[N. N.]: Unsere moderne Bildung im Bunde mit der Anarchie. Stuttgart, 1852.nicht nach dem Census. Wer ernstlich beabsichtigt, diese Nicht darin besteht das Wesen einer guten Regierung, nicht nach dem Cenſus. Wer ernſtlich beabſichtigt, dieſe Nicht darin beſteht das Weſen einer guten Regierung, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0115" n="109"/> nicht nach dem Cenſus. Wer ernſtlich beabſichtigt, dieſe<lb/> Autorität nur in die Hände würdiger Männer zu legen, der<lb/> wird dieſe Männer ſtets nur unter den <hi rendition="#g">älteren Perſo-<lb/> nen</hi> wählen, und zwar ſchon aus dem einfachen Grunde,<lb/> weil zur Beurtheilung des ſittlichen Werthes des Menſchen<lb/> nur die <hi rendition="#g">Erfahrung</hi> befähigt, zu einer ſolchen Erfahrung<lb/> aber der Ueberblick über eine lange Reihe von Jahren er-<lb/> forderlich iſt. Männer, welche das fünfzigſte Jahr über-<lb/> ſchritten haben, ſind unendlich leichter nach ihrem wahren<lb/> Werthe zu beurtheilen, als ſolche, welche um zwanzig oder<lb/> dreißig Jahre jünger ſind. Wer aber z. B. den Vorſchlag machen<lb/> würde, daß vor dem fünfzigſten Jahre Niemand das Recht<lb/> haben ſolle, ſeine Stimme als Wahlmann bei der Wahl<lb/> der Gemeindebehörden, der Geſchworenen und der Deputir-<lb/> ten abzugeben, und daß ſogar nicht einmal die Fünfziger<lb/> ohne Unterſchied dieſes Recht haben ſollten, ſondern nur<lb/> ein aus ihrer Mitte mit möglichſter Umſicht gewählter Ge-<lb/> meinderath, der würde einen allgemeinen Sturm der ſou-<lb/> veränſten Entrüſtung erregen, weil wir die Anſicht nicht<lb/> los werden können, daß es ſich bei ſolchen Wahlen und<lb/> überhaupt bei dem Einfluß auf die Leitung der öffentlichen<lb/> Angelegenheiten um die Ausübung perſönlicher <hi rendition="#g">Rechte</hi><lb/> handle.</p><lb/> <p>Nicht darin beſteht das Weſen einer guten Regierung,<lb/> daß dieſelbe in allen ihren einzelnen Handlungen dem gött-<lb/> lichen Willen ſowohl durch die Erkenntniß als durch die<lb/> Ausführung nahe komme, ſondern darin, daß ſie jederzeit<lb/> nach dieſem Ziele redlich <hi rendition="#g">ſtrebe.</hi> Denn ſchon durch dieſes<lb/> Streben trägt ſie, ſo viel an ihr iſt, zur Erhaltung jener<lb/> Ehrfurcht vor einem heiligen göttlichen Willen bei, auf<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [109/0115]
nicht nach dem Cenſus. Wer ernſtlich beabſichtigt, dieſe
Autorität nur in die Hände würdiger Männer zu legen, der
wird dieſe Männer ſtets nur unter den älteren Perſo-
nen wählen, und zwar ſchon aus dem einfachen Grunde,
weil zur Beurtheilung des ſittlichen Werthes des Menſchen
nur die Erfahrung befähigt, zu einer ſolchen Erfahrung
aber der Ueberblick über eine lange Reihe von Jahren er-
forderlich iſt. Männer, welche das fünfzigſte Jahr über-
ſchritten haben, ſind unendlich leichter nach ihrem wahren
Werthe zu beurtheilen, als ſolche, welche um zwanzig oder
dreißig Jahre jünger ſind. Wer aber z. B. den Vorſchlag machen
würde, daß vor dem fünfzigſten Jahre Niemand das Recht
haben ſolle, ſeine Stimme als Wahlmann bei der Wahl
der Gemeindebehörden, der Geſchworenen und der Deputir-
ten abzugeben, und daß ſogar nicht einmal die Fünfziger
ohne Unterſchied dieſes Recht haben ſollten, ſondern nur
ein aus ihrer Mitte mit möglichſter Umſicht gewählter Ge-
meinderath, der würde einen allgemeinen Sturm der ſou-
veränſten Entrüſtung erregen, weil wir die Anſicht nicht
los werden können, daß es ſich bei ſolchen Wahlen und
überhaupt bei dem Einfluß auf die Leitung der öffentlichen
Angelegenheiten um die Ausübung perſönlicher Rechte
handle.
Nicht darin beſteht das Weſen einer guten Regierung,
daß dieſelbe in allen ihren einzelnen Handlungen dem gött-
lichen Willen ſowohl durch die Erkenntniß als durch die
Ausführung nahe komme, ſondern darin, daß ſie jederzeit
nach dieſem Ziele redlich ſtrebe. Denn ſchon durch dieſes
Streben trägt ſie, ſo viel an ihr iſt, zur Erhaltung jener
Ehrfurcht vor einem heiligen göttlichen Willen bei, auf
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