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Allgemeine Zeitung, Nr. 34, 3. Februar 1850.

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[Spaltenumbruch] legenheiten von der Bundesregierung allein geführt, und sie tritt mit den
Regierungen der einzelnen Staaten welche Bevollmächtigte bei ihr halten,
durch diese, mit den übrigen Staaten durch unmittelbare Correspondenz
in Verbindung. An die Mitwirkung der beiden Häuser ist dieselbe in Fi-
nanzangelegenheiten und in der Gesetzgebung gebunden. Der Voranschlag
für die Ausgaben und für die zu erhebenden Matricularumlagen wird alle
zwei oder drei Jahre, und zwar zuerst dem Volksbause, vorgelegt, bedarf
jedoch zu seiner Geltung und Ausführung der Zustimmung beider Häuser.
Für die Gesetzgebung hat sowohl die Bundesregierung als jedes Haus die
Initiative. Die Bundesregierung hat das absolute Veto. Außerdem steht
es den beiden Häusern frei durch gemeinschaftlichen Beschluß Anträge oder
Wünsche an die Bundesregierung gelangen zu lassen." Zum Schlusse meint
Hr. v. Blittersdorff: man möge des Gespenstes nicht spotten, "das sich
später dennoch in Fleisch und Blut verwandeln könnte."

Ihr Correspondent o aus Frankfurt
meldet in Nro. 18 Ihres Blatts daß die Frankfurter Garnisonsangele-
genheit bis zum 14 d. von der Bundescommission nicht in Berathung ge-
zogen worden sey. Wir vernehmen indessen aus sicherer Quelle daß be-
reits am 12 d. eine Sitzung über diesen Gegenstand stattgefunden habe. Die
Frage habe dadurch eine Wichtigkeit erlangt daß man preußischerseits ihre
definitive Verhandlung von der vorläufigen Entfernung des in Frankfurt
garnisonirenden bayerischen Jägerbataillons abhängig machen zu müssen
glaube, indem die Anwesenheit des bayerischen Militärs mit der Einrich-
tung der Centralcommission in Widerspruch stehe. Das Interim könne
nach dem getroffenen Uebereinkommen nur durch Preußen und Oesterreich
constituirt werden, eine dritte Macht dürfe sich weder unmittelbar noch
mittelbar daran zu betheiligen versuchen, noch könne ein Verhältniß fort-
bestehen welches in dieser Hinsicht einer, wenn auch nur entfernten Be-
sorgniß Raum geben könnte. Doch soll noch in derselben Sitzung be-
schlossen worden seyn, die Frage: wer der Gemeinde Frankfurt die bis-
herigen Garnisonslasten zu ersetzen habe, einer commissionellen Unter-
suchung zu unterwerfen. In Hinficht auf die künftige Garnison Frank-
furts wird wohl noch eine nähere Uebereinkunft getroffen werden, aller
Wahrscheinlichkeit nach eine ähnliche mit der über die Besatzung von
Mainz bereits bestehenden.

Der früher bei der provisori-
schen Centralgewalt accredirtirte belgische Gesandte Graf v. Briey, welcher
kurz vor deren Auflösung einige Zeit von hier entfernt gewesen, ist jetzt
auch bei der Interimscommission beglaubigt worden, und hat derselben heute
sein Creditiv übergeben. Da mit der, dem Vernehmen nach auf Sonn-
tag den 3 Febr. festgesetzten Eidesleistung des Königs die preußische Ver-
fassungsfrage vorerst erledigt ist, sieht man mit nächstem der Rückkehr des
Hrn. v. Radowitz von Berlin hieher entgegen. Die Benutzung der Frank-
furt Berliner Telegraphenlinie sowohl für Staats- und Privatcorre-
spondenz hat (für erstere besonders seit Einsetzung des Interims) so be-
deutend zugenommen daß eine zweite Drathleitung wohl bald nothwendig
werden dürfte. Vielleicht kommt es auch demnächst zur Errichtung eines
amerikanischen Apparats, mittelst dessen die Correspondenz der beiden
Endpunkte unter sich direct und mit Umgehung der Zwischenstationen
geführt werden kann. An unserer Börse ist noch wenig Verkehr in dem
neuen russischen, desto mehr aber in dem sardinischen und theilweise auch
in dem toscanischen Anlehen. Bei der heutigen Monatsabrechnung
nahmen die meisten Effecten eine feste Haltung an.

Bayern.

Gestern wurde bei dem hiesi-
gen Kreis- und Stadtgericht eine Sache verhandelt, die wohl in den Anna-
len des bayerischen Gerichtsverfahrens unter die größten Seltenheiten
gehört: der Fall einer Doppelehe. Der Revierjäger Joseph Waldner
hatte 1826 eine "gräfl. Stauffenbergische" Wittwe mit 5 Kindern ge-
heirathet welche ihm noch ein Kind zubrachte. Als nach sieben Jahren
alles durchgebracht war, verließ Waldner mit Zustimmung seiner Frau
und des Gerichtes sein Weib und seine 6 Kinder, um sich anderswo ein
Unterkommen zu suchen. Im Jahre 1843 kam er als Jäger zum Grafen
v. Kreuth auf Guteneck, wo ihm bald der Antrag gemacht wurde eine
Försterswittwe, an welche der Graf eine Pension zu bezahlen hatte, zu
ehelichen, um dieser Pension los zu werden. Der Inculpat gab an
(was auch wirklich der Fall war) öfter an seine Frau Briefe geschrieben
zu haben; diese hatte ihm aber aus übergroßer Kälte keine Antwort
gegeben; woraus er schließen mochte sie sey gestorben. Die Heirath
mit dieser zweiten Wittwe, die ebenfalls mehrere Kinder hatte, ging also
wirklich vor sich, und gestern waren beide Frauen bei Gericht anwesend. Der
Staatsanwalt beantragt nach dem Art 297 und 204 des Strafgesetz-
buches 5 Jahre Strafarbeitshaus. Auf die sehr gewandte Vertheidi-
gung, wobei besonders die Fahrlässigkeit in Eingehung der zweiten Ehe
hervorgehoben wurde, verurtheilte der Gerichtshof den Angeklagten zu 6
[Spaltenumbruch] Monaten Gefängnißstrafe und Tragung der Kosten, welche in Anbetracht
der Mittellosigkeit des Verurtheilten dem Aerar zufallen. (Augsb. Postz.)

Gr. Hessen.

Ueber die jüngste Mainzer
Bischofswahl hat Professor Leopold Schmid, das geistige Haupt der hie-
sigen katholisch-theologischen Facultät, einige Actenstücke veröffentlicht.
Bekanntlich war derselbe voriges Jahr durch das Domcapitel zum Bischof
erwählt worden, und sofort hatte die ultramontane Partei im Mainzer
Journal ihre Stimme gegen ihn erhoben, mit falschen Gründen fechtend,
wo die wahren nicht ausreichten. Bald ward Schmid privatim, hernach
officiell durch den Bischof von Limburg und den Erzbischof von Freiburg
zur freiwilligen Verzichtleistung aufgefordert, auf die er aber nicht ein-
ging. Die Verwerfung der Wahl erfolgte zu Gaeta am 7 Dec., weil
nach gewichtigen Zeugnissen Schmid der Gaben ermangele die nach der
Vorschrift der heiligen Canones erforderlich seyen; zugleich ward das
Domcapitel zu einer neuen Wahl ermahnt, die ihm selbst zum Lob, der
Kirche zum Frohlocken und dem Papst zur Freude gereiche, "besonders da
Ihr ja aus Eurem eignen Collegium eine derartige Wahl vornehmen
könnt," ein Schlußsatz, der deutlich genug auf die Quelle der Zeugnisse
gegen Schmid hindeutet. Nach vertraulichen Mittheilungen des Mini-
sters Jaup an den Kanzler Birnbaum ward Schmid beschuldigt auf einer
Versammlung von Geistlichen für Aufhebung des Cölibats und der latei-
nischen Messe, für Beschränkung des Primats und für Berschmelzung der
Confessionen gewirkt zu haben; ein Zeugniß von neun der Anwesenden
erklärt die Behauptung für falsch. Außerdem sollte die eheliche Geburt
Schmids bezweifelt worden seyn; ein Kirchenbuchsauszug hebt diesen
Zweifel; er sollte in Tübingen aus dem Convict ausgewiesen worden seyn,
und man hat ein Belobungszeugniß von dort; seine Schriften sollten pan-
theistische Ansichten enthalten, und sie sind von der Orthodorie stets bei-
fällig erwähnt worden. Hier in Gießen ward Schmid von Studenten
und Bürgern ein Fackelzug gebracht; in Mainz bereitet sich eine großar-
tige Petition zu seinen Gunsten vor. Unsere Regierung aber sieht die
Sache noch nicht für erledigt an. Denn nach dem Concordat für die ober-
rheinische Kirchenprovinz kann eine Verwerfung der canonisch vollzogenen
Wahl mit Bezug auf die Eigenschaften des Gewählten nur dann stattfin-
den wenn vorher ein Informationsproceß eingeleitet und durchgeführt
worden, wie dieß in der Bulle vom 11 April 1827 mit dem Zusatze fest-
gestellt ist, "damit das für die Erhaltung der Rechte des apostolischen
Stuhls hier Geschehene die allgemeine Zustimmung erhalte." Ehe dieß ge-
schehen, wird sicherlich keine neue Wahl vorgenommen. Im Interesse der
Universität und der Wissenschaft ist uns das vorläufige Hierbleiben
Schmids willkommen.

K. Sachsen.

Des Altvaters neuerer
deutscher Literatur, und der dramatischen insbesondere, Lessings Ge-
burtsfeier
wurde am heutigen Abend im hiesigen Hoftheater durch
Darstellung seines "Nathan" auf eine überaus würdige Weise begangen.
Wenn unlängst an Schillers Geburtstage bei übervollem Hause das Publi-
cum von den Lavaströmen jugendlicher Phantasie, die den Räubern wie
einem Vulcane entquellen, mit entzündet und von Scene zu Scene zu
immer stürmischeren Beifallsbezeugungen hingerissen wurde, so lauschte
heute ein trotz der schroffen Kälte nicht unbedeutender Kreis gewählter
Zuhörer mit gespannter Aufmerksamkeit, und nicht etwa nur aus Pietät,
sondern mit aufrichtigem Interesse dem classischen Meisterwerke eines der
größten Denker der verflossenen Jahrhunderte. Es kann hier nicht in der
Absicht liegen Lessings unsterbliche Verdienste, die Schärfe wie den Uni-
versalismus seines nach absoluter Wahrheit, nach einem neuen Evan-
gelium
dürstenden Geistes zu entwickeln, wir wollen hier vielmehr nur
kurz andeuten, wie er noch heute in jugendlicher Kraft und Fülle auf uns
einwirkt; und daß seine Erfolge noch weit über die Gränzen unseres und
des nächsten Jahrhunderts hinausreichen werden, dafür bürgt außer vie-
lem auch die Tiefe und Schärfe der abgeklärten, religions-philosophischen
Ideen des heute zur Anschauung gebrachten Drama's. Wenngleich
heutzutage frivoler Skepticismus und Atheismus nicht mehr wie zu Les-
sing's Zeiten einer starren und todten Orthodoxie unvermittelt gegenüber
steht, sondern ein innerliches Christenthum, des Geistes und nicht des
Buchstaben, sein erwärmendes Licht zu verbreiten begonnen hat, so kön-
nen wir uns doch noch manches Kleinod aus dem Schatze Lessing'scher
Wärme und Innerlichkeit entnehmen, zu Nutz und Frommen der Zeit im
allgemeinen wie des einzelnen Herzens insbesondere. Hiermit sey keines-
wegs gesagt daß bei Lessing die Antwort auf des Pilatus Frage "was ist
Wahrheit?" in absoluter Befriedigung vorliege -- man wolle bei ihm
nicht finden müssen was er selbst nicht gefunden, aber doch suchen
heißt und vorbereiten hilft.
Und daß es ihm "ein Ernst ge-
wesen eine neue Bahn zu brechen,"
mußte selbst sein größter
Zeitgenosse ihm zugestehen. Was insbesondere den Brennpunkt des
heute aufgeführten Drama's, das Märchen von den drei Ringen betrifft,

[Spaltenumbruch] legenheiten von der Bundesregierung allein geführt, und ſie tritt mit den
Regierungen der einzelnen Staaten welche Bevollmächtigte bei ihr halten,
durch dieſe, mit den übrigen Staaten durch unmittelbare Correſpondenz
in Verbindung. An die Mitwirkung der beiden Häuſer iſt dieſelbe in Fi-
nanzangelegenheiten und in der Geſetzgebung gebunden. Der Voranſchlag
für die Ausgaben und für die zu erhebenden Matricularumlagen wird alle
zwei oder drei Jahre, und zwar zuerſt dem Volksbauſe, vorgelegt, bedarf
jedoch zu ſeiner Geltung und Ausführung der Zuſtimmung beider Häuſer.
Für die Geſetzgebung hat ſowohl die Bundesregierung als jedes Haus die
Initiative. Die Bundesregierung hat das abſolute Veto. Außerdem ſteht
es den beiden Häuſern frei durch gemeinſchaftlichen Beſchluß Anträge oder
Wünſche an die Bundesregierung gelangen zu laſſen.“ Zum Schluſſe meint
Hr. v. Blittersdorff: man möge des Geſpenſtes nicht ſpotten, „das ſich
ſpäter dennoch in Fleiſch und Blut verwandeln könnte.“

Ihr Correſpondent ω aus Frankfurt
meldet in Nro. 18 Ihres Blatts daß die Frankfurter Garniſonsangele-
genheit bis zum 14 d. von der Bundescommiſſion nicht in Berathung ge-
zogen worden ſey. Wir vernehmen indeſſen aus ſicherer Quelle daß be-
reits am 12 d. eine Sitzung über dieſen Gegenſtand ſtattgefunden habe. Die
Frage habe dadurch eine Wichtigkeit erlangt daß man preußiſcherſeits ihre
definitive Verhandlung von der vorläufigen Entfernung des in Frankfurt
garniſonirenden bayeriſchen Jägerbataillons abhängig machen zu müſſen
glaube, indem die Anweſenheit des bayeriſchen Militärs mit der Einrich-
tung der Centralcommiſſion in Widerſpruch ſtehe. Das Interim könne
nach dem getroffenen Uebereinkommen nur durch Preußen und Oeſterreich
conſtituirt werden, eine dritte Macht dürfe ſich weder unmittelbar noch
mittelbar daran zu betheiligen verſuchen, noch könne ein Verhältniß fort-
beſtehen welches in dieſer Hinſicht einer, wenn auch nur entfernten Be-
ſorgniß Raum geben könnte. Doch ſoll noch in derſelben Sitzung be-
ſchloſſen worden ſeyn, die Frage: wer der Gemeinde Frankfurt die bis-
herigen Garniſonslaſten zu erſetzen habe, einer commiſſionellen Unter-
ſuchung zu unterwerfen. In Hinficht auf die künftige Garniſon Frank-
furts wird wohl noch eine nähere Uebereinkunft getroffen werden, aller
Wahrſcheinlichkeit nach eine ähnliche mit der über die Beſatzung von
Mainz bereits beſtehenden.

Der früher bei der proviſori-
ſchen Centralgewalt accredirtirte belgiſche Geſandte Graf v. Briey, welcher
kurz vor deren Auflöſung einige Zeit von hier entfernt geweſen, iſt jetzt
auch bei der Interimscommiſſion beglaubigt worden, und hat derſelben heute
ſein Creditiv übergeben. Da mit der, dem Vernehmen nach auf Sonn-
tag den 3 Febr. feſtgeſetzten Eidesleiſtung des Königs die preußiſche Ver-
faſſungsfrage vorerſt erledigt iſt, ſieht man mit nächſtem der Rückkehr des
Hrn. v. Radowitz von Berlin hieher entgegen. Die Benutzung der Frank-
furt Berliner Telegraphenlinie ſowohl für Staats- und Privatcorre-
ſpondenz hat (für erſtere beſonders ſeit Einſetzung des Interims) ſo be-
deutend zugenommen daß eine zweite Drathleitung wohl bald nothwendig
werden dürfte. Vielleicht kommt es auch demnächſt zur Errichtung eines
amerikaniſchen Apparats, mittelſt deſſen die Correſpondenz der beiden
Endpunkte unter ſich direct und mit Umgehung der Zwiſchenſtationen
geführt werden kann. An unſerer Börſe iſt noch wenig Verkehr in dem
neuen ruſſiſchen, deſto mehr aber in dem ſardiniſchen und theilweiſe auch
in dem toscaniſchen Anlehen. Bei der heutigen Monatsabrechnung
nahmen die meiſten Effecten eine feſte Haltung an.

Bayern.

Geſtern wurde bei dem hieſi-
gen Kreis- und Stadtgericht eine Sache verhandelt, die wohl in den Anna-
len des bayeriſchen Gerichtsverfahrens unter die größten Seltenheiten
gehört: der Fall einer Doppelehe. Der Revierjäger Joſeph Waldner
hatte 1826 eine „gräfl. Stauffenbergiſche“ Wittwe mit 5 Kindern ge-
heirathet welche ihm noch ein Kind zubrachte. Als nach ſieben Jahren
alles durchgebracht war, verließ Waldner mit Zuſtimmung ſeiner Frau
und des Gerichtes ſein Weib und ſeine 6 Kinder, um ſich anderswo ein
Unterkommen zu ſuchen. Im Jahre 1843 kam er als Jäger zum Grafen
v. Kreuth auf Guteneck, wo ihm bald der Antrag gemacht wurde eine
Förſterswittwe, an welche der Graf eine Penſion zu bezahlen hatte, zu
ehelichen, um dieſer Penſion los zu werden. Der Inculpat gab an
(was auch wirklich der Fall war) öfter an ſeine Frau Briefe geſchrieben
zu haben; dieſe hatte ihm aber aus übergroßer Kälte keine Antwort
gegeben; woraus er ſchließen mochte ſie ſey geſtorben. Die Heirath
mit dieſer zweiten Wittwe, die ebenfalls mehrere Kinder hatte, ging alſo
wirklich vor ſich, und geſtern waren beide Frauen bei Gericht anweſend. Der
Staatsanwalt beantragt nach dem Art 297 und 204 des Strafgeſetz-
buches 5 Jahre Strafarbeitshaus. Auf die ſehr gewandte Vertheidi-
gung, wobei beſonders die Fahrläſſigkeit in Eingehung der zweiten Ehe
hervorgehoben wurde, verurtheilte der Gerichtshof den Angeklagten zu 6
[Spaltenumbruch] Monaten Gefängnißſtrafe und Tragung der Koſten, welche in Anbetracht
der Mittelloſigkeit des Verurtheilten dem Aerar zufallen. (Augsb. Poſtz.)

Gr. Heſſen.

Ueber die jüngſte Mainzer
Biſchofswahl hat Profeſſor Leopold Schmid, das geiſtige Haupt der hie-
ſigen katholiſch-theologiſchen Facultät, einige Actenſtücke veröffentlicht.
Bekanntlich war derſelbe voriges Jahr durch das Domcapitel zum Biſchof
erwählt worden, und ſofort hatte die ultramontane Partei im Mainzer
Journal ihre Stimme gegen ihn erhoben, mit falſchen Gründen fechtend,
wo die wahren nicht ausreichten. Bald ward Schmid privatim, hernach
officiell durch den Biſchof von Limburg und den Erzbiſchof von Freiburg
zur freiwilligen Verzichtleiſtung aufgefordert, auf die er aber nicht ein-
ging. Die Verwerfung der Wahl erfolgte zu Gaëta am 7 Dec., weil
nach gewichtigen Zeugniſſen Schmid der Gaben ermangele die nach der
Vorſchrift der heiligen Canones erforderlich ſeyen; zugleich ward das
Domcapitel zu einer neuen Wahl ermahnt, die ihm ſelbſt zum Lob, der
Kirche zum Frohlocken und dem Papſt zur Freude gereiche, „beſonders da
Ihr ja aus Eurem eignen Collegium eine derartige Wahl vornehmen
könnt,“ ein Schlußſatz, der deutlich genug auf die Quelle der Zeugniſſe
gegen Schmid hindeutet. Nach vertraulichen Mittheilungen des Mini-
ſters Jaup an den Kanzler Birnbaum ward Schmid beſchuldigt auf einer
Verſammlung von Geiſtlichen für Aufhebung des Cölibats und der latei-
niſchen Meſſe, für Beſchränkung des Primats und für Berſchmelzung der
Confeſſionen gewirkt zu haben; ein Zeugniß von neun der Anweſenden
erklärt die Behauptung für falſch. Außerdem ſollte die eheliche Geburt
Schmids bezweifelt worden ſeyn; ein Kirchenbuchsauszug hebt dieſen
Zweifel; er ſollte in Tübingen aus dem Convict ausgewieſen worden ſeyn,
und man hat ein Belobungszeugniß von dort; ſeine Schriften ſollten pan-
theiſtiſche Anſichten enthalten, und ſie ſind von der Orthodorie ſtets bei-
fällig erwähnt worden. Hier in Gießen ward Schmid von Studenten
und Bürgern ein Fackelzug gebracht; in Mainz bereitet ſich eine großar-
tige Petition zu ſeinen Gunſten vor. Unſere Regierung aber ſieht die
Sache noch nicht für erledigt an. Denn nach dem Concordat für die ober-
rheiniſche Kirchenprovinz kann eine Verwerfung der canoniſch vollzogenen
Wahl mit Bezug auf die Eigenſchaften des Gewählten nur dann ſtattfin-
den wenn vorher ein Informationsproceß eingeleitet und durchgeführt
worden, wie dieß in der Bulle vom 11 April 1827 mit dem Zuſatze feſt-
geſtellt iſt, „damit das für die Erhaltung der Rechte des apoſtoliſchen
Stuhls hier Geſchehene die allgemeine Zuſtimmung erhalte.“ Ehe dieß ge-
ſchehen, wird ſicherlich keine neue Wahl vorgenommen. Im Intereſſe der
Univerſität und der Wiſſenſchaft iſt uns das vorläufige Hierbleiben
Schmids willkommen.

K. Sachſen.

Des Altvaters neuerer
deutſcher Literatur, und der dramatiſchen insbeſondere, Leſſings Ge-
burtsfeier
wurde am heutigen Abend im hieſigen Hoftheater durch
Darſtellung ſeines „Nathan“ auf eine überaus würdige Weiſe begangen.
Wenn unlängſt an Schillers Geburtstage bei übervollem Hauſe das Publi-
cum von den Lavaſtrömen jugendlicher Phantaſie, die den Räubern wie
einem Vulcane entquellen, mit entzündet und von Scene zu Scene zu
immer ſtürmiſcheren Beifallsbezeugungen hingeriſſen wurde, ſo lauſchte
heute ein trotz der ſchroffen Kälte nicht unbedeutender Kreis gewählter
Zuhörer mit geſpannter Aufmerkſamkeit, und nicht etwa nur aus Pietät,
ſondern mit aufrichtigem Intereſſe dem claſſiſchen Meiſterwerke eines der
größten Denker der verfloſſenen Jahrhunderte. Es kann hier nicht in der
Abſicht liegen Leſſings unſterbliche Verdienſte, die Schärfe wie den Uni-
verſalismus ſeines nach abſoluter Wahrheit, nach einem neuen Evan-
gelium
dürſtenden Geiſtes zu entwickeln, wir wollen hier vielmehr nur
kurz andeuten, wie er noch heute in jugendlicher Kraft und Fülle auf uns
einwirkt; und daß ſeine Erfolge noch weit über die Gränzen unſeres und
des nächſten Jahrhunderts hinausreichen werden, dafür bürgt außer vie-
lem auch die Tiefe und Schärfe der abgeklärten, religions-philoſophiſchen
Ideen des heute zur Anſchauung gebrachten Drama’s. Wenngleich
heutzutage frivoler Skepticismus und Atheismus nicht mehr wie zu Leſ-
ſing’s Zeiten einer ſtarren und todten Orthodoxie unvermittelt gegenüber
ſteht, ſondern ein innerliches Chriſtenthum, des Geiſtes und nicht des
Buchſtaben, ſein erwärmendes Licht zu verbreiten begonnen hat, ſo kön-
nen wir uns doch noch manches Kleinod aus dem Schatze Leſſing’ſcher
Wärme und Innerlichkeit entnehmen, zu Nutz und Frommen der Zeit im
allgemeinen wie des einzelnen Herzens insbeſondere. Hiermit ſey keines-
wegs geſagt daß bei Leſſing die Antwort auf des Pilatus Frage „was iſt
Wahrheit?“ in abſoluter Befriedigung vorliege — man wolle bei ihm
nicht finden müſſen was er ſelbſt nicht gefunden, aber doch ſuchen
heißt und vorbereiten hilft.
Und daß es ihm „ein Ernſt ge-
weſen eine neue Bahn zu brechen,“
mußte ſelbſt ſein größter
Zeitgenoſſe ihm zugeſtehen. Was insbeſondere den Brennpunkt des
heute aufgeführten Drama’s, das Märchen von den drei Ringen betrifft,

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[530/0002] legenheiten von der Bundesregierung allein geführt, und ſie tritt mit den Regierungen der einzelnen Staaten welche Bevollmächtigte bei ihr halten, durch dieſe, mit den übrigen Staaten durch unmittelbare Correſpondenz in Verbindung. An die Mitwirkung der beiden Häuſer iſt dieſelbe in Fi- nanzangelegenheiten und in der Geſetzgebung gebunden. Der Voranſchlag für die Ausgaben und für die zu erhebenden Matricularumlagen wird alle zwei oder drei Jahre, und zwar zuerſt dem Volksbauſe, vorgelegt, bedarf jedoch zu ſeiner Geltung und Ausführung der Zuſtimmung beider Häuſer. Für die Geſetzgebung hat ſowohl die Bundesregierung als jedes Haus die Initiative. Die Bundesregierung hat das abſolute Veto. Außerdem ſteht es den beiden Häuſern frei durch gemeinſchaftlichen Beſchluß Anträge oder Wünſche an die Bundesregierung gelangen zu laſſen.“ Zum Schluſſe meint Hr. v. Blittersdorff: man möge des Geſpenſtes nicht ſpotten, „das ſich ſpäter dennoch in Fleiſch und Blut verwandeln könnte.“ ‥ Vom Main, 29 Jan. Ihr Correſpondent ω aus Frankfurt meldet in Nro. 18 Ihres Blatts daß die Frankfurter Garniſonsangele- genheit bis zum 14 d. von der Bundescommiſſion nicht in Berathung ge- zogen worden ſey. Wir vernehmen indeſſen aus ſicherer Quelle daß be- reits am 12 d. eine Sitzung über dieſen Gegenſtand ſtattgefunden habe. Die Frage habe dadurch eine Wichtigkeit erlangt daß man preußiſcherſeits ihre definitive Verhandlung von der vorläufigen Entfernung des in Frankfurt garniſonirenden bayeriſchen Jägerbataillons abhängig machen zu müſſen glaube, indem die Anweſenheit des bayeriſchen Militärs mit der Einrich- tung der Centralcommiſſion in Widerſpruch ſtehe. Das Interim könne nach dem getroffenen Uebereinkommen nur durch Preußen und Oeſterreich conſtituirt werden, eine dritte Macht dürfe ſich weder unmittelbar noch mittelbar daran zu betheiligen verſuchen, noch könne ein Verhältniß fort- beſtehen welches in dieſer Hinſicht einer, wenn auch nur entfernten Be- ſorgniß Raum geben könnte. Doch ſoll noch in derſelben Sitzung be- ſchloſſen worden ſeyn, die Frage: wer der Gemeinde Frankfurt die bis- herigen Garniſonslaſten zu erſetzen habe, einer commiſſionellen Unter- ſuchung zu unterwerfen. In Hinficht auf die künftige Garniſon Frank- furts wird wohl noch eine nähere Uebereinkunft getroffen werden, aller Wahrſcheinlichkeit nach eine ähnliche mit der über die Beſatzung von Mainz bereits beſtehenden. || Frankfurt a. M., 31 Jan. Der früher bei der proviſori- ſchen Centralgewalt accredirtirte belgiſche Geſandte Graf v. Briey, welcher kurz vor deren Auflöſung einige Zeit von hier entfernt geweſen, iſt jetzt auch bei der Interimscommiſſion beglaubigt worden, und hat derſelben heute ſein Creditiv übergeben. Da mit der, dem Vernehmen nach auf Sonn- tag den 3 Febr. feſtgeſetzten Eidesleiſtung des Königs die preußiſche Ver- faſſungsfrage vorerſt erledigt iſt, ſieht man mit nächſtem der Rückkehr des Hrn. v. Radowitz von Berlin hieher entgegen. Die Benutzung der Frank- furt Berliner Telegraphenlinie ſowohl für Staats- und Privatcorre- ſpondenz hat (für erſtere beſonders ſeit Einſetzung des Interims) ſo be- deutend zugenommen daß eine zweite Drathleitung wohl bald nothwendig werden dürfte. Vielleicht kommt es auch demnächſt zur Errichtung eines amerikaniſchen Apparats, mittelſt deſſen die Correſpondenz der beiden Endpunkte unter ſich direct und mit Umgehung der Zwiſchenſtationen geführt werden kann. An unſerer Börſe iſt noch wenig Verkehr in dem neuen ruſſiſchen, deſto mehr aber in dem ſardiniſchen und theilweiſe auch in dem toscaniſchen Anlehen. Bei der heutigen Monatsabrechnung nahmen die meiſten Effecten eine feſte Haltung an. Bayern.Regensburg, 27 Jan. Geſtern wurde bei dem hieſi- gen Kreis- und Stadtgericht eine Sache verhandelt, die wohl in den Anna- len des bayeriſchen Gerichtsverfahrens unter die größten Seltenheiten gehört: der Fall einer Doppelehe. Der Revierjäger Joſeph Waldner hatte 1826 eine „gräfl. Stauffenbergiſche“ Wittwe mit 5 Kindern ge- heirathet welche ihm noch ein Kind zubrachte. Als nach ſieben Jahren alles durchgebracht war, verließ Waldner mit Zuſtimmung ſeiner Frau und des Gerichtes ſein Weib und ſeine 6 Kinder, um ſich anderswo ein Unterkommen zu ſuchen. Im Jahre 1843 kam er als Jäger zum Grafen v. Kreuth auf Guteneck, wo ihm bald der Antrag gemacht wurde eine Förſterswittwe, an welche der Graf eine Penſion zu bezahlen hatte, zu ehelichen, um dieſer Penſion los zu werden. Der Inculpat gab an (was auch wirklich der Fall war) öfter an ſeine Frau Briefe geſchrieben zu haben; dieſe hatte ihm aber aus übergroßer Kälte keine Antwort gegeben; woraus er ſchließen mochte ſie ſey geſtorben. Die Heirath mit dieſer zweiten Wittwe, die ebenfalls mehrere Kinder hatte, ging alſo wirklich vor ſich, und geſtern waren beide Frauen bei Gericht anweſend. Der Staatsanwalt beantragt nach dem Art 297 und 204 des Strafgeſetz- buches 5 Jahre Strafarbeitshaus. Auf die ſehr gewandte Vertheidi- gung, wobei beſonders die Fahrläſſigkeit in Eingehung der zweiten Ehe hervorgehoben wurde, verurtheilte der Gerichtshof den Angeklagten zu 6 Monaten Gefängnißſtrafe und Tragung der Koſten, welche in Anbetracht der Mittelloſigkeit des Verurtheilten dem Aerar zufallen. (Augsb. Poſtz.) Gr. Heſſen.♂ Gießen, 30 Jan. Ueber die jüngſte Mainzer Biſchofswahl hat Profeſſor Leopold Schmid, das geiſtige Haupt der hie- ſigen katholiſch-theologiſchen Facultät, einige Actenſtücke veröffentlicht. Bekanntlich war derſelbe voriges Jahr durch das Domcapitel zum Biſchof erwählt worden, und ſofort hatte die ultramontane Partei im Mainzer Journal ihre Stimme gegen ihn erhoben, mit falſchen Gründen fechtend, wo die wahren nicht ausreichten. Bald ward Schmid privatim, hernach officiell durch den Biſchof von Limburg und den Erzbiſchof von Freiburg zur freiwilligen Verzichtleiſtung aufgefordert, auf die er aber nicht ein- ging. Die Verwerfung der Wahl erfolgte zu Gaëta am 7 Dec., weil nach gewichtigen Zeugniſſen Schmid der Gaben ermangele die nach der Vorſchrift der heiligen Canones erforderlich ſeyen; zugleich ward das Domcapitel zu einer neuen Wahl ermahnt, die ihm ſelbſt zum Lob, der Kirche zum Frohlocken und dem Papſt zur Freude gereiche, „beſonders da Ihr ja aus Eurem eignen Collegium eine derartige Wahl vornehmen könnt,“ ein Schlußſatz, der deutlich genug auf die Quelle der Zeugniſſe gegen Schmid hindeutet. Nach vertraulichen Mittheilungen des Mini- ſters Jaup an den Kanzler Birnbaum ward Schmid beſchuldigt auf einer Verſammlung von Geiſtlichen für Aufhebung des Cölibats und der latei- niſchen Meſſe, für Beſchränkung des Primats und für Berſchmelzung der Confeſſionen gewirkt zu haben; ein Zeugniß von neun der Anweſenden erklärt die Behauptung für falſch. Außerdem ſollte die eheliche Geburt Schmids bezweifelt worden ſeyn; ein Kirchenbuchsauszug hebt dieſen Zweifel; er ſollte in Tübingen aus dem Convict ausgewieſen worden ſeyn, und man hat ein Belobungszeugniß von dort; ſeine Schriften ſollten pan- theiſtiſche Anſichten enthalten, und ſie ſind von der Orthodorie ſtets bei- fällig erwähnt worden. Hier in Gießen ward Schmid von Studenten und Bürgern ein Fackelzug gebracht; in Mainz bereitet ſich eine großar- tige Petition zu ſeinen Gunſten vor. Unſere Regierung aber ſieht die Sache noch nicht für erledigt an. Denn nach dem Concordat für die ober- rheiniſche Kirchenprovinz kann eine Verwerfung der canoniſch vollzogenen Wahl mit Bezug auf die Eigenſchaften des Gewählten nur dann ſtattfin- den wenn vorher ein Informationsproceß eingeleitet und durchgeführt worden, wie dieß in der Bulle vom 11 April 1827 mit dem Zuſatze feſt- geſtellt iſt, „damit das für die Erhaltung der Rechte des apoſtoliſchen Stuhls hier Geſchehene die allgemeine Zuſtimmung erhalte.“ Ehe dieß ge- ſchehen, wird ſicherlich keine neue Wahl vorgenommen. Im Intereſſe der Univerſität und der Wiſſenſchaft iſt uns das vorläufige Hierbleiben Schmids willkommen. K. Sachſen.II Dresden, 22 Jan. Des Altvaters neuerer deutſcher Literatur, und der dramatiſchen insbeſondere, Leſſings Ge- burtsfeier wurde am heutigen Abend im hieſigen Hoftheater durch Darſtellung ſeines „Nathan“ auf eine überaus würdige Weiſe begangen. 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Es kann hier nicht in der Abſicht liegen Leſſings unſterbliche Verdienſte, die Schärfe wie den Uni- verſalismus ſeines nach abſoluter Wahrheit, nach einem neuen Evan- gelium dürſtenden Geiſtes zu entwickeln, wir wollen hier vielmehr nur kurz andeuten, wie er noch heute in jugendlicher Kraft und Fülle auf uns einwirkt; und daß ſeine Erfolge noch weit über die Gränzen unſeres und des nächſten Jahrhunderts hinausreichen werden, dafür bürgt außer vie- lem auch die Tiefe und Schärfe der abgeklärten, religions-philoſophiſchen Ideen des heute zur Anſchauung gebrachten Drama’s. 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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 34, 3. Februar 1850, S. 530. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine34_1850/2>, abgerufen am 23.11.2024.