[N. N.]: Unsere moderne Bildung im Bunde mit der Anarchie. Stuttgart, 1852.welcher das Bestehen der Staaten beruht. Die menschliche Die einzige äußere Bürgschaft für eine den sittlichen Und wie diese ministerielle Staatsweisheit ihre eigene welcher das Beſtehen der Staaten beruht. Die menſchliche Die einzige äußere Bürgſchaft für eine den ſittlichen Und wie dieſe miniſterielle Staatsweisheit ihre eigene <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0116" n="110"/> welcher das Beſtehen der Staaten beruht. Die menſchliche<lb/> Unvollkommenheit wird ſtets für Jrrthümer und Mißgriffe<lb/> aller Art zugänglich bleiben, auch bei den redlichſten Ab-<lb/> ſichten und bei jeder Regierungsform. Diejenigen, bei wel-<lb/> chen der Glaube an eine über dem Menſchengeſchlecht wachende<lb/> göttliche Weisheit noch nicht erſtorben iſt, werden auch<lb/> zuverläſſig von dem Menſchen nicht das Unmögliche fordern,<lb/> nicht verlangen, daß er Vollkommenes leiſte. Sie werden<lb/> vielmehr, ſobald ſie nur den redlichen Willen ſehen, das<lb/> Mögliche zu thun, die menſchliche Unvollkommenheit mit<lb/> mildem Urtheil ertragen, und den Erfolg mit Vertrauen<lb/> Gott anheimſtellen.</p><lb/> <p>Die einzige äußere Bürgſchaft für eine den ſittlichen<lb/> Bedürfniſſen der menſchlichen Geſellſchaft entſprechende Lei-<lb/> tung des Staates liegt in der <hi rendition="#g">rechten Wahl</hi> und in der<lb/><hi rendition="#g">rechte Verwendung der Perſonen,</hi> welchen der Staat<lb/> irgend ein öffentliches Amt überträgt. Aber in dieſer Richtung<lb/> ſucht unſere moderne Staatsweisheit das Heil nicht. Jhr liegt<lb/> das Heil vielmehr in der Vollkommenheit der von dem menſch-<lb/> lichen Verſtande zu erdenkenden Verfaſſungen, Geſetze und<lb/> Einrichtungen, und ſie gibt ſich dieſer theoretiſchen Aufgabe<lb/> mit einer ſo fieberhaften Thätigkeit hin, daß ihre beſten Kräfte<lb/> dadurch aufgerieben werden und ſie vor lauter formalen<lb/> Verbeſſerungen gar keine Zeit mehr zu demjenigen findet,<lb/> was ihre Hauptaufgabe ſein müßte, nämlich zu einer um-<lb/> ſichtigeren Wahl und Beobachtung der im Staatsdienſte ver-<lb/> wendeten Perſonen.</p><lb/> <p>Und wie dieſe miniſterielle Staatsweisheit ihre eigene<lb/> Aufgabe nur in den von ihr zu erdenkenden Formen ſieht,<lb/> ſo kann ſie auch für die unter ihrer Leitung thätigen<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [110/0116]
welcher das Beſtehen der Staaten beruht. Die menſchliche
Unvollkommenheit wird ſtets für Jrrthümer und Mißgriffe
aller Art zugänglich bleiben, auch bei den redlichſten Ab-
ſichten und bei jeder Regierungsform. Diejenigen, bei wel-
chen der Glaube an eine über dem Menſchengeſchlecht wachende
göttliche Weisheit noch nicht erſtorben iſt, werden auch
zuverläſſig von dem Menſchen nicht das Unmögliche fordern,
nicht verlangen, daß er Vollkommenes leiſte. Sie werden
vielmehr, ſobald ſie nur den redlichen Willen ſehen, das
Mögliche zu thun, die menſchliche Unvollkommenheit mit
mildem Urtheil ertragen, und den Erfolg mit Vertrauen
Gott anheimſtellen.
Die einzige äußere Bürgſchaft für eine den ſittlichen
Bedürfniſſen der menſchlichen Geſellſchaft entſprechende Lei-
tung des Staates liegt in der rechten Wahl und in der
rechte Verwendung der Perſonen, welchen der Staat
irgend ein öffentliches Amt überträgt. Aber in dieſer Richtung
ſucht unſere moderne Staatsweisheit das Heil nicht. Jhr liegt
das Heil vielmehr in der Vollkommenheit der von dem menſch-
lichen Verſtande zu erdenkenden Verfaſſungen, Geſetze und
Einrichtungen, und ſie gibt ſich dieſer theoretiſchen Aufgabe
mit einer ſo fieberhaften Thätigkeit hin, daß ihre beſten Kräfte
dadurch aufgerieben werden und ſie vor lauter formalen
Verbeſſerungen gar keine Zeit mehr zu demjenigen findet,
was ihre Hauptaufgabe ſein müßte, nämlich zu einer um-
ſichtigeren Wahl und Beobachtung der im Staatsdienſte ver-
wendeten Perſonen.
Und wie dieſe miniſterielle Staatsweisheit ihre eigene
Aufgabe nur in den von ihr zu erdenkenden Formen ſieht,
ſo kann ſie auch für die unter ihrer Leitung thätigen
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