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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 46. Rudolstadt, 16. August 1847.

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[Spaltenumbruch] öffentlich ausgesprochen; ja er hat selbst seine Ueberzeugung erklärt,
daß, wie geeignet auch die südlichen Provinzen Brasiliens für die
Kolonisation sein möchten, doch der Augenblick noch nicht gekommen
sei, um dahin zu wirken, daß die Deutschen ein neues Vaterland zu
suchen gingen, -- daß vielmehr zu dem Ende noch eine Abänderung
der betreffenden Landesgesetze abzuwarten sei. Jnzwischen ist in Berlin
unter dem Titel "Verein zur Beförderung der deutschen Auswanderung
nach den Südprovinzen Brasiliens" so eben eine Denkschrift erschienen,
welcher Hr. Sturz nicht fremd zu sein scheint. Dieses Flugblatt er-
schien in der Druckerei der Gebrüder Unger, und wird ohne Zweifel
zu Ew. Exc. Kenntniß gelangt sein. Welche Gerechtigkeit man auch
den Gesinnungen des Hrn. Sturz widerfahren lasse, so wird man
doch nicht in Abrede stellen können, daß die genannte Denkschrift eines-
theils dazu dienen wird, um der Meinung Vorschub zu leisten, daß
die Auswanderer eine vortheilhafte Zukunft finden werden, wenn sie
schon jetzt sich für Brasilien bestimmen -- anderntheils, daß Specu-
lanten dieselbe benutzen werden, um in eigennütziger Absicht die Aus-
wanderung nach jenen Ländern zu befördern. Erstere Befürchtung
scheint um so mehr begründet, wenn man erwägt, daß auf der ersten
Seite dieser Denkschrift Brasilien geschildert wird, als "mehr denn
irgend ein anderes Land reiche Elemente zu einem glücklichen Leben
enthaltend, wo sich mithin mehr als in irgend einer Gegend ein immer
zunehmender Wohlstand erwarten lasse." Auf der dritten Seite gibt
die Denkschrift zu verstehen, "daß die Sclaverei in Brasilien fast nicht
mehr bestehe," und fügt hinzu, "daß schon jetzt die Arbeit der Freien
als die Stütze der Existenz jenes Reichs und als die Quelle des ihm
bevorstehenden Wohlstandes zu erachten sei." Die vierte Seite enthält
eine dringende "Einladung an alle Deutschen, in Brasilien eine bessere
Zukunft zu suchen als ihr Vaterland ihnen verspreche." Endlich heißt
es auf der fünften Seite: "daß die Gesetze zur Regelung der Aus-
wanderung unverzüglich veröffentlicht werden würden; man brauche
mithin solche nicht erst abzuwarten, vielmehr würden die Aus-
wanderer wohlthun, sich baldigst die Vortheile zu sichern, die ihnen
Brasilien biete, jenes herrliche Land, wo der Verein bereit sei,
ihnen den Eintritt zu erleichtern und sie in den Stand zu setzen den
günstigen Augenblick zu benutzen, um sich die angeführten Vortheile
zuzueignen." Was die zweite Besorgniß betrifft, daß nämlich dieser
Plan ein Gegenstand der Speculation werden werde, so hat die Polizei
dieser Hauptstadt Kenntniß erhalten, daß Personen, deren Charakter
und Verhältnisse nicht die nöthigen Bürgschaften darzubieten schienen,
sich als Agenten für eine prompte Ausführung des in Rede stehenden
Plans ankündigen, und somit, unter dem Vorwand im Auftrag der
brasilischen Regierung zu handeln, die Auswanderung zu befördern
beflissen sind. Bei dieser Lage der Sachen ist es die Pflicht der ge-
setzlichen Behörden, dem in obengedachter Denkschrift entwickelten Ko-
lonisationsentwurf ihre ernsthafte Aufmerksamkeit zu widmen, damit für den
Fall, daß die Unterthanen des Königs in der That zum Verlassen des
Vaterlandes verleitet würden, die sie hierzu veranlassenden Agenten in Ge-
mäßheit der Verordnung vom 20. Jan. 1820 ( Gesetzsamml. vom Jahr
1820 S. 35 ) zur gesetzlichen Strafe gezogen werden, welche -- unter
erschwerenden Umständen -- bis zu einem zweijährigen Gefängniß
gesteigert werden kann. Der Unterzeichnete glaubte nicht anstehen zu
dürfen, die gegenwärtige Mittheilung dem außerordentlichen Gesandten
und bevollmächtigten Minister Sr. Maj. des Kaisers von Brasilien in
Specialcommission, Hrn. Visconde de Abrantes, zu machen; indem
demselben ohne Zweifel selbst daran gelegen sein wird, von seiner
Regierung jeden Anschein des Verdachts abzuwenden, als wolle dieselbe
Projecte begünstigen, deren Ausführung diejenigen, welche als Agenten
in Preußen gedient hätten, der ganzen Strenge der Gesetze aussetzen
würde. Der Unterzeichnete benutzt diese Gelegenheit ec.

[Spaltenumbruch]
II. Antwort des kaiserlich brasilischen Gesandten in Preußen.

Der Unterzeichnete, außerordentlicher Gesandte und bevollmäch-
tigter Minister Sr. Maj. des Kaisers von Brasilien in Specialcom-
mission, erhielt zu Swinemünde am 7. Juli die Note vom 3. desselben
Monats, welche Se. Exc. der Hr. General Frhr. v. Canitz, geheimer
Staats = und Cabinetsminister der auswärtigen Angelegenheiten, ihm
die Ehre erzeigt haben zu senden. Jn dieser Note beliebten Se. Exc.
den Unterzeichneten zu benachrichtigen ( folgt ein Resume jener Note ) .
Bevor der Unterzeichnete seine Antwort beginnt, bittet derselbe nicht
nur um Entschuldigung solche mehrere Tage verzögert zu haben, indem
er abwesend war und einige für diese Beantwortung geeignete Er-
klärungen abzuwarten hatte; sondern auch um die Erlaubniß, zuvörderst
Sr. Exc. eine Bemerkung zur Erwägung vorzulegen, die nöthig scheinen
dürfte, um seine Gedanken über den Gegenstand vollkommen zu erkennen
zu geben. Der Unterzeichnete, beauftragt durch das kaiserliche Cabinet,
demselben Mittheilungen zu machen über deutsche Auswanderung und
über die Mittel solche nach Brasilien zu leiten, entsprach dieser Ob-
liegenheit durch eine in portugiesischer Sprache verfaßte Denkschrift,
die derselbe Ende Februars dieses Jahres in Berlin durch die Presse
veröffentlichte, deren Jnhalt er jedoch einzig zur Kenntniß seiner Lands-
leute bestimmte, und die er daher Anfang Mai's, als der Zeit des
Zusammentritts der gesetzgebenden Kammern, nach Rio de Janeiro ab-
gehen ließ. Jn dieser Denkschrift, von welcher der Unterzeichnete ein
Eremplar beilegt, damit Ew. Exc. die Güte habe, deren Prüfung zu
veranlassen, spricht sich derselbe laut gegen jede Art der Verlockung
aus, welche auch die königlich preußische Regierung mit Recht ver-
urtheilt. Der Unterzeichnete, erwägend, wie verschiedene Unterneh-
mungen zur Gründung von Kolonien in Brasilien zur Zeit des Königs
D. Johann VI. und des Kaisers D. Pedro I., wie auch in Südruß-
land zur Zeit Katharina's II. und Pauls I. mißlungen sind -- und
gleichfalls gut unterrichtet über die Mittel, deren sich die Vereinigten
Staaten und die britischen Kolonien zu gleichen Niederlassungsunter-
nehmungen bedienten -- hat seiner Regierung in gedachter Denkschrift
die Annahme ungefähr der nämlichen Mittel vorgeschlagen, durch deren
Anwendung jene in den Verein. Staaten Nordamerika's, in Canada
u. a. m., gelungen sind. Er kam selbst darauf, das brasilische Cabinet
und Parlament zu bitten, jede Einladung oder Annahme von Aus-
wanderern zu unterlassen, bevor nicht die entsprechenden Maßregeln
bis zu dem Punkt ihrer Ausführung gelangt und den Auswanderern
mittelst derselben eine genügende Zukunft in jenem Lande gesichert sei.
Er fügte dieser Bitte noch hinzu, wie es -- sofern es nicht ange-
messen erachtet würde, die Europäer zurückzuweisen, welche nach Brasilien
auszuwandern vorhätten -- eine unabweisliche Nothwendigkeit sei,
während der ganzen für die Annahme und Ausführung der vorgeschla-
genen Maßregeln nöthigen Zeit, vor der Hand solche Arten von Arbeit
und solche Unterkunftsvorbereitungen anzuordnen, zu denen die Aus-
wanderer gleich nach ihrer Ausschiffung verwendet werden könnten;
indem man zwar ihre Anerbietungen annähme, jedoch die Auswahl
nur durch Vermittlung der Consuln und verantwortlichen Agenten,
nie aber durch Rheder und Vereine, von Speculanten und dergl. ge-
schehen lasse. Jn Betracht dieses öffentlichen Ausdrucks seiner Privat-
überzeugung, sowie seines amtlichen Gutachtens, glaubt der Unter-
zeichnete frei von jedem Verdacht zu sein, seine Unterstützung Entwürfen
zu bieten, deren Ausführung an Speculanten übertragen würde, die
bis jetzt noch nichts weiter gethan haben, als neben einer kleinen
Anzahl fähiger aber unwürdigerweise hintergangener Jndividuen, eine
Menge von Taugenichtsen zu großem Schaden des Landes nach Brasilien
zu ziehen. Nachdem der Unterzeichnete diese einleitende Bemerkung
vorausgeschickt, beeilt sich derselbe, die einzelnen Sätze der Note Sr. Exc.
nach ihrer Reihenfolge zu beantworten. Weit entfernt die Pflicht der
königlichen Regierung zu verkennen, die unmoralischen Verführer zu
unterdrücken, welche, in der alleinigen Absicht, sich auf Kosten der Aus-
wanderer zu bereichern. jedes Jahr Tausende größtentheils im Elend

[Spaltenumbruch] öffentlich ausgesprochen; ja er hat selbst seine Ueberzeugung erklärt,
daß, wie geeignet auch die südlichen Provinzen Brasiliens für die
Kolonisation sein möchten, doch der Augenblick noch nicht gekommen
sei, um dahin zu wirken, daß die Deutschen ein neues Vaterland zu
suchen gingen, -- daß vielmehr zu dem Ende noch eine Abänderung
der betreffenden Landesgesetze abzuwarten sei. Jnzwischen ist in Berlin
unter dem Titel „Verein zur Beförderung der deutschen Auswanderung
nach den Südprovinzen Brasiliens“ so eben eine Denkschrift erschienen,
welcher Hr. Sturz nicht fremd zu sein scheint. Dieses Flugblatt er-
schien in der Druckerei der Gebrüder Unger, und wird ohne Zweifel
zu Ew. Exc. Kenntniß gelangt sein. Welche Gerechtigkeit man auch
den Gesinnungen des Hrn. Sturz widerfahren lasse, so wird man
doch nicht in Abrede stellen können, daß die genannte Denkschrift eines-
theils dazu dienen wird, um der Meinung Vorschub zu leisten, daß
die Auswanderer eine vortheilhafte Zukunft finden werden, wenn sie
schon jetzt sich für Brasilien bestimmen -- anderntheils, daß Specu-
lanten dieselbe benutzen werden, um in eigennütziger Absicht die Aus-
wanderung nach jenen Ländern zu befördern. Erstere Befürchtung
scheint um so mehr begründet, wenn man erwägt, daß auf der ersten
Seite dieser Denkschrift Brasilien geschildert wird, als „mehr denn
irgend ein anderes Land reiche Elemente zu einem glücklichen Leben
enthaltend, wo sich mithin mehr als in irgend einer Gegend ein immer
zunehmender Wohlstand erwarten lasse.“ Auf der dritten Seite gibt
die Denkschrift zu verstehen, „daß die Sclaverei in Brasilien fast nicht
mehr bestehe,“ und fügt hinzu, „daß schon jetzt die Arbeit der Freien
als die Stütze der Existenz jenes Reichs und als die Quelle des ihm
bevorstehenden Wohlstandes zu erachten sei.“ Die vierte Seite enthält
eine dringende „Einladung an alle Deutschen, in Brasilien eine bessere
Zukunft zu suchen als ihr Vaterland ihnen verspreche.“ Endlich heißt
es auf der fünften Seite: „daß die Gesetze zur Regelung der Aus-
wanderung unverzüglich veröffentlicht werden würden; man brauche
mithin solche nicht erst abzuwarten, vielmehr würden die Aus-
wanderer wohlthun, sich baldigst die Vortheile zu sichern, die ihnen
Brasilien biete, jenes herrliche Land, wo der Verein bereit sei,
ihnen den Eintritt zu erleichtern und sie in den Stand zu setzen den
günstigen Augenblick zu benutzen, um sich die angeführten Vortheile
zuzueignen.“ Was die zweite Besorgniß betrifft, daß nämlich dieser
Plan ein Gegenstand der Speculation werden werde, so hat die Polizei
dieser Hauptstadt Kenntniß erhalten, daß Personen, deren Charakter
und Verhältnisse nicht die nöthigen Bürgschaften darzubieten schienen,
sich als Agenten für eine prompte Ausführung des in Rede stehenden
Plans ankündigen, und somit, unter dem Vorwand im Auftrag der
brasilischen Regierung zu handeln, die Auswanderung zu befördern
beflissen sind. Bei dieser Lage der Sachen ist es die Pflicht der ge-
setzlichen Behörden, dem in obengedachter Denkschrift entwickelten Ko-
lonisationsentwurf ihre ernsthafte Aufmerksamkeit zu widmen, damit für den
Fall, daß die Unterthanen des Königs in der That zum Verlassen des
Vaterlandes verleitet würden, die sie hierzu veranlassenden Agenten in Ge-
mäßheit der Verordnung vom 20. Jan. 1820 ( Gesetzsamml. vom Jahr
1820 S. 35 ) zur gesetzlichen Strafe gezogen werden, welche -- unter
erschwerenden Umständen -- bis zu einem zweijährigen Gefängniß
gesteigert werden kann. Der Unterzeichnete glaubte nicht anstehen zu
dürfen, die gegenwärtige Mittheilung dem außerordentlichen Gesandten
und bevollmächtigten Minister Sr. Maj. des Kaisers von Brasilien in
Specialcommission, Hrn. Visconde de Abrantes, zu machen; indem
demselben ohne Zweifel selbst daran gelegen sein wird, von seiner
Regierung jeden Anschein des Verdachts abzuwenden, als wolle dieselbe
Projecte begünstigen, deren Ausführung diejenigen, welche als Agenten
in Preußen gedient hätten, der ganzen Strenge der Gesetze aussetzen
würde. Der Unterzeichnete benutzt diese Gelegenheit ec.

[Spaltenumbruch]
II. Antwort des kaiserlich brasilischen Gesandten in Preußen.

Der Unterzeichnete, außerordentlicher Gesandte und bevollmäch-
tigter Minister Sr. Maj. des Kaisers von Brasilien in Specialcom-
mission, erhielt zu Swinemünde am 7. Juli die Note vom 3. desselben
Monats, welche Se. Exc. der Hr. General Frhr. v. Canitz, geheimer
Staats = und Cabinetsminister der auswärtigen Angelegenheiten, ihm
die Ehre erzeigt haben zu senden. Jn dieser Note beliebten Se. Exc.
den Unterzeichneten zu benachrichtigen ( folgt ein Resumé jener Note ) .
Bevor der Unterzeichnete seine Antwort beginnt, bittet derselbe nicht
nur um Entschuldigung solche mehrere Tage verzögert zu haben, indem
er abwesend war und einige für diese Beantwortung geeignete Er-
klärungen abzuwarten hatte; sondern auch um die Erlaubniß, zuvörderst
Sr. Exc. eine Bemerkung zur Erwägung vorzulegen, die nöthig scheinen
dürfte, um seine Gedanken über den Gegenstand vollkommen zu erkennen
zu geben. Der Unterzeichnete, beauftragt durch das kaiserliche Cabinet,
demselben Mittheilungen zu machen über deutsche Auswanderung und
über die Mittel solche nach Brasilien zu leiten, entsprach dieser Ob-
liegenheit durch eine in portugiesischer Sprache verfaßte Denkschrift,
die derselbe Ende Februars dieses Jahres in Berlin durch die Presse
veröffentlichte, deren Jnhalt er jedoch einzig zur Kenntniß seiner Lands-
leute bestimmte, und die er daher Anfang Mai's, als der Zeit des
Zusammentritts der gesetzgebenden Kammern, nach Rio de Janeiro ab-
gehen ließ. Jn dieser Denkschrift, von welcher der Unterzeichnete ein
Eremplar beilegt, damit Ew. Exc. die Güte habe, deren Prüfung zu
veranlassen, spricht sich derselbe laut gegen jede Art der Verlockung
aus, welche auch die königlich preußische Regierung mit Recht ver-
urtheilt. Der Unterzeichnete, erwägend, wie verschiedene Unterneh-
mungen zur Gründung von Kolonien in Brasilien zur Zeit des Königs
D. Johann VI. und des Kaisers D. Pedro I., wie auch in Südruß-
land zur Zeit Katharina's II. und Pauls I. mißlungen sind -- und
gleichfalls gut unterrichtet über die Mittel, deren sich die Vereinigten
Staaten und die britischen Kolonien zu gleichen Niederlassungsunter-
nehmungen bedienten -- hat seiner Regierung in gedachter Denkschrift
die Annahme ungefähr der nämlichen Mittel vorgeschlagen, durch deren
Anwendung jene in den Verein. Staaten Nordamerika's, in Canada
u. a. m., gelungen sind. Er kam selbst darauf, das brasilische Cabinet
und Parlament zu bitten, jede Einladung oder Annahme von Aus-
wanderern zu unterlassen, bevor nicht die entsprechenden Maßregeln
bis zu dem Punkt ihrer Ausführung gelangt und den Auswanderern
mittelst derselben eine genügende Zukunft in jenem Lande gesichert sei.
Er fügte dieser Bitte noch hinzu, wie es -- sofern es nicht ange-
messen erachtet würde, die Europäer zurückzuweisen, welche nach Brasilien
auszuwandern vorhätten -- eine unabweisliche Nothwendigkeit sei,
während der ganzen für die Annahme und Ausführung der vorgeschla-
genen Maßregeln nöthigen Zeit, vor der Hand solche Arten von Arbeit
und solche Unterkunftsvorbereitungen anzuordnen, zu denen die Aus-
wanderer gleich nach ihrer Ausschiffung verwendet werden könnten;
indem man zwar ihre Anerbietungen annähme, jedoch die Auswahl
nur durch Vermittlung der Consuln und verantwortlichen Agenten,
nie aber durch Rheder und Vereine, von Speculanten und dergl. ge-
schehen lasse. Jn Betracht dieses öffentlichen Ausdrucks seiner Privat-
überzeugung, sowie seines amtlichen Gutachtens, glaubt der Unter-
zeichnete frei von jedem Verdacht zu sein, seine Unterstützung Entwürfen
zu bieten, deren Ausführung an Speculanten übertragen würde, die
bis jetzt noch nichts weiter gethan haben, als neben einer kleinen
Anzahl fähiger aber unwürdigerweise hintergangener Jndividuen, eine
Menge von Taugenichtsen zu großem Schaden des Landes nach Brasilien
zu ziehen. Nachdem der Unterzeichnete diese einleitende Bemerkung
vorausgeschickt, beeilt sich derselbe, die einzelnen Sätze der Note Sr. Exc.
nach ihrer Reihenfolge zu beantworten. Weit entfernt die Pflicht der
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Bei dieser Lage der Sachen ist es die Pflicht der ge- setzlichen Behörden, dem in obengedachter Denkschrift entwickelten Ko- lonisationsentwurf ihre ernsthafte Aufmerksamkeit zu widmen, damit für den Fall, daß die Unterthanen des Königs in der That zum Verlassen des Vaterlandes verleitet würden, die sie hierzu veranlassenden Agenten in Ge- mäßheit der Verordnung vom 20. Jan. 1820 ( Gesetzsamml. vom Jahr 1820 S. 35 ) zur gesetzlichen Strafe gezogen werden, welche -- unter erschwerenden Umständen -- bis zu einem zweijährigen Gefängniß gesteigert werden kann. Der Unterzeichnete glaubte nicht anstehen zu dürfen, die gegenwärtige Mittheilung dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Sr. Maj. des Kaisers von Brasilien in Specialcommission, Hrn. Visconde de Abrantes, zu machen; indem demselben ohne Zweifel selbst daran gelegen sein wird, von seiner Regierung jeden Anschein des Verdachts abzuwenden, als wolle dieselbe Projecte begünstigen, deren Ausführung diejenigen, welche als Agenten in Preußen gedient hätten, der ganzen Strenge der Gesetze aussetzen würde. Der Unterzeichnete benutzt diese Gelegenheit ec. -- Berlin, den 3. Juli 1846. Canitz. II. Antwort des kaiserlich brasilischen Gesandten in Preußen. Der Unterzeichnete, außerordentlicher Gesandte und bevollmäch- tigter Minister Sr. Maj. des Kaisers von Brasilien in Specialcom- mission, erhielt zu Swinemünde am 7. Juli die Note vom 3. desselben Monats, welche Se. Exc. der Hr. General Frhr. v. Canitz, geheimer Staats = und Cabinetsminister der auswärtigen Angelegenheiten, ihm die Ehre erzeigt haben zu senden. Jn dieser Note beliebten Se. Exc. den Unterzeichneten zu benachrichtigen ( folgt ein Resumé jener Note ) . Bevor der Unterzeichnete seine Antwort beginnt, bittet derselbe nicht nur um Entschuldigung solche mehrere Tage verzögert zu haben, indem er abwesend war und einige für diese Beantwortung geeignete Er- klärungen abzuwarten hatte; sondern auch um die Erlaubniß, zuvörderst Sr. Exc. eine Bemerkung zur Erwägung vorzulegen, die nöthig scheinen dürfte, um seine Gedanken über den Gegenstand vollkommen zu erkennen zu geben. Der Unterzeichnete, beauftragt durch das kaiserliche Cabinet, demselben Mittheilungen zu machen über deutsche Auswanderung und über die Mittel solche nach Brasilien zu leiten, entsprach dieser Ob- liegenheit durch eine in portugiesischer Sprache verfaßte Denkschrift, die derselbe Ende Februars dieses Jahres in Berlin durch die Presse veröffentlichte, deren Jnhalt er jedoch einzig zur Kenntniß seiner Lands- leute bestimmte, und die er daher Anfang Mai's, als der Zeit des Zusammentritts der gesetzgebenden Kammern, nach Rio de Janeiro ab- gehen ließ. Jn dieser Denkschrift, von welcher der Unterzeichnete ein Eremplar beilegt, damit Ew. Exc. die Güte habe, deren Prüfung zu veranlassen, spricht sich derselbe laut gegen jede Art der Verlockung aus, welche auch die königlich preußische Regierung mit Recht ver- urtheilt. Der Unterzeichnete, erwägend, wie verschiedene Unterneh- mungen zur Gründung von Kolonien in Brasilien zur Zeit des Königs D. Johann VI. und des Kaisers D. Pedro I., wie auch in Südruß- land zur Zeit Katharina's II. und Pauls I. mißlungen sind -- und gleichfalls gut unterrichtet über die Mittel, deren sich die Vereinigten Staaten und die britischen Kolonien zu gleichen Niederlassungsunter- nehmungen bedienten -- hat seiner Regierung in gedachter Denkschrift die Annahme ungefähr der nämlichen Mittel vorgeschlagen, durch deren Anwendung jene in den Verein. Staaten Nordamerika's, in Canada u. a. m., gelungen sind. Er kam selbst darauf, das brasilische Cabinet und Parlament zu bitten, jede Einladung oder Annahme von Aus- wanderern zu unterlassen, bevor nicht die entsprechenden Maßregeln bis zu dem Punkt ihrer Ausführung gelangt und den Auswanderern mittelst derselben eine genügende Zukunft in jenem Lande gesichert sei. Er fügte dieser Bitte noch hinzu, wie es -- sofern es nicht ange- messen erachtet würde, die Europäer zurückzuweisen, welche nach Brasilien auszuwandern vorhätten -- eine unabweisliche Nothwendigkeit sei, während der ganzen für die Annahme und Ausführung der vorgeschla- genen Maßregeln nöthigen Zeit, vor der Hand solche Arten von Arbeit und solche Unterkunftsvorbereitungen anzuordnen, zu denen die Aus- wanderer gleich nach ihrer Ausschiffung verwendet werden könnten; indem man zwar ihre Anerbietungen annähme, jedoch die Auswahl nur durch Vermittlung der Consuln und verantwortlichen Agenten, nie aber durch Rheder und Vereine, von Speculanten und dergl. ge- schehen lasse. Jn Betracht dieses öffentlichen Ausdrucks seiner Privat- überzeugung, sowie seines amtlichen Gutachtens, glaubt der Unter- zeichnete frei von jedem Verdacht zu sein, seine Unterstützung Entwürfen zu bieten, deren Ausführung an Speculanten übertragen würde, die bis jetzt noch nichts weiter gethan haben, als neben einer kleinen Anzahl fähiger aber unwürdigerweise hintergangener Jndividuen, eine Menge von Taugenichtsen zu großem Schaden des Landes nach Brasilien zu ziehen. Nachdem der Unterzeichnete diese einleitende Bemerkung vorausgeschickt, beeilt sich derselbe, die einzelnen Sätze der Note Sr. Exc. nach ihrer Reihenfolge zu beantworten. Weit entfernt die Pflicht der königlichen Regierung zu verkennen, die unmoralischen Verführer zu unterdrücken, welche, in der alleinigen Absicht, sich auf Kosten der Aus- wanderer zu bereichern. jedes Jahr Tausende größtentheils im Elend

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 46. Rudolstadt, 16. August 1847, S. 354. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer46_1847/4>, abgerufen am 24.11.2024.