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Die Bayerische Presse. Nr. 208. Würzburg, 30. August 1850.

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[Spaltenumbruch] nen, die jede Handlung der Regierung des Kai-
sers durchdrang, nicht beimessen; so muß doch die
Aehnlichkeit ihrer Lage auf die Länge zu einiger-
maßen ähnlichen politischen Wirkungen führen.
Louis Napoleon muß sich auf seine Vertheidiger
stützen und muß seine Gegner bekämpfen aber
seine Vertheidiger sind hauptsächlich bei dem Land-
volke, bei der Armee und bei der Kirche zu fin-
den; seine Gegner sind in der Nationalversamm-
lung unter den Ex=Ministern und Ex=Königen,
in den Hauptorganen der Presse und in den hö-
heren Kreisen der Gesellschaft. Er wird daher
die Rechte und Privilegien, welche der Masse der
französischen Nation theuer sind, erweitern, aber
die Rechte und Privilegien des Senats, der Presse,
und dessen, was man die öffentliche Meinung
nennt, beschränken. Er wird nach Popularität,
zuweilen auf Kosten der Freiheit, haschen, und
wird wahrscheinlich das Prinzip des allgemeinen
Stimmrechts benutzen, um die Männer, die am
meisten fähig sind, kühn und unabhängig zu den-
ken und zu handeln, in die Fesseln einer Regie-
rung zu schlagen, welche, theils aus Gefühl,
theils aus Jnteresse, bei der gedankenlosen und
unaufgeklärten Massen des französischen Volkes
beliebt ist. Es würde, wenn diese Bemerkungen
auf einem richtigen Grundsatze beruhen, nicht schwer
sein, nachzuweisen, welches die Kennzeichen und
die Mängel einer solchen Regierung wahrschein-
lich sein werden; aber für jetzt begnügen wir uns,
die Wirkung der Anstrengungen zu beobachten, die
nunmehr gemacht werden, um diese Zwecke zu be-
fördern, und den populären Unterbau der Macht
des Präsidenten zu vollenden, wie sie durch die
Wahl vom 10. Dezember 1848 gegründet wurde,
und wahrscheinlich durch jeden spätern Anlaß, der
den Erben des Kaisers in persönliche Berührung
mit seinen zahlreichsten und ergebendsten Anhän-
gern bringt, ausgedehnt werden wird."

Archiv für das öffentliche Recht des
deutschen Bundes.

Der anonyme Verfasser äußert in der Vor-
rede die Ansicht, "daß es hohe Zeit sei, die Er-
örterung der streitlichen bundesrechtlichen Fragen
endlich wieder einmal auf das Gebiet wissenschaft-
licher Prüfung zu versetzen und in Formen zu
führen, die es Männern vom Fache möglich ma-
chen, ihre Stimmen abzugeben." Jn der That,
die Art und Weise, wie seit einigen Jahren in
Zeitungen und Parlamentsreden die schwierigsten
staatsrechtlichen Untersuchungen abgemacht worden,
kann nimmer zu gedeihlichem Resultate führen.
Man sucht die Stimmen der Massen zu gewinnen,
was natürlich nicht auf dem Wege wissenschaft-
lichen Scharfsinnes möglich ist; auch auf dem Felde
staatsrechtlicher Literatur sind wir auf dem Prin-
zipe der Kopfzahl herabgestiegen, und ein "Pütter"
würde heut zu Tage wenig Boden unter uns ge-
winnen können. Sogenannte Volkssouveränetät
taugt eben so wenig auf dem Gebiete der Kunst
und Literatur etwas, wie auf dem Gebiete der
Verfassung; so lange sie aber in der Verfassung
noch spukt, wird sie sich auch in allen anderen
geistigen Gebieten geltend machen; sie wird in
allen übrigen Fragen als letzte Jnstanz eben so
gut entscheiden wollen, wie in den rein politischen.
Bei dem Kopfzahl=Prinzipe muß ein Volk kirch-
lich, sittlich und wissenschaftlich eben so gut zu
Grunde gehen, wie es politisch nicht anders mög-
lich ist. Jch gebe Jhnen nur den Jnhalt der
fünf einzelnen Abhandlungen an, woraus es be-
steht. Jn der ersten führt der Verfasser aus, daß
die deutsche Bundesversammlung nach dem Bun-
des=Grundgesetze nicht berechtigt sei, sich selbst
desinitiv aufzuheben, ohne vorher ein anderes de-
sinitives Centralorgan des Bundes geschaffen zu
haben. Jn der zweiten sucht er nachzuweisen, daß
durch den Bundesbeschluß vom 12. Juli 1848
die Bundesverfassung und damit folgeweise die
Bundesversammlung nicht aufgehoben sei. Die
dritte Abhandlung untersucht, in wie weit Holstein
und Lauenburg im Jahre 1848 legal bei der
Bundesversammlung vertreten gewesen seien. Die
[Spaltenumbruch] vierte beschäftigt sich mit der in der letzten Zeit
vielfach angeregten Frage "ob das Plenum des
Bundes sich nur auf Entscheidung des engeren
Bundesrathes zur Abstimmung über die in diesem
vorbereiteten Beschlüsse bilden könne?" Endlich
wirft die fünfte Abhandlung die Frage auf: "Ob
die Bundesmitglieder verpflichtet seien, die Bun-
desversammlung zu beschicken und welche Folgen
aus der Abwesenheit einzelner Bevollmächtigter in
Bezug auf die Beschlußfassung hervorgehen?" --
Man sieht, diese Gegenstände verlohnen sich schon
der Mühe, etwas gründlicher darauf einzugehen
und es wäre zu wünschen, daß unsere Männer
von Fach, dem Wunsche des Verfassers gemäß,
das Archiv benutzten, um sich pro oder contra zu
äußern. Durch die ausschließliche Zeitungspole-
mik kann man nie zu einer Verständigung kom-
men, kann die babylonische Sprach= und Begriffs-
verwirrung nicht gehoben werden. Es gibt Er-
eignisse, die so störend in unsere ganze bisherige
Auffassung eingreifen, die alle unsere Positio-
nen so verändern und verwirren, daß es eini-
ger Zeit bedarf, um wieder in innere Harmo-
nie zu kommen. -- Es handelte sich in Deutsch-
land um jenen höchsten Grundsatz, den Gott
zur Lebensbedingung der Staaten gemacht hat,
"daß Alles nur auf dem Wege Rechtens
geschehen solle." Diesen in der Revolution von
1848 fast vergessenen Grundsatz wieder zum le-
bendigen Bewußtsein des deutschen Volkes zu
bringen, das war die hohe und schwere Aufgabe.
Von dem Gelingen dieser Aufgabe hing unsere
ganze Zukunft ab: die Wiedergeburt, oder im
entgegengesetzten Falle, der Untergang Deutsch-
lands. Wie schwer es gehalten hat, den einzel-
nen Menschen und Regierungen nach und nach
den Muth an die Möglichkeit dieser Aufgabe wie-
derzugeben, das ist ausgemachte Sache. Niemand
hat zu dieser sittlichen Ermannung mehr beigetra-
gen als die österreichische Staatsregierung, sowohl
durch ihre konsequente Handlungsweise, als durch
ihre klaren und vortrefflichen Ausführungen. Denn
zur Durchführung des Rechts ist eine gewisse äu-
ßere Macht unerläßlich, denn das Recht soll ja
eben sich verwirklichen, kein bloßer theoretischer
Traum sein. Wer steht dafür, daß die eben im
Rechte wieder befestigten Gemüther von Nieder-
geschlagenheit und Verzweiflung erfaßt werden,
wenn sie jetzt sehen, daß Oesterreich selbst an die-
ser Aufgabe verzweifelt? Doch vielleicht ist es
nur eine Prüfung, aus der wir nur gekräftigter
hervorgehen sollen. Gott wollte es uns nicht so
leicht machen, wie wir es wünschten. Je schwe-
rer der Kampf, desto bleibender, desto innerlich
begründeter die Errungenschaft.

Deutschland.

München, 27. August. Die Enthebung des
Rathes Frhrn. v. Lupin von der Funktion des
Untersuchungsrichters bei dem königl. Kreis= und
Stadtgerichte dahier hat mehreren Blättern An-
laß zu mißliebigen Bemerkungen und falschen
Deutungen gegeben, indem sie dabei auf "seine
große Thätigkeit bei den hiesigen politischen Pro-
zessen " ec. hinwiesen und ihn als "eben nicht sehr
beliebt" erklärten. Jeder Verständige weiß je-
doch, daß die Pflichten eines Untersuchungsrichters
zu Einschreitungen führen, wodurch an sich schon
er bei den Betreffenden sich eben nicht beliebt
machen kann; auch ist es gar nicht die Aufgabe
eines Untersuchungsrichters sich beliebt machen zu
wollen, besonders in Zeiten, wo die Gesetze nicht
blos gegen Betrüger und sonstige gemeine Ver-
brecher, sondern auch gegen andere Uebertreter
und Störer der gesetzlichen Ordnung im Staate
in Anwendung gebracht werden müssen. Jndessen
wird mit uns Niemand dem Rath Frhrn. von
Lupin das Zeugniß versagen, daß er in der Ue-
bung seines schwierigen Amtes stets eben so viel
Humanität als Gewissenhaftigkeit bethätigt hat.
Was übrigens die Enthebung desselben von der
Untersuchungsrichtersstelle betrifft, so haben wir
aus sicherer Quelle den von den andern Blättern,
wie es scheint, absichtlich verschwiegenen Umstand
[Spaltenumbruch] in Erfahrung gebracht, daß derselbe, und zwar
schon vor mehreren Wochen um diese Enthebung
selbst nachgesucht, und diese also nur darin ihren
Grund hat.

München, 28. Aug. Verlässigen Nachrichten
aus Hohenschwangau zufolge sind dort vor meh-
reren Tagen Anstalten zum Empfang des Kaisers
von Oesterreich gemacht worden, und wird dieser
hohe Gast am k. Hoflager immer noch erwartet,
indem eine Rückkehr von Wien nach Vorarlberg
stattfinden soll. -- Se. königl. Hoh. der Prinz
Eduard von Sachsen=Altenburg ist vor einigen
Tagen aus Wiesbaden zurückgekehrt, hat hierauf
als Kommandant der Kavalleriedivision die Gar-
nisonen Landshut und Freising inspicirt und ist
gestern Abend wieder hier eingetroffen. -- Ein
Erkenntniß des Generalauditoriats, wonach gegen
sechs Offiziere auf Entlassung aus dem Heere er-
kannt ward, hat die königl. Bestätigung erhalten;
darunter befand sich Einer, welcher der Majestäts-
beleidigung für schuldig befunden wurde. -- Die
Literaten Geßner und Weil haben um die Be-
willigung zur Errichtung eines Korrespondenzbu-
reau nachgesucht und dieses Gesuch damit moti-
virt, "um allen journalistischen Unregelmäßigkeiten
entgegenzutreten." Mit obigem Bureau soll nem-
lich zugleich eine lithographische Zeitungscorrespon-
denz verbunden werden. Herr Weil übernimmt
außerdem noch vom 1. k. M. die Redaction des
hiesigen "Tagblattes."

Karlsruhe, 27. Aug. Die heutige 14. öf-
fentliche Sitzung ( erste nach der Vertagung ) der
zweiten Kammer wurde vom Präsidenten Bekk
mit folgender Rede eingeleitet: Nach einer fünf-
monatlichen Vertagung sind wir wieder berufen,
um unsere im Merz d. J. unterbrochenen Ge-
schäfte fortzusetzen. Die Angelegenheiten unseres
großen deutschen Vaterlandes, wegen deren Ver-
handlung die damalige Unterbrechung unserer hiesi-
gen Sitzungen erfolgte, sind inzwischen in keine
bessere Lage gekommen. Die Zerrissenheit, Hilf-
losigkeit, ja Rathlosigkeit ist noch stärker gewor-
den, als sie schon war, und eine der bedeutendsten
Folgen derselben hat sich an dem Schicksal eines
edeln, aber unglücklichen Bruderstammes gezeigt,
dessen Jnteressen mit jenen des Gesammtverban-
des so innig verflochten sind. Möge die göttliche
Vorsehung, wie die deutschen Völker selbst, so
auch ihre Lenker erleuchten, ferneren Unsegen ab-
wenden und den deutschen Stern wieder aufgehen
lassen! Möchte Jeder in seinem, ob höhern oder
niedern Kreise durch besonnene und vorurtheils-
freie Beurtheilung Anderer, und durch Bereitschaft
zu eigenen Opfern, stets nur im Hinblick auf das
Wohl des Ganzen, zur allgemeinen Verständigung
beitragen, auf daß des Jammers bald ein Ende
und die so dringende parlamentarische Einigung
der Nation; von der ihre Macht und ihr Wohl-
stand, der Schutz ihrer Freiheit, so wie der Ord-
nung abhängt, erreicht werde! Was unsere innere
Lage betrifft, so werden wir nun nach den An-
deutungen in der Thronrede außer andern Ver-
besserungen in verschiedenen Zweigen auch jene
Vorlagen zu berathen haben, welche die Wieder-
herstellung des ordentlichen gesetzlichen Zustandes
ermöglichen sollen, auf daß das Volk in freier
Bewegung und geschützt gegen die Uebel, die der
Mißbrauch der Freiheit brachte, sich wieder hebe
und sich in der schweren Aufgabe übe, frei zu sein,
und dabei doch die Gesetze und die gesetzlichen
Autoritäten zu achten. Meine Herren! Jch bin
überzeugt, daß sie voll warmen Eifers für das
Beste des Landes alle an uns kommenden Vor-
lagen rasch, gründlich und unbefangen prüfen und
zu einer gedeihlichen Erledigung bringen werden.
-- Möge der Geist des Friedens über unsern
Verhandlungen walten, jener Geist, der Freiheit
und Ordnung zugleich gründet, der, gleich weit
entfernt von Schlaffheit, Gleichgiltigkeit oder Furcht,
wie von Ungestüm, Ueberstürtzung oder Uebermuth,
mit dem heißesten Streben nach Verbesserungen
doch stets Mäßigung und besonnene Erwägung
gegebener Verhältnisse verbindet und solche Schö-
pfungen zu Tage fördert, die, weil im Einklang
mit den wahren Bedürfnissen unserer Entwicke-

[Spaltenumbruch] nen, die jede Handlung der Regierung des Kai-
sers durchdrang, nicht beimessen; so muß doch die
Aehnlichkeit ihrer Lage auf die Länge zu einiger-
maßen ähnlichen politischen Wirkungen führen.
Louis Napoleon muß sich auf seine Vertheidiger
stützen und muß seine Gegner bekämpfen aber
seine Vertheidiger sind hauptsächlich bei dem Land-
volke, bei der Armee und bei der Kirche zu fin-
den; seine Gegner sind in der Nationalversamm-
lung unter den Ex=Ministern und Ex=Königen,
in den Hauptorganen der Presse und in den hö-
heren Kreisen der Gesellschaft. Er wird daher
die Rechte und Privilegien, welche der Masse der
französischen Nation theuer sind, erweitern, aber
die Rechte und Privilegien des Senats, der Presse,
und dessen, was man die öffentliche Meinung
nennt, beschränken. Er wird nach Popularität,
zuweilen auf Kosten der Freiheit, haschen, und
wird wahrscheinlich das Prinzip des allgemeinen
Stimmrechts benutzen, um die Männer, die am
meisten fähig sind, kühn und unabhängig zu den-
ken und zu handeln, in die Fesseln einer Regie-
rung zu schlagen, welche, theils aus Gefühl,
theils aus Jnteresse, bei der gedankenlosen und
unaufgeklärten Massen des französischen Volkes
beliebt ist. Es würde, wenn diese Bemerkungen
auf einem richtigen Grundsatze beruhen, nicht schwer
sein, nachzuweisen, welches die Kennzeichen und
die Mängel einer solchen Regierung wahrschein-
lich sein werden; aber für jetzt begnügen wir uns,
die Wirkung der Anstrengungen zu beobachten, die
nunmehr gemacht werden, um diese Zwecke zu be-
fördern, und den populären Unterbau der Macht
des Präsidenten zu vollenden, wie sie durch die
Wahl vom 10. Dezember 1848 gegründet wurde,
und wahrscheinlich durch jeden spätern Anlaß, der
den Erben des Kaisers in persönliche Berührung
mit seinen zahlreichsten und ergebendsten Anhän-
gern bringt, ausgedehnt werden wird.“

Archiv für das öffentliche Recht des
deutschen Bundes.

Der anonyme Verfasser äußert in der Vor-
rede die Ansicht, „daß es hohe Zeit sei, die Er-
örterung der streitlichen bundesrechtlichen Fragen
endlich wieder einmal auf das Gebiet wissenschaft-
licher Prüfung zu versetzen und in Formen zu
führen, die es Männern vom Fache möglich ma-
chen, ihre Stimmen abzugeben.“ Jn der That,
die Art und Weise, wie seit einigen Jahren in
Zeitungen und Parlamentsreden die schwierigsten
staatsrechtlichen Untersuchungen abgemacht worden,
kann nimmer zu gedeihlichem Resultate führen.
Man sucht die Stimmen der Massen zu gewinnen,
was natürlich nicht auf dem Wege wissenschaft-
lichen Scharfsinnes möglich ist; auch auf dem Felde
staatsrechtlicher Literatur sind wir auf dem Prin-
zipe der Kopfzahl herabgestiegen, und ein „Pütter“
würde heut zu Tage wenig Boden unter uns ge-
winnen können. Sogenannte Volkssouveränetät
taugt eben so wenig auf dem Gebiete der Kunst
und Literatur etwas, wie auf dem Gebiete der
Verfassung; so lange sie aber in der Verfassung
noch spukt, wird sie sich auch in allen anderen
geistigen Gebieten geltend machen; sie wird in
allen übrigen Fragen als letzte Jnstanz eben so
gut entscheiden wollen, wie in den rein politischen.
Bei dem Kopfzahl=Prinzipe muß ein Volk kirch-
lich, sittlich und wissenschaftlich eben so gut zu
Grunde gehen, wie es politisch nicht anders mög-
lich ist. Jch gebe Jhnen nur den Jnhalt der
fünf einzelnen Abhandlungen an, woraus es be-
steht. Jn der ersten führt der Verfasser aus, daß
die deutsche Bundesversammlung nach dem Bun-
des=Grundgesetze nicht berechtigt sei, sich selbst
desinitiv aufzuheben, ohne vorher ein anderes de-
sinitives Centralorgan des Bundes geschaffen zu
haben. Jn der zweiten sucht er nachzuweisen, daß
durch den Bundesbeschluß vom 12. Juli 1848
die Bundesverfassung und damit folgeweise die
Bundesversammlung nicht aufgehoben sei. Die
dritte Abhandlung untersucht, in wie weit Holstein
und Lauenburg im Jahre 1848 legal bei der
Bundesversammlung vertreten gewesen seien. Die
[Spaltenumbruch] vierte beschäftigt sich mit der in der letzten Zeit
vielfach angeregten Frage „ob das Plenum des
Bundes sich nur auf Entscheidung des engeren
Bundesrathes zur Abstimmung über die in diesem
vorbereiteten Beschlüsse bilden könne?“ Endlich
wirft die fünfte Abhandlung die Frage auf: „Ob
die Bundesmitglieder verpflichtet seien, die Bun-
desversammlung zu beschicken und welche Folgen
aus der Abwesenheit einzelner Bevollmächtigter in
Bezug auf die Beschlußfassung hervorgehen?“ --
Man sieht, diese Gegenstände verlohnen sich schon
der Mühe, etwas gründlicher darauf einzugehen
und es wäre zu wünschen, daß unsere Männer
von Fach, dem Wunsche des Verfassers gemäß,
das Archiv benutzten, um sich pro oder contra zu
äußern. Durch die ausschließliche Zeitungspole-
mik kann man nie zu einer Verständigung kom-
men, kann die babylonische Sprach= und Begriffs-
verwirrung nicht gehoben werden. Es gibt Er-
eignisse, die so störend in unsere ganze bisherige
Auffassung eingreifen, die alle unsere Positio-
nen so verändern und verwirren, daß es eini-
ger Zeit bedarf, um wieder in innere Harmo-
nie zu kommen. -- Es handelte sich in Deutsch-
land um jenen höchsten Grundsatz, den Gott
zur Lebensbedingung der Staaten gemacht hat,
„daß Alles nur auf dem Wege Rechtens
geschehen solle.“ Diesen in der Revolution von
1848 fast vergessenen Grundsatz wieder zum le-
bendigen Bewußtsein des deutschen Volkes zu
bringen, das war die hohe und schwere Aufgabe.
Von dem Gelingen dieser Aufgabe hing unsere
ganze Zukunft ab: die Wiedergeburt, oder im
entgegengesetzten Falle, der Untergang Deutsch-
lands. Wie schwer es gehalten hat, den einzel-
nen Menschen und Regierungen nach und nach
den Muth an die Möglichkeit dieser Aufgabe wie-
derzugeben, das ist ausgemachte Sache. Niemand
hat zu dieser sittlichen Ermannung mehr beigetra-
gen als die österreichische Staatsregierung, sowohl
durch ihre konsequente Handlungsweise, als durch
ihre klaren und vortrefflichen Ausführungen. Denn
zur Durchführung des Rechts ist eine gewisse äu-
ßere Macht unerläßlich, denn das Recht soll ja
eben sich verwirklichen, kein bloßer theoretischer
Traum sein. Wer steht dafür, daß die eben im
Rechte wieder befestigten Gemüther von Nieder-
geschlagenheit und Verzweiflung erfaßt werden,
wenn sie jetzt sehen, daß Oesterreich selbst an die-
ser Aufgabe verzweifelt? Doch vielleicht ist es
nur eine Prüfung, aus der wir nur gekräftigter
hervorgehen sollen. Gott wollte es uns nicht so
leicht machen, wie wir es wünschten. Je schwe-
rer der Kampf, desto bleibender, desto innerlich
begründeter die Errungenschaft.

Deutschland.

München, 27. August. Die Enthebung des
Rathes Frhrn. v. Lupin von der Funktion des
Untersuchungsrichters bei dem königl. Kreis= und
Stadtgerichte dahier hat mehreren Blättern An-
laß zu mißliebigen Bemerkungen und falschen
Deutungen gegeben, indem sie dabei auf „seine
große Thätigkeit bei den hiesigen politischen Pro-
zessen “ ec. hinwiesen und ihn als „eben nicht sehr
beliebt“ erklärten. Jeder Verständige weiß je-
doch, daß die Pflichten eines Untersuchungsrichters
zu Einschreitungen führen, wodurch an sich schon
er bei den Betreffenden sich eben nicht beliebt
machen kann; auch ist es gar nicht die Aufgabe
eines Untersuchungsrichters sich beliebt machen zu
wollen, besonders in Zeiten, wo die Gesetze nicht
blos gegen Betrüger und sonstige gemeine Ver-
brecher, sondern auch gegen andere Uebertreter
und Störer der gesetzlichen Ordnung im Staate
in Anwendung gebracht werden müssen. Jndessen
wird mit uns Niemand dem Rath Frhrn. von
Lupin das Zeugniß versagen, daß er in der Ue-
bung seines schwierigen Amtes stets eben so viel
Humanität als Gewissenhaftigkeit bethätigt hat.
Was übrigens die Enthebung desselben von der
Untersuchungsrichtersstelle betrifft, so haben wir
aus sicherer Quelle den von den andern Blättern,
wie es scheint, absichtlich verschwiegenen Umstand
[Spaltenumbruch] in Erfahrung gebracht, daß derselbe, und zwar
schon vor mehreren Wochen um diese Enthebung
selbst nachgesucht, und diese also nur darin ihren
Grund hat.

München, 28. Aug. Verlässigen Nachrichten
aus Hohenschwangau zufolge sind dort vor meh-
reren Tagen Anstalten zum Empfang des Kaisers
von Oesterreich gemacht worden, und wird dieser
hohe Gast am k. Hoflager immer noch erwartet,
indem eine Rückkehr von Wien nach Vorarlberg
stattfinden soll. -- Se. königl. Hoh. der Prinz
Eduard von Sachsen=Altenburg ist vor einigen
Tagen aus Wiesbaden zurückgekehrt, hat hierauf
als Kommandant der Kavalleriedivision die Gar-
nisonen Landshut und Freising inspicirt und ist
gestern Abend wieder hier eingetroffen. -- Ein
Erkenntniß des Generalauditoriats, wonach gegen
sechs Offiziere auf Entlassung aus dem Heere er-
kannt ward, hat die königl. Bestätigung erhalten;
darunter befand sich Einer, welcher der Majestäts-
beleidigung für schuldig befunden wurde. -- Die
Literaten Geßner und Weil haben um die Be-
willigung zur Errichtung eines Korrespondenzbu-
reau nachgesucht und dieses Gesuch damit moti-
virt, „um allen journalistischen Unregelmäßigkeiten
entgegenzutreten.“ Mit obigem Bureau soll nem-
lich zugleich eine lithographische Zeitungscorrespon-
denz verbunden werden. Herr Weil übernimmt
außerdem noch vom 1. k. M. die Redaction des
hiesigen „Tagblattes.“

Karlsruhe, 27. Aug. Die heutige 14. öf-
fentliche Sitzung ( erste nach der Vertagung ) der
zweiten Kammer wurde vom Präsidenten Bekk
mit folgender Rede eingeleitet: Nach einer fünf-
monatlichen Vertagung sind wir wieder berufen,
um unsere im Merz d. J. unterbrochenen Ge-
schäfte fortzusetzen. Die Angelegenheiten unseres
großen deutschen Vaterlandes, wegen deren Ver-
handlung die damalige Unterbrechung unserer hiesi-
gen Sitzungen erfolgte, sind inzwischen in keine
bessere Lage gekommen. Die Zerrissenheit, Hilf-
losigkeit, ja Rathlosigkeit ist noch stärker gewor-
den, als sie schon war, und eine der bedeutendsten
Folgen derselben hat sich an dem Schicksal eines
edeln, aber unglücklichen Bruderstammes gezeigt,
dessen Jnteressen mit jenen des Gesammtverban-
des so innig verflochten sind. Möge die göttliche
Vorsehung, wie die deutschen Völker selbst, so
auch ihre Lenker erleuchten, ferneren Unsegen ab-
wenden und den deutschen Stern wieder aufgehen
lassen! Möchte Jeder in seinem, ob höhern oder
niedern Kreise durch besonnene und vorurtheils-
freie Beurtheilung Anderer, und durch Bereitschaft
zu eigenen Opfern, stets nur im Hinblick auf das
Wohl des Ganzen, zur allgemeinen Verständigung
beitragen, auf daß des Jammers bald ein Ende
und die so dringende parlamentarische Einigung
der Nation; von der ihre Macht und ihr Wohl-
stand, der Schutz ihrer Freiheit, so wie der Ord-
nung abhängt, erreicht werde! Was unsere innere
Lage betrifft, so werden wir nun nach den An-
deutungen in der Thronrede außer andern Ver-
besserungen in verschiedenen Zweigen auch jene
Vorlagen zu berathen haben, welche die Wieder-
herstellung des ordentlichen gesetzlichen Zustandes
ermöglichen sollen, auf daß das Volk in freier
Bewegung und geschützt gegen die Uebel, die der
Mißbrauch der Freiheit brachte, sich wieder hebe
und sich in der schweren Aufgabe übe, frei zu sein,
und dabei doch die Gesetze und die gesetzlichen
Autoritäten zu achten. Meine Herren! Jch bin
überzeugt, daß sie voll warmen Eifers für das
Beste des Landes alle an uns kommenden Vor-
lagen rasch, gründlich und unbefangen prüfen und
zu einer gedeihlichen Erledigung bringen werden.
-- Möge der Geist des Friedens über unsern
Verhandlungen walten, jener Geist, der Freiheit
und Ordnung zugleich gründet, der, gleich weit
entfernt von Schlaffheit, Gleichgiltigkeit oder Furcht,
wie von Ungestüm, Ueberstürtzung oder Uebermuth,
mit dem heißesten Streben nach Verbesserungen
doch stets Mäßigung und besonnene Erwägung
gegebener Verhältnisse verbindet und solche Schö-
pfungen zu Tage fördert, die, weil im Einklang
mit den wahren Bedürfnissen unserer Entwicke-

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[0002] nen, die jede Handlung der Regierung des Kai- sers durchdrang, nicht beimessen; so muß doch die Aehnlichkeit ihrer Lage auf die Länge zu einiger- maßen ähnlichen politischen Wirkungen führen. Louis Napoleon muß sich auf seine Vertheidiger stützen und muß seine Gegner bekämpfen aber seine Vertheidiger sind hauptsächlich bei dem Land- volke, bei der Armee und bei der Kirche zu fin- den; seine Gegner sind in der Nationalversamm- lung unter den Ex=Ministern und Ex=Königen, in den Hauptorganen der Presse und in den hö- heren Kreisen der Gesellschaft. Er wird daher die Rechte und Privilegien, welche der Masse der französischen Nation theuer sind, erweitern, aber die Rechte und Privilegien des Senats, der Presse, und dessen, was man die öffentliche Meinung nennt, beschränken. Er wird nach Popularität, zuweilen auf Kosten der Freiheit, haschen, und wird wahrscheinlich das Prinzip des allgemeinen Stimmrechts benutzen, um die Männer, die am meisten fähig sind, kühn und unabhängig zu den- ken und zu handeln, in die Fesseln einer Regie- rung zu schlagen, welche, theils aus Gefühl, theils aus Jnteresse, bei der gedankenlosen und unaufgeklärten Massen des französischen Volkes beliebt ist. Es würde, wenn diese Bemerkungen auf einem richtigen Grundsatze beruhen, nicht schwer sein, nachzuweisen, welches die Kennzeichen und die Mängel einer solchen Regierung wahrschein- lich sein werden; aber für jetzt begnügen wir uns, die Wirkung der Anstrengungen zu beobachten, die nunmehr gemacht werden, um diese Zwecke zu be- fördern, und den populären Unterbau der Macht des Präsidenten zu vollenden, wie sie durch die Wahl vom 10. Dezember 1848 gegründet wurde, und wahrscheinlich durch jeden spätern Anlaß, der den Erben des Kaisers in persönliche Berührung mit seinen zahlreichsten und ergebendsten Anhän- gern bringt, ausgedehnt werden wird.“ Archiv für das öffentliche Recht des deutschen Bundes. Der anonyme Verfasser äußert in der Vor- rede die Ansicht, „daß es hohe Zeit sei, die Er- örterung der streitlichen bundesrechtlichen Fragen endlich wieder einmal auf das Gebiet wissenschaft- licher Prüfung zu versetzen und in Formen zu führen, die es Männern vom Fache möglich ma- chen, ihre Stimmen abzugeben.“ Jn der That, die Art und Weise, wie seit einigen Jahren in Zeitungen und Parlamentsreden die schwierigsten staatsrechtlichen Untersuchungen abgemacht worden, kann nimmer zu gedeihlichem Resultate führen. Man sucht die Stimmen der Massen zu gewinnen, was natürlich nicht auf dem Wege wissenschaft- lichen Scharfsinnes möglich ist; auch auf dem Felde staatsrechtlicher Literatur sind wir auf dem Prin- zipe der Kopfzahl herabgestiegen, und ein „Pütter“ würde heut zu Tage wenig Boden unter uns ge- winnen können. Sogenannte Volkssouveränetät taugt eben so wenig auf dem Gebiete der Kunst und Literatur etwas, wie auf dem Gebiete der Verfassung; so lange sie aber in der Verfassung noch spukt, wird sie sich auch in allen anderen geistigen Gebieten geltend machen; sie wird in allen übrigen Fragen als letzte Jnstanz eben so gut entscheiden wollen, wie in den rein politischen. Bei dem Kopfzahl=Prinzipe muß ein Volk kirch- lich, sittlich und wissenschaftlich eben so gut zu Grunde gehen, wie es politisch nicht anders mög- lich ist. Jch gebe Jhnen nur den Jnhalt der fünf einzelnen Abhandlungen an, woraus es be- steht. Jn der ersten führt der Verfasser aus, daß die deutsche Bundesversammlung nach dem Bun- des=Grundgesetze nicht berechtigt sei, sich selbst desinitiv aufzuheben, ohne vorher ein anderes de- sinitives Centralorgan des Bundes geschaffen zu haben. Jn der zweiten sucht er nachzuweisen, daß durch den Bundesbeschluß vom 12. Juli 1848 die Bundesverfassung und damit folgeweise die Bundesversammlung nicht aufgehoben sei. Die dritte Abhandlung untersucht, in wie weit Holstein und Lauenburg im Jahre 1848 legal bei der Bundesversammlung vertreten gewesen seien. Die vierte beschäftigt sich mit der in der letzten Zeit vielfach angeregten Frage „ob das Plenum des Bundes sich nur auf Entscheidung des engeren Bundesrathes zur Abstimmung über die in diesem vorbereiteten Beschlüsse bilden könne?“ Endlich wirft die fünfte Abhandlung die Frage auf: „Ob die Bundesmitglieder verpflichtet seien, die Bun- desversammlung zu beschicken und welche Folgen aus der Abwesenheit einzelner Bevollmächtigter in Bezug auf die Beschlußfassung hervorgehen?“ -- Man sieht, diese Gegenstände verlohnen sich schon der Mühe, etwas gründlicher darauf einzugehen und es wäre zu wünschen, daß unsere Männer von Fach, dem Wunsche des Verfassers gemäß, das Archiv benutzten, um sich pro oder contra zu äußern. Durch die ausschließliche Zeitungspole- mik kann man nie zu einer Verständigung kom- men, kann die babylonische Sprach= und Begriffs- verwirrung nicht gehoben werden. Es gibt Er- eignisse, die so störend in unsere ganze bisherige Auffassung eingreifen, die alle unsere Positio- nen so verändern und verwirren, daß es eini- ger Zeit bedarf, um wieder in innere Harmo- nie zu kommen. -- Es handelte sich in Deutsch- land um jenen höchsten Grundsatz, den Gott zur Lebensbedingung der Staaten gemacht hat, „daß Alles nur auf dem Wege Rechtens geschehen solle.“ Diesen in der Revolution von 1848 fast vergessenen Grundsatz wieder zum le- bendigen Bewußtsein des deutschen Volkes zu bringen, das war die hohe und schwere Aufgabe. Von dem Gelingen dieser Aufgabe hing unsere ganze Zukunft ab: die Wiedergeburt, oder im entgegengesetzten Falle, der Untergang Deutsch- lands. Wie schwer es gehalten hat, den einzel- nen Menschen und Regierungen nach und nach den Muth an die Möglichkeit dieser Aufgabe wie- derzugeben, das ist ausgemachte Sache. Niemand hat zu dieser sittlichen Ermannung mehr beigetra- gen als die österreichische Staatsregierung, sowohl durch ihre konsequente Handlungsweise, als durch ihre klaren und vortrefflichen Ausführungen. Denn zur Durchführung des Rechts ist eine gewisse äu- ßere Macht unerläßlich, denn das Recht soll ja eben sich verwirklichen, kein bloßer theoretischer Traum sein. Wer steht dafür, daß die eben im Rechte wieder befestigten Gemüther von Nieder- geschlagenheit und Verzweiflung erfaßt werden, wenn sie jetzt sehen, daß Oesterreich selbst an die- ser Aufgabe verzweifelt? Doch vielleicht ist es nur eine Prüfung, aus der wir nur gekräftigter hervorgehen sollen. Gott wollte es uns nicht so leicht machen, wie wir es wünschten. Je schwe- rer der Kampf, desto bleibender, desto innerlich begründeter die Errungenschaft. Deutschland. München, 27. August. Die Enthebung des Rathes Frhrn. v. Lupin von der Funktion des Untersuchungsrichters bei dem königl. Kreis= und Stadtgerichte dahier hat mehreren Blättern An- laß zu mißliebigen Bemerkungen und falschen Deutungen gegeben, indem sie dabei auf „seine große Thätigkeit bei den hiesigen politischen Pro- zessen “ ec. hinwiesen und ihn als „eben nicht sehr beliebt“ erklärten. Jeder Verständige weiß je- doch, daß die Pflichten eines Untersuchungsrichters zu Einschreitungen führen, wodurch an sich schon er bei den Betreffenden sich eben nicht beliebt machen kann; auch ist es gar nicht die Aufgabe eines Untersuchungsrichters sich beliebt machen zu wollen, besonders in Zeiten, wo die Gesetze nicht blos gegen Betrüger und sonstige gemeine Ver- brecher, sondern auch gegen andere Uebertreter und Störer der gesetzlichen Ordnung im Staate in Anwendung gebracht werden müssen. Jndessen wird mit uns Niemand dem Rath Frhrn. von Lupin das Zeugniß versagen, daß er in der Ue- bung seines schwierigen Amtes stets eben so viel Humanität als Gewissenhaftigkeit bethätigt hat. Was übrigens die Enthebung desselben von der Untersuchungsrichtersstelle betrifft, so haben wir aus sicherer Quelle den von den andern Blättern, wie es scheint, absichtlich verschwiegenen Umstand in Erfahrung gebracht, daß derselbe, und zwar schon vor mehreren Wochen um diese Enthebung selbst nachgesucht, und diese also nur darin ihren Grund hat. ( N. M. Z. ) München, 28. Aug. Verlässigen Nachrichten aus Hohenschwangau zufolge sind dort vor meh- reren Tagen Anstalten zum Empfang des Kaisers von Oesterreich gemacht worden, und wird dieser hohe Gast am k. Hoflager immer noch erwartet, indem eine Rückkehr von Wien nach Vorarlberg stattfinden soll. -- Se. königl. Hoh. der Prinz Eduard von Sachsen=Altenburg ist vor einigen Tagen aus Wiesbaden zurückgekehrt, hat hierauf als Kommandant der Kavalleriedivision die Gar- nisonen Landshut und Freising inspicirt und ist gestern Abend wieder hier eingetroffen. -- Ein Erkenntniß des Generalauditoriats, wonach gegen sechs Offiziere auf Entlassung aus dem Heere er- kannt ward, hat die königl. Bestätigung erhalten; darunter befand sich Einer, welcher der Majestäts- beleidigung für schuldig befunden wurde. -- Die Literaten Geßner und Weil haben um die Be- willigung zur Errichtung eines Korrespondenzbu- reau nachgesucht und dieses Gesuch damit moti- virt, „um allen journalistischen Unregelmäßigkeiten entgegenzutreten.“ Mit obigem Bureau soll nem- lich zugleich eine lithographische Zeitungscorrespon- denz verbunden werden. Herr Weil übernimmt außerdem noch vom 1. k. M. die Redaction des hiesigen „Tagblattes.“ Karlsruhe, 27. Aug. Die heutige 14. öf- fentliche Sitzung ( erste nach der Vertagung ) der zweiten Kammer wurde vom Präsidenten Bekk mit folgender Rede eingeleitet: Nach einer fünf- monatlichen Vertagung sind wir wieder berufen, um unsere im Merz d. J. unterbrochenen Ge- schäfte fortzusetzen. Die Angelegenheiten unseres großen deutschen Vaterlandes, wegen deren Ver- handlung die damalige Unterbrechung unserer hiesi- gen Sitzungen erfolgte, sind inzwischen in keine bessere Lage gekommen. Die Zerrissenheit, Hilf- losigkeit, ja Rathlosigkeit ist noch stärker gewor- den, als sie schon war, und eine der bedeutendsten Folgen derselben hat sich an dem Schicksal eines edeln, aber unglücklichen Bruderstammes gezeigt, dessen Jnteressen mit jenen des Gesammtverban- des so innig verflochten sind. Möge die göttliche Vorsehung, wie die deutschen Völker selbst, so auch ihre Lenker erleuchten, ferneren Unsegen ab- wenden und den deutschen Stern wieder aufgehen lassen! Möchte Jeder in seinem, ob höhern oder niedern Kreise durch besonnene und vorurtheils- freie Beurtheilung Anderer, und durch Bereitschaft zu eigenen Opfern, stets nur im Hinblick auf das Wohl des Ganzen, zur allgemeinen Verständigung beitragen, auf daß des Jammers bald ein Ende und die so dringende parlamentarische Einigung der Nation; von der ihre Macht und ihr Wohl- stand, der Schutz ihrer Freiheit, so wie der Ord- nung abhängt, erreicht werde! Was unsere innere Lage betrifft, so werden wir nun nach den An- deutungen in der Thronrede außer andern Ver- besserungen in verschiedenen Zweigen auch jene Vorlagen zu berathen haben, welche die Wieder- herstellung des ordentlichen gesetzlichen Zustandes ermöglichen sollen, auf daß das Volk in freier Bewegung und geschützt gegen die Uebel, die der Mißbrauch der Freiheit brachte, sich wieder hebe und sich in der schweren Aufgabe übe, frei zu sein, und dabei doch die Gesetze und die gesetzlichen Autoritäten zu achten. Meine Herren! Jch bin überzeugt, daß sie voll warmen Eifers für das Beste des Landes alle an uns kommenden Vor- lagen rasch, gründlich und unbefangen prüfen und zu einer gedeihlichen Erledigung bringen werden. -- Möge der Geist des Friedens über unsern Verhandlungen walten, jener Geist, der Freiheit und Ordnung zugleich gründet, der, gleich weit entfernt von Schlaffheit, Gleichgiltigkeit oder Furcht, wie von Ungestüm, Ueberstürtzung oder Uebermuth, mit dem heißesten Streben nach Verbesserungen doch stets Mäßigung und besonnene Erwägung gegebener Verhältnisse verbindet und solche Schö- pfungen zu Tage fördert, die, weil im Einklang mit den wahren Bedürfnissen unserer Entwicke-

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 208. Würzburg, 30. August 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische208_1850/2>, abgerufen am 28.12.2024.