Die Bayerische Presse. Nr. 113. Würzburg, 11. Mai 1850.Die Bayerische Presse. [Beginn Spaltensatz] Abonnement: Ganzjährig 6 fl. Halbjährig 3 fl. Vierteljährig 1 fl. 30 kr. Monatlich für die Stadt 30 kr. [Spaltenumbruch] Eine constitutionell-monarchische Zeitung. [Spaltenumbruch] Erpedinon: Jm Schenkhofe 2. Distr. Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe- Nr. 113. Würzburg, Samstag den 11. Mai. 1850. [Beginn Spaltensatz]
Amtliche Nachrichten. München, 9. Mai. Se. Maj. der König Die katholische Pfarrei Rottenbauer, Ldg. Dem Schullehrer Nikolaus Werner zu Rie- Frankreich, das Königthum und die Gesellschaft. Sechzig Jahre lang hat Frankreich das Mo- Wird diese Hoffnung erfüllt werden? Wenn die rothe Republik über ihre trikolore Die "Neue Münchener Zeitung" macht über Landtagsverhandlungen. München, 5. Mai. Nach dem Vogesenboten Die Bayerische Presse. [Beginn Spaltensatz] Abonnement: Ganzjährig 6 fl. Halbjährig 3 fl. Vierteljährig 1 fl. 30 kr. Monatlich für die Stadt 30 kr. [Spaltenumbruch] Eine constitutionell-monarchische Zeitung. [Spaltenumbruch] Erpedinon: Jm Schenkhofe 2. Distr. Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe- Nr. 113. Würzburg, Samstag den 11. Mai. 1850. [Beginn Spaltensatz]
Amtliche Nachrichten. München, 9. Mai. Se. Maj. der König Die katholische Pfarrei Rottenbauer, Ldg. Dem Schullehrer Nikolaus Werner zu Rie- Frankreich, das Königthum und die Gesellschaft. Sechzig Jahre lang hat Frankreich das Mo- Wird diese Hoffnung erfüllt werden? Wenn die rothe Republik über ihre trikolore Die „Neue Münchener Zeitung“ macht über Landtagsverhandlungen. München, 5. Mai. Nach dem Vogesenboten <TEI> <text> <front> <pb facs="#f0001"/> <docTitle> <titlePart xml:id="tpm1" type="main" next="#tpm2"> <hi rendition="#c #fr">Die Bayerische Presse.</hi> </titlePart><lb/> <cb type="start"/> <titlePart type="price"><hi rendition="#c">Abonnement:</hi><lb/> Ganzjährig 6 fl.<lb/> Halbjährig 3 fl.<lb/> Vierteljährig 1 fl. 30 kr.<lb/> Monatlich für die Stadt 30 kr. </titlePart><lb/> <cb/> <titlePart type="sub"> <hi rendition="#c #fr">Eine constitutionell-monarchische Zeitung.</hi> </titlePart> </docTitle><lb/> <cb/> <p>Erpedinon: Jm Schenkhofe 2. 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Aber es ist nicht<lb/> mehr möglich, die Freiheit Denen zu entreißen,<lb/> die sie mißbrauchen, und die Kultur zurückzubrin-<lb/> gen in die Grenzen der Vernunft und der Wahr-<lb/> heit. -- Die Freiheit steigt als Anarchie über die<lb/> Dämme, und die Kultur hat diese Dämme zer-<lb/> fressen; Frankreich zittert vor ihrem Bruche, es<lb/> berechnet die Stunde der Sündfluth; Frankreich<lb/> zittert vor sich selber. -- Die Besseren und Wei-<lb/> seren in Frankreich blicken mit ihrer letzten Hoff-<lb/> nung über den Rhein. Wohin Frankreich sechzig<lb/> Jahre lang die Missionäre der Revolution sandte,<lb/> von daher hoffen sie jetzt auf den Talisman, der<lb/> die wilden Geister der Revolution bannen, ver-<lb/> steinern soll. -- Deutschland ist es, welches vom<lb/> Sturme der Februarrevolution nur die Zeitigung<lb/> seiner Freiheit gewonnen, aber in sittlicher Kraft<lb/> die Gefahren der Freiheit von sich abgewehrt hat.<lb/> Frankreich fühlt den Hauch des Todes, Deutsch-<lb/> land ist Rekonvaleszent. -- An Deutschlands Bei-<lb/> spiel, an seiner Treue gegen die Monarchie, an<lb/> seiner Besonnenheit und Mäßigkeit im Genusse<lb/> der Freiheit, an der Festigkeit und Widerstands-<lb/> fähigkeit seiner Staatsformen hofft Frankreich das<lb/> Elixir gegen seine Krankheit, das Zauberwort ge-<lb/> gen seine Gefahren zu gewinnen.</p><lb/> <p>Wird diese Hoffnung erfüllt werden?</p><lb/> <p>Wenn die rothe Republik über ihre trikolore<lb/> Stiefschwester Gericht hält, -- Deutschland, Eu-<lb/><cb/> ropa wird mit Trauer dem Brande zuschauen,<lb/> aber mit wachsamem Ernst sein eigenes Dach hü-<lb/> ten. Dieser Brand wird in sich selbst auslodern<lb/> müssen, denn er verzehrt keinen Thron mehr, son-<lb/> dern die Gesellschaft; hier gibt es keine Jnter-<lb/> vention. -- Frankreich wird den Kelch leeren müs-<lb/> sen; es hat ihn sich selbst gefüllt. Die Gesell-<lb/> schaft hat die Monarchie Ludwig's <hi rendition="#aq">XVI</hi>., Napo-<lb/> leon 's, Karl's <hi rendition="#aq">X</hi>., und Ludwig Philipp's nach<lb/> einander von sich geworfen; sie hat die Februar-<lb/> republik selbst unmöglich gemacht, weil es an den<lb/> Tugenden gebrach, welche zur Republik unent-<lb/> behrlich sind; die Gesellschaft ist nicht zu retten,<lb/> die sich nicht selber zu retten vermag. -- Weder<lb/> das Beispiel noch die Hilfe des Nachbars kann<lb/> ihr Das geben, was sie verloren hat: „die Re-<lb/> ligion des Königthums.“ Nur das Unglück mit<lb/> seiner reinigenden Kraft, die Reue mit ihrer hei-<lb/> lenden Erkenntniß führt irrende Völker zur sitt-<lb/> lichen Gesundheit zurück. -- Dem gegenüber ist<lb/> es völlig gleichgültig, ob Sue oder Leclerc im<lb/> Nationalpalast sitzen. Auch eine Mehrheit für Le-<lb/> clerc wäre nur eine Palliav gewesen. Diese<lb/> Wahl ist ein neues Zeichen der Zukunft; aber sie<lb/> ändert nichts daran, als vielleicht das Tempo des<lb/> Schrittes.<space dim="horizontal"/> ( Const. Korr. ) </p><lb/> <p>Die „Neue Münchener Zeitung“ macht über<lb/><hi rendition="#g">das Präsidialrecht Oesterreichs im deut-<lb/> schen Bunde</hi> folgende Bemerkungen: Jn den<lb/> Beziehungen von Staat zu Staat gibt es man-<lb/> nigfache Verhältnisse, welche auf gleiche oder ähn-<lb/> liche Weise auch im Rechtsleben der einzelnen<lb/> Personen vorkommen. Deswegen finden viele<lb/> Grundsätze des Privatrechtes auch im Völkerrechte<lb/> Anwendung. Die Rechtsverhältnisse der Völker<lb/> ( sagt Martens ) , sind diejenigen der Einzelnen,<lb/> angewandt und angepaßt auf alle Völker, und das<lb/> ist es, was man unter dem natürlichen Völker-<lb/> rechte versteht. Es handelt sich hier von solchen<lb/> Grundsätzen des Privatrechtes, welche in der Na-<lb/> tur der Sache, in dem mehr auf das Wesen als<lb/> auf die Form gerichteten Rechtssinne, in dem<lb/> Prinzipe des römischen Jus Gentium, der <hi rendition="#aq">natu-<lb/> ralis aequitas</hi> ihre Quelle haben. Eben weil<lb/> das aus der Natur der Sache fließende Recht<lb/> die Lebensquelle der romischen Rechtsbildung war,<lb/> und in reicher Entwickelung und in wissenschaft-<lb/> licher Ausprägung, insbesondere durch die Pan-<lb/> dektensammlung, überliefert wurde, wird in den<lb/> Bearbeitungen des Völkerrechts häufig auf Stel-<lb/> len des römischen Rechts, als gewichtige Autori-<lb/> tät, Bezug genommen, und auch zahlreiche Staats-<lb/> schriften bekunden das völkerrechtliche Ansehen die-<lb/> ser „geschriebenen Vernunft.“ -- Aus dem na-<lb/> türlichen Rechte, dem allgemeinen <hi rendition="#aq">aequum et<lb/> bonum</hi> haben die Römer ( zunächst in Bezug auf<lb/> das Vermögen ) den Satz abgeleitet: Wenn et-<lb/> was unter Voraussetzung eines künftigen Ereig-<lb/> nisses gegeben versprochen oder aufgegeben wurde,<lb/> so kann, wenn das vorausgesetzte Ereigniß nicht<lb/> eintritt, das Gegebene zurückgefordert, die Lösung<lb/> des Versprechens oder die Wiederherstellung des<lb/> aufgegebenen Rechtes gefordert werden. -- Durch<lb/> die Erklärung in der Sitzung der Bundesver-<lb/> sammlung vom 13. Juli 1848 haben die deut-<lb/><cb/> schen Regierungen ihre aus der Bundesverfassung<lb/> entsprungenen Rechte auf Theilnahme an der<lb/> Bundesregierung, und hat besonders Oesterreich<lb/> sein durch diese Bundesverfassung begründetes<lb/> Präsidialrecht unter der Voraussetzung aufgegeben,<lb/> daß durch die fortdauernden Berathungen der<lb/> Reichsversammlung und durch Vereinbarung der-<lb/> selben mit den deutschen Regierungen eine neue<lb/> alle bisherigen Bundesglieder umfassenden Ver-<lb/> fassung Deutschlands zu Stande kommen werde.<lb/> Diese Voraussetzung ist nicht eingetreten, die vor-<lb/> ausgesetzte Vereinbarung der deutschen Regierun-<lb/> gen unter sich und mit der Reichsversammlung ist<lb/> nicht zu Stande gekommen. Daher gebührt, nach<lb/> dem in Ermangelung positiver Normen auch in<lb/> der Sphäre des Völkerrechts maßgebenden natür-<lb/> lichen Rechte, so jedem Bundesgliede, den andern<lb/> gegenüber, Wiederherstellung der früheren Theil-<lb/> nahme an der Bundesregierung, wie insbesondere<lb/> der österreichischen Regierung Wiederherstellung<lb/> des ihr kraft der Bundesverfassung zukommenden<lb/> Präsidialrechtes. -- Daß Oesterreich und andere<lb/> deutsche Regierungen zur Vermittelung des zu<lb/> Frankfurt unternommenen Verfassungswerkes durch<lb/> Nichtannahme des von der Reichsversammlung be-<lb/> schlossenen Entwurfes beigetragen haben, macht<lb/> keinen Unterschied, so wie es nach römischem Rechte<lb/> für die Verbindlichkeit zur Zurückgabe einer be-<lb/> reits vor der Ehe dem Bräutigam ausgehändig-<lb/> ten Brautgabe keinen Unterschied macht, daß die<lb/> Ehe durch Weigerung von Seite der Frau ver-<lb/> eitelt wurde. -- Kein Heil für Deutschland, keine<lb/> Rettung aus den Verwickelungen der Gegenwart<lb/> und vor den Gefahren der Zukunft, als in der<lb/> Rückkehr auf den Rechtsboden, mit dem festen<lb/> einmüthigen Vorhaben, unverweilt sich über solche<lb/> Verbesserungen der Bundeseinrichtungen zu ver-<lb/> ständigen, wie sie durch die gemachten Erfahrun-<lb/> gen dringend geboten, den Erwartungen der in<lb/> Parteiprogrammen nicht befangenen Vaterlands-<lb/> freunde zu entsprechen geeignet und auf dem Wege<lb/> friedlicher Reform ausführbar sind.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jPoliticalNews"> <head> <hi rendition="#c #fr">Landtagsverhandlungen.</hi> </head><lb/> <div type="jArticle"> <p>München, 5. 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J. noch wei-<lb/> ter zu bestreiten sein werden, wird ein weiterer<lb/> Credit von 4,150,000 fl. eröffnet, welche Summe<lb/> dem Kriegsminister für den bezeichneten Zweck je<lb/> nach Umständen und Bedarf theilweise oder im<lb/> Ganzen zu überweisen ist. 3 ) Der Staatsminister<lb/> der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung dieser<lb/> beiden Credite im Wege des Anlehens die Summe<lb/> von 7 Millionen <hi rendition="#aq">al pari</hi> aufzubringen und für<lb/> deren Flüssigmachung zu sorgen.</p> </div><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0001]
Die Bayerische Presse.
Abonnement:
Ganzjährig 6 fl.
Halbjährig 3 fl.
Vierteljährig 1 fl. 30 kr.
Monatlich für die Stadt 30 kr.
Eine constitutionell-monarchische Zeitung.
Erpedinon: Jm Schenkhofe 2. Distr.
Nr. 533.
Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe-
titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe
und Gelder frei.
Nr. 113. Würzburg, Samstag den 11. Mai. 1850.
Amtliche Nachrichten.
München, 9. Mai. Se. Maj. der König
haben vermöge Allerhöchster Botschaft vom 7.
Mai l. J. Sich bewogen gefunden, die nach den
Bestimmungen des ___Fit. VII. §. 23 der Verfas-
sungsurkunde bis zum 10. l. M. verlängerte
Dauer des gegenwärtigen Landtags weiters um
einen Monat, sonach bis zum 10. Juni d. J. ein-
schließlich zu verlängern.
Die katholische Pfarrei Rottenbauer, Ldg.
Würzburg r. M. wurde dem derzeitigen Vikar
derselben, Priester Johann Mock, und die Pfarrei
Simmershausen Ldg. Hilders, dem Priester Se-
bastian Kirchner verliehen.
Dem Schullehrer Nikolaus Werner zu Rie-
denberg wurde seiner Bitte entsprechend die Schul-
und Kirchendienerstelle zu Heustreu k. Ldg. Neu-
stadt a. S. übertragen.
Frankreich, das Königthum und die
Gesellschaft.
Sechzig Jahre lang hat Frankreich das Mo-
nopol der Freiheit, Paris das Privilegium der
Civilisation behauptet; die Leute jenseits des Rheins
waren nicht viel besser, als Hyperboräer, Heloten
und Barbaren; man fand es kaum der Mühe
werth, ihre Geographie und Geschichte anders als
vom Hörensagen kennen zu lernen. Die Weltge-
genden hatten sich umgekehrt, im Osten war Nacht,
die Sonne ging von Westen auf. -- Nach sech-
zig Jahren steht Frankreich am Sarge seiner Größe
am Abgrunde seines Glückes, -- in Angst vor
dem morgenden Tage, in Verzweiflung über ge-
stern, und kaum heute glaubend. -- Nach sechzig
Jahren ist Frankreich so unglücklich geworden, daß
es seine Freiheit für den Gehorsam, seine poli-
tische Kultur für die Sicherheit austauschen möchte,
wenn es -- noch möglich wäre. Aber es ist nicht
mehr möglich, die Freiheit Denen zu entreißen,
die sie mißbrauchen, und die Kultur zurückzubrin-
gen in die Grenzen der Vernunft und der Wahr-
heit. -- Die Freiheit steigt als Anarchie über die
Dämme, und die Kultur hat diese Dämme zer-
fressen; Frankreich zittert vor ihrem Bruche, es
berechnet die Stunde der Sündfluth; Frankreich
zittert vor sich selber. -- Die Besseren und Wei-
seren in Frankreich blicken mit ihrer letzten Hoff-
nung über den Rhein. Wohin Frankreich sechzig
Jahre lang die Missionäre der Revolution sandte,
von daher hoffen sie jetzt auf den Talisman, der
die wilden Geister der Revolution bannen, ver-
steinern soll. -- Deutschland ist es, welches vom
Sturme der Februarrevolution nur die Zeitigung
seiner Freiheit gewonnen, aber in sittlicher Kraft
die Gefahren der Freiheit von sich abgewehrt hat.
Frankreich fühlt den Hauch des Todes, Deutsch-
land ist Rekonvaleszent. -- An Deutschlands Bei-
spiel, an seiner Treue gegen die Monarchie, an
seiner Besonnenheit und Mäßigkeit im Genusse
der Freiheit, an der Festigkeit und Widerstands-
fähigkeit seiner Staatsformen hofft Frankreich das
Elixir gegen seine Krankheit, das Zauberwort ge-
gen seine Gefahren zu gewinnen.
Wird diese Hoffnung erfüllt werden?
Wenn die rothe Republik über ihre trikolore
Stiefschwester Gericht hält, -- Deutschland, Eu-
ropa wird mit Trauer dem Brande zuschauen,
aber mit wachsamem Ernst sein eigenes Dach hü-
ten. Dieser Brand wird in sich selbst auslodern
müssen, denn er verzehrt keinen Thron mehr, son-
dern die Gesellschaft; hier gibt es keine Jnter-
vention. -- Frankreich wird den Kelch leeren müs-
sen; es hat ihn sich selbst gefüllt. Die Gesell-
schaft hat die Monarchie Ludwig's XVI., Napo-
leon 's, Karl's X., und Ludwig Philipp's nach
einander von sich geworfen; sie hat die Februar-
republik selbst unmöglich gemacht, weil es an den
Tugenden gebrach, welche zur Republik unent-
behrlich sind; die Gesellschaft ist nicht zu retten,
die sich nicht selber zu retten vermag. -- Weder
das Beispiel noch die Hilfe des Nachbars kann
ihr Das geben, was sie verloren hat: „die Re-
ligion des Königthums.“ Nur das Unglück mit
seiner reinigenden Kraft, die Reue mit ihrer hei-
lenden Erkenntniß führt irrende Völker zur sitt-
lichen Gesundheit zurück. -- Dem gegenüber ist
es völlig gleichgültig, ob Sue oder Leclerc im
Nationalpalast sitzen. Auch eine Mehrheit für Le-
clerc wäre nur eine Palliav gewesen. Diese
Wahl ist ein neues Zeichen der Zukunft; aber sie
ändert nichts daran, als vielleicht das Tempo des
Schrittes. ( Const. Korr. )
Die „Neue Münchener Zeitung“ macht über
das Präsidialrecht Oesterreichs im deut-
schen Bunde folgende Bemerkungen: Jn den
Beziehungen von Staat zu Staat gibt es man-
nigfache Verhältnisse, welche auf gleiche oder ähn-
liche Weise auch im Rechtsleben der einzelnen
Personen vorkommen. Deswegen finden viele
Grundsätze des Privatrechtes auch im Völkerrechte
Anwendung. Die Rechtsverhältnisse der Völker
( sagt Martens ) , sind diejenigen der Einzelnen,
angewandt und angepaßt auf alle Völker, und das
ist es, was man unter dem natürlichen Völker-
rechte versteht. Es handelt sich hier von solchen
Grundsätzen des Privatrechtes, welche in der Na-
tur der Sache, in dem mehr auf das Wesen als
auf die Form gerichteten Rechtssinne, in dem
Prinzipe des römischen Jus Gentium, der natu-
ralis aequitas ihre Quelle haben. Eben weil
das aus der Natur der Sache fließende Recht
die Lebensquelle der romischen Rechtsbildung war,
und in reicher Entwickelung und in wissenschaft-
licher Ausprägung, insbesondere durch die Pan-
dektensammlung, überliefert wurde, wird in den
Bearbeitungen des Völkerrechts häufig auf Stel-
len des römischen Rechts, als gewichtige Autori-
tät, Bezug genommen, und auch zahlreiche Staats-
schriften bekunden das völkerrechtliche Ansehen die-
ser „geschriebenen Vernunft.“ -- Aus dem na-
türlichen Rechte, dem allgemeinen aequum et
bonum haben die Römer ( zunächst in Bezug auf
das Vermögen ) den Satz abgeleitet: Wenn et-
was unter Voraussetzung eines künftigen Ereig-
nisses gegeben versprochen oder aufgegeben wurde,
so kann, wenn das vorausgesetzte Ereigniß nicht
eintritt, das Gegebene zurückgefordert, die Lösung
des Versprechens oder die Wiederherstellung des
aufgegebenen Rechtes gefordert werden. -- Durch
die Erklärung in der Sitzung der Bundesver-
sammlung vom 13. Juli 1848 haben die deut-
schen Regierungen ihre aus der Bundesverfassung
entsprungenen Rechte auf Theilnahme an der
Bundesregierung, und hat besonders Oesterreich
sein durch diese Bundesverfassung begründetes
Präsidialrecht unter der Voraussetzung aufgegeben,
daß durch die fortdauernden Berathungen der
Reichsversammlung und durch Vereinbarung der-
selben mit den deutschen Regierungen eine neue
alle bisherigen Bundesglieder umfassenden Ver-
fassung Deutschlands zu Stande kommen werde.
Diese Voraussetzung ist nicht eingetreten, die vor-
ausgesetzte Vereinbarung der deutschen Regierun-
gen unter sich und mit der Reichsversammlung ist
nicht zu Stande gekommen. Daher gebührt, nach
dem in Ermangelung positiver Normen auch in
der Sphäre des Völkerrechts maßgebenden natür-
lichen Rechte, so jedem Bundesgliede, den andern
gegenüber, Wiederherstellung der früheren Theil-
nahme an der Bundesregierung, wie insbesondere
der österreichischen Regierung Wiederherstellung
des ihr kraft der Bundesverfassung zukommenden
Präsidialrechtes. -- Daß Oesterreich und andere
deutsche Regierungen zur Vermittelung des zu
Frankfurt unternommenen Verfassungswerkes durch
Nichtannahme des von der Reichsversammlung be-
schlossenen Entwurfes beigetragen haben, macht
keinen Unterschied, so wie es nach römischem Rechte
für die Verbindlichkeit zur Zurückgabe einer be-
reits vor der Ehe dem Bräutigam ausgehändig-
ten Brautgabe keinen Unterschied macht, daß die
Ehe durch Weigerung von Seite der Frau ver-
eitelt wurde. -- Kein Heil für Deutschland, keine
Rettung aus den Verwickelungen der Gegenwart
und vor den Gefahren der Zukunft, als in der
Rückkehr auf den Rechtsboden, mit dem festen
einmüthigen Vorhaben, unverweilt sich über solche
Verbesserungen der Bundeseinrichtungen zu ver-
ständigen, wie sie durch die gemachten Erfahrun-
gen dringend geboten, den Erwartungen der in
Parteiprogrammen nicht befangenen Vaterlands-
freunde zu entsprechen geeignet und auf dem Wege
friedlicher Reform ausführbar sind.
Landtagsverhandlungen.
München, 5. Mai. Nach dem Vogesenboten
ist der Bericht der vereinigten Ausschüsse über die
außerordentlichen Creditforderungen für das Heer
nun erschienen und enthält folgende Anträge: 1 )
Die geforderte Summe von 2,800,000 fl. sei auf
2,700,000 fl. zu reduziren, weil das Ministerium
von den verlangten Credit für die Festung Lan-
dau zu 100,000 fl. abgestanden sei. 2 ) Zur Deck-
ung derjenigen Bedürfnisse und Leistungen, welche
dem Staate in Folge der durch die Zeitverhält-
nisse dringend gebotenen höhern Aufstellung der
Armee vom 1. Okt. 1849 bis hierher bereits er-
wachsen sind, und bis Ende Juni d. J. noch wei-
ter zu bestreiten sein werden, wird ein weiterer
Credit von 4,150,000 fl. eröffnet, welche Summe
dem Kriegsminister für den bezeichneten Zweck je
nach Umständen und Bedarf theilweise oder im
Ganzen zu überweisen ist. 3 ) Der Staatsminister
der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung dieser
beiden Credite im Wege des Anlehens die Summe
von 7 Millionen al pari aufzubringen und für
deren Flüssigmachung zu sorgen.
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Peter Fankhauser:
Transformation von TUSTEP nach TEI P5.
Transformation von TEI P5 in das DTA TEI P5 Format.
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