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Der Arbeitgeber. Nr. 1058. Frankfurt a. M., 11. August 1877.

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[Spaltenumbruch] welche vom Leser gleichzeitig benutzt werden sollen. Dieses Neben-
einander herbeizuführen wird also die Aufgabe desjenigen Beschreibers
sein, welcher rasch und gut verstanden sein will. Das einzuschlagende
Verfahren wird je nach dem Gegenstand gewisse Verschiedenheiten
zeigen müssen, im großen Ganzen aber wird die Behandlung die-
selbe sein.

Nehmen wir beispielsweise an, es sei eine der mechanischen
Technologie angehörige Maschine zu beschreiben, welche ein gewisses
Erzeugniß aus gewissen Stoffen herzustellen bestimmt ist, so be-
spreche man zuerst diesen besonderen Zweck, fasse möglichst kurz
zusammen, wie derselbe bis dahin erfüllt worden, und warum der
alte Weg verlassen werden soll. Darauf gebe man an, welche
Operationen an dem zu bearbeitenden Körper vorgenommen werden
sollen und bespreche sofort die Werkzeuge und die Thätigkeit,
welche sie bei den Operationen vollziehen. Man folge dabei dem
Werkstück, bis es die Maschine verläßt. Hierauf gehe man rück-
wärts zu denjenigen Mechanismen, welche die Bewegungen der
schon erörterten Werkzeuge vermittelt haben und hebe die etwaigen
Neuheiten hervor; von diesen gelangt man dann zu den einfacheren,
bekannten Triebwerktheilen und zum Schluß zum Gestell der Ma-
schine, wenn dasselbe überhaupt besonders genannt werden muß.

Handelt es sich statt um eine Arbeitsmaschine um eine Kraft-
maschine, die durch Dampf, Wasser, Luft, Gas u. s. w. betrieben
werden soll, so erörtere man zuerst den physikalischen oder mecha-
nischen Vorgang, welcher -- abweichend von Bekanntem -- benutzt
werden soll und hebe die Unterscheidungsmerkmale hervor. Dann
gehe man sofort zu der Stelle, wo dieser Vorgang eingeleitet und
zur Wirkung gebracht werden soll und weise diese Wirkung selbst,
sowie die zu deren Herbeiführung benutzten Theile nach; gehe sodann
zu den Mechanismen über, welche die Bewegungen und Bewegungs-
folgen der genannten Theile vermitteln. Von diesen, vielleicht oder
wahrscheinlich theilweise neuen Theilen oder Theilgruppen gehe man
dann zu dem Bekannten, Einfacheren über, dessen Erörterung
nöthig ist, um die Thätigkeit der ganzen Maschine verständlich
zu machen.

Soll eine Verbesserung an einer bekannten Maschine dargelegt
werden, so gehe man in gerader Linie zuerst wieder auf den eigent-
lichen Zweck los, weise die als Mängel angesehenen Umstände nach,
welche man beseitigen will und zeige, vom Zweck rückwärts zu den
Mitteln gehend, in welcher Weise derselbe erfüllt wird.

Handelt es sich um einen chemisch=technischen Apparat, so
bespreche man zuerst wieder die etwaige Neuheit des zu verwenden-
den chemischen Prozesses, dessen technologische Durchführbarkeit und
Durchführung, die zunächst auf den oder die umzugestaltenden
Stoffe einwirkenden Faktoren immer womöglich zuerst behandelnd
und dann rückwärts zu den einfacheren, in Bekanntes übergehenden
Vorgängen und Vorrichtungen schreitend.

Soll ein Geräth, ein Apparat, ein Beobachtungsinstrument
geschildert werden, immer wird sofort der Zweck zu besprechen und
werden die nächsten geometrischen, mechanischen, physikalischen Mittel
anzugeben sein, die denselben zu erfüllen bestimmt sind, worauf zu
den Aeußerlichkeiten überzugehen ist.

Die hier empfohlene Darstellungsweise hat im Allgemeinen
den Grundgedanken, vom Zweck zum Mittel fortzuschreiten,
während die oben erwähnte vorwiegend übliche Methode die um-
gekehrte ist, nämlich den Weg vom Mittel zum Zweck
einschlägt.

Durch das Fortschreiten vom Zweck zum Mittel wird das
Jnteresse und die Aufmerksamkeit des Lesers gleich vom Anfang an
geschärft und in eine bestimmte Richtung geleitet, und zwar die-
jenige besondere Richtung, welche der Beschreiber gerade wünscht.
Zugleich wird der Leser in eine gewisse Spannung versetzt, darüber,
wie denn nun, mit welchen Mitteln, der besondere Zweck erreicht
werden soll. Vielleicht ist der Leser von Anfang an ein Zweifler
und ist neugierig, wie ihn der Beschreiber bekehren werde; viel-
leicht ist er schon der Meinung, daß ein Fortschritt auf dem gerade
vorliegenden Gebiet nöthig und erwünscht sei und ist halb vor-
bereitet auf die Vorschläge, welche nun kommen sollen; oder er ist
im dritten Falle neutral, wird aber angeregt durch die Aneinander-
reihung von Schlußfolgerungen, welche ihm etwas Neues verheißen.
Kurz, er ist in jedem Falle an die Lektüre gefesselt und nimmt das
ihm Mitzutheilende mit Leichtigkeit auf. Er hat stets die beiden
Theile, welche er bei der alten Methode sich immer wieder mühsam
[Spaltenumbruch] zusammensuchen mußte, Gegenstand und Anwendung desselben, dicht
beieinander und bildet sein Urtheil Schritt vor Schritt, während
er früher mit großen Umschweifen und in beinahe stetiger Unsicher-
heit über das zu erreichende Ziel zu einem Urtheil zu gelangen
bemüht sein mußte.

Es kommen Erfindungs=Beschreibungen vor, welche nach der
hier empfohlenen Methode angelegt sind. Sie lesen sich leicht, sind
kurz und geben die von beiden Seiten -- derjenigen des Ein-
reichers, wie derjenigen des Beurtheilers -- gewünschte Klarheit.
Es sei daher den Patentsuchern wie den Patentanwalten angelegent-
lichst empfohlen, die geschilderte Darstellungsweise grundsätzlich zu
der ihrigen zu machen. Die Besonderheit des einzelnen Falles
wird den Sachkenner schon auf diejenigen besonderen Einzelwege
leiten, welche etwa noch hie und da einzuschlagen sein werden.

Es sei nun noch einiger Aeußerlichkeiten der Beschreibungen
gedacht. Jn § 4 ist vorgeschrieben, daß die Schrift der Gesuche
und anderer Texte tiefschwarz und nicht klebrig sein solle. Wie
diese Vorschrift sonderbar dünken sollte, der kennt nicht die äußer-
liche Schwierigkeit, welche manche, ja viele Patentsucher den
Prüfungscollegien bereiten, indem sie z. B. blasse, kaum leserliche,
oft kritzelig feine Schrift liefern, während andere auf der Copir-
presse abcopirte Schriftstücke einreichen, deren Schriftzüge verwischt,
grau, häufig ganz unleserlich sind; der berechne sich, welche Zu-
muthung ein solches Verfahren dem Patentamte stellt, welchem
innerhalb der ersten Hälfte dieses Monates bereits weit über 500
Patentgesuche zugegangen sind.

Manche Patentsucher glauben ihre Beschreibungen dadurch be-
sonders deutlich zu machen, daß sie die, sich auf Zeichnungen be-
ziehenden Buchstaben noch besonders auszeichnen. Die einen unter-
streichen jeden Buchstaben mit einem dicken schwarzen Strich, die
anderen thun dasselbe mit rother Tinte, die dritten schreiben den
Buchstaben selbst mit rother Tinte, wieder andere setzen jeden Buch-
staben zwischen Anführungszeichen. Alle diese Mittel bewirken aus-
nahmslos
das Gegentheil von dem, was erzielt werden soll.
Sie machen das Schriftstück schwerer leserlich, als es ohne die
sonderbare Nachhülfe sein würde. Es kann nur angerathen wer-
den, alle diese Nachhülfemittel wegzulassen. Deutliche klare Schrift
ist genügend und am besten.

Jn Betreff der Zeichnungen gibt § 4 ziemlich ausführliche
Vorschriften. Dieselben gehen indessen noch lange nicht so weit,
als diejenigen des amerikanischen Patentamtes, welches sich durch
seine Erfahrungen zu großer Ausführlichkeit der Anforderungen
veranlaßt gesehen hat. Was § 4 hinsichtlich der Zeichnungen for-
dert, geschieht wesentlich im Jnteresse einer möglichst schnellen und
guten Veröffentlichung der patentirten Erfindungen, sowie der Hand-
habung der ausgelegten Patentschriften.

Für das Hauptexemplar der Zeichnungen ist starker glatter
Carton in erster Linie deshalb vorgeschrieben, damit die Blätter sich
gut photographiren lassen. Dieselben sollen nämlich behufs Abdruckes
für die Patentschriften mittelst des sogenannten Glasdruckverfahrens
vervielfältigt werden. Die Drucke werden unmittelbar von der ent-
sprechend vorbereiteten Glasplatte, welche durch die photographische
Aufnahme geliefert worden ist, genommen. Deshalb ist Schraf-
firung mit Strichen vorgeschrieben, sowie die Anwendung bunter
Farben nicht zugelassen.

Das Nebenexemplar dagegen, welches dem photographischen
Prozeß nicht unterworfen wird, kann mit bunten Farben in Durch-
schnitten und Ansichten versehen sein. Ja es ist sogar erwünscht,
daß dies hier und da geschieht, z. B. dann, wenn besondere
Gruppen von neuen Theilen von den übrigen bekannten deutlich
getrennt werden können. Auch Materialbezeichnungen durch Farbe
sind auf dem Nebenexemplar gerne zugelassen. Die Anwendung
sogenannter Pausleinwand erhöht die Handlichkeit der Zeichnung
und ist auch für den Zeichner nicht irgendwie unbequem.

Das erwähnte glatte Cartonpapier, auch Bristolpapier genannt,
welches für die Hauptexemplare gefordert wird, ist bei uns noch
nicht so verbreitet, daß es überall käuflich zu finden sein wird; es
sind mehr die gekörnten Zeichenpapiere, welche die eigentlich große
Verbreitung gefunden haben. Die Papierfabrikanten werden es sich
wohl angelegen sein lassen, recht bald den Markt mit dem Bristol-
papier zu versehen, wobei dieselben sich ja nach dem für die Patent-
zeichnungen erforderten Format richten können.

Die Vorschreibung der Schraffirmethode für das Hauptexemplar

[Spaltenumbruch] welche vom Leser gleichzeitig benutzt werden sollen. Dieses Neben-
einander herbeizuführen wird also die Aufgabe desjenigen Beschreibers
sein, welcher rasch und gut verstanden sein will. Das einzuschlagende
Verfahren wird je nach dem Gegenstand gewisse Verschiedenheiten
zeigen müssen, im großen Ganzen aber wird die Behandlung die-
selbe sein.

Nehmen wir beispielsweise an, es sei eine der mechanischen
Technologie angehörige Maschine zu beschreiben, welche ein gewisses
Erzeugniß aus gewissen Stoffen herzustellen bestimmt ist, so be-
spreche man zuerst diesen besonderen Zweck, fasse möglichst kurz
zusammen, wie derselbe bis dahin erfüllt worden, und warum der
alte Weg verlassen werden soll. Darauf gebe man an, welche
Operationen an dem zu bearbeitenden Körper vorgenommen werden
sollen und bespreche sofort die Werkzeuge und die Thätigkeit,
welche sie bei den Operationen vollziehen. Man folge dabei dem
Werkstück, bis es die Maschine verläßt. Hierauf gehe man rück-
wärts zu denjenigen Mechanismen, welche die Bewegungen der
schon erörterten Werkzeuge vermittelt haben und hebe die etwaigen
Neuheiten hervor; von diesen gelangt man dann zu den einfacheren,
bekannten Triebwerktheilen und zum Schluß zum Gestell der Ma-
schine, wenn dasselbe überhaupt besonders genannt werden muß.

Handelt es sich statt um eine Arbeitsmaschine um eine Kraft-
maschine, die durch Dampf, Wasser, Luft, Gas u. s. w. betrieben
werden soll, so erörtere man zuerst den physikalischen oder mecha-
nischen Vorgang, welcher -- abweichend von Bekanntem -- benutzt
werden soll und hebe die Unterscheidungsmerkmale hervor. Dann
gehe man sofort zu der Stelle, wo dieser Vorgang eingeleitet und
zur Wirkung gebracht werden soll und weise diese Wirkung selbst,
sowie die zu deren Herbeiführung benutzten Theile nach; gehe sodann
zu den Mechanismen über, welche die Bewegungen und Bewegungs-
folgen der genannten Theile vermitteln. Von diesen, vielleicht oder
wahrscheinlich theilweise neuen Theilen oder Theilgruppen gehe man
dann zu dem Bekannten, Einfacheren über, dessen Erörterung
nöthig ist, um die Thätigkeit der ganzen Maschine verständlich
zu machen.

Soll eine Verbesserung an einer bekannten Maschine dargelegt
werden, so gehe man in gerader Linie zuerst wieder auf den eigent-
lichen Zweck los, weise die als Mängel angesehenen Umstände nach,
welche man beseitigen will und zeige, vom Zweck rückwärts zu den
Mitteln gehend, in welcher Weise derselbe erfüllt wird.

Handelt es sich um einen chemisch=technischen Apparat, so
bespreche man zuerst wieder die etwaige Neuheit des zu verwenden-
den chemischen Prozesses, dessen technologische Durchführbarkeit und
Durchführung, die zunächst auf den oder die umzugestaltenden
Stoffe einwirkenden Faktoren immer womöglich zuerst behandelnd
und dann rückwärts zu den einfacheren, in Bekanntes übergehenden
Vorgängen und Vorrichtungen schreitend.

Soll ein Geräth, ein Apparat, ein Beobachtungsinstrument
geschildert werden, immer wird sofort der Zweck zu besprechen und
werden die nächsten geometrischen, mechanischen, physikalischen Mittel
anzugeben sein, die denselben zu erfüllen bestimmt sind, worauf zu
den Aeußerlichkeiten überzugehen ist.

Die hier empfohlene Darstellungsweise hat im Allgemeinen
den Grundgedanken, vom Zweck zum Mittel fortzuschreiten,
während die oben erwähnte vorwiegend übliche Methode die um-
gekehrte ist, nämlich den Weg vom Mittel zum Zweck
einschlägt.

Durch das Fortschreiten vom Zweck zum Mittel wird das
Jnteresse und die Aufmerksamkeit des Lesers gleich vom Anfang an
geschärft und in eine bestimmte Richtung geleitet, und zwar die-
jenige besondere Richtung, welche der Beschreiber gerade wünscht.
Zugleich wird der Leser in eine gewisse Spannung versetzt, darüber,
wie denn nun, mit welchen Mitteln, der besondere Zweck erreicht
werden soll. Vielleicht ist der Leser von Anfang an ein Zweifler
und ist neugierig, wie ihn der Beschreiber bekehren werde; viel-
leicht ist er schon der Meinung, daß ein Fortschritt auf dem gerade
vorliegenden Gebiet nöthig und erwünscht sei und ist halb vor-
bereitet auf die Vorschläge, welche nun kommen sollen; oder er ist
im dritten Falle neutral, wird aber angeregt durch die Aneinander-
reihung von Schlußfolgerungen, welche ihm etwas Neues verheißen.
Kurz, er ist in jedem Falle an die Lektüre gefesselt und nimmt das
ihm Mitzutheilende mit Leichtigkeit auf. Er hat stets die beiden
Theile, welche er bei der alten Methode sich immer wieder mühsam
[Spaltenumbruch] zusammensuchen mußte, Gegenstand und Anwendung desselben, dicht
beieinander und bildet sein Urtheil Schritt vor Schritt, während
er früher mit großen Umschweifen und in beinahe stetiger Unsicher-
heit über das zu erreichende Ziel zu einem Urtheil zu gelangen
bemüht sein mußte.

Es kommen Erfindungs=Beschreibungen vor, welche nach der
hier empfohlenen Methode angelegt sind. Sie lesen sich leicht, sind
kurz und geben die von beiden Seiten -- derjenigen des Ein-
reichers, wie derjenigen des Beurtheilers -- gewünschte Klarheit.
Es sei daher den Patentsuchern wie den Patentanwalten angelegent-
lichst empfohlen, die geschilderte Darstellungsweise grundsätzlich zu
der ihrigen zu machen. Die Besonderheit des einzelnen Falles
wird den Sachkenner schon auf diejenigen besonderen Einzelwege
leiten, welche etwa noch hie und da einzuschlagen sein werden.

Es sei nun noch einiger Aeußerlichkeiten der Beschreibungen
gedacht. Jn § 4 ist vorgeschrieben, daß die Schrift der Gesuche
und anderer Texte tiefschwarz und nicht klebrig sein solle. Wie
diese Vorschrift sonderbar dünken sollte, der kennt nicht die äußer-
liche Schwierigkeit, welche manche, ja viele Patentsucher den
Prüfungscollegien bereiten, indem sie z. B. blasse, kaum leserliche,
oft kritzelig feine Schrift liefern, während andere auf der Copir-
presse abcopirte Schriftstücke einreichen, deren Schriftzüge verwischt,
grau, häufig ganz unleserlich sind; der berechne sich, welche Zu-
muthung ein solches Verfahren dem Patentamte stellt, welchem
innerhalb der ersten Hälfte dieses Monates bereits weit über 500
Patentgesuche zugegangen sind.

Manche Patentsucher glauben ihre Beschreibungen dadurch be-
sonders deutlich zu machen, daß sie die, sich auf Zeichnungen be-
ziehenden Buchstaben noch besonders auszeichnen. Die einen unter-
streichen jeden Buchstaben mit einem dicken schwarzen Strich, die
anderen thun dasselbe mit rother Tinte, die dritten schreiben den
Buchstaben selbst mit rother Tinte, wieder andere setzen jeden Buch-
staben zwischen Anführungszeichen. Alle diese Mittel bewirken aus-
nahmslos
das Gegentheil von dem, was erzielt werden soll.
Sie machen das Schriftstück schwerer leserlich, als es ohne die
sonderbare Nachhülfe sein würde. Es kann nur angerathen wer-
den, alle diese Nachhülfemittel wegzulassen. Deutliche klare Schrift
ist genügend und am besten.

Jn Betreff der Zeichnungen gibt § 4 ziemlich ausführliche
Vorschriften. Dieselben gehen indessen noch lange nicht so weit,
als diejenigen des amerikanischen Patentamtes, welches sich durch
seine Erfahrungen zu großer Ausführlichkeit der Anforderungen
veranlaßt gesehen hat. Was § 4 hinsichtlich der Zeichnungen for-
dert, geschieht wesentlich im Jnteresse einer möglichst schnellen und
guten Veröffentlichung der patentirten Erfindungen, sowie der Hand-
habung der ausgelegten Patentschriften.

Für das Hauptexemplar der Zeichnungen ist starker glatter
Carton in erster Linie deshalb vorgeschrieben, damit die Blätter sich
gut photographiren lassen. Dieselben sollen nämlich behufs Abdruckes
für die Patentschriften mittelst des sogenannten Glasdruckverfahrens
vervielfältigt werden. Die Drucke werden unmittelbar von der ent-
sprechend vorbereiteten Glasplatte, welche durch die photographische
Aufnahme geliefert worden ist, genommen. Deshalb ist Schraf-
firung mit Strichen vorgeschrieben, sowie die Anwendung bunter
Farben nicht zugelassen.

Das Nebenexemplar dagegen, welches dem photographischen
Prozeß nicht unterworfen wird, kann mit bunten Farben in Durch-
schnitten und Ansichten versehen sein. Ja es ist sogar erwünscht,
daß dies hier und da geschieht, z. B. dann, wenn besondere
Gruppen von neuen Theilen von den übrigen bekannten deutlich
getrennt werden können. Auch Materialbezeichnungen durch Farbe
sind auf dem Nebenexemplar gerne zugelassen. Die Anwendung
sogenannter Pausleinwand erhöht die Handlichkeit der Zeichnung
und ist auch für den Zeichner nicht irgendwie unbequem.

Das erwähnte glatte Cartonpapier, auch Bristolpapier genannt,
welches für die Hauptexemplare gefordert wird, ist bei uns noch
nicht so verbreitet, daß es überall käuflich zu finden sein wird; es
sind mehr die gekörnten Zeichenpapiere, welche die eigentlich große
Verbreitung gefunden haben. Die Papierfabrikanten werden es sich
wohl angelegen sein lassen, recht bald den Markt mit dem Bristol-
papier zu versehen, wobei dieselben sich ja nach dem für die Patent-
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Die Vorschreibung der Schraffirmethode für das Hauptexemplar

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Hierauf gehe man rück- wärts zu denjenigen Mechanismen, welche die Bewegungen der schon erörterten Werkzeuge vermittelt haben und hebe die etwaigen Neuheiten hervor; von diesen gelangt man dann zu den einfacheren, bekannten Triebwerktheilen und zum Schluß zum Gestell der Ma- schine, wenn dasselbe überhaupt besonders genannt werden muß. Handelt es sich statt um eine Arbeitsmaschine um eine Kraft- maschine, die durch Dampf, Wasser, Luft, Gas u. s. w. betrieben werden soll, so erörtere man zuerst den physikalischen oder mecha- nischen Vorgang, welcher -- abweichend von Bekanntem -- benutzt werden soll und hebe die Unterscheidungsmerkmale hervor. Dann gehe man sofort zu der Stelle, wo dieser Vorgang eingeleitet und zur Wirkung gebracht werden soll und weise diese Wirkung selbst, sowie die zu deren Herbeiführung benutzten Theile nach; gehe sodann zu den Mechanismen über, welche die Bewegungen und Bewegungs- folgen der genannten Theile vermitteln. Von diesen, vielleicht oder wahrscheinlich theilweise neuen Theilen oder Theilgruppen gehe man dann zu dem Bekannten, Einfacheren über, dessen Erörterung nöthig ist, um die Thätigkeit der ganzen Maschine verständlich zu machen. Soll eine Verbesserung an einer bekannten Maschine dargelegt werden, so gehe man in gerader Linie zuerst wieder auf den eigent- lichen Zweck los, weise die als Mängel angesehenen Umstände nach, welche man beseitigen will und zeige, vom Zweck rückwärts zu den Mitteln gehend, in welcher Weise derselbe erfüllt wird. Handelt es sich um einen chemisch=technischen Apparat, so bespreche man zuerst wieder die etwaige Neuheit des zu verwenden- den chemischen Prozesses, dessen technologische Durchführbarkeit und Durchführung, die zunächst auf den oder die umzugestaltenden Stoffe einwirkenden Faktoren immer womöglich zuerst behandelnd und dann rückwärts zu den einfacheren, in Bekanntes übergehenden Vorgängen und Vorrichtungen schreitend. Soll ein Geräth, ein Apparat, ein Beobachtungsinstrument geschildert werden, immer wird sofort der Zweck zu besprechen und werden die nächsten geometrischen, mechanischen, physikalischen Mittel anzugeben sein, die denselben zu erfüllen bestimmt sind, worauf zu den Aeußerlichkeiten überzugehen ist. Die hier empfohlene Darstellungsweise hat im Allgemeinen den Grundgedanken, vom Zweck zum Mittel fortzuschreiten, während die oben erwähnte vorwiegend übliche Methode die um- gekehrte ist, nämlich den Weg vom Mittel zum Zweck einschlägt. Durch das Fortschreiten vom Zweck zum Mittel wird das Jnteresse und die Aufmerksamkeit des Lesers gleich vom Anfang an geschärft und in eine bestimmte Richtung geleitet, und zwar die- jenige besondere Richtung, welche der Beschreiber gerade wünscht. Zugleich wird der Leser in eine gewisse Spannung versetzt, darüber, wie denn nun, mit welchen Mitteln, der besondere Zweck erreicht werden soll. Vielleicht ist der Leser von Anfang an ein Zweifler und ist neugierig, wie ihn der Beschreiber bekehren werde; viel- leicht ist er schon der Meinung, daß ein Fortschritt auf dem gerade vorliegenden Gebiet nöthig und erwünscht sei und ist halb vor- bereitet auf die Vorschläge, welche nun kommen sollen; oder er ist im dritten Falle neutral, wird aber angeregt durch die Aneinander- reihung von Schlußfolgerungen, welche ihm etwas Neues verheißen. Kurz, er ist in jedem Falle an die Lektüre gefesselt und nimmt das ihm Mitzutheilende mit Leichtigkeit auf. Er hat stets die beiden Theile, welche er bei der alten Methode sich immer wieder mühsam zusammensuchen mußte, Gegenstand und Anwendung desselben, dicht beieinander und bildet sein Urtheil Schritt vor Schritt, während er früher mit großen Umschweifen und in beinahe stetiger Unsicher- heit über das zu erreichende Ziel zu einem Urtheil zu gelangen bemüht sein mußte. Es kommen Erfindungs=Beschreibungen vor, welche nach der hier empfohlenen Methode angelegt sind. Sie lesen sich leicht, sind kurz und geben die von beiden Seiten -- derjenigen des Ein- reichers, wie derjenigen des Beurtheilers -- gewünschte Klarheit. Es sei daher den Patentsuchern wie den Patentanwalten angelegent- lichst empfohlen, die geschilderte Darstellungsweise grundsätzlich zu der ihrigen zu machen. Die Besonderheit des einzelnen Falles wird den Sachkenner schon auf diejenigen besonderen Einzelwege leiten, welche etwa noch hie und da einzuschlagen sein werden. Es sei nun noch einiger Aeußerlichkeiten der Beschreibungen gedacht. Jn § 4 ist vorgeschrieben, daß die Schrift der Gesuche und anderer Texte tiefschwarz und nicht klebrig sein solle. Wie diese Vorschrift sonderbar dünken sollte, der kennt nicht die äußer- liche Schwierigkeit, welche manche, ja viele Patentsucher den Prüfungscollegien bereiten, indem sie z. B. blasse, kaum leserliche, oft kritzelig feine Schrift liefern, während andere auf der Copir- presse abcopirte Schriftstücke einreichen, deren Schriftzüge verwischt, grau, häufig ganz unleserlich sind; der berechne sich, welche Zu- muthung ein solches Verfahren dem Patentamte stellt, welchem innerhalb der ersten Hälfte dieses Monates bereits weit über 500 Patentgesuche zugegangen sind. Manche Patentsucher glauben ihre Beschreibungen dadurch be- sonders deutlich zu machen, daß sie die, sich auf Zeichnungen be- ziehenden Buchstaben noch besonders auszeichnen. Die einen unter- streichen jeden Buchstaben mit einem dicken schwarzen Strich, die anderen thun dasselbe mit rother Tinte, die dritten schreiben den Buchstaben selbst mit rother Tinte, wieder andere setzen jeden Buch- staben zwischen Anführungszeichen. Alle diese Mittel bewirken aus- nahmslos das Gegentheil von dem, was erzielt werden soll. Sie machen das Schriftstück schwerer leserlich, als es ohne die sonderbare Nachhülfe sein würde. Es kann nur angerathen wer- den, alle diese Nachhülfemittel wegzulassen. Deutliche klare Schrift ist genügend und am besten. Jn Betreff der Zeichnungen gibt § 4 ziemlich ausführliche Vorschriften. Dieselben gehen indessen noch lange nicht so weit, als diejenigen des amerikanischen Patentamtes, welches sich durch seine Erfahrungen zu großer Ausführlichkeit der Anforderungen veranlaßt gesehen hat. Was § 4 hinsichtlich der Zeichnungen for- dert, geschieht wesentlich im Jnteresse einer möglichst schnellen und guten Veröffentlichung der patentirten Erfindungen, sowie der Hand- habung der ausgelegten Patentschriften. Für das Hauptexemplar der Zeichnungen ist starker glatter Carton in erster Linie deshalb vorgeschrieben, damit die Blätter sich gut photographiren lassen. Dieselben sollen nämlich behufs Abdruckes für die Patentschriften mittelst des sogenannten Glasdruckverfahrens vervielfältigt werden. Die Drucke werden unmittelbar von der ent- sprechend vorbereiteten Glasplatte, welche durch die photographische Aufnahme geliefert worden ist, genommen. Deshalb ist Schraf- firung mit Strichen vorgeschrieben, sowie die Anwendung bunter Farben nicht zugelassen. Das Nebenexemplar dagegen, welches dem photographischen Prozeß nicht unterworfen wird, kann mit bunten Farben in Durch- schnitten und Ansichten versehen sein. Ja es ist sogar erwünscht, daß dies hier und da geschieht, z. B. dann, wenn besondere Gruppen von neuen Theilen von den übrigen bekannten deutlich getrennt werden können. Auch Materialbezeichnungen durch Farbe sind auf dem Nebenexemplar gerne zugelassen. Die Anwendung sogenannter Pausleinwand erhöht die Handlichkeit der Zeichnung und ist auch für den Zeichner nicht irgendwie unbequem. Das erwähnte glatte Cartonpapier, auch Bristolpapier genannt, welches für die Hauptexemplare gefordert wird, ist bei uns noch nicht so verbreitet, daß es überall käuflich zu finden sein wird; es sind mehr die gekörnten Zeichenpapiere, welche die eigentlich große Verbreitung gefunden haben. Die Papierfabrikanten werden es sich wohl angelegen sein lassen, recht bald den Markt mit dem Bristol- papier zu versehen, wobei dieselben sich ja nach dem für die Patent- zeichnungen erforderten Format richten können. Die Vorschreibung der Schraffirmethode für das Hauptexemplar

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Zitationshilfe: Der Arbeitgeber. Nr. 1058. Frankfurt a. M., 11. August 1877, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_arbeitgeber1058_1877/2>, abgerufen am 03.12.2024.