Allgemeine Zeitung, Nr. 33, 15. August 1914.Allgemeine Zeitung 15. August 1914. [Spaltenumbruch]
So muß denn das Schwert entscheiden. Mitten im Frieden überfällt uns der Feind. Nun auf zu den Waffen! Jedes Schwanken und Zögern wäre Verrat am Vaterland! Am Sein oder Nichtsein unseres Reiches handelt es sich, das Vorwärts mit Gott, der mit uns sein wird, wie er mit den Und die Kaiserin Auguste Viktoria ruft die deutschen Dem Rufe seines Kaisers folgend, rüstet sich unser Volk zu Auguste Viktoria. Am Tage vorher hat Kaiser Wilhelm durch eine eigene Urkunde Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. Demgemäß verordnen Wir, was folgt: Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und1. Die für diesen Krieg wieder ins Leben gerufene Auszeichnung des Eisernen Kreuzes soll, wie früher, aus zwei Klassen und einem Großkreuze bestehen. Die Ordenszeichen sowie das Band bleiben unverändert, nur ist auf der Vorderseite unter dem W mit der Krone die Jahreszahl 1914 anzubringen. 2. Die zweite Klasse wird an einem schwarzen Bande mit weißer Einfassung im Knopfloch getragen, sofern es für Verdienst auf dem Kriegsschauplatze verliehen wird. Für daheim erwor- benes Verdienst wird es am weißen Bande mit schwarzer Einfassung verliehen. Die erste Klasse wird auf der linken Brust, das Großkreuz um dem Hals getragen. 3. Die erste Klasse kann nur nach Erwerbung der zweiten ver- liehen werden und wird neben dieser getragen. 4. Die Verleihung des Großkreuzes ist nicht durch vorherige Er- werbung der ersten und zweiten Klasse bedingt. Sie kann nur erfolgen für eine gewonnene entscheidende Schlacht, durch die der Feind zum Verlassen seiner Stellungen gezwungen wurde, oder für die selbständige, von Erfolg gekrönte Führung einer [Spaltenumbruch] Armee oder Flotte, oder für die Eroberung einer großen Festung oder für die Erhaltung einer wichtigen Festung durch deren ausdauernde Verteidigung. 5. Alle mit dem Besitze des Militärehrenzeichens erster und zwei- ter Klasse verbundenen Vorzüge gehen, vorbehaltlich der ver- fassungsmäßigen Regelung einer Ehrenzulage, auf das Eiserne Kreuz erster und zweiter Klasse über. beigedrucktem Königlichen Insiegel. Eine zeitgemäße Beruhigung verbreitet das Wolff- Im Jahre 1870 erging der Mobilmachungsbefehl am Großartig ist der Zudrang der deutschen Kriegsfreiwilligen. Wie Der Feind im Westen. Von großer Wichtigkeit ist der nun nachträglich bekannt- Der kaiserlichen Regierung liegen zuverlässige Nachrichten Allgemeine Zeitung 15. Auguſt 1914. [Spaltenumbruch]
So muß denn das Schwert entſcheiden. Mitten im Frieden überfällt uns der Feind. Nun auf zu den Waffen! Jedes Schwanken und Zögern wäre Verrat am Vaterland! Am Sein oder Nichtſein unſeres Reiches handelt es ſich, das Vorwärts mit Gott, der mit uns ſein wird, wie er mit den Und die Kaiſerin Auguſte Viktoria ruft die deutſchen Dem Rufe ſeines Kaiſers folgend, rüſtet ſich unſer Volk zu Auguſte Viktoria. Am Tage vorher hat Kaiſer Wilhelm durch eine eigene Urkunde Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Demgemäß verordnen Wir, was folgt: Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und1. Die für dieſen Krieg wieder ins Leben gerufene Auszeichnung des Eiſernen Kreuzes ſoll, wie früher, aus zwei Klaſſen und einem Großkreuze beſtehen. Die Ordenszeichen ſowie das Band bleiben unverändert, nur iſt auf der Vorderſeite unter dem W mit der Krone die Jahreszahl 1914 anzubringen. 2. Die zweite Klaſſe wird an einem ſchwarzen Bande mit weißer Einfaſſung im Knopfloch getragen, ſofern es für Verdienſt auf dem Kriegsſchauplatze verliehen wird. Für daheim erwor- benes Verdienſt wird es am weißen Bande mit ſchwarzer Einfaſſung verliehen. Die erſte Klaſſe wird auf der linken Bruſt, das Großkreuz um dem Hals getragen. 3. Die erſte Klaſſe kann nur nach Erwerbung der zweiten ver- liehen werden und wird neben dieſer getragen. 4. Die Verleihung des Großkreuzes iſt nicht durch vorherige Er- werbung der erſten und zweiten Klaſſe bedingt. Sie kann nur erfolgen für eine gewonnene entſcheidende Schlacht, durch die der Feind zum Verlaſſen ſeiner Stellungen gezwungen wurde, oder für die ſelbſtändige, von Erfolg gekrönte Führung einer [Spaltenumbruch] Armee oder Flotte, oder für die Eroberung einer großen Feſtung oder für die Erhaltung einer wichtigen Feſtung durch deren ausdauernde Verteidigung. 5. Alle mit dem Beſitze des Militärehrenzeichens erſter und zwei- ter Klaſſe verbundenen Vorzüge gehen, vorbehaltlich der ver- faſſungsmäßigen Regelung einer Ehrenzulage, auf das Eiſerne Kreuz erſter und zweiter Klaſſe über. beigedrucktem Königlichen Inſiegel. Eine zeitgemäße Beruhigung verbreitet das Wolff- Im Jahre 1870 erging der Mobilmachungsbefehl am Großartig iſt der Zudrang der deutſchen Kriegsfreiwilligen. Wie Der Feind im Weſten. Von großer Wichtigkeit iſt der nun nachträglich bekannt- Der kaiſerlichen Regierung liegen zuverläſſige Nachrichten <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <div type="jArticle" n="3"> <floatingText> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0002" n="508"/> <fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Allgemeine Zeitung</hi> 15. 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Allgemeine Zeitung 15. Auguſt 1914.
So muß denn das Schwert entſcheiden.
Mitten im Frieden überfällt uns der Feind.
Nun auf zu den Waffen!
Jedes Schwanken und Zögern wäre Verrat am Vaterland!
Am Sein oder Nichtſein unſeres Reiches handelt es ſich, das
unſere Väter ſich neu gründeten, um Sein oder Nichtſein deutſcher
Macht und deutſchen Weſens. Wir werden uns wehren bis zum
letzten Hauch von Mann und Roß. Und wir werden dieſen Kampf
beſtehen, auch gegen eine Welt von Feinden. Noch nie ward
Deutſchland überwunden, wenn es einig war.
Vorwärts mit Gott, der mit uns ſein wird, wie er mit den
Vätern war!
Berlin, den 6. Auguſt 1914.
Wilhelm.
Und die Kaiſerin Auguſte Viktoria ruft die deutſchen
Frauen auf:
Dem Rufe ſeines Kaiſers folgend, rüſtet ſich unſer Volk zu
einem Kampfe ohnegleichen, den es nicht heraufbeſchworen hat und
den es nur zu ſeiner Verteidigung führt. Wer Waffen zu tragen
vermag, wird freudig zu den Fahnen eilen, um mit ſeinem Blute
einzuſtehen für das Vaterland. Der Kampf aber wird ein unge-
heurer und die Wunden unzählig ſein, die zu ſchließen ſein werden.
Darum rufe ich euch deutſche Frauen und Jungfrauen und alle, denen
es nicht vergönnt iſt, für die geliebte Heimat zu kämpfen, zur Hilfe
auf. Es trage jeder nach ſeinen Kräften dazu bei, unſeren Gatten,
Söhnen und Brüdern den Kampf leicht zu machen. Ich weiß, daß
in allen Kreiſen unſeres Volkes ausnahmslos der Wille beſteht,
dieſe hohe Pflicht zu erfüllen. Gott der Herr aber ſtärke uns bei
dem heiligen Liebeswerk, das auch unſere Frauen rüſten, unſere
ganze Kraft dem Vaterlande in ſeinem Entſcheidungskampfe zu
weihen. Wegen der Sammlung freiwilliger Hilfskräfte und Gaben
aller Art ſind weitere Bekanntmachungen von denjenigen Organi-
ſationen bereits ergangen, denen dieſe Aufgabe in erſter Linie ob-
liegt und deren Unterſtützung vor allem vonnöten iſt.
Berlin, den 6. Auguſt 1914.
Auguſte Viktoria.
Am Tage vorher hat Kaiſer Wilhelm durch eine eigene Urkunde
das Eiſerne Kreuz erneut. In derſelben heißt es:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Angeſichts der ernſten Lage, in die das teure Vaterland durch
einen ihm aufgezwungenen Krieg verſetzt iſt, und in dankbarer Er-
innerung an die Heldentaten unſrer Vorfahren in den großen Jah-
ren der Befreiungskriege und des Kampfes für die Einigung
Deutſchlands, wollen Wir das von Unſerm in Gott ruhenden Ar-
großvater geſtiftete Ordenszeichen des Eiſernen Kreuzes abermals
wiederaufleben laſſen.
Das Eiſerne Kreuz ſoll ohne Unterſchied des Ranges und
Standes an Angehörige des Heeres, der Marine und des Land-
ſturms, an Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege und an ſon-
ſtige Perſonen, die eine Dienſtverpflichtung mit dem Heere oder der
Marine eingehen, oder als Heeres- oder Marinebeamte Verwen-
dung finden, als eine Belohnung des auf dem Kriegsſchauplatz er-
worbenen Verdienſtes verliehen werden. Auch ſolche Perſonen, die
daheim ſich Verdienſte um das Wohl der deutſchen Streitmacht und
der ſeiner Verbündeten erwerben, ſollen das Kreuz erhalten.
Demgemäß verordnen Wir, was folgt:
1. Die für dieſen Krieg wieder ins Leben gerufene Auszeichnung
des Eiſernen Kreuzes ſoll, wie früher, aus zwei Klaſſen und
einem Großkreuze beſtehen. Die Ordenszeichen ſowie das
Band bleiben unverändert, nur iſt auf der Vorderſeite unter
dem W mit der Krone die Jahreszahl 1914 anzubringen.
2. Die zweite Klaſſe wird an einem ſchwarzen Bande mit weißer
Einfaſſung im Knopfloch getragen, ſofern es für Verdienſt auf
dem Kriegsſchauplatze verliehen wird. Für daheim erwor-
benes Verdienſt wird es am weißen Bande mit ſchwarzer
Einfaſſung verliehen. Die erſte Klaſſe wird auf der linken
Bruſt, das Großkreuz um dem Hals getragen.
3. Die erſte Klaſſe kann nur nach Erwerbung der zweiten ver-
liehen werden und wird neben dieſer getragen.
4. Die Verleihung des Großkreuzes iſt nicht durch vorherige Er-
werbung der erſten und zweiten Klaſſe bedingt. Sie kann nur
erfolgen für eine gewonnene entſcheidende Schlacht, durch die
der Feind zum Verlaſſen ſeiner Stellungen gezwungen wurde,
oder für die ſelbſtändige, von Erfolg gekrönte Führung einer
Armee oder Flotte, oder für die Eroberung einer großen
Feſtung oder für die Erhaltung einer wichtigen Feſtung durch
deren ausdauernde Verteidigung.
5. Alle mit dem Beſitze des Militärehrenzeichens erſter und zwei-
ter Klaſſe verbundenen Vorzüge gehen, vorbehaltlich der ver-
faſſungsmäßigen Regelung einer Ehrenzulage, auf das
Eiſerne Kreuz erſter und zweiter Klaſſe über.
Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und
beigedrucktem Königlichen Inſiegel.
Eine zeitgemäße Beruhigung verbreitet das Wolff-
ſche Tel.-Bureau in nachſtehender Verlautbarung über die deutſche
Mobilmachung:
Im Jahre 1870 erging der Mobilmachungsbefehl am
15. Juli. Erſt nach drei Wochen kam es zum erſten größeren
Gefecht. So wird auch jetzt trotz des ausgedehnten Bahn-
netzes die Verſammlung der Maſſenheere zum entſcheidenden
Schlag noch einige Zeit dauern. Die Oeffentlichkeit muß ſich
darüber klar ſein, daß die Rückſicht auf die bevorſtehenden
Operationen der oberſten Heeresleitung noch unbedingte Zu-
rückhaltung mit den zu veröffentlichenden Nachrichten auf-
erlegt. Der heute beginnende ſechſte Mobilmachungstag läßt
aber bereits eine Mitteilung über den bisherigen Verlauf der
Mobilmachung zu. Wie wir von maßgebender Stelle hören,
iſt an den großen Generalſtab noch keine Rückfrage geſtellt.
Die Mobilmachung und die Eiſenbahntransportbewegungen
verlaufen danach in größter Ordnung nach dem im Frieden
aufgeſtellten Plan. Auch im verbündeten Oeſterreich-Ungarn
geht die Mobilmachung glatt von ſtatten. Die zwiſchen den
Generalſtabschefs der öſterreichiſchen und deutſchen Armee
ſeit Jahren beſtehenden perſönlichen Beziehungen haben ſich
zu einem engen Vertrauensverhältnis verdichtet.
Großartig iſt der Zudrang der deutſchen Kriegsfreiwilligen. Wie
mitgeteilt wird, haben ſich bis jetzt in Deutſchland über 1,300,000
Kriegsfreiwillige geſtellt. Es ſind ſo viele, die fürs Vaterland
kämpfen wollen, daß man an mehreren Orten im Reich die Annahme
von Freiwilligen zunächſt einſtellen mußte. So hatten ſich allein
in Stuttgart 24,000 Freiwillige gemeldet. Der Andrang iſt dort
ſo groß, daß bis auf weiteres kein Freiwilliger angenommen wird.
Aus Eſſen wird berichtet, daß in faſt allen größeren Städten des
Induſtriebezirkes, auch im Kreis Geldern, laut amtlicher Bekannt-
machung vor dem 1. September keine Freiwilligen mehr angenom-
men werden können, da infolge von Meldungen vieler Tauſende
alle Erſatztruppenteile überfüllt ſind.
Der Feind im Weſten.
Von großer Wichtigkeit iſt der nun nachträglich bekannt-
gegebene Wortlaut der Inſtruktion vom 2. Auguſt an den Geſandten
v. Below in Brüſſel:
Der kaiſerlichen Regierung liegen zuverläſſige Nachrichten
über einen beabſichtigten Aufmarſch franzöſiſcher Streitkräfte
an der Maas in der Strecke Givet-Namur vor. Sie laſſen
keinen Zweifel über die Abſicht Frankreichs, durch belgiſches
Gebiet gegen Deutſchland vorzugehen.
Die kaiſerliche Regierung kann ſich der Beſorgnis nicht
erwehren, daß Belgien trotz des beſten Willens nicht imſtande
ſein wird, ohne Hilfe den franzöſiſchen Vormarſch mit ſo gro-
ßer Ausſicht auf Erfolg abzuwehren, daß darin eine aus-
reichende Sicherheit gegen die Bedrohung Deutſchlands gefun-
den werden kann. Es iſt ein Gebot der Selbſterhaltung für
Deutſchland, einem feindlichen Angriff zuvorzukommen. Mit
größtem Bedauern würde es daher die deutſche Regierung
erfüllen, wenn Belgien einen Akt der Feindſeligkeit gegen ſich
darin erblicken würde, daß die Maßnahmen ſeiner Gegner
Deutſchland zwingen, zur Gegenwehr auch ſeinerſeits belgiſches
Gebiet zu betreten. Um jede Mißdeutung auszuſchließen, er-
klärt die kaiſerliche Regierung folgendes:
1. Deutſchland beabſichtigt keinerlei Feindſeligkeiten gegen
Belgien. Iſt Belgien gewillt, in dem bevorſtehenden Kriege
Deutſchland gegenüber eine wohlwollende Neutralität einzu-
nehmen, ſo verpflichtet ſich die deutſche Regierung, beim
Friedensſchluß den Beſitzſtand und die Unabhängigkeit des
Königreichs in vollem Umfange zu garantieren.
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(2022-04-08T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
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