Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Kurtze Antwort auff D. Timothei Kirchners newe Buch wider die Anhalter. Zerbst, 1586.

Bild:
<< vorherige Seite

vnd kein recht / gesetz / oder noth / auch kein eigen gut / oder nutze Gott dazu bewegen / viel weniger zwingen hat können / also ist gleichwol solcher gnediger freywilliger abschied / rath / vnd verordnung auff gewisse endursachen gericht / daraus abzunemen / das solch hohe ampt durch keinen andern Mitler / der entweder nur bloser Gott / oder ein blose Creatur wer / hat bestellet werden können / sondern das zugleich die göttliche vnd menschliche Natur zum Mitlerampt notwendig gehören. Denn solches haben erfodert die drey ewige tugend / vnd vnwandelbare eigenschafften in Gott selbst: nemlich / Gottes ewige gerechtigkeit / warheit / vnd barmhertzigkeit.

Aus betrachtung dieser dreyen tugenden / oder vielmehrVrsachen / warümb der Mitler Gott vnd Mensch hat sein sollen. wesentlichen eigenschafften in Gott / fliessen sechs vrsachen her / (nemlich aus jeder zwo) derer drey auff die göttliche / vnd drey auff die menschliche Natur gerichtet sind.

Denn dieweil Gottes ewiger wil vnd beschluß war / dem armen menschlichen Geschlecht durch einen Mitler / der nicht allein für vns bürge vnd selbst schuldig / sondern auch der Bezaler würde / zu helffen / so fodert die ewige vnwandelbare gerechtigkeit Gottes einnen solchen Bürgen vnd Bezaler / der da warhafftiger Mensch wer / jedoch für sich ohne schuld / auff das die straff vnd der zorn Gottes wider die Sünde / von derselbigen Natur durch leiden vnd sterben / getragen vnd gebüsset würde / durch welche die vbertrettung geschehen / vnd die Sünde sampt dem todt / als der Sünden sold / in die Welt eingeführet war. Denn welche Seel sündiget / der gebürt auch die straff zu leiden. Jedoch weil die Sünde war begangen wider das Gebot Gottes / vnd demnach ein vnendliche schuld vnd straff / propter laesam summam maiestatem, verdienet / so wer es / ob gleich ein Engel hett menschltche Natur angenommen / vnmüglich gewesen / den gerechten zorn Gottes auszustehen / vnd zugleich dem vnstrefflichen Richter sein gebürlich lob der gerechtigkeit zu zueignen.

vnd kein recht / gesetz / oder noth / auch kein eigen gut / oder nutze Gott dazu bewegen / viel weniger zwingen hat können / also ist gleichwol solcher gnediger freywilliger abschied / rath / vnd verordnung auff gewisse endursachen gericht / daraus abzunemen / das solch hohe ampt durch keinen andern Mitler / der entweder nur bloser Gott / oder ein blose Creatur wer / hat bestellet werden können / sondern das zugleich die göttliche vnd menschliche Natur zum Mitlerampt notwendig gehören. Denn solches haben erfodert die drey ewige tugend / vnd vnwandelbare eigenschafften in Gott selbst: nemlich / Gottes ewige gerechtigkeit / warheit / vnd barmhertzigkeit.

Aus betrachtung dieser dreyen tugenden / oder vielmehrVrsachen / warümb der Mitler Gott vnd Mensch hat sein sollen. wesentlichen eigenschafften in Gott / fliessen sechs vrsachen her / (nemlich aus jeder zwo) derer drey auff die göttliche / vnd drey auff die menschliche Natur gerichtet sind.

Deñ dieweil Gottes ewiger wil vnd beschluß war / dem armen menschlichen Geschlecht durch einen Mitler / der nicht allein für vns bürge vnd selbst schuldig / sondern auch der Bezaler würde / zu helffen / so fodert die ewige vnwandelbare gerechtigkeit Gottes einnen solchen Bürgen vnd Bezaler / der da warhafftiger Mensch wer / jedoch für sich ohne schuld / auff das die straff vnd der zorn Gottes wider die Sünde / von derselbigen Natur durch leiden vnd sterben / getragen vnd gebüsset würde / durch welche die vbertrettung geschehen / vnd die Sünde sampt dem todt / als der Sünden sold / in die Welt eingeführet war. Deñ welche Seel sündiget / der gebürt auch die straff zu leiden. Jedoch weil die Sünde war begangen wider das Gebot Gottes / vnd demnach ein vnendliche schuld vnd straff / propter laesam summam maiestatem, verdienet / so wer es / ob gleich ein Engel hett menschltche Natur angenommen / vnmüglich gewesen / den gerechten zorn Gottes auszustehen / vnd zugleich dem vnstrefflichen Richter sein gebürlich lob der gerechtigkeit zu zueignen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0007" n="7"/>
vnd kein
                     recht / gesetz / oder noth / auch kein eigen gut / oder nutze Gott dazu bewegen
                     / viel weniger zwingen hat können / also ist gleichwol solcher gnediger
                     freywilliger abschied / rath / vnd verordnung auff gewisse endursachen gericht /
                     daraus abzunemen / das solch hohe ampt durch keinen andern Mitler / der entweder
                     nur bloser Gott / oder ein blose Creatur wer / hat bestellet werden können /
                     sondern das zugleich die göttliche vnd menschliche Natur zum Mitlerampt
                     notwendig gehören. Denn solches haben erfodert die drey ewige tugend / vnd
                     vnwandelbare eigenschafften in Gott selbst: nemlich / Gottes ewige gerechtigkeit
                     / warheit / vnd barmhertzigkeit.</p>
        <p>Aus betrachtung dieser dreyen tugenden / oder vielmehr<note place="right">Vrsachen / warümb der Mitler Gott vnd Mensch hat sein sollen.</note>
                     wesentlichen eigenschafften in Gott / fliessen sechs vrsachen her / (nemlich aus
                     jeder zwo) derer drey auff die göttliche / vnd drey auff die menschliche Natur
                     gerichtet sind.</p>
        <p>Den&#x0303; dieweil Gottes ewiger wil vnd beschluß war / dem armen
                     menschlichen Geschlecht durch einen Mitler / der nicht allein für vns bürge vnd
                     selbst schuldig / sondern auch der Bezaler würde / zu helffen / so fodert die
                     ewige vnwandelbare gerechtigkeit Gottes einnen solchen Bürgen vnd Bezaler / der
                     da warhafftiger Mensch wer / jedoch für sich ohne schuld / auff das die straff
                     vnd der zorn Gottes wider die Sünde / von derselbigen Natur durch leiden vnd
                     sterben / getragen vnd gebüsset würde / durch welche die vbertrettung geschehen
                     / vnd die Sünde sampt dem todt / als der Sünden sold / in die Welt eingeführet
                     war. Den&#x0303; welche Seel sündiget / der gebürt auch die straff zu
                     leiden. Jedoch weil die Sünde war begangen wider das Gebot Gottes / vnd demnach
                     ein vnendliche schuld vnd straff / propter laesam summam maiestatem, verdienet /
                     so wer es / ob gleich ein Engel hett menschltche Natur angenommen / vnmüglich
                     gewesen / den gerechten zorn Gottes auszustehen / vnd zugleich dem
                     vnstrefflichen Richter sein gebürlich lob der gerechtigkeit zu zueignen.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[7/0007] vnd kein recht / gesetz / oder noth / auch kein eigen gut / oder nutze Gott dazu bewegen / viel weniger zwingen hat können / also ist gleichwol solcher gnediger freywilliger abschied / rath / vnd verordnung auff gewisse endursachen gericht / daraus abzunemen / das solch hohe ampt durch keinen andern Mitler / der entweder nur bloser Gott / oder ein blose Creatur wer / hat bestellet werden können / sondern das zugleich die göttliche vnd menschliche Natur zum Mitlerampt notwendig gehören. Denn solches haben erfodert die drey ewige tugend / vnd vnwandelbare eigenschafften in Gott selbst: nemlich / Gottes ewige gerechtigkeit / warheit / vnd barmhertzigkeit. Aus betrachtung dieser dreyen tugenden / oder vielmehr wesentlichen eigenschafften in Gott / fliessen sechs vrsachen her / (nemlich aus jeder zwo) derer drey auff die göttliche / vnd drey auff die menschliche Natur gerichtet sind. Vrsachen / warümb der Mitler Gott vnd Mensch hat sein sollen. Deñ dieweil Gottes ewiger wil vnd beschluß war / dem armen menschlichen Geschlecht durch einen Mitler / der nicht allein für vns bürge vnd selbst schuldig / sondern auch der Bezaler würde / zu helffen / so fodert die ewige vnwandelbare gerechtigkeit Gottes einnen solchen Bürgen vnd Bezaler / der da warhafftiger Mensch wer / jedoch für sich ohne schuld / auff das die straff vnd der zorn Gottes wider die Sünde / von derselbigen Natur durch leiden vnd sterben / getragen vnd gebüsset würde / durch welche die vbertrettung geschehen / vnd die Sünde sampt dem todt / als der Sünden sold / in die Welt eingeführet war. Deñ welche Seel sündiget / der gebürt auch die straff zu leiden. Jedoch weil die Sünde war begangen wider das Gebot Gottes / vnd demnach ein vnendliche schuld vnd straff / propter laesam summam maiestatem, verdienet / so wer es / ob gleich ein Engel hett menschltche Natur angenommen / vnmüglich gewesen / den gerechten zorn Gottes auszustehen / vnd zugleich dem vnstrefflichen Richter sein gebürlich lob der gerechtigkeit zu zueignen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_antwort_1586
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_antwort_1586/7
Zitationshilfe: [N. N.]: Kurtze Antwort auff D. Timothei Kirchners newe Buch wider die Anhalter. Zerbst, 1586, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_antwort_1586/7>, abgerufen am 03.12.2024.