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Deutsche Auswanderer-Zeitung. Nr. 100. Bremen, 14. Dezember 1852.

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[Beginn Spaltensatz] unserer Ansicht unerläßlichen Garantien für die deutsche Colonisation in
Brasilien ( nach diesem System ) überall nicht gibt, so sind wir Gegner
dieser Colonisation überhaupt; während er jetzt seine Zustimmung zu dem
System von einer unmöglichen Bedingung abhängig macht. Auch ist es
falsche Darstellungsweise zu sagen: das Princip dieses Systems sei die
Abhängigkeit; da doch das Princip: Theilung des Arbeitsertrags zwischen
Eigenthümer und Arbeiter ist.

So weit nun einzelne Bestimmungen, in den Contract gesetzt, dazu
beitragen können, dieses Princip fruchtbingend, bequem in seinen Anord-
nungen zu machen, sei unser philantrophisches Bestreben darauf gerichtet,
dieselben in die Contracte hineinzubringen. - Die schlechte bisherige
Auffassung dieser Modification der Ausführung des Grundgedankens,
Kniffe einzelner Agenten können der Beurtheilung des Princips keinen
Eintrag thun. Alle Bestimmungen dieser Contracte müssen im beidersei-
tigen Jnteresse der Contrahenten sein, dann ist der Contract gut, und
seine Erhaltung durch dieses Jnteresse selbst gesichert.

Was endlich die Möglichkeit einer selbstständigen, guten Existenz für
die Colonisten betrifft, nachdem sie ihre contractlich übernommenen Ver-
pflichtungen erfüllt haben, so ist wenig Grund vorhanden, in dieser Bezie-
hung ernste Befürchtungen zu hegen. So schlimm steht es hier nicht,
daß man nicht mit gutem Gewissen sagen könnte: der Grundbesitzer wird
dem Colonisten nach Erfüllung seiner Verbindlichkeiten keine Schwierigkeiten
in Betreff seines ferneren Fortkommens in den Weg legen. Auch hier
werden übrigens die thatsächlichen Verhältnisse dem Colonisten zu Nutze
kommen. Der Grundbesitzer wird, wenn ein solcher, jedenfalls seltener
Versuch gemacht werden sollte, nicht die Macht haben, den Colonisten zu
halten, dem es, bekannt wie er ist, mit allen einschlagenden Verhältnissen,
nunmehr sehr leicht wird, eine selbstständige Existenz zu führen.

Wenn es sich also darum handelt, einen gänzlich mittellosen Menschen,
der genöthigt war, seiner materiellen Existenz wegen die Heimath zu ver-
lassen, freie Passage hieher, nach Brasilien zu suchen, einen Rath zu geben,
wie er hier am besten für sein materielles Fortkommen sorgen könne,
sofort nachdem er dieses Land betreten, dessen Sprache und Sitten, dessen
Bewirthschaftung er nicht kennt, dessen Lebensweise ihm ungewohnt, dessen
Klima ihm häufig unzuträglich ist - so kann die Antwort Angesichts
aller hier und anderswo gemachten Erfahrungen nicht zweifelhaft sein.
Ein solcher Mensch thut am Besten, zu einem Plantagenbesitzer zu gehen.
Dort ist seine materielle Existenz gesichert, ohne eigene Unkosten lernt er,
was ihm zu wissen noth thut, um in diesem Lande selbstständig existiren
zu können, und nachdem er dies gelernt hat, steht sein ferneres Schicksal
ganz in seiner eigenen Macht. Und dabei befindet er sich materiell ohne
allen Zweifel wohler, als wenn er, ein freier Grundbesitzer, auf irgend
ein Stück "unbesetztes Land" oder in den Urwald käme.

Was insonderheit die bisher für Rechnung größerer Grundbesitzer in
der Provinz Rio de Janeiro engagirten deutschen Colonisten betrifft, so
lauten die Berichte derselben über Behandlung, Lebensweise noch immer
gut. Jch gebe nicht viel darauf und bin selbst der Ansicht, daß unfehlbar
auch noch der Zeitpunkt eintreten wird, wo sich dieselben Leute vorüber-
gehend unzufrieden und unglücklich befinden werden. Aber, was die
Hauptsache betrifft, "das Loos dieser Leute" nämlich, so ist es mir nicht
zweifelhaft, daß es materiell für die Fleißigen unter ihnen ein gutes sein
wird, und dies, ich kann das wohl sagen, ist hier die von fast allen compe-
tenten Beurtheilern gleichmäßig getheilte Ansicht. Es mag gerne sein,
und es ist wahrscheinlich, daß sich im Laufe der Zeit manche kleine
Schwierigkeiten, Unannehmlichkeiten herausstellen, die durch rechtliche
Garantien ihrer Stellung zu vermeiden gewesen sein würden; im Ganzen
und Großen wird es ihnen gut ergehen, d. h. sie werden Gelegenheit zum
Geldverdienst haben, sie werden vollauf zu essen und zu trinken haben,
sie werden im Stande sein, für ihre Kinder zu sorgen, und sie werden nach
Erfüllung ihrer eingegangenen Verpflichtungen in der Lage sein, auf ver-
schiedene Weise eine selbstständige und gesicherte Existenz zu führen.

Die vielen einzelnen formellen Mängel, die bei dieser Grundbesitzer-
Unternehmung in Hamburg bezüglich der Contracte verschuldet sein
mögen, sind ein Unglück für die Sache, aber kein Grund, das Princip zu
verdammen. Es ist eine allgemeine Erfahrung, daß an alle diese Dinge
in den Händen der europäischen Agenten sich viel Schmutz anhängt. Aber
[Spaltenumbruch] wie gesagt, in diesem Falle thut dies der Sache selbst in ihrer Verwirk-
lichung hier keinen Schaden. Nach Ankunft der für die Gutsbesitzer
bestimmten Colonistenschiffe habe ich eigenhändig von dem Contracte eines
für Hrn. Caraciro Bellens Landgut bestimmten Colonisten Copie genommen.
Dieser Contract war von Herrn [unleserliches Material - 6 Zeichen fehlen]Araujo unterschrieben, und äußerlich
fehlerfrei. Daß er nicht vollständig genug sei, um europäischer Kritik zu
genügen, nicht bündig und detaillirt genug, um dem Zwecke vollkommen
zu entsprechen, leuchtet sofort ein. Aber ich halte nach dem oben Gesagten
diese Mängel für die Ausführung hier nicht für wesentlich, während
sie für Europa unendlich wichtig sind. Es mag im Contracte stehen, was
da will, er mag unterschrieben sein, von wem er will, das ist es nicht,
was seinen Bestimmungen hier eine wirkliche Garantie verleiht, sondern
allein der Umstand, ob die Bestimmungen den Verhältnissen und Jnteressen
der beiden Contrahenten entsprechen. Jst dies der Fall, so wird, man
kann darüber unbesorgt sein, der Contract erfüllt, wo nicht, wird er nicht
erfüllt. So halte ich es denn für vollkommen überflüssig, über die ein-
zelnen zufälligen Contractsbestimmungen zu streiten. Dieselben sind für
die Hauptsache "das Loos der Colonisten" gleichgültig.

Dieselbe Auffassung halte ich mit Bezug auf die vielfachen Fragen
für richtig, welche der Berichterstatter des Centralvereins dem Brasi-
lianer
Herrn de Campanema vorgelegt. Caffee und Zucker lassen
die Grundbesitzer wohl deshalb bauen, weil dies die vorzüglichsten Landes-
producte sind, deren Cultur am meisten einträgt, woran sie schwerlich
unrecht thun; daß es kein ausführbares Gesetz über unbesetztes Staatsland,
über gehörige Registrirungen der Geburten, Todesfälle in Brasilien
giebt, ist eine bekannte Sache. Es betreffen diese Punkte sehr erhebliche
Mängel in der Gesetzgebung, die immerhin verschuldet sein mögen, aber
doch den Grundbesitzern allein z. B. nicht zur Last gelegt werden dürfen.

Das Resultat, zu dem ich also in dieser Angelegenheit komme, ist
folgendes:

Brasilien ist ein Land, in dem noch zur Stunde das Gouvernement
keinen festen Halt, das Volk keine Geschichte, keine Kunst, keine Literatur,
die Parteien keine Ehrlichkeit, die Verwaltung kein System, die ganze
Staatsgesellschaft nichts Achtungserweckendes hat.

Die Einwanderung in ein solches Land ist immer bedenklich; unter-
bliebe vielleicht lieber ganz von Seiten der Deutschen.

Von allen Systemen aber, die bisher für die Einwanderung mittel-
loser Deutschen in dieses Land zur Anwendung gebracht sind, ist das
neuerdings von den Grundbesitzern bei ihren Engagements befolgte das
beste, das den thatsächlichen Verhältnissen am meisten entsprechende, das-
jenige was die größte Sicherheit für das materielle Wohlergehen der
Colonisten gewährt.

Rio de Janeiro, 14. October 1852.



Thätigkeitsbericht des
Frankfurter Vereins zum Schutze der Auswanderer.

Bureau: Zeil Nr. 3, neben der Konstablerwache.

* Jn den Monaten October und November laufenden Jahres haben
sich neuerdings bei dem hiesigen Verein zum Schutz der Auswanderer Rath
und Auskunft erbeten und unentgeltlich erhalten: 195 Personen aus dem
Königreich Baiern, Kurfürstenthum und Großherzogthum Hessen, Herzog-
thümern Nassau und Braunschweig, dem Elsaß und dem hiesigen Stadt-
gebiete, zusammen ein Capitalvermögen von ca. 75,000 repräsentirend.
Dieselben begeben sich meist nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika,
als Newyork, Pennsylvanien, Maryland, Jllinois, Wisconsin, Missouri
und Louisiana, und in geringerer Zahl nach den La Plata Staaten und
Australien. Die Anfragen wegen kostenfreier Ueberfahrt nach Amerika
wiederholen sich in letzter Zeit so häufig, daß wir uns neuerdings veran-
laßt sehen, bekannt zu machen, daß der hiesige Verein dergleichen Beför-
derungen niemals vermittelt, sich überhaupt an keinem Unternehmen betheiligt,
welches irgendwie zur Auswanderung aufmuntern könnte. Dagegen widmet
er sich mit Zuvorkommenheit der Beantwortung der an ihn ergehenden
mündlichen oder schriftlichen ( portofreien ) Anfragen über Landesbeschaffen-
heit, Culturfähigkeit, Klima, Bevölkerung, Handel und Gewerbe, gesetzliche
Bestimmungen, Schifffahrts=, Eisenbahn= und Postverbindungen derjenigen
Staaten, welche die Aufmerksamkeit der deutschen Auswanderer auf sich
ziehen; so wie er auch gerne seine Erfahrungen über die Entfernung der
verschiedenen Staatstheile zu einander, die beiläufigen Kosten, Beförderungs-
angelegenheiten und die geeignetste Zeit zur Reise dorthin mittheilt. Es
ist dem Vereine das sehr ansehnliche Geschenk von 201 39 aus der
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] unserer Ansicht unerläßlichen Garantien für die deutsche Colonisation in
Brasilien ( nach diesem System ) überall nicht gibt, so sind wir Gegner
dieser Colonisation überhaupt; während er jetzt seine Zustimmung zu dem
System von einer unmöglichen Bedingung abhängig macht. Auch ist es
falsche Darstellungsweise zu sagen: das Princip dieses Systems sei die
Abhängigkeit; da doch das Princip: Theilung des Arbeitsertrags zwischen
Eigenthümer und Arbeiter ist.

So weit nun einzelne Bestimmungen, in den Contract gesetzt, dazu
beitragen können, dieses Princip fruchtbingend, bequem in seinen Anord-
nungen zu machen, sei unser philantrophisches Bestreben darauf gerichtet,
dieselben in die Contracte hineinzubringen. – Die schlechte bisherige
Auffassung dieser Modification der Ausführung des Grundgedankens,
Kniffe einzelner Agenten können der Beurtheilung des Princips keinen
Eintrag thun. Alle Bestimmungen dieser Contracte müssen im beidersei-
tigen Jnteresse der Contrahenten sein, dann ist der Contract gut, und
seine Erhaltung durch dieses Jnteresse selbst gesichert.

Was endlich die Möglichkeit einer selbstständigen, guten Existenz für
die Colonisten betrifft, nachdem sie ihre contractlich übernommenen Ver-
pflichtungen erfüllt haben, so ist wenig Grund vorhanden, in dieser Bezie-
hung ernste Befürchtungen zu hegen. So schlimm steht es hier nicht,
daß man nicht mit gutem Gewissen sagen könnte: der Grundbesitzer wird
dem Colonisten nach Erfüllung seiner Verbindlichkeiten keine Schwierigkeiten
in Betreff seines ferneren Fortkommens in den Weg legen. Auch hier
werden übrigens die thatsächlichen Verhältnisse dem Colonisten zu Nutze
kommen. Der Grundbesitzer wird, wenn ein solcher, jedenfalls seltener
Versuch gemacht werden sollte, nicht die Macht haben, den Colonisten zu
halten, dem es, bekannt wie er ist, mit allen einschlagenden Verhältnissen,
nunmehr sehr leicht wird, eine selbstständige Existenz zu führen.

Wenn es sich also darum handelt, einen gänzlich mittellosen Menschen,
der genöthigt war, seiner materiellen Existenz wegen die Heimath zu ver-
lassen, freie Passage hieher, nach Brasilien zu suchen, einen Rath zu geben,
wie er hier am besten für sein materielles Fortkommen sorgen könne,
sofort nachdem er dieses Land betreten, dessen Sprache und Sitten, dessen
Bewirthschaftung er nicht kennt, dessen Lebensweise ihm ungewohnt, dessen
Klima ihm häufig unzuträglich ist – so kann die Antwort Angesichts
aller hier und anderswo gemachten Erfahrungen nicht zweifelhaft sein.
Ein solcher Mensch thut am Besten, zu einem Plantagenbesitzer zu gehen.
Dort ist seine materielle Existenz gesichert, ohne eigene Unkosten lernt er,
was ihm zu wissen noth thut, um in diesem Lande selbstständig existiren
zu können, und nachdem er dies gelernt hat, steht sein ferneres Schicksal
ganz in seiner eigenen Macht. Und dabei befindet er sich materiell ohne
allen Zweifel wohler, als wenn er, ein freier Grundbesitzer, auf irgend
ein Stück „unbesetztes Land“ oder in den Urwald käme.

Was insonderheit die bisher für Rechnung größerer Grundbesitzer in
der Provinz Rio de Janeiro engagirten deutschen Colonisten betrifft, so
lauten die Berichte derselben über Behandlung, Lebensweise noch immer
gut. Jch gebe nicht viel darauf und bin selbst der Ansicht, daß unfehlbar
auch noch der Zeitpunkt eintreten wird, wo sich dieselben Leute vorüber-
gehend unzufrieden und unglücklich befinden werden. Aber, was die
Hauptsache betrifft, „das Loos dieser Leute“ nämlich, so ist es mir nicht
zweifelhaft, daß es materiell für die Fleißigen unter ihnen ein gutes sein
wird, und dies, ich kann das wohl sagen, ist hier die von fast allen compe-
tenten Beurtheilern gleichmäßig getheilte Ansicht. Es mag gerne sein,
und es ist wahrscheinlich, daß sich im Laufe der Zeit manche kleine
Schwierigkeiten, Unannehmlichkeiten herausstellen, die durch rechtliche
Garantien ihrer Stellung zu vermeiden gewesen sein würden; im Ganzen
und Großen wird es ihnen gut ergehen, d. h. sie werden Gelegenheit zum
Geldverdienst haben, sie werden vollauf zu essen und zu trinken haben,
sie werden im Stande sein, für ihre Kinder zu sorgen, und sie werden nach
Erfüllung ihrer eingegangenen Verpflichtungen in der Lage sein, auf ver-
schiedene Weise eine selbstständige und gesicherte Existenz zu führen.

Die vielen einzelnen formellen Mängel, die bei dieser Grundbesitzer-
Unternehmung in Hamburg bezüglich der Contracte verschuldet sein
mögen, sind ein Unglück für die Sache, aber kein Grund, das Princip zu
verdammen. Es ist eine allgemeine Erfahrung, daß an alle diese Dinge
in den Händen der europäischen Agenten sich viel Schmutz anhängt. Aber
[Spaltenumbruch] wie gesagt, in diesem Falle thut dies der Sache selbst in ihrer Verwirk-
lichung hier keinen Schaden. Nach Ankunft der für die Gutsbesitzer
bestimmten Colonistenschiffe habe ich eigenhändig von dem Contracte eines
für Hrn. Caraciro Bellens Landgut bestimmten Colonisten Copie genommen.
Dieser Contract war von Herrn [unleserliches Material – 6 Zeichen fehlen]Araujo unterschrieben, und äußerlich
fehlerfrei. Daß er nicht vollständig genug sei, um europäischer Kritik zu
genügen, nicht bündig und detaillirt genug, um dem Zwecke vollkommen
zu entsprechen, leuchtet sofort ein. Aber ich halte nach dem oben Gesagten
diese Mängel für die Ausführung hier nicht für wesentlich, während
sie für Europa unendlich wichtig sind. Es mag im Contracte stehen, was
da will, er mag unterschrieben sein, von wem er will, das ist es nicht,
was seinen Bestimmungen hier eine wirkliche Garantie verleiht, sondern
allein der Umstand, ob die Bestimmungen den Verhältnissen und Jnteressen
der beiden Contrahenten entsprechen. Jst dies der Fall, so wird, man
kann darüber unbesorgt sein, der Contract erfüllt, wo nicht, wird er nicht
erfüllt. So halte ich es denn für vollkommen überflüssig, über die ein-
zelnen zufälligen Contractsbestimmungen zu streiten. Dieselben sind für
die Hauptsache „das Loos der Colonisten“ gleichgültig.

Dieselbe Auffassung halte ich mit Bezug auf die vielfachen Fragen
für richtig, welche der Berichterstatter des Centralvereins dem Brasi-
lianer
Herrn de Campanema vorgelegt. Caffee und Zucker lassen
die Grundbesitzer wohl deshalb bauen, weil dies die vorzüglichsten Landes-
producte sind, deren Cultur am meisten einträgt, woran sie schwerlich
unrecht thun; daß es kein ausführbares Gesetz über unbesetztes Staatsland,
über gehörige Registrirungen der Geburten, Todesfälle in Brasilien
giebt, ist eine bekannte Sache. Es betreffen diese Punkte sehr erhebliche
Mängel in der Gesetzgebung, die immerhin verschuldet sein mögen, aber
doch den Grundbesitzern allein z. B. nicht zur Last gelegt werden dürfen.

Das Resultat, zu dem ich also in dieser Angelegenheit komme, ist
folgendes:

Brasilien ist ein Land, in dem noch zur Stunde das Gouvernement
keinen festen Halt, das Volk keine Geschichte, keine Kunst, keine Literatur,
die Parteien keine Ehrlichkeit, die Verwaltung kein System, die ganze
Staatsgesellschaft nichts Achtungserweckendes hat.

Die Einwanderung in ein solches Land ist immer bedenklich; unter-
bliebe vielleicht lieber ganz von Seiten der Deutschen.

Von allen Systemen aber, die bisher für die Einwanderung mittel-
loser Deutschen in dieses Land zur Anwendung gebracht sind, ist das
neuerdings von den Grundbesitzern bei ihren Engagements befolgte das
beste, das den thatsächlichen Verhältnissen am meisten entsprechende, das-
jenige was die größte Sicherheit für das materielle Wohlergehen der
Colonisten gewährt.

Rio de Janeiro, 14. October 1852.



Thätigkeitsbericht des
Frankfurter Vereins zum Schutze der Auswanderer.

Bureau: Zeil Nr. 3, neben der Konstablerwache.

* Jn den Monaten October und November laufenden Jahres haben
sich neuerdings bei dem hiesigen Verein zum Schutz der Auswanderer Rath
und Auskunft erbeten und unentgeltlich erhalten: 195 Personen aus dem
Königreich Baiern, Kurfürstenthum und Großherzogthum Hessen, Herzog-
thümern Nassau und Braunschweig, dem Elsaß und dem hiesigen Stadt-
gebiete, zusammen ein Capitalvermögen von ca. 75,000 repräsentirend.
Dieselben begeben sich meist nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika,
als Newyork, Pennsylvanien, Maryland, Jllinois, Wisconsin, Missouri
und Louisiana, und in geringerer Zahl nach den La Plata Staaten und
Australien. Die Anfragen wegen kostenfreier Ueberfahrt nach Amerika
wiederholen sich in letzter Zeit so häufig, daß wir uns neuerdings veran-
laßt sehen, bekannt zu machen, daß der hiesige Verein dergleichen Beför-
derungen niemals vermittelt, sich überhaupt an keinem Unternehmen betheiligt,
welches irgendwie zur Auswanderung aufmuntern könnte. Dagegen widmet
er sich mit Zuvorkommenheit der Beantwortung der an ihn ergehenden
mündlichen oder schriftlichen ( portofreien ) Anfragen über Landesbeschaffen-
heit, Culturfähigkeit, Klima, Bevölkerung, Handel und Gewerbe, gesetzliche
Bestimmungen, Schifffahrts=, Eisenbahn= und Postverbindungen derjenigen
Staaten, welche die Aufmerksamkeit der deutschen Auswanderer auf sich
ziehen; so wie er auch gerne seine Erfahrungen über die Entfernung der
verschiedenen Staatstheile zu einander, die beiläufigen Kosten, Beförderungs-
angelegenheiten und die geeignetste Zeit zur Reise dorthin mittheilt. Es
ist dem Vereine das sehr ansehnliche Geschenk von 201 39 aus der
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[300/0002] 300 unserer Ansicht unerläßlichen Garantien für die deutsche Colonisation in Brasilien ( nach diesem System ) überall nicht gibt, so sind wir Gegner dieser Colonisation überhaupt; während er jetzt seine Zustimmung zu dem System von einer unmöglichen Bedingung abhängig macht. Auch ist es falsche Darstellungsweise zu sagen: das Princip dieses Systems sei die Abhängigkeit; da doch das Princip: Theilung des Arbeitsertrags zwischen Eigenthümer und Arbeiter ist. So weit nun einzelne Bestimmungen, in den Contract gesetzt, dazu beitragen können, dieses Princip fruchtbingend, bequem in seinen Anord- nungen zu machen, sei unser philantrophisches Bestreben darauf gerichtet, dieselben in die Contracte hineinzubringen. – Die schlechte bisherige Auffassung dieser Modification der Ausführung des Grundgedankens, Kniffe einzelner Agenten können der Beurtheilung des Princips keinen Eintrag thun. Alle Bestimmungen dieser Contracte müssen im beidersei- tigen Jnteresse der Contrahenten sein, dann ist der Contract gut, und seine Erhaltung durch dieses Jnteresse selbst gesichert. Was endlich die Möglichkeit einer selbstständigen, guten Existenz für die Colonisten betrifft, nachdem sie ihre contractlich übernommenen Ver- pflichtungen erfüllt haben, so ist wenig Grund vorhanden, in dieser Bezie- hung ernste Befürchtungen zu hegen. So schlimm steht es hier nicht, daß man nicht mit gutem Gewissen sagen könnte: der Grundbesitzer wird dem Colonisten nach Erfüllung seiner Verbindlichkeiten keine Schwierigkeiten in Betreff seines ferneren Fortkommens in den Weg legen. Auch hier werden übrigens die thatsächlichen Verhältnisse dem Colonisten zu Nutze kommen. Der Grundbesitzer wird, wenn ein solcher, jedenfalls seltener Versuch gemacht werden sollte, nicht die Macht haben, den Colonisten zu halten, dem es, bekannt wie er ist, mit allen einschlagenden Verhältnissen, nunmehr sehr leicht wird, eine selbstständige Existenz zu führen. Wenn es sich also darum handelt, einen gänzlich mittellosen Menschen, der genöthigt war, seiner materiellen Existenz wegen die Heimath zu ver- lassen, freie Passage hieher, nach Brasilien zu suchen, einen Rath zu geben, wie er hier am besten für sein materielles Fortkommen sorgen könne, sofort nachdem er dieses Land betreten, dessen Sprache und Sitten, dessen Bewirthschaftung er nicht kennt, dessen Lebensweise ihm ungewohnt, dessen Klima ihm häufig unzuträglich ist – so kann die Antwort Angesichts aller hier und anderswo gemachten Erfahrungen nicht zweifelhaft sein. Ein solcher Mensch thut am Besten, zu einem Plantagenbesitzer zu gehen. Dort ist seine materielle Existenz gesichert, ohne eigene Unkosten lernt er, was ihm zu wissen noth thut, um in diesem Lande selbstständig existiren zu können, und nachdem er dies gelernt hat, steht sein ferneres Schicksal ganz in seiner eigenen Macht. Und dabei befindet er sich materiell ohne allen Zweifel wohler, als wenn er, ein freier Grundbesitzer, auf irgend ein Stück „unbesetztes Land“ oder in den Urwald käme. Was insonderheit die bisher für Rechnung größerer Grundbesitzer in der Provinz Rio de Janeiro engagirten deutschen Colonisten betrifft, so lauten die Berichte derselben über Behandlung, Lebensweise noch immer gut. Jch gebe nicht viel darauf und bin selbst der Ansicht, daß unfehlbar auch noch der Zeitpunkt eintreten wird, wo sich dieselben Leute vorüber- gehend unzufrieden und unglücklich befinden werden. Aber, was die Hauptsache betrifft, „das Loos dieser Leute“ nämlich, so ist es mir nicht zweifelhaft, daß es materiell für die Fleißigen unter ihnen ein gutes sein wird, und dies, ich kann das wohl sagen, ist hier die von fast allen compe- tenten Beurtheilern gleichmäßig getheilte Ansicht. Es mag gerne sein, und es ist wahrscheinlich, daß sich im Laufe der Zeit manche kleine Schwierigkeiten, Unannehmlichkeiten herausstellen, die durch rechtliche Garantien ihrer Stellung zu vermeiden gewesen sein würden; im Ganzen und Großen wird es ihnen gut ergehen, d. h. sie werden Gelegenheit zum Geldverdienst haben, sie werden vollauf zu essen und zu trinken haben, sie werden im Stande sein, für ihre Kinder zu sorgen, und sie werden nach Erfüllung ihrer eingegangenen Verpflichtungen in der Lage sein, auf ver- schiedene Weise eine selbstständige und gesicherte Existenz zu führen. Die vielen einzelnen formellen Mängel, die bei dieser Grundbesitzer- Unternehmung in Hamburg bezüglich der Contracte verschuldet sein mögen, sind ein Unglück für die Sache, aber kein Grund, das Princip zu verdammen. Es ist eine allgemeine Erfahrung, daß an alle diese Dinge in den Händen der europäischen Agenten sich viel Schmutz anhängt. Aber wie gesagt, in diesem Falle thut dies der Sache selbst in ihrer Verwirk- lichung hier keinen Schaden. Nach Ankunft der für die Gutsbesitzer bestimmten Colonistenschiffe habe ich eigenhändig von dem Contracte eines für Hrn. Caraciro Bellens Landgut bestimmten Colonisten Copie genommen. Dieser Contract war von Herrn ______Araujo unterschrieben, und äußerlich fehlerfrei. Daß er nicht vollständig genug sei, um europäischer Kritik zu genügen, nicht bündig und detaillirt genug, um dem Zwecke vollkommen zu entsprechen, leuchtet sofort ein. Aber ich halte nach dem oben Gesagten diese Mängel für die Ausführung hier nicht für wesentlich, während sie für Europa unendlich wichtig sind. Es mag im Contracte stehen, was da will, er mag unterschrieben sein, von wem er will, das ist es nicht, was seinen Bestimmungen hier eine wirkliche Garantie verleiht, sondern allein der Umstand, ob die Bestimmungen den Verhältnissen und Jnteressen der beiden Contrahenten entsprechen. Jst dies der Fall, so wird, man kann darüber unbesorgt sein, der Contract erfüllt, wo nicht, wird er nicht erfüllt. So halte ich es denn für vollkommen überflüssig, über die ein- zelnen zufälligen Contractsbestimmungen zu streiten. Dieselben sind für die Hauptsache „das Loos der Colonisten“ gleichgültig. Dieselbe Auffassung halte ich mit Bezug auf die vielfachen Fragen für richtig, welche der Berichterstatter des Centralvereins dem Brasi- lianer Herrn de Campanema vorgelegt. Caffee und Zucker lassen die Grundbesitzer wohl deshalb bauen, weil dies die vorzüglichsten Landes- producte sind, deren Cultur am meisten einträgt, woran sie schwerlich unrecht thun; daß es kein ausführbares Gesetz über unbesetztes Staatsland, über gehörige Registrirungen der Geburten, Todesfälle in Brasilien giebt, ist eine bekannte Sache. Es betreffen diese Punkte sehr erhebliche Mängel in der Gesetzgebung, die immerhin verschuldet sein mögen, aber doch den Grundbesitzern allein z. B. nicht zur Last gelegt werden dürfen. Das Resultat, zu dem ich also in dieser Angelegenheit komme, ist folgendes: Brasilien ist ein Land, in dem noch zur Stunde das Gouvernement keinen festen Halt, das Volk keine Geschichte, keine Kunst, keine Literatur, die Parteien keine Ehrlichkeit, die Verwaltung kein System, die ganze Staatsgesellschaft nichts Achtungserweckendes hat. Die Einwanderung in ein solches Land ist immer bedenklich; unter- bliebe vielleicht lieber ganz von Seiten der Deutschen. Von allen Systemen aber, die bisher für die Einwanderung mittel- loser Deutschen in dieses Land zur Anwendung gebracht sind, ist das neuerdings von den Grundbesitzern bei ihren Engagements befolgte das beste, das den thatsächlichen Verhältnissen am meisten entsprechende, das- jenige was die größte Sicherheit für das materielle Wohlergehen der Colonisten gewährt. Rio de Janeiro, 14. October 1852. Thätigkeitsbericht des Frankfurter Vereins zum Schutze der Auswanderer. Bureau: Zeil Nr. 3, neben der Konstablerwache. * Jn den Monaten October und November laufenden Jahres haben sich neuerdings bei dem hiesigen Verein zum Schutz der Auswanderer Rath und Auskunft erbeten und unentgeltlich erhalten: 195 Personen aus dem Königreich Baiern, Kurfürstenthum und Großherzogthum Hessen, Herzog- thümern Nassau und Braunschweig, dem Elsaß und dem hiesigen Stadt- gebiete, zusammen ein Capitalvermögen von ca. 75,000 repräsentirend. Dieselben begeben sich meist nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika, als Newyork, Pennsylvanien, Maryland, Jllinois, Wisconsin, Missouri und Louisiana, und in geringerer Zahl nach den La Plata Staaten und Australien. Die Anfragen wegen kostenfreier Ueberfahrt nach Amerika wiederholen sich in letzter Zeit so häufig, daß wir uns neuerdings veran- laßt sehen, bekannt zu machen, daß der hiesige Verein dergleichen Beför- derungen niemals vermittelt, sich überhaupt an keinem Unternehmen betheiligt, welches irgendwie zur Auswanderung aufmuntern könnte. Dagegen widmet er sich mit Zuvorkommenheit der Beantwortung der an ihn ergehenden mündlichen oder schriftlichen ( portofreien ) Anfragen über Landesbeschaffen- heit, Culturfähigkeit, Klima, Bevölkerung, Handel und Gewerbe, gesetzliche Bestimmungen, Schifffahrts=, Eisenbahn= und Postverbindungen derjenigen Staaten, welche die Aufmerksamkeit der deutschen Auswanderer auf sich ziehen; so wie er auch gerne seine Erfahrungen über die Entfernung der verschiedenen Staatstheile zu einander, die beiläufigen Kosten, Beförderungs- angelegenheiten und die geeignetste Zeit zur Reise dorthin mittheilt. Es ist dem Vereine das sehr ansehnliche Geschenk von 201 39 aus der

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Zitationshilfe: Deutsche Auswanderer-Zeitung. Nr. 100. Bremen, 14. Dezember 1852, S. 300. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswandererzeitung100_1852/2>, abgerufen am 06.06.2024.