die trefflichen Patres den heiligen Ort räumen: so lautet die Entschei- dung des Kreisamtes, und da der Recurs an die höhere Behörde schwerlich von Erfolg sein wird, so ziehen sie denn ab, die fremden Männer, da- mit die nassauische Regierung nicht ferner durch ihre Gegenwart gefährdet werde. Wie leicht kön- nen die ehrwürdigen Priester diese Schmach tra- gen, sie, welche nur da sind, für Andere zu leben und für Andere zu dulden! Schwerer werden durch diese Frevelthat die umwohnenden Katholiken be- troffen, welchen aus der Anwesenheit der Gottes- männer eine reiche Fülle geistigen Segens zu ent- springen begann; aber auch sie können Trost und Ersatz finden in der kindlichen Hingebung an den Willen Dessen, der mit gleicher Liebe gibt u. nimmt. Auf's Tiefste zu beklagen sind dagegen Diejeni-

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 233. Würzburg, 28. September 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische233_1850/5>, abgerufen am 23.11.2024.