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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 41. Rudolstadt, 12. Juli 1847.

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[Spaltenumbruch] schaffenheit der Waaren, die dort verlangt werden, genau unter-
richten, als auch alles aufbieten, um mit den Engländern con-
curriren zu können. Mit Recht macht Herr Hühn darauf auf-
merksam, daß die Dampfschiffahrt, welche zwischen Newyork und
Bremen nun im Gange ist, einen vollständigen Beweis gibt,
daß Amerika gern mit Deutschland in eine engere Handelsver-
bindung zu treten wünscht.

Es würde daher von den wichtigsten Folgen sein, wenn sich alle
bedeutende deutsche Fabrikanten darüber vereinigten, in Bremen eine
fortwährende Ausstellung von ihren Fabrikaten, in einem Locale unter
der Aufsicht eines rechtlichen, gewissenhaften und sachkundigen Kauf-
mannes zu veranstalten, wobei sie die Summe bestimmten, zu welcher
die kleinsten Aufträge aufgenommen würden. Sowohl die Auswan-
derer, als auch viele Amerikaner, welche Deutschland fortwährend
besuchen, hätten dann Gelegenheit, diese Ausstellung zu besehen und
wenn dabei Jedem, der es wünschen sollte, ein gedrucktes Verzeichniß
der Namen der Fabrikanten, welche diese Ausstellung mit Proben
versorgen, für einen billigen Preis überlassen würde, so würden die
Namen derselben nicht allein in Amerika, sondern, da von Bremen
so bedeutende Versendungen auch nach andern Gegenden gemacht wer-
den, bald in allen Welttheilen rühmlich bekannt werden.

Zur Erleichterung des Geschäfts und Sicherstellung der Käufer
müßte die Berechnung der Preise in einer gewissen Münzsorte
und zu festen Bedingungen geschehen und ein bestimmtes Ellenmaß
angenommen, auch die Bedingungen, als Berechnung des Geldes
und Bewilligung von Disconto und Rabatt, festgestellt werden.

Der dritte Vorschlag geht dahin, da wir nicht wissen,
ob die Kranken = und Armenhäuser in denjenigen amerikanischen
Seestädten, wohin die Auswanderer vorzüglich reisen, das sämmt-
liche von den Einwanderern eingehende Kopf = oder Armengeld
erhalten, in den wichtigsten amerikanischen Seestädten eigene
deutsche Kranken-
und Arbeitshäuser zu errichten
und zu unterhalten. An diese müßte das sämmtliche
von vermögenden Auswanderern zu zahlende Armen-
geld ausgezahlt werden
und sie würden wahrscheinlich recht
gut dabei bestehen, da die Mehrzahl aller derer, welche nach Amerika
ziehen, nicht geneigt ist, in den Seestädten zu bleiben und auch die
gesunden Armen gleich nach ihrer Ankunft in das Jnnere an für sie
passende Orte befördert werden könnten, sobald sich die Directoren
dieser vorgeschlagenen Anstalten mit denjenigen der jetzt in Amerika
bestehenden so ehrenwerthen deutschen Gesellschaften über diesen Punkt
verständigten. Diese Anstalten würden dann ohne Unterschied der
Religion Asyle für die hülfsbedürftigen Deutschen werden, wo sie so-
gleich nach ihrer Ankunft oder auch in andern dringenden Fällen,
Aufnahme, Beköstigung, Verpflegung und, gegen einen billigen Lohn,
Beschäftigung finden würden, die sie aber, sobald sie Gelegenheit zu
einem bessern Verdienst fänden, wieder verlassen könnten.

Was nun den ersten Vorschlag betrifft, so hat er auf den
ersten Blick sehr viel für sich; denn durch Vereine ist Großes
und Herrliches entstanden, und es mag Manchem recht schön
klingen, wenn man sagt: "Das Volk kann handeln, ohne Hülfe
und Schutz von oben, wenn es nur will, und ist die Sache ein-
mal richtig angefangen, so können und müssen gute Erfolge dar-
aus entstehen!" allein näher betrachtet, verliert er das, was er
für sich hat, wenigstens kann man sich von ihm nicht die Erfolge
versprechen, die unbedingt kommen müssen, wenn den Auswan-
derern wirklich nachhaltig geholfen werden soll. Es sind in neuster
Zeit so manche Auswanderungsvereine d. h. Vereine zum Schutze
der Auswanderer entstanden, es tauchen von Zeit zu Zeit neue
auf, und es wird auch in der Folgezeit nicht an ihnen fehlen.
Sie haben bis jetzt wenig gethan, mag die Ursache hievon liegen,
worin sie wolle, sie werden wenig thun, und wir werden am
Ende schmerzlich es einsehen, daß durch Vereine das Wohl der
[Spaltenumbruch] Auswanderer nicht so gefördert und sicher gestellt werden kann,
wie es jeder Menschenfreund wünschen muß. Die Regierungen
müssen sich der Auswanderung annehmen; sie müssen dafür sorgen,
daß die, welche arbeiten wollen und können, aber keine Arbeit
finden, also Proletarier bleiben Zeit ihres Lebens und Proletarier
erzeugen, in ein Land auswandern, wo ihre Hände Arbeit finden
und ihre Arbeit Lohn findet, und so gestellt werden, daß sie ihr
Fortkommen finden können. Wie viele Tausende solcher Familien,
die im vergangenen Winter tagtägliche Unterstützung erhalten
mußten, eine Last und Plage für die Armenkassen bleiben, hätten
mit der Hälfte des Geldes, welches Regierungen und Privaten
beigesteuert haben, in eine Lage versetzt werden können, in welcher
sie ihre körperlichen Kräfte gebrauchen und ihr Auskommen finden
können! Geht die Auswanderung so fort, so bleiben nur Reiche
und Arme im Lande und auch die Reichen sind in der Folgezeit
nicht mehr im Stande, die Armuth zu erhalten. Die Regierungen
müssen eingreifen; der deutsche Bund muß die Sache in seine
Hand nehmen. Wir werden später Gelegenheit finden, unsere
Ansichten darüber und unsere Rathschläge zur Beurtheilung mit-
zutheilen.

Der 2. Vorschlag, auch von anderer Seite, wie schon bemerkt,
gethan, scheint sehr zweckmäßig zu sein und ist der Beachtung
der Fabrikanten und Kaufleute auf das Dringendste zu empfehlen.
Ueber den dritten, dem Hr. Hühn einen Entwurf zu den Statu-
ten für deutsche Kranken = und Armenhäuser in Amerika beigefügt
hat, werden wir uns nächstens aussprechen. Uebrigens danken
wir dem Hrn. Hühn herzlich für seine Vorschläge, die ein treff-
liches Zeugniß von seiner Liebe zu seinen deutschen Brüdern ab-
legen, und bitten ihn, in seinem Liebeswerke nicht zu ermüden,
und seine Ansichten, Wünsche und Pläne zur Verbesserung der
Lage der Auswandernden und Zurückbleibenden fernerhin der
Oeffentlichkeit zu übergeben.

II.

Den Entwurf des Hrn. Hühn zu den Statuten für deutsche
Kranken= und Armenhäuser
in Amerika wollten wir anfangs
im Auszuge geben; allein es geht nicht gut. Der Leser würde
von der Anlage und Einrichtung derselben keinen recht deutlichen
Begriff erhalten und demnach ein richtiges Urtheil sich zu bilden
nicht im Stande sein. Wir lassen ihn daher vollständig abdrucken,
auch um des Verfassers willen, dessen Herz für seine deutschen
Brüder so warm schlägt.

" Entwurf
zu den Statuten für deutsche Kranken= und
Armenhäuser in Amerika
.
1. Die deutschen Kranken = und Armenhäuser in Newyork, Bal-
timore, New = Orleans und Galveston sind Anstalten, welche von Deut-
schen errichtet und unterhalten werden.
2. Jeder rechtliche Deutsche kann darin Aufnahme und Ver-
pflegung finden.
3. Um darin aufgenommen zu werden, bedarf es eines guten
Zeugnisses von dem Geistlichen und der Gemeinde, worin der Aufzu-
nehmende zuletzt gewohnt hat, über seinen Lebenswandel, worin zu-
gleich dessen Gewerbe bemerkt ist, und bei Christen eines Taufscheins.
4. Es steht jedem frei, diese Anstalten zu verlassen.
5. So lange sich Jemand in einer von diesen Anstalten befindet,
ist er gehalten, sich nach den bestehenden Vorschriften zu betragen, und
die ihm übertragenen Arbeiten für den bestimmten Lohn zu verrichten.
6. Die Vorsteher dieser Anstalten haben die Verpflichtung, Jeden
der darin Aufgenommenen, in sofern dieser durch unsittliches Betragen
oder Trägheit, Veranlassung zu Aergerniß gibt, wenn derselbe nach
geschehener Ermahnung sein Vetragen nicht ändert, aus der Anstalt

[Spaltenumbruch] schaffenheit der Waaren, die dort verlangt werden, genau unter-
richten, als auch alles aufbieten, um mit den Engländern con-
curriren zu können. Mit Recht macht Herr Hühn darauf auf-
merksam, daß die Dampfschiffahrt, welche zwischen Newyork und
Bremen nun im Gange ist, einen vollständigen Beweis gibt,
daß Amerika gern mit Deutschland in eine engere Handelsver-
bindung zu treten wünscht.

Es würde daher von den wichtigsten Folgen sein, wenn sich alle
bedeutende deutsche Fabrikanten darüber vereinigten, in Bremen eine
fortwährende Ausstellung von ihren Fabrikaten, in einem Locale unter
der Aufsicht eines rechtlichen, gewissenhaften und sachkundigen Kauf-
mannes zu veranstalten, wobei sie die Summe bestimmten, zu welcher
die kleinsten Aufträge aufgenommen würden. Sowohl die Auswan-
derer, als auch viele Amerikaner, welche Deutschland fortwährend
besuchen, hätten dann Gelegenheit, diese Ausstellung zu besehen und
wenn dabei Jedem, der es wünschen sollte, ein gedrucktes Verzeichniß
der Namen der Fabrikanten, welche diese Ausstellung mit Proben
versorgen, für einen billigen Preis überlassen würde, so würden die
Namen derselben nicht allein in Amerika, sondern, da von Bremen
so bedeutende Versendungen auch nach andern Gegenden gemacht wer-
den, bald in allen Welttheilen rühmlich bekannt werden.

Zur Erleichterung des Geschäfts und Sicherstellung der Käufer
müßte die Berechnung der Preise in einer gewissen Münzsorte
und zu festen Bedingungen geschehen und ein bestimmtes Ellenmaß
angenommen, auch die Bedingungen, als Berechnung des Geldes
und Bewilligung von Disconto und Rabatt, festgestellt werden.

Der dritte Vorschlag geht dahin, da wir nicht wissen,
ob die Kranken = und Armenhäuser in denjenigen amerikanischen
Seestädten, wohin die Auswanderer vorzüglich reisen, das sämmt-
liche von den Einwanderern eingehende Kopf = oder Armengeld
erhalten, in den wichtigsten amerikanischen Seestädten eigene
deutsche Kranken-
und Arbeitshäuser zu errichten
und zu unterhalten. An diese müßte das sämmtliche
von vermögenden Auswanderern zu zahlende Armen-
geld ausgezahlt werden
und sie würden wahrscheinlich recht
gut dabei bestehen, da die Mehrzahl aller derer, welche nach Amerika
ziehen, nicht geneigt ist, in den Seestädten zu bleiben und auch die
gesunden Armen gleich nach ihrer Ankunft in das Jnnere an für sie
passende Orte befördert werden könnten, sobald sich die Directoren
dieser vorgeschlagenen Anstalten mit denjenigen der jetzt in Amerika
bestehenden so ehrenwerthen deutschen Gesellschaften über diesen Punkt
verständigten. Diese Anstalten würden dann ohne Unterschied der
Religion Asyle für die hülfsbedürftigen Deutschen werden, wo sie so-
gleich nach ihrer Ankunft oder auch in andern dringenden Fällen,
Aufnahme, Beköstigung, Verpflegung und, gegen einen billigen Lohn,
Beschäftigung finden würden, die sie aber, sobald sie Gelegenheit zu
einem bessern Verdienst fänden, wieder verlassen könnten.

Was nun den ersten Vorschlag betrifft, so hat er auf den
ersten Blick sehr viel für sich; denn durch Vereine ist Großes
und Herrliches entstanden, und es mag Manchem recht schön
klingen, wenn man sagt: „Das Volk kann handeln, ohne Hülfe
und Schutz von oben, wenn es nur will, und ist die Sache ein-
mal richtig angefangen, so können und müssen gute Erfolge dar-
aus entstehen!“ allein näher betrachtet, verliert er das, was er
für sich hat, wenigstens kann man sich von ihm nicht die Erfolge
versprechen, die unbedingt kommen müssen, wenn den Auswan-
derern wirklich nachhaltig geholfen werden soll. Es sind in neuster
Zeit so manche Auswanderungsvereine d. h. Vereine zum Schutze
der Auswanderer entstanden, es tauchen von Zeit zu Zeit neue
auf, und es wird auch in der Folgezeit nicht an ihnen fehlen.
Sie haben bis jetzt wenig gethan, mag die Ursache hievon liegen,
worin sie wolle, sie werden wenig thun, und wir werden am
Ende schmerzlich es einsehen, daß durch Vereine das Wohl der
[Spaltenumbruch] Auswanderer nicht so gefördert und sicher gestellt werden kann,
wie es jeder Menschenfreund wünschen muß. Die Regierungen
müssen sich der Auswanderung annehmen; sie müssen dafür sorgen,
daß die, welche arbeiten wollen und können, aber keine Arbeit
finden, also Proletarier bleiben Zeit ihres Lebens und Proletarier
erzeugen, in ein Land auswandern, wo ihre Hände Arbeit finden
und ihre Arbeit Lohn findet, und so gestellt werden, daß sie ihr
Fortkommen finden können. Wie viele Tausende solcher Familien,
die im vergangenen Winter tagtägliche Unterstützung erhalten
mußten, eine Last und Plage für die Armenkassen bleiben, hätten
mit der Hälfte des Geldes, welches Regierungen und Privaten
beigesteuert haben, in eine Lage versetzt werden können, in welcher
sie ihre körperlichen Kräfte gebrauchen und ihr Auskommen finden
können! Geht die Auswanderung so fort, so bleiben nur Reiche
und Arme im Lande und auch die Reichen sind in der Folgezeit
nicht mehr im Stande, die Armuth zu erhalten. Die Regierungen
müssen eingreifen; der deutsche Bund muß die Sache in seine
Hand nehmen. Wir werden später Gelegenheit finden, unsere
Ansichten darüber und unsere Rathschläge zur Beurtheilung mit-
zutheilen.

Der 2. Vorschlag, auch von anderer Seite, wie schon bemerkt,
gethan, scheint sehr zweckmäßig zu sein und ist der Beachtung
der Fabrikanten und Kaufleute auf das Dringendste zu empfehlen.
Ueber den dritten, dem Hr. Hühn einen Entwurf zu den Statu-
ten für deutsche Kranken = und Armenhäuser in Amerika beigefügt
hat, werden wir uns nächstens aussprechen. Uebrigens danken
wir dem Hrn. Hühn herzlich für seine Vorschläge, die ein treff-
liches Zeugniß von seiner Liebe zu seinen deutschen Brüdern ab-
legen, und bitten ihn, in seinem Liebeswerke nicht zu ermüden,
und seine Ansichten, Wünsche und Pläne zur Verbesserung der
Lage der Auswandernden und Zurückbleibenden fernerhin der
Oeffentlichkeit zu übergeben.

II.

Den Entwurf des Hrn. Hühn zu den Statuten für deutsche
Kranken= und Armenhäuser
in Amerika wollten wir anfangs
im Auszuge geben; allein es geht nicht gut. Der Leser würde
von der Anlage und Einrichtung derselben keinen recht deutlichen
Begriff erhalten und demnach ein richtiges Urtheil sich zu bilden
nicht im Stande sein. Wir lassen ihn daher vollständig abdrucken,
auch um des Verfassers willen, dessen Herz für seine deutschen
Brüder so warm schlägt.

Entwurf
zu den Statuten für deutsche Kranken= und
Armenhäuser in Amerika
.
1. Die deutschen Kranken = und Armenhäuser in Newyork, Bal-
timore, New = Orleans und Galveston sind Anstalten, welche von Deut-
schen errichtet und unterhalten werden.
2. Jeder rechtliche Deutsche kann darin Aufnahme und Ver-
pflegung finden.
3. Um darin aufgenommen zu werden, bedarf es eines guten
Zeugnisses von dem Geistlichen und der Gemeinde, worin der Aufzu-
nehmende zuletzt gewohnt hat, über seinen Lebenswandel, worin zu-
gleich dessen Gewerbe bemerkt ist, und bei Christen eines Taufscheins.
4. Es steht jedem frei, diese Anstalten zu verlassen.
5. So lange sich Jemand in einer von diesen Anstalten befindet,
ist er gehalten, sich nach den bestehenden Vorschriften zu betragen, und
die ihm übertragenen Arbeiten für den bestimmten Lohn zu verrichten.
6. Die Vorsteher dieser Anstalten haben die Verpflichtung, Jeden
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Hühn einen Entwurf zu den Statu- ten für deutsche Kranken = und Armenhäuser in Amerika beigefügt hat, werden wir uns nächstens aussprechen. Uebrigens danken wir dem Hrn. Hühn herzlich für seine Vorschläge, die ein treff- liches Zeugniß von seiner Liebe zu seinen deutschen Brüdern ab- legen, und bitten ihn, in seinem Liebeswerke nicht zu ermüden, und seine Ansichten, Wünsche und Pläne zur Verbesserung der Lage der Auswandernden und Zurückbleibenden fernerhin der Oeffentlichkeit zu übergeben. II. Den Entwurf des Hrn. Hühn zu den Statuten für deutsche Kranken= und Armenhäuser in Amerika wollten wir anfangs im Auszuge geben; allein es geht nicht gut. Der Leser würde von der Anlage und Einrichtung derselben keinen recht deutlichen Begriff erhalten und demnach ein richtiges Urtheil sich zu bilden nicht im Stande sein. Wir lassen ihn daher vollständig abdrucken, auch um des Verfassers willen, dessen Herz für seine deutschen Brüder so warm schlägt. „ Entwurf zu den Statuten für deutsche Kranken= und Armenhäuser in Amerika. 1. Die deutschen Kranken = und Armenhäuser in Newyork, Bal- timore, New = Orleans und Galveston sind Anstalten, welche von Deut- schen errichtet und unterhalten werden. 2. Jeder rechtliche Deutsche kann darin Aufnahme und Ver- pflegung finden. 3. Um darin aufgenommen zu werden, bedarf es eines guten Zeugnisses von dem Geistlichen und der Gemeinde, worin der Aufzu- nehmende zuletzt gewohnt hat, über seinen Lebenswandel, worin zu- gleich dessen Gewerbe bemerkt ist, und bei Christen eines Taufscheins. 4. Es steht jedem frei, diese Anstalten zu verlassen. 5. So lange sich Jemand in einer von diesen Anstalten befindet, ist er gehalten, sich nach den bestehenden Vorschriften zu betragen, und die ihm übertragenen Arbeiten für den bestimmten Lohn zu verrichten. 6. Die Vorsteher dieser Anstalten haben die Verpflichtung, Jeden der darin Aufgenommenen, in sofern dieser durch unsittliches Betragen oder Trägheit, Veranlassung zu Aergerniß gibt, wenn derselbe nach geschehener Ermahnung sein Vetragen nicht ändert, aus der Anstalt

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und TEI Transkription
Peter Fankhauser: Transformation von TUSTEP nach TEI P5. Transformation von TEI P5 in das DTA TEI P5 Format.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 41. Rudolstadt, 12. Juli 1847, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer41_1847/2>, abgerufen am 27.04.2024.