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Allgemeine Zeitung, Nr. 74, 14. März 1848.

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[Spaltenumbruch] rungsbill zu gutem Theile durch die Committee, indem mehrere
Amendements der hochkirchlichen Partei mit ziemlich starken Mehrheiten
verworfen wurden. Hrn. Colville's Jagdbill, wornach Pächter künftig
zur Tödtung der Hasen auf ihren Feldern keines besondern Ausweises
der Grundherren mehr bedürfen sollen, wurde zum zweitenmale gelesen.

Die Ruhestörungen in London haben sich nicht wiederholt, und die
Times gibt ihren "Nachbarn an der Seine" die Versicherung daß sie
auf solche Vorkommnisse in England keine allzu sanguinischen Propa-
ganda-Hoffnungen bauen dürfen, denn Straßentumulte in englischen
Städten seyen etwas sehr verschiedenes von denen in Paris; überhaupt
aber habe der Republicanismus im brittischen Volksgeist keinen Boden.
Auch Glasgow und Edinburg waren, den letzten Berichten aus Schottland
zufolge, ruhig. Ein rechtzeitig einfallender starker Regen hatte die
Pöbelhaufen zerstreut, aber, wie schon gemeldet, in ersterer Stadt sind
durch die brodlosen schottischen und irischen Arbeiter schwere Ver-
wüstungen an Eigenthum angerichtet. Nun hat aber der Geist des
Aufruhrs die nordenglischen Fabrikbezirke ergriffen, wo durch den seit
lange gedrückten Zustand von Handel und Gewerbe nur allzu vieler
Zündstoff angehäuft liegt. In Manchester namentlich fielen am 8 März
Nachts Ruhestörungen vor, und zwar scheint daselbst die Agitation
gegen das Armengesetz -- das "Armenbastillenwesen", wie es die Gegner
des Gesetzes nennen -- wiederaufzuleben, wie sie vor einigen Jahren
dagewesen ist. Ein Haufe von mehreren hundert Männern und Wei-
bern zog vor das Armenarbeitshaus in der Tib-Street, und forderte
schreiend die Freilassung aller seiner Insassen. Indessen wurden die
Schreier von der Polizei ohne Anwendung gewaltsamer Mittel zerstreut.
Bedenklich ist die Stimmung in Irland, wo Blätter wie der United
Irishman,
den ein gewisser Mitchell herausgibt, Nation, Dublin
Freeman's Journal
offen zur Nachahmung des in Frankreich gege-
benen Beispiels, zur Empörung gegen die englische Herrschaft auffor-
dern. Unser Correspondent schreibt d.d. London 7 März: "In Ir-
land nähern sich die Dinge rasch einer Krisis, und Hr. John O'Connell
wird ohne Zweifel schleunigst heimkehren um seinen Landsleuten die
Lehren "moralischer Gewalt" beizubringen die er so eben in Paris ge-
lernt hat."
Hrn. O'Connells Rückkehr nach Dublin ist, wie wir aus
den neuesten Zeitungen ersehen, bereits erfolgt, und er erschien in der
letzten Montagsversammlung des Repealvereins in der Versöhnungs-
halle, in welcher Hr. Dunne, dermaliger Lordmayor von Dublin, den
Vorsitz führte. Er erstattete Bericht über die schmeichelhafte Aufnahme
die er als der Sohn des "Befreiers" in Paris gefunden, pries das Ver-
halten des französischen Volks bei seiner letzten Staatsumwälzung, sagte
jedoch einige Worte der Sympathie für Ludwig Philipps Unglück, die
von mißfälligem Geschrei der Zuhörer unterbrochen wurden. Von dem
"kleineren" Gegenstande der französischen Revolution, wie er sich aus-
drückte, auf Irlands Anliegen übergehend, äußerte er sich sehr vorsichtig.
Er sprach nur seine Ahnung aus daß bald ein allgemeiner europäischer
Krieg ausbrechen, und dann "Irlands gute Gelegenheit (Ireland's op-
portunity)
" gekommen seyn werde. England werde dann froh seyn dem
irischen Volke Gerechtigkeit zu erzeigen. Mittlerweile solle Irland, um
seine legislative Unabhängigkeit zu erlangen, kein anderes Mittel anwen-
den als Agitation, Agitation. Am 17 März aber soll eine große Demonstra-
tion geschehen, nämlich in jeder Pfarrei des Landes eine Versammlung
gehalten werden um an das Parlament um unverweilte Abschaffung der
Unionsacte zu petitioniren, deßgleichen von der englischen Regierung
Beschäftigung oder Nahrung für die hungernden Millionen Irländer
(Irish millions) in dringendem Tone zu verlangen.

Frankreich.

Man sieht es den Journalen bereits an daß man sich am Vorabend
einer allgemeinen Wahl befindet. Die Wahlausschüsse fangen an ihre
Wahlmanifeste zu erlassen. Die Regierung hat nun zu dem Decret vom
5 März über das Wahlverfahren auch eine ausführliche Vollziehungs-
verordnung erlassen. Wenn es auch nicht die Rücksicht auf die Beruhi-
gung der Gemüther wäre welche nicht erlaubt den provisorischen Zustand
nach einer Revolution lange fortdauern zu lassen, so würde schon die
Finanzlage dazu drängen. Diese scheint in der That so daß es außer-
ordentlicher Anstrengungen bedarf welche die unmittelbare Sanction der
Nation in ihren Repräsentanten nicht entbehren können. Die erste Arbeit
des neuen Finanzministers Garnier-Pages (dessen bisheriges Amt als
Maire von Paris an Marrast übertragen ist) ist ein Bericht über die
Lage des Schatzes, worauf dann eine Reihe von Decreten nachfolgt: 1)
[Spaltenumbruch] in Bezug auf die Sparcassen. In Betracht daß die gefallene Regierung
unter dieser Rubrik zu Lasten der Republik die Summe von 355,087,717
Fr. 32 C., aber nur 65,703,620 Fr. 40 C. verfügbar in baarem Geld
hinterlassen hat; daß die kleinen Einlagen im allgemeinen den bedürfti-
gen, die höhern Einlagen im allgemeinen den wohlhabenden Leuten ge-
hören; daß es wichtig ist das Interesse der Gerechtigkeit mit dem Inter-
esse des Schatzes, das der Einzelnen mit dem öffentlichen Interesse zu
versöhnen, beschließt die provisorische Regierung: Einlagen von 100 Fr.
und weniger können auf Verlangen in baarem Geld heimgezahlt wer-
den; bei Einlagen von 100 bis zu 1000 Fr. 100 Fr. baar, das übrige
bis zur Hälfte in einem oder mehreren 5proc. Schatzscheinen mit vier-
monatlicher Verfallzeit, die andere Hälfte in 5proc. Renten al pari; bei
Einzahlungen über 1000 Fr. 100 Fr. in Geld, der Rest bis zur Hälfte
in einem oder mehreren 5proc. Schatzscheinen mit sechsmonatlicher Ver-
fallzeit, die andere Hälfte in einem 5proc. Rentencoupon al pari. Aus-
genommen von dieser Verfügung sind Einschreibungen im Namen
Wechsel-Hülfsversicherungsgesellschaften, sie können ganz in Geld heim-
bezahlt werden. Gleichfalls ausgenommen sind die Einzahlungen seit
24 Febr. 1848. Bis auf weiteres kann keine Uebertragung von Fonds
einer Sparcasse auf eine andere stattfinden; 2) in Bezug auf die Kron-
diamanten und die beweglichen Anlehen welche zu Ausstattung und
Schmuck der königlichen Residenzen gedient hatten. In Erwägung daß
diese Gegenstände Staatseigenthum sind und die Menge des umlaufen-
den Geldes gegenwärtig unzulänglich ist, wird der Finanzminister er-
mächtigt die Krondiamanten zu dem von beeidigten Sachverständigen ge-
schätzten Werth zu veräußern, und das Silbergeräth und die Barren aus
den Tuilerien, dem Schloß von Neuilly und sämmtlichen königlichen Re-
sidenzen, welche durch das Gesetz von 1832 über die Civilliste dem König-
thum zugetheilt worden sind, unverzüglich in die Münze zu schicken und
daraus Geld prägen zu lassen mit dem Stempel der Republik; 3) in
Bezug auf die Domänen der ehemaligen Civilliste, Waldungen, Lände-
reien, Maiereien etc. Diese Güter sollen, da ihre Veräußerung aus dem
doppelten Gesichtspunkt der Politik und der Finanzen vortheilhaft er-
scheint, unter den Bedingungen losgeschlagen werden können daß ein
Viertheil des Kaufschillings baar, die übrigen drei Viertheile in Wech-
seln des Empfängers auf den Steuereinnehmer seines Bezirks, binnen
Jahresfrist zahlbar, erlegt werden. Diese Scheine, mit dem Staatsstem-
pel versehen, und dritten Inhabern vom Staat gewährleistet, können ne-
gociirt werden. Die sogenannte Privatdomaine ist in dieser Maßregel nicht
begriffen, und bleibt unter dem vorläufigen Sequester zur Verfügung der
Nationalversammlung. 4) In Bezug auf eine Veräußerung einiger
Theile der Staatswaldungen bis zum Betrag von 100 Mill. Fr. 5) In
Bezug auf ein Anlehen von 100 Mill. unter dem Titel National-
anlehen,
als Rest des durch das Gesetz vom 8 Aug. 1847 decretirten
aber noch nicht ausgegebenen Anlehens. Die Subscriptionen sollen offen
stehen vom Tag des Erlasses dieses Decrets (9 März) während eines
Monats. Die Unterzeichner empfangen eine 5proc. Rente, eingetragen
auf den Namen oder den Inhaber mit Zinsengenuß vom 22 März 1848.
Die Zahlungen werden, selbst wenn die 5proc. Rente in dem kommen-
den Monat über Pari steigen sollte (wozu freilich keine Aussicht ist)
pari geleistet. Die Dotation der Tilgungscasse wird vom Tag des
Subscriptionsschlusses um den hundertsten Theil des negociirten nomi-
nellen Rentencapitals vermehrt. Um diese Finanzmaßregeln durch
Sparsamkeit desto wirksamer zu machen, hat die Regierung die verschie-
denen Ministerien aufgefordert die Cumulation der bezahlten Verrich-
tungen auf die durch das öffentliche Wohl gebotenen Ausnahmen zu be-
schränken. Hr. Pagnerre, Generalsecretär der provisorischen Regie-
rung der zum Director der Nationalwechselbank von Paris ernannt
wurde, hat diese Stelle nur unter der Bedingung angenommen daß sie
unentgeltlich sey.

Die Regierung hat einen Vertheidigungsrath der Republik bestellt:
Präsident Hr. Arago; Mitglieder: Pelet, Divisionsgeneral Lamoriciere,
Bedeau, Divisionsgenerale des Fußvolkes; Oudinot, Divisionsgeneral
der Reiterei; Paillhoux, Divisionsgeneral der Artillerie; Vaillant,
Divisionsgeneral des Genie; Denniee, Militärintendant.

Die provisorische Regierung hat eine Deputation der deutschen De-
mokraten empfangen, welche ihr eine von 6000 ihrer Landsleute unter-
zeichnete Adresse überreicht hat. Die Adresse selbst ist im Moniteur nicht
mitgetheilt, aber der Justizminister, Hr. Cremieux, gab Namens der Re-
gierung folgende Antwort: "Bürger von Deutschland! Unsre Herzen sind
lebhast erregt von den edlen Worten die ihr uns vernehmen ließet. Sie

[Spaltenumbruch] rungsbill zu gutem Theile durch die Committee, indem mehrere
Amendements der hochkirchlichen Partei mit ziemlich ſtarken Mehrheiten
verworfen wurden. Hrn. Colville’s Jagdbill, wornach Pächter künftig
zur Tödtung der Haſen auf ihren Feldern keines beſondern Ausweiſes
der Grundherren mehr bedürfen ſollen, wurde zum zweitenmale geleſen.

Die Ruheſtörungen in London haben ſich nicht wiederholt, und die
Times gibt ihren „Nachbarn an der Seine“ die Verſicherung daß ſie
auf ſolche Vorkommniſſe in England keine allzu ſanguiniſchen Propa-
ganda-Hoffnungen bauen dürfen, denn Straßentumulte in engliſchen
Städten ſeyen etwas ſehr verſchiedenes von denen in Paris; überhaupt
aber habe der Republicaniſmus im brittiſchen Volksgeiſt keinen Boden.
Auch Glasgow und Edinburg waren, den letzten Berichten aus Schottland
zufolge, ruhig. Ein rechtzeitig einfallender ſtarker Regen hatte die
Pöbelhaufen zerſtreut, aber, wie ſchon gemeldet, in erſterer Stadt ſind
durch die brodloſen ſchottiſchen und iriſchen Arbeiter ſchwere Ver-
wüſtungen an Eigenthum angerichtet. Nun hat aber der Geiſt des
Aufruhrs die nordengliſchen Fabrikbezirke ergriffen, wo durch den ſeit
lange gedrückten Zuſtand von Handel und Gewerbe nur allzu vieler
Zündſtoff angehäuft liegt. In Mancheſter namentlich fielen am 8 März
Nachts Ruheſtörungen vor, und zwar ſcheint daſelbſt die Agitation
gegen das Armengeſetz — das „Armenbaſtillenweſen“, wie es die Gegner
des Geſetzes nennen — wiederaufzuleben, wie ſie vor einigen Jahren
dageweſen iſt. Ein Haufe von mehreren hundert Männern und Wei-
bern zog vor das Armenarbeitshaus in der Tib-Street, und forderte
ſchreiend die Freilaſſung aller ſeiner Inſaſſen. Indeſſen wurden die
Schreier von der Polizei ohne Anwendung gewaltſamer Mittel zerſtreut.
Bedenklich iſt die Stimmung in Irland, wo Blätter wie der United
Iriſhman,
den ein gewiſſer Mitchell herausgibt, Nation, Dublin
Freeman’s Journal
offen zur Nachahmung des in Frankreich gege-
benen Beiſpiels, zur Empörung gegen die engliſche Herrſchaft auffor-
dern. Unſer ∴ Correſpondent ſchreibt d.d. London 7 März: „In Ir-
land nähern ſich die Dinge raſch einer Kriſis, und Hr. John O’Connell
wird ohne Zweifel ſchleunigſt heimkehren um ſeinen Landsleuten die
Lehren „moraliſcher Gewalt“ beizubringen die er ſo eben in Paris ge-
lernt hat.“
Hrn. O’Connells Rückkehr nach Dublin iſt, wie wir aus
den neueſten Zeitungen erſehen, bereits erfolgt, und er erſchien in der
letzten Montagsverſammlung des Repealvereins in der Verſöhnungs-
halle, in welcher Hr. Dunne, dermaliger Lordmayor von Dublin, den
Vorſitz führte. Er erſtattete Bericht über die ſchmeichelhafte Aufnahme
die er als der Sohn des „Befreiers“ in Paris gefunden, pries das Ver-
halten des franzöſiſchen Volks bei ſeiner letzten Staatsumwälzung, ſagte
jedoch einige Worte der Sympathie für Ludwig Philipps Unglück, die
von mißfälligem Geſchrei der Zuhörer unterbrochen wurden. Von dem
„kleineren“ Gegenſtande der franzöſiſchen Revolution, wie er ſich aus-
drückte, auf Irlands Anliegen übergehend, äußerte er ſich ſehr vorſichtig.
Er ſprach nur ſeine Ahnung aus daß bald ein allgemeiner europäiſcher
Krieg ausbrechen, und dann „Irlands gute Gelegenheit (Ireland’s op-
portunity)
“ gekommen ſeyn werde. England werde dann froh ſeyn dem
iriſchen Volke Gerechtigkeit zu erzeigen. Mittlerweile ſolle Irland, um
ſeine legislative Unabhängigkeit zu erlangen, kein anderes Mittel anwen-
den als Agitation, Agitation. Am 17 März aber ſoll eine große Demonſtra-
tion geſchehen, nämlich in jeder Pfarrei des Landes eine Verſammlung
gehalten werden um an das Parlament um unverweilte Abſchaffung der
Unionsacte zu petitioniren, deßgleichen von der engliſchen Regierung
Beſchäftigung oder Nahrung für die hungernden Millionen Irländer
(Irish millions) in dringendem Tone zu verlangen.

Frankreich.

Man ſieht es den Journalen bereits an daß man ſich am Vorabend
einer allgemeinen Wahl befindet. Die Wahlausſchüſſe fangen an ihre
Wahlmanifeſte zu erlaſſen. Die Regierung hat nun zu dem Decret vom
5 März über das Wahlverfahren auch eine ausführliche Vollziehungs-
verordnung erlaſſen. Wenn es auch nicht die Rückſicht auf die Beruhi-
gung der Gemüther wäre welche nicht erlaubt den proviſoriſchen Zuſtand
nach einer Revolution lange fortdauern zu laſſen, ſo würde ſchon die
Finanzlage dazu drängen. Dieſe ſcheint in der That ſo daß es außer-
ordentlicher Anſtrengungen bedarf welche die unmittelbare Sanction der
Nation in ihren Repräſentanten nicht entbehren können. Die erſte Arbeit
des neuen Finanzminiſters Garnier-Pagès (deſſen bisheriges Amt als
Maire von Paris an Marraſt übertragen iſt) iſt ein Bericht über die
Lage des Schatzes, worauf dann eine Reihe von Decreten nachfolgt: 1)
[Spaltenumbruch] in Bezug auf die Sparcaſſen. In Betracht daß die gefallene Regierung
unter dieſer Rubrik zu Laſten der Republik die Summe von 355,087,717
Fr. 32 C., aber nur 65,703,620 Fr. 40 C. verfügbar in baarem Geld
hinterlaſſen hat; daß die kleinen Einlagen im allgemeinen den bedürfti-
gen, die höhern Einlagen im allgemeinen den wohlhabenden Leuten ge-
hören; daß es wichtig iſt das Intereſſe der Gerechtigkeit mit dem Inter-
eſſe des Schatzes, das der Einzelnen mit dem öffentlichen Intereſſe zu
verſöhnen, beſchließt die proviſoriſche Regierung: Einlagen von 100 Fr.
und weniger können auf Verlangen in baarem Geld heimgezahlt wer-
den; bei Einlagen von 100 bis zu 1000 Fr. 100 Fr. baar, das übrige
bis zur Hälfte in einem oder mehreren 5proc. Schatzſcheinen mit vier-
monatlicher Verfallzeit, die andere Hälfte in 5proc. Renten al pari; bei
Einzahlungen über 1000 Fr. 100 Fr. in Geld, der Reſt bis zur Hälfte
in einem oder mehreren 5proc. Schatzſcheinen mit ſechsmonatlicher Ver-
fallzeit, die andere Hälfte in einem 5proc. Rentencoupon al pari. Aus-
genommen von dieſer Verfügung ſind Einſchreibungen im Namen
Wechſel-Hülfsverſicherungsgeſellſchaften, ſie können ganz in Geld heim-
bezahlt werden. Gleichfalls ausgenommen ſind die Einzahlungen ſeit
24 Febr. 1848. Bis auf weiteres kann keine Uebertragung von Fonds
einer Sparcaſſe auf eine andere ſtattfinden; 2) in Bezug auf die Kron-
diamanten und die beweglichen Anlehen welche zu Ausſtattung und
Schmuck der königlichen Reſidenzen gedient hatten. In Erwägung daß
dieſe Gegenſtände Staatseigenthum ſind und die Menge des umlaufen-
den Geldes gegenwärtig unzulänglich iſt, wird der Finanzminiſter er-
mächtigt die Krondiamanten zu dem von beeidigten Sachverſtändigen ge-
ſchätzten Werth zu veräußern, und das Silbergeräth und die Barren aus
den Tuilerien, dem Schloß von Neuilly und ſämmtlichen königlichen Re-
ſidenzen, welche durch das Geſetz von 1832 über die Civilliſte dem König-
thum zugetheilt worden ſind, unverzüglich in die Münze zu ſchicken und
daraus Geld prägen zu laſſen mit dem Stempel der Republik; 3) in
Bezug auf die Domänen der ehemaligen Civilliſte, Waldungen, Lände-
reien, Maiereien ꝛc. Dieſe Güter ſollen, da ihre Veräußerung aus dem
doppelten Geſichtspunkt der Politik und der Finanzen vortheilhaft er-
ſcheint, unter den Bedingungen losgeſchlagen werden können daß ein
Viertheil des Kaufſchillings baar, die übrigen drei Viertheile in Wech-
ſeln des Empfängers auf den Steuereinnehmer ſeines Bezirks, binnen
Jahresfriſt zahlbar, erlegt werden. Dieſe Scheine, mit dem Staatsſtem-
pel verſehen, und dritten Inhabern vom Staat gewährleiſtet, können ne-
gociirt werden. Die ſogenannte Privatdomaine iſt in dieſer Maßregel nicht
begriffen, und bleibt unter dem vorläufigen Sequeſter zur Verfügung der
Nationalverſammlung. 4) In Bezug auf eine Veräußerung einiger
Theile der Staatswaldungen bis zum Betrag von 100 Mill. Fr. 5) In
Bezug auf ein Anlehen von 100 Mill. unter dem Titel National-
anlehen,
als Reſt des durch das Geſetz vom 8 Aug. 1847 decretirten
aber noch nicht ausgegebenen Anlehens. Die Subſcriptionen ſollen offen
ſtehen vom Tag des Erlaſſes dieſes Decrets (9 März) während eines
Monats. Die Unterzeichner empfangen eine 5proc. Rente, eingetragen
auf den Namen oder den Inhaber mit Zinſengenuß vom 22 März 1848.
Die Zahlungen werden, ſelbſt wenn die 5proc. Rente in dem kommen-
den Monat über Pari ſteigen ſollte (wozu freilich keine Ausſicht iſt)
pari geleiſtet. Die Dotation der Tilgungscaſſe wird vom Tag des
Subſcriptionsſchluſſes um den hundertſten Theil des negociirten nomi-
nellen Rentencapitals vermehrt. Um dieſe Finanzmaßregeln durch
Sparſamkeit deſto wirkſamer zu machen, hat die Regierung die verſchie-
denen Miniſterien aufgefordert die Cumulation der bezahlten Verrich-
tungen auf die durch das öffentliche Wohl gebotenen Ausnahmen zu be-
ſchränken. Hr. Pagnerre, Generalſecretär der proviſoriſchen Regie-
rung der zum Director der Nationalwechſelbank von Paris ernannt
wurde, hat dieſe Stelle nur unter der Bedingung angenommen daß ſie
unentgeltlich ſey.

Die Regierung hat einen Vertheidigungsrath der Republik beſtellt:
Präſident Hr. Arago; Mitglieder: Pelet, Diviſionsgeneral Lamoricière,
Bedeau, Diviſionsgenerale des Fußvolkes; Oudinot, Diviſionsgeneral
der Reiterei; Paillhoux, Diviſionsgeneral der Artillerie; Vaillant,
Diviſionsgeneral des Genie; Denniée, Militärintendant.

Die proviſoriſche Regierung hat eine Deputation der deutſchen De-
mokraten empfangen, welche ihr eine von 6000 ihrer Landsleute unter-
zeichnete Adreſſe überreicht hat. Die Adreſſe ſelbſt iſt im Moniteur nicht
mitgetheilt, aber der Juſtizminiſter, Hr. Cremieux, gab Namens der Re-
gierung folgende Antwort: „Bürger von Deutſchland! Unſre Herzen ſind
lebhaſt erregt von den edlen Worten die ihr uns vernehmen ließet. Sie

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[1175/0007] rungsbill zu gutem Theile durch die Committee, indem mehrere Amendements der hochkirchlichen Partei mit ziemlich ſtarken Mehrheiten verworfen wurden. Hrn. Colville’s Jagdbill, wornach Pächter künftig zur Tödtung der Haſen auf ihren Feldern keines beſondern Ausweiſes der Grundherren mehr bedürfen ſollen, wurde zum zweitenmale geleſen. Die Ruheſtörungen in London haben ſich nicht wiederholt, und die Times gibt ihren „Nachbarn an der Seine“ die Verſicherung daß ſie auf ſolche Vorkommniſſe in England keine allzu ſanguiniſchen Propa- ganda-Hoffnungen bauen dürfen, denn Straßentumulte in engliſchen Städten ſeyen etwas ſehr verſchiedenes von denen in Paris; überhaupt aber habe der Republicaniſmus im brittiſchen Volksgeiſt keinen Boden. Auch Glasgow und Edinburg waren, den letzten Berichten aus Schottland zufolge, ruhig. Ein rechtzeitig einfallender ſtarker Regen hatte die Pöbelhaufen zerſtreut, aber, wie ſchon gemeldet, in erſterer Stadt ſind durch die brodloſen ſchottiſchen und iriſchen Arbeiter ſchwere Ver- wüſtungen an Eigenthum angerichtet. Nun hat aber der Geiſt des Aufruhrs die nordengliſchen Fabrikbezirke ergriffen, wo durch den ſeit lange gedrückten Zuſtand von Handel und Gewerbe nur allzu vieler Zündſtoff angehäuft liegt. In Mancheſter namentlich fielen am 8 März Nachts Ruheſtörungen vor, und zwar ſcheint daſelbſt die Agitation gegen das Armengeſetz — das „Armenbaſtillenweſen“, wie es die Gegner des Geſetzes nennen — wiederaufzuleben, wie ſie vor einigen Jahren dageweſen iſt. Ein Haufe von mehreren hundert Männern und Wei- bern zog vor das Armenarbeitshaus in der Tib-Street, und forderte ſchreiend die Freilaſſung aller ſeiner Inſaſſen. Indeſſen wurden die Schreier von der Polizei ohne Anwendung gewaltſamer Mittel zerſtreut. Bedenklich iſt die Stimmung in Irland, wo Blätter wie der United Iriſhman, den ein gewiſſer Mitchell herausgibt, Nation, Dublin Freeman’s Journal offen zur Nachahmung des in Frankreich gege- benen Beiſpiels, zur Empörung gegen die engliſche Herrſchaft auffor- dern. Unſer ∴ Correſpondent ſchreibt d.d. London 7 März: „In Ir- land nähern ſich die Dinge raſch einer Kriſis, und Hr. John O’Connell wird ohne Zweifel ſchleunigſt heimkehren um ſeinen Landsleuten die Lehren „moraliſcher Gewalt“ beizubringen die er ſo eben in Paris ge- lernt hat.“ Hrn. O’Connells Rückkehr nach Dublin iſt, wie wir aus den neueſten Zeitungen erſehen, bereits erfolgt, und er erſchien in der letzten Montagsverſammlung des Repealvereins in der Verſöhnungs- halle, in welcher Hr. Dunne, dermaliger Lordmayor von Dublin, den Vorſitz führte. Er erſtattete Bericht über die ſchmeichelhafte Aufnahme die er als der Sohn des „Befreiers“ in Paris gefunden, pries das Ver- halten des franzöſiſchen Volks bei ſeiner letzten Staatsumwälzung, ſagte jedoch einige Worte der Sympathie für Ludwig Philipps Unglück, die von mißfälligem Geſchrei der Zuhörer unterbrochen wurden. Von dem „kleineren“ Gegenſtande der franzöſiſchen Revolution, wie er ſich aus- drückte, auf Irlands Anliegen übergehend, äußerte er ſich ſehr vorſichtig. Er ſprach nur ſeine Ahnung aus daß bald ein allgemeiner europäiſcher Krieg ausbrechen, und dann „Irlands gute Gelegenheit (Ireland’s op- portunity)“ gekommen ſeyn werde. England werde dann froh ſeyn dem iriſchen Volke Gerechtigkeit zu erzeigen. Mittlerweile ſolle Irland, um ſeine legislative Unabhängigkeit zu erlangen, kein anderes Mittel anwen- den als Agitation, Agitation. Am 17 März aber ſoll eine große Demonſtra- tion geſchehen, nämlich in jeder Pfarrei des Landes eine Verſammlung gehalten werden um an das Parlament um unverweilte Abſchaffung der Unionsacte zu petitioniren, deßgleichen von der engliſchen Regierung Beſchäftigung oder Nahrung für die hungernden Millionen Irländer (Irish millions) in dringendem Tone zu verlangen. Frankreich. Paris, 10 März Man ſieht es den Journalen bereits an daß man ſich am Vorabend einer allgemeinen Wahl befindet. Die Wahlausſchüſſe fangen an ihre Wahlmanifeſte zu erlaſſen. Die Regierung hat nun zu dem Decret vom 5 März über das Wahlverfahren auch eine ausführliche Vollziehungs- verordnung erlaſſen. Wenn es auch nicht die Rückſicht auf die Beruhi- gung der Gemüther wäre welche nicht erlaubt den proviſoriſchen Zuſtand nach einer Revolution lange fortdauern zu laſſen, ſo würde ſchon die Finanzlage dazu drängen. Dieſe ſcheint in der That ſo daß es außer- ordentlicher Anſtrengungen bedarf welche die unmittelbare Sanction der Nation in ihren Repräſentanten nicht entbehren können. Die erſte Arbeit des neuen Finanzminiſters Garnier-Pagès (deſſen bisheriges Amt als Maire von Paris an Marraſt übertragen iſt) iſt ein Bericht über die Lage des Schatzes, worauf dann eine Reihe von Decreten nachfolgt: 1) in Bezug auf die Sparcaſſen. In Betracht daß die gefallene Regierung unter dieſer Rubrik zu Laſten der Republik die Summe von 355,087,717 Fr. 32 C., aber nur 65,703,620 Fr. 40 C. verfügbar in baarem Geld hinterlaſſen hat; daß die kleinen Einlagen im allgemeinen den bedürfti- gen, die höhern Einlagen im allgemeinen den wohlhabenden Leuten ge- hören; daß es wichtig iſt das Intereſſe der Gerechtigkeit mit dem Inter- eſſe des Schatzes, das der Einzelnen mit dem öffentlichen Intereſſe zu verſöhnen, beſchließt die proviſoriſche Regierung: Einlagen von 100 Fr. und weniger können auf Verlangen in baarem Geld heimgezahlt wer- den; bei Einlagen von 100 bis zu 1000 Fr. 100 Fr. baar, das übrige bis zur Hälfte in einem oder mehreren 5proc. Schatzſcheinen mit vier- monatlicher Verfallzeit, die andere Hälfte in 5proc. Renten al pari; bei Einzahlungen über 1000 Fr. 100 Fr. in Geld, der Reſt bis zur Hälfte in einem oder mehreren 5proc. Schatzſcheinen mit ſechsmonatlicher Ver- fallzeit, die andere Hälfte in einem 5proc. Rentencoupon al pari. Aus- genommen von dieſer Verfügung ſind Einſchreibungen im Namen Wechſel-Hülfsverſicherungsgeſellſchaften, ſie können ganz in Geld heim- bezahlt werden. Gleichfalls ausgenommen ſind die Einzahlungen ſeit 24 Febr. 1848. Bis auf weiteres kann keine Uebertragung von Fonds einer Sparcaſſe auf eine andere ſtattfinden; 2) in Bezug auf die Kron- diamanten und die beweglichen Anlehen welche zu Ausſtattung und Schmuck der königlichen Reſidenzen gedient hatten. In Erwägung daß dieſe Gegenſtände Staatseigenthum ſind und die Menge des umlaufen- den Geldes gegenwärtig unzulänglich iſt, wird der Finanzminiſter er- mächtigt die Krondiamanten zu dem von beeidigten Sachverſtändigen ge- ſchätzten Werth zu veräußern, und das Silbergeräth und die Barren aus den Tuilerien, dem Schloß von Neuilly und ſämmtlichen königlichen Re- ſidenzen, welche durch das Geſetz von 1832 über die Civilliſte dem König- thum zugetheilt worden ſind, unverzüglich in die Münze zu ſchicken und daraus Geld prägen zu laſſen mit dem Stempel der Republik; 3) in Bezug auf die Domänen der ehemaligen Civilliſte, Waldungen, Lände- reien, Maiereien ꝛc. Dieſe Güter ſollen, da ihre Veräußerung aus dem doppelten Geſichtspunkt der Politik und der Finanzen vortheilhaft er- ſcheint, unter den Bedingungen losgeſchlagen werden können daß ein Viertheil des Kaufſchillings baar, die übrigen drei Viertheile in Wech- ſeln des Empfängers auf den Steuereinnehmer ſeines Bezirks, binnen Jahresfriſt zahlbar, erlegt werden. Dieſe Scheine, mit dem Staatsſtem- pel verſehen, und dritten Inhabern vom Staat gewährleiſtet, können ne- gociirt werden. Die ſogenannte Privatdomaine iſt in dieſer Maßregel nicht begriffen, und bleibt unter dem vorläufigen Sequeſter zur Verfügung der Nationalverſammlung. 4) In Bezug auf eine Veräußerung einiger Theile der Staatswaldungen bis zum Betrag von 100 Mill. Fr. 5) In Bezug auf ein Anlehen von 100 Mill. unter dem Titel National- anlehen, als Reſt des durch das Geſetz vom 8 Aug. 1847 decretirten aber noch nicht ausgegebenen Anlehens. Die Subſcriptionen ſollen offen ſtehen vom Tag des Erlaſſes dieſes Decrets (9 März) während eines Monats. Die Unterzeichner empfangen eine 5proc. Rente, eingetragen auf den Namen oder den Inhaber mit Zinſengenuß vom 22 März 1848. Die Zahlungen werden, ſelbſt wenn die 5proc. Rente in dem kommen- den Monat über Pari ſteigen ſollte (wozu freilich keine Ausſicht iſt) pari geleiſtet. Die Dotation der Tilgungscaſſe wird vom Tag des Subſcriptionsſchluſſes um den hundertſten Theil des negociirten nomi- nellen Rentencapitals vermehrt. Um dieſe Finanzmaßregeln durch Sparſamkeit deſto wirkſamer zu machen, hat die Regierung die verſchie- denen Miniſterien aufgefordert die Cumulation der bezahlten Verrich- tungen auf die durch das öffentliche Wohl gebotenen Ausnahmen zu be- ſchränken. Hr. Pagnerre, Generalſecretär der proviſoriſchen Regie- rung der zum Director der Nationalwechſelbank von Paris ernannt wurde, hat dieſe Stelle nur unter der Bedingung angenommen daß ſie unentgeltlich ſey. Die Regierung hat einen Vertheidigungsrath der Republik beſtellt: Präſident Hr. Arago; Mitglieder: Pelet, Diviſionsgeneral Lamoricière, Bedeau, Diviſionsgenerale des Fußvolkes; Oudinot, Diviſionsgeneral der Reiterei; Paillhoux, Diviſionsgeneral der Artillerie; Vaillant, Diviſionsgeneral des Genie; Denniée, Militärintendant. Die proviſoriſche Regierung hat eine Deputation der deutſchen De- mokraten empfangen, welche ihr eine von 6000 ihrer Landsleute unter- zeichnete Adreſſe überreicht hat. Die Adreſſe ſelbſt iſt im Moniteur nicht mitgetheilt, aber der Juſtizminiſter, Hr. Cremieux, gab Namens der Re- gierung folgende Antwort: „Bürger von Deutſchland! Unſre Herzen ſind lebhaſt erregt von den edlen Worten die ihr uns vernehmen ließet. Sie

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-03-29T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 74, 14. März 1848, S. 1175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine74_1848/7>, abgerufen am 21.11.2024.