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Allgemeine Zeitung, Nr. 11, 11. Januar 1872.

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ten zu sein -- ein Recht welches ihr durch Mißbrauch des verfassungsmäßigen Wahl-
mandats nicht vereitelt werden darf. Es wird von der Bevölkerung schwer empfunden
daß Jahr für Jahr in landtäglichen Versammlungen die Frage der Beschickung des
Reichsraths einen Gegenstand des Streites bildet, und damit unaufhörlich neue Krisen
und Erschütterungen über das Reich heraufbeschworen werden. Mit der dringend noth-
wendigen ruhigen und stetigen Entwicklung des öffentlichen Lebens ist es nicht vereinbar
daß die Zufälligkeit der Betheiligung oder Nichtbetheiligung einiger wenigen Personen
an dem Wahlacte nicht nur für das Wahlergebniß in der betreffenden Wahlgruppe den
Ausschlag gibt, sondern geradezu von entscheidender Bedeutung ist für das Zustandekom-
men einer verfassungsmäßigen Vertretung des Reiches. Nur wenn der Reichsrath von
den Landtagen gelöst, und damit den Parteien die Möglichkeit und Hoffnung genom-
men wird von den Landtagen aus immer und immer wieder Reichsrath und Verfassung
in Frage stellen zu können, kann erwartet werden daß der unfruchtbare staatsrechtliche
Hader in den Landtagen verstumme, und daß sich die Bewohner eines und desselben
Landes im Landtage zu gemeinsamer friedlicher Arbeit vereinigen, und dadurch das ge-
rechte Verlangen der Bevölkerung nach fruchtbringender Thätigkeit der Landtage befrie-
digen werden. Die Lösung des Reichsraths von den Landtagen und die dadurch be-
wirkte Sicherung und Kräftigung der Centralvertretung wird es erleichtern über die be-
sondere Berücksichtigung Galiziens in der Gesetzgebung und Verwaltung, soweit solche
durch die eigenthümlichen Verhältnisse dieses Königreiches gefordert wird, die erwünschte
Verständigung herbeizuführen, und so diese Angelegenheit zugleich mit jener der Wahl-
reform zum endgültigen Abschluß zu bringen."

Der Entwurf kommt hierauf eingehend zu sprechen auf die in der Thronrede
verheißenen Reformen und Gesetzvorlagen. Bezüglich der durch die Aufhebung
des Concordats nothwendig gewordenen Vorlagen erwartet die Adresse daß diesel-
ben geeignet sein werden die Rechte der Staatsgewalt gegenüber der Kirche zu
schirmen und den Mißbräuchen des kirchlichen Einflusses zu steuern, verspricht so-
dann eine eingehende Prüfung der finanziellen Vorlagen, betont die Nothwendig-
keit das Gleichgewicht im Staatshaushalte durch Vermeidung aller nicht dringen-
den Auslagen herzustellen, sowie die Nothwendigkeit die Benutzung des Staats-
credits nur außerordentlichen Bedürfnissen vorzubehalten. Die Adresse stimmt
ferner der Absicht der Regierung zu, die Stellung des niederen Klerus zu verbessern,
sieht jedoch das Mittel hierzu zunächst in der Handhabung und in der Reform der be-
stehenden Gesetze über die Besteuerung des geistlichen Vermögens, und spricht die
Ansicht aus: daß die Mitwirkung des Staates bei dieser Frage nur stattfinden
könne wenn das gegenwärtige System der Heranbildung der Seelsorger durchgrei-
fend reformirt und die Einflußnahme des Staates auf die Besetzung der Seelsor-
gerpfründen gesetzlich sichergestellt und erweitert wird. Zum Schlusse versichert die
Adresse: das Abgeordnetenhaus gehe dießmal freudigen Muthes an die Lösung
seiner Aufgabe, deren Grundbedingung es in dem gegenseitigen Vertrauen und
dem hierauf begründeten Zusammenwirken von Regierung und Volksvertretung
erblicke:

"Und wir dürfen nunmehr hoffen daß die sichtliche Steigerung des Volkswohl-
standes, dieser natürlichsten Quelle der Zufriedenheit, Dank der weisen Fürsorge Ew. Maj.,
eine bleibende sein werde; denn dieser Fürsorge dankt Oesterreich was die unentbehrliche
Grundlage für die volkswirthschaftliche Blüthe eines Landes bildet, die allseits friedlichen
und freundschaftlichen Beziehungen nach außen und im Innern die Sicherung ver-
fassungsmäßiger Rechtszustände und der unbedingten Herrschaft des Gesetzes. Mit der
allseitigen Ueberzeugung von dem gesicherten Genusse dieser Güter, der durch die Ver-
fassung gewährleisteten Freiheit und darin im reichen Maße begründeten Rechte wird
sich das Vertrauen neu beleben und aus den Wirren der letzten Vergangenheit der öster-
reichische Staatsgedanke gekräftigt hervorgehen -- der österreichische Staatsgedanke, der
keine Erfindung der jüngsten Zeit, sondern das Ergebniß einer langen Entwicklung ist,
der nicht in der Lockerung des längst bestehenden Verbandes, sondern in der friedlichen
Einigung der Völker seinen Ausdruck findet! Gott schütze Oesterreich! Gott erhalte und
segne Eure Majestät!"

Der Präsident des Wiener Altkatholiken-Comite's hatte gestern noch eine
zweite Audienz beim Cultusminister Dr. Stremayr. Es kam in derselben in aus-
führlicherer Weise die Gründung autonomer katholischer Cultusgemeinden und dann
auch die materielle Frage der kirchlichen Reformbewegung zur Sprache. Nach den
Darlegungen welche der Präsident des Centralcomite's dem Cultusminister Stre-
mayr über den eben jetzt im Actionscomite in Angriff genommenen weiteren Aus-
bau der Kirchenverfassung auf dem ursprünglichen Fundament der Selbstverwal-
tung gab, erscheint das Princip der Vertretung der Laien auch in kirchlichen Ange-
legenheiten in einer den Anforderungen der Neuzeit vollkommen entsprechenden Weise
gewahrt. Cultusminister Dr. Stremayr folgte den Auseinandersetzungen des ge-
nannten Präsidenten des Altkatholiken-Comite's mit Aufmerksamkeit, ohne jedoch
nach irgendeiner Seite hin eine bindende Erklärung abzugeben. Nach dem "N. Wiener
Tgbl." soll der Statthalterei von Seite des Ministeriums der Auftrag zugekommen
sein sämmtliche bisher in Oesterreich geschlossene altkatholische Ehen mit Hinweis auf
das bürgerliche Gesetzbuch, welches vorschreibt daß nur solche Ehen gültig seien welche
vor einem ordentlichen Priester geschlossen wurden, für ungültig zu erklären. Die
Altkatholiken weigern sich nämlich sich als besondere Religionsgenossenschaft zu
constituiren, sie verlangen von der Regierung daß sie als die eigentlichen Katholiken,
die Infallibilitäts-Katholiken aber als eine neue Religions-Genossenschaft betrachtet
werden mögen. Die Regierung behauptet auf dieses Ansinnen nicht eingehen zu
können, und rechtfertigt damit ihre Verfügung, die schon in den nächsten Tagen
allen Gemeindevorständen zur Darnachachtung mitgetheilt werden soll. Die Zahl
der in Wien bisher geschlossenen altkatholischen Ehen beläuft sich auf 29.

Der Adreßentwurf, wie ihn der Adreßausschuß end-
gültig festgestellt, liegt jetzt im Wortlaute vor. Die Form mag uns hier wenig be-
schäftigen, obgleich es sicher ist daß Herbst schwungvoller und wärmer zu sprechen
pflegt, und daß etwas Schwung und Wärme mehr angebracht gewesen wäre als
die eingeflochtene schwerfällige akademische Abhandlung über Ansprüche welche
vom Standpunkte der Verfassung aus als berechtigt oder unberechtigt zu gelten
hätten. Der Hauptpassus ist selbstverständlich der Wahlreform und der
galizischen Frage gewidmet, und hier treten Meinungsdivergenzen hervor und
machen sich Lücken bemerklich welche für die Lösung beider Fragen noch ernste
Schwierigkeiten erwarten lassen. Was die Wahlreform betrifft, so geht freilich,
gleich der Thronrede, auch die Adresse der Forderung "directer Wahlen" mit großer
Absichtlichkeit aus dem Wege; sie begnügt sich, gleich der Thronrede, die Nothwen-
digkeit der "selbständigen Bildung des Reichsraths" zu betonen. Aber alsbald
finden sich principielle Unterschiede zwischen beiden Actenstücken. Die Thronrede
spricht von der Wahrung aller vertretungsberechtigten Interessen; die Adresse
schweigt von diesen Interessen. Die Thronrede will die Reform in dem "geeigneten
Zeitpunkt" in Angriff genommen wissen: die Adresse erwartet daß sie gleichzeitig
mit der galizischen Frage zur Behandlung komme. Die Thronrede kündigt ein neues
provisorisches Nothwahlgesetz an: die Adresse gleitet über diese Ankündigung hin-
weg; ob die Adresse der Ansicht ist daß die Wahlreform Zug um Zug mit den Con-
cessionen an Galizien zu erledigen, daß eine Verständigung mit den Polen die
Voraussetzung der directen Wahlen sei, und umgekehrt, oder ob sie sagen will
daß vor allen Dingen die directen Wahlen gesichert werden müßten, läßt sich aus den
Worten nicht mit Sicherheit entnehmen, und darüber wird erst die Adreßdebatte
die erforderliche Klarheit bringen. -- Gestern hat die feierliche Auffahrt -- die
dritte seit wenigen Wochen -- des neuen englischen Botschafters Sir Andrew
Buchanan stattgefunden, um dem Kaiser die Creditive zu überreichen.

Großbritannien.

* In anderer Weise als die "Saturday Review" (siehe oben) spricht sich die
"Times" über die amerikanische Streitschrift aus. Der Ton des leitenden Blattes
ist bei weitem ruhiger. Es wird angenommen daß das Buch weniger berechnet ist
das Schiedsgericht in Genf zu beeinflussen, als der öffentlichen Meinung auf bei-
den Seiten des Meeres eine Richtung zu geben. Mit einer Mäßigung die einiger-
maßen befremdend erscheint, glaubt sie constatiren zu dürfen daß die amerikanischen
Ansichten aus einem gänzlichen Mißverstehen der englischen Gesichtspunkte und
Gesinnungen hervorgegangen sind. Das Blatt behauptet daß zu jener Zeit die
Secessionisten kaum einen einflußreichen Freund in der englischen Gesellschaft ge-
habt haben, und daß man, obwohl man einsah daß man den Handel mit dem
Süden vorläufig quittiren müsse, nie im Zweifel darüber gewesen sei daß die ame-
rikanische Regierung die Rebellion unterdrücken werde, die dem constitutionellen
Sinn des englischen Volkes so verhaßt war. In diesem entschuldigenden und sehr
versöhnlichen Tone geht es weiter.

Das Befinden des Prinzen von Wales hat sich nunmehr so weit gebessert
daß das nächste Bülletin erst am Sonnabend ausgegeben werden wird, daß Prinzessin
Ludwig von Hessen, die Krankenpflegerin ihres Bruders, sich heute Morgens von
der Königin verabschiedet hat, um mit ihren Kindern nach Darmstadt zurückzukeh-
ren, und daß der Hof morgen von Windsor nach der Insel Wight übersiedelt.
Indessen wird der Aufenthalt in Osborne, gegenwärtigen Anordnungen zufolge,
nicht länger als 14 Tage dauern.

Die langwierige Krankheit des Prinzen von Wales bringt die Frage in den
Vordergrund: wie die Leibärzte welche die ganze Zeit über am Bette des Thron-
erben ausgehalten belohnt werden sollen. Die Verluste an Honorar welche diese
Herren in der Zwischenzeit erlitten haben, sind so ungemein groß, daß es nicht
wohl möglich wäre sie im Verhältniß zu ihren gewöhnlichen Einnahmen, geschweige
denn königlich, zu honoriren. Die Erhebung zum Baronet ist nur bei denen möglich
welche nicht schon früher eine Standeserhöhung erhalten. Der Bathorden, in Civil-
wie Militärclasse, ist für Staatsdiener und Staatsdienste vorbehalten. Die Peerage
ist nie zuvor an einen Arzt verliehen worden, und wegen des unbedingt nöthigen
Vermögens könnte ein Präcedenzfall manche Schwierigkeiten bringen. Unter sol-
chen Umständen lautet der neueste Vorschlag dahin: eine Anzahl verdienter Aerzte
mit dem Prädicat Right Honorable dem Geheimen Staatsrath vorzuschlagen.

Heute haben wir eine ungewöhnlich lange Sterbeliste hervorragender Namen
vor uns: zunächst Sir James Archibald Hope, General der Infanterie und Chef
des 9. Regiments, welcher, 85 Jahre alt, in Cheltenham gestorben ist. Mit dem
Jahrhundert in die Armee getreten, diente er in der Expedition nach Hannover
1805--6, nach Seeland 1807, nach Schweden 1808, sowie im Halbinselkriege, in
welchem er sich besonders auszeichnete. Auch die Marine hat einen Verlust erlitten
und zwar in Contre-Admiral Charles Calmady Dent, welcher sich gleichfalls im
Halbinselkriege seine Sporen gewann. Später that er sich bei mehreren kleineren
Seegefechten hervor. An dritter Stelle wäre Sir E. R. Gage zu erwähnen, über
den jedoch nichts weiter zu bemerken als daß er eine Zeit lang in der Armee diente.
Schließlich wird noch der Tod des bekannten Stahlfederfabricanten Joseph Gillott
gemeldet. Ursprünglich als Arbeiter in der Messerfabrication Sheffields beschäf-
tigt, wandte er seine Aufmerksamkeit bald der Stahlfedernmanufactur zu, welche
damals noch in den Windeln lag. Er war der erste welcher die Herstellung von
Stahlfedern durch Maschinerie einführte, und bei einem Arbeiterpersonal von 450
Köpfen, wird die jetzige jährliche Production seines Etablissements auf 150 Mill.
Stück geschätzt. Außer einem sehr bedeutenden Vermögen hinterläßt er seinen acht
Kindern eine bemerkenswerthe Gemäldegallerie ausschließlich aus der neuern eng-
lischen Schule.

Hr. Gregory, bisher Parlamentsmitglied für Galway, ist zum Gouverneur
von Ceylon ernannt worden. Hr. Gregory gehört zu den gemäßigten Conserva-
tiven, welche unter die widersinnige Bezeichnung liberal-conservativ gebracht wor-
den, und war im ganzen eine bei allen Parteien gut angeschriebene Persönlichkeit.
-- In der "Times" wird mitgetheilt daß die Uebernahme der General-Agentur
für die Colonie Victoria durch den ehemaligen Marineminister Childers einstwei-
len nur provisorisch sei.

Mit dem Herannahen der neuen Parlaments-Session mehren sich die Reden
welche von Unterhausmitgliedern in verschiedenen Theilen des Landes an ihre
Wähler gehalten werden. Man beeilt sich vor Thorschluß noch seine Pflicht zu
thun, und die Mehrheit der gehaltenen Ansprachen ist vollständig schablonenmäßig
gehalten und der Erwähnung nicht werth. Eine Ausnahme von der Regel bildet
bis zu einem gewissen Grade die Rede des Marquis v. Hartington, der als Minister
für Irland Mitglied des heutigen Cabinets ist. Gerade seine Stellung und sein
Departement in der Verwaltung geben den Worten des Marquis, welche er in dem
abgelegenen Wahlkreise Radnor in Wales an seine Wähler gerichtet, eine Bedeu-
tung die noch durch die augenblicklichen Verhältnisse vermehrt wird. Die irische
Partei, welche sich eigentlich im Laufe der letzten zwei Jahren erst aus verschieden-
artigen Elementen gebildet, und das Schlagwort "Home Rule" (Heimische Re-
gierung, d. h. ein irisches Parlament für rein irische Angelegenheiten) auf ihre Fahne
geschrieben hat, rührt sich unter der Führung des bekannten Advocaten Isaak Butt
mit einem Feuer wie es überhaupt nur in Irland entwickelt wird, wenn es gilt die
Regierung zu ärgern. Nicht nur auf der grünen Insel, sondern auch in den grö-
ßeren Städten Englands, wo eine starke irische Bevölkerung zusammenlebt, werden
Demonstrationen veranstaltet, und während den letzten Tagen erst wurden in Leeds
sowohl als in Liverpool Versammlungen gehalten um die Irländer für das neue
Programm zu begeistern. Am letzteren Orte ließ sich außer Butt auch der be-
kannte Martin, einer von den irischen Rebellen aus dem Revolutionsjahre, ver-
nehmen, der, wie der Führer der Partei, kürzlich seinen Weg ins Parlament ge-
funden hat. Gegen die kühnen Forderungen dieser Männer richtete sich Lord
Hartington, als er im Laufe seiner Rede auf Irland zu sprechen kam, mit einer
Bestimmtheit die nichts zu wünschen übrig ließ. In Irland -- bemerkte er --

ten zu ſein — ein Recht welches ihr durch Mißbrauch des verfaſſungsmäßigen Wahl-
mandats nicht vereitelt werden darf. Es wird von der Bevölkerung ſchwer empfunden
daß Jahr für Jahr in landtäglichen Verſammlungen die Frage der Beſchickung des
Reichsraths einen Gegenſtand des Streites bildet, und damit unaufhörlich neue Kriſen
und Erſchütterungen über das Reich heraufbeſchworen werden. Mit der dringend noth-
wendigen ruhigen und ſtetigen Entwicklung des öffentlichen Lebens iſt es nicht vereinbar
daß die Zufälligkeit der Betheiligung oder Nichtbetheiligung einiger wenigen Perſonen
an dem Wahlacte nicht nur für das Wahlergebniß in der betreffenden Wahlgruppe den
Ausſchlag gibt, ſondern geradezu von entſcheidender Bedeutung iſt für das Zuſtandekom-
men einer verfaſſungsmäßigen Vertretung des Reiches. Nur wenn der Reichsrath von
den Landtagen gelöst, und damit den Parteien die Möglichkeit und Hoffnung genom-
men wird von den Landtagen aus immer und immer wieder Reichsrath und Verfaſſung
in Frage ſtellen zu können, kann erwartet werden daß der unfruchtbare ſtaatsrechtliche
Hader in den Landtagen verſtumme, und daß ſich die Bewohner eines und desſelben
Landes im Landtage zu gemeinſamer friedlicher Arbeit vereinigen, und dadurch das ge-
rechte Verlangen der Bevölkerung nach fruchtbringender Thätigkeit der Landtage befrie-
digen werden. Die Löſung des Reichsraths von den Landtagen und die dadurch be-
wirkte Sicherung und Kräftigung der Centralvertretung wird es erleichtern über die be-
ſondere Berückſichtigung Galiziens in der Geſetzgebung und Verwaltung, ſoweit ſolche
durch die eigenthümlichen Verhältniſſe dieſes Königreiches gefordert wird, die erwünſchte
Verſtändigung herbeizuführen, und ſo dieſe Angelegenheit zugleich mit jener der Wahl-
reform zum endgültigen Abſchluß zu bringen.“

Der Entwurf kommt hierauf eingehend zu ſprechen auf die in der Thronrede
verheißenen Reformen und Geſetzvorlagen. Bezüglich der durch die Aufhebung
des Concordats nothwendig gewordenen Vorlagen erwartet die Adreſſe daß dieſel-
ben geeignet ſein werden die Rechte der Staatsgewalt gegenüber der Kirche zu
ſchirmen und den Mißbräuchen des kirchlichen Einfluſſes zu ſteuern, verſpricht ſo-
dann eine eingehende Prüfung der finanziellen Vorlagen, betont die Nothwendig-
keit das Gleichgewicht im Staatshaushalte durch Vermeidung aller nicht dringen-
den Auslagen herzuſtellen, ſowie die Nothwendigkeit die Benutzung des Staats-
credits nur außerordentlichen Bedürfniſſen vorzubehalten. Die Adreſſe ſtimmt
ferner der Abſicht der Regierung zu, die Stellung des niederen Klerus zu verbeſſern,
ſieht jedoch das Mittel hierzu zunächſt in der Handhabung und in der Reform der be-
ſtehenden Geſetze über die Beſteuerung des geiſtlichen Vermögens, und ſpricht die
Anſicht aus: daß die Mitwirkung des Staates bei dieſer Frage nur ſtattfinden
könne wenn das gegenwärtige Syſtem der Heranbildung der Seelſorger durchgrei-
fend reformirt und die Einflußnahme des Staates auf die Beſetzung der Seelſor-
gerpfründen geſetzlich ſichergeſtellt und erweitert wird. Zum Schluſſe verſichert die
Adreſſe: das Abgeordnetenhaus gehe dießmal freudigen Muthes an die Löſung
ſeiner Aufgabe, deren Grundbedingung es in dem gegenſeitigen Vertrauen und
dem hierauf begründeten Zuſammenwirken von Regierung und Volksvertretung
erblicke:

„Und wir dürfen nunmehr hoffen daß die ſichtliche Steigerung des Volkswohl-
ſtandes, dieſer natürlichſten Quelle der Zufriedenheit, Dank der weiſen Fürſorge Ew. Maj.,
eine bleibende ſein werde; denn dieſer Fürſorge dankt Oeſterreich was die unentbehrliche
Grundlage für die volkswirthſchaftliche Blüthe eines Landes bildet, die allſeits friedlichen
und freundſchaftlichen Beziehungen nach außen und im Innern die Sicherung ver-
faſſungsmäßiger Rechtszuſtände und der unbedingten Herrſchaft des Geſetzes. Mit der
allſeitigen Ueberzeugung von dem geſicherten Genuſſe dieſer Güter, der durch die Ver-
faſſung gewährleiſteten Freiheit und darin im reichen Maße begründeten Rechte wird
ſich das Vertrauen neu beleben und aus den Wirren der letzten Vergangenheit der öſter-
reichiſche Staatsgedanke gekräftigt hervorgehen — der öſterreichiſche Staatsgedanke, der
keine Erfindung der jüngſten Zeit, ſondern das Ergebniß einer langen Entwicklung iſt,
der nicht in der Lockerung des längſt beſtehenden Verbandes, ſondern in der friedlichen
Einigung der Völker ſeinen Ausdruck findet! Gott ſchütze Oeſterreich! Gott erhalte und
ſegne Eure Majeſtät!“

Der Präſident des Wiener Altkatholiken-Comité’s hatte geſtern noch eine
zweite Audienz beim Cultusminiſter Dr. Stremayr. Es kam in derſelben in aus-
führlicherer Weiſe die Gründung autonomer katholiſcher Cultusgemeinden und dann
auch die materielle Frage der kirchlichen Reformbewegung zur Sprache. Nach den
Darlegungen welche der Präſident des Centralcomité’s dem Cultusminiſter Stre-
mayr über den eben jetzt im Actionscomité in Angriff genommenen weiteren Aus-
bau der Kirchenverfaſſung auf dem urſprünglichen Fundament der Selbſtverwal-
tung gab, erſcheint das Princip der Vertretung der Laien auch in kirchlichen Ange-
legenheiten in einer den Anforderungen der Neuzeit vollkommen entſprechenden Weiſe
gewahrt. Cultusminiſter Dr. Stremayr folgte den Auseinanderſetzungen des ge-
nannten Präſidenten des Altkatholiken-Comité’s mit Aufmerkſamkeit, ohne jedoch
nach irgendeiner Seite hin eine bindende Erklärung abzugeben. Nach dem „N. Wiener
Tgbl.“ ſoll der Statthalterei von Seite des Miniſteriums der Auftrag zugekommen
ſein ſämmtliche bisher in Oeſterreich geſchloſſene altkatholiſche Ehen mit Hinweis auf
das bürgerliche Geſetzbuch, welches vorſchreibt daß nur ſolche Ehen gültig ſeien welche
vor einem ordentlichen Prieſter geſchloſſen wurden, für ungültig zu erklären. Die
Altkatholiken weigern ſich nämlich ſich als beſondere Religionsgenoſſenſchaft zu
conſtituiren, ſie verlangen von der Regierung daß ſie als die eigentlichen Katholiken,
die Infallibilitäts-Katholiken aber als eine neue Religions-Genoſſenſchaft betrachtet
werden mögen. Die Regierung behauptet auf dieſes Anſinnen nicht eingehen zu
können, und rechtfertigt damit ihre Verfügung, die ſchon in den nächſten Tagen
allen Gemeindevorſtänden zur Darnachachtung mitgetheilt werden ſoll. Die Zahl
der in Wien bisher geſchloſſenen altkatholiſchen Ehen beläuft ſich auf 29.

Der Adreßentwurf, wie ihn der Adreßausſchuß end-
gültig feſtgeſtellt, liegt jetzt im Wortlaute vor. Die Form mag uns hier wenig be-
ſchäftigen, obgleich es ſicher iſt daß Herbſt ſchwungvoller und wärmer zu ſprechen
pflegt, und daß etwas Schwung und Wärme mehr angebracht geweſen wäre als
die eingeflochtene ſchwerfällige akademiſche Abhandlung über Anſprüche welche
vom Standpunkte der Verfaſſung aus als berechtigt oder unberechtigt zu gelten
hätten. Der Hauptpaſſus iſt ſelbſtverſtändlich der Wahlreform und der
galiziſchen Frage gewidmet, und hier treten Meinungsdivergenzen hervor und
machen ſich Lücken bemerklich welche für die Löſung beider Fragen noch ernſte
Schwierigkeiten erwarten laſſen. Was die Wahlreform betrifft, ſo geht freilich,
gleich der Thronrede, auch die Adreſſe der Forderung „directer Wahlen“ mit großer
Abſichtlichkeit aus dem Wege; ſie begnügt ſich, gleich der Thronrede, die Nothwen-
digkeit der „ſelbſtändigen Bildung des Reichsraths“ zu betonen. Aber alsbald
finden ſich principielle Unterſchiede zwiſchen beiden Actenſtücken. Die Thronrede
ſpricht von der Wahrung aller vertretungsberechtigten Intereſſen; die Adreſſe
ſchweigt von dieſen Intereſſen. Die Thronrede will die Reform in dem „geeigneten
Zeitpunkt“ in Angriff genommen wiſſen: die Adreſſe erwartet daß ſie gleichzeitig
mit der galiziſchen Frage zur Behandlung komme. Die Thronrede kündigt ein neues
proviſoriſches Nothwahlgeſetz an: die Adreſſe gleitet über dieſe Ankündigung hin-
weg; ob die Adreſſe der Anſicht iſt daß die Wahlreform Zug um Zug mit den Con-
ceſſionen an Galizien zu erledigen, daß eine Verſtändigung mit den Polen die
Vorausſetzung der directen Wahlen ſei, und umgekehrt, oder ob ſie ſagen will
daß vor allen Dingen die directen Wahlen geſichert werden müßten, läßt ſich aus den
Worten nicht mit Sicherheit entnehmen, und darüber wird erſt die Adreßdebatte
die erforderliche Klarheit bringen. — Geſtern hat die feierliche Auffahrt — die
dritte ſeit wenigen Wochen — des neuen engliſchen Botſchafters Sir Andrew
Buchanan ſtattgefunden, um dem Kaiſer die Creditive zu überreichen.

Großbritannien.

* In anderer Weiſe als die „Saturday Review“ (ſiehe oben) ſpricht ſich die
„Times“ über die amerikaniſche Streitſchrift aus. Der Ton des leitenden Blattes
iſt bei weitem ruhiger. Es wird angenommen daß das Buch weniger berechnet iſt
das Schiedsgericht in Genf zu beeinfluſſen, als der öffentlichen Meinung auf bei-
den Seiten des Meeres eine Richtung zu geben. Mit einer Mäßigung die einiger-
maßen befremdend erſcheint, glaubt ſie conſtatiren zu dürfen daß die amerikaniſchen
Anſichten aus einem gänzlichen Mißverſtehen der engliſchen Geſichtspunkte und
Geſinnungen hervorgegangen ſind. Das Blatt behauptet daß zu jener Zeit die
Seceſſioniſten kaum einen einflußreichen Freund in der engliſchen Geſellſchaft ge-
habt haben, und daß man, obwohl man einſah daß man den Handel mit dem
Süden vorläufig quittiren müſſe, nie im Zweifel darüber geweſen ſei daß die ame-
rikaniſche Regierung die Rebellion unterdrücken werde, die dem conſtitutionellen
Sinn des engliſchen Volkes ſo verhaßt war. In dieſem entſchuldigenden und ſehr
verſöhnlichen Tone geht es weiter.

Das Befinden des Prinzen von Wales hat ſich nunmehr ſo weit gebeſſert
daß das nächſte Bülletin erſt am Sonnabend ausgegeben werden wird, daß Prinzeſſin
Ludwig von Heſſen, die Krankenpflegerin ihres Bruders, ſich heute Morgens von
der Königin verabſchiedet hat, um mit ihren Kindern nach Darmſtadt zurückzukeh-
ren, und daß der Hof morgen von Windſor nach der Inſel Wight überſiedelt.
Indeſſen wird der Aufenthalt in Osborne, gegenwärtigen Anordnungen zufolge,
nicht länger als 14 Tage dauern.

Die langwierige Krankheit des Prinzen von Wales bringt die Frage in den
Vordergrund: wie die Leibärzte welche die ganze Zeit über am Bette des Thron-
erben ausgehalten belohnt werden ſollen. Die Verluſte an Honorar welche dieſe
Herren in der Zwiſchenzeit erlitten haben, ſind ſo ungemein groß, daß es nicht
wohl möglich wäre ſie im Verhältniß zu ihren gewöhnlichen Einnahmen, geſchweige
denn königlich, zu honoriren. Die Erhebung zum Baronet iſt nur bei denen möglich
welche nicht ſchon früher eine Standeserhöhung erhalten. Der Bathorden, in Civil-
wie Militärclaſſe, iſt für Staatsdiener und Staatsdienſte vorbehalten. Die Peerage
iſt nie zuvor an einen Arzt verliehen worden, und wegen des unbedingt nöthigen
Vermögens könnte ein Präcedenzfall manche Schwierigkeiten bringen. Unter ſol-
chen Umſtänden lautet der neueſte Vorſchlag dahin: eine Anzahl verdienter Aerzte
mit dem Prädicat Right Honorable dem Geheimen Staatsrath vorzuſchlagen.

Heute haben wir eine ungewöhnlich lange Sterbeliſte hervorragender Namen
vor uns: zunächſt Sir James Archibald Hope, General der Infanterie und Chef
des 9. Regiments, welcher, 85 Jahre alt, in Cheltenham geſtorben iſt. Mit dem
Jahrhundert in die Armee getreten, diente er in der Expedition nach Hannover
1805—6, nach Seeland 1807, nach Schweden 1808, ſowie im Halbinſelkriege, in
welchem er ſich beſonders auszeichnete. Auch die Marine hat einen Verluſt erlitten
und zwar in Contre-Admiral Charles Calmady Dent, welcher ſich gleichfalls im
Halbinſelkriege ſeine Sporen gewann. Später that er ſich bei mehreren kleineren
Seegefechten hervor. An dritter Stelle wäre Sir E. R. Gage zu erwähnen, über
den jedoch nichts weiter zu bemerken als daß er eine Zeit lang in der Armee diente.
Schließlich wird noch der Tod des bekannten Stahlfederfabricanten Joſeph Gillott
gemeldet. Urſprünglich als Arbeiter in der Meſſerfabrication Sheffields beſchäf-
tigt, wandte er ſeine Aufmerkſamkeit bald der Stahlfedernmanufactur zu, welche
damals noch in den Windeln lag. Er war der erſte welcher die Herſtellung von
Stahlfedern durch Maſchinerie einführte, und bei einem Arbeiterperſonal von 450
Köpfen, wird die jetzige jährliche Production ſeines Etabliſſements auf 150 Mill.
Stück geſchätzt. Außer einem ſehr bedeutenden Vermögen hinterläßt er ſeinen acht
Kindern eine bemerkenswerthe Gemäldegallerie ausſchließlich aus der neuern eng-
liſchen Schule.

Hr. Gregory, bisher Parlamentsmitglied für Galway, iſt zum Gouverneur
von Ceylon ernannt worden. Hr. Gregory gehört zu den gemäßigten Conſerva-
tiven, welche unter die widerſinnige Bezeichnung liberal-conſervativ gebracht wor-
den, und war im ganzen eine bei allen Parteien gut angeſchriebene Perſönlichkeit.
— In der „Times“ wird mitgetheilt daß die Uebernahme der General-Agentur
für die Colonie Victoria durch den ehemaligen Marineminiſter Childers einſtwei-
len nur proviſoriſch ſei.

Mit dem Herannahen der neuen Parlaments-Seſſion mehren ſich die Reden
welche von Unterhausmitgliedern in verſchiedenen Theilen des Landes an ihre
Wähler gehalten werden. Man beeilt ſich vor Thorſchluß noch ſeine Pflicht zu
thun, und die Mehrheit der gehaltenen Anſprachen iſt vollſtändig ſchablonenmäßig
gehalten und der Erwähnung nicht werth. Eine Ausnahme von der Regel bildet
bis zu einem gewiſſen Grade die Rede des Marquis v. Hartington, der als Miniſter
für Irland Mitglied des heutigen Cabinets iſt. Gerade ſeine Stellung und ſein
Departement in der Verwaltung geben den Worten des Marquis, welche er in dem
abgelegenen Wahlkreiſe Radnor in Wales an ſeine Wähler gerichtet, eine Bedeu-
tung die noch durch die augenblicklichen Verhältniſſe vermehrt wird. Die iriſche
Partei, welche ſich eigentlich im Laufe der letzten zwei Jahren erſt aus verſchieden-
artigen Elementen gebildet, und das Schlagwort „Home Rule“ (Heimiſche Re-
gierung, d. h. ein iriſches Parlament für rein iriſche Angelegenheiten) auf ihre Fahne
geſchrieben hat, rührt ſich unter der Führung des bekannten Advocaten Iſaak Butt
mit einem Feuer wie es überhaupt nur in Irland entwickelt wird, wenn es gilt die
Regierung zu ärgern. Nicht nur auf der grünen Inſel, ſondern auch in den grö-
ßeren Städten Englands, wo eine ſtarke iriſche Bevölkerung zuſammenlebt, werden
Demonſtrationen veranſtaltet, und während den letzten Tagen erſt wurden in Leeds
ſowohl als in Liverpool Verſammlungen gehalten um die Irländer für das neue
Programm zu begeiſtern. Am letzteren Orte ließ ſich außer Butt auch der be-
kannte Martin, einer von den iriſchen Rebellen aus dem Revolutionsjahre, ver-
nehmen, der, wie der Führer der Partei, kürzlich ſeinen Weg ins Parlament ge-
funden hat. Gegen die kühnen Forderungen dieſer Männer richtete ſich Lord
Hartington, als er im Laufe ſeiner Rede auf Irland zu ſprechen kam, mit einer
Beſtimmtheit die nichts zu wünſchen übrig ließ. In Irland — bemerkte er —

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&#x017F;ondere Berück&#x017F;ichtigung Galiziens in der Ge&#x017F;etzgebung und Verwaltung, &#x017F;oweit &#x017F;olche<lb/>
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            <p>Der Entwurf kommt hierauf eingehend zu &#x017F;prechen auf die in der Thronrede<lb/>
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dann eine eingehende Prüfung der finanziellen Vorlagen, betont die Nothwendig-<lb/>
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An&#x017F;icht aus: daß die Mitwirkung des Staates bei die&#x017F;er Frage nur &#x017F;tattfinden<lb/>
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Adre&#x017F;&#x017F;e: das Abgeordnetenhaus gehe dießmal freudigen Muthes an die Lö&#x017F;ung<lb/>
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&#x017F;ich das Vertrauen neu beleben und aus den Wirren der letzten Vergangenheit der ö&#x017F;ter-<lb/>
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Einigung der Völker &#x017F;einen Ausdruck findet! Gott &#x017F;chütze Oe&#x017F;terreich! Gott erhalte und<lb/>
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Altkatholiken weigern &#x017F;ich nämlich &#x017F;ich als be&#x017F;ondere Religionsgeno&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaft zu<lb/>
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</TEI>
[150/0006] ten zu ſein — ein Recht welches ihr durch Mißbrauch des verfaſſungsmäßigen Wahl- mandats nicht vereitelt werden darf. Es wird von der Bevölkerung ſchwer empfunden daß Jahr für Jahr in landtäglichen Verſammlungen die Frage der Beſchickung des Reichsraths einen Gegenſtand des Streites bildet, und damit unaufhörlich neue Kriſen und Erſchütterungen über das Reich heraufbeſchworen werden. Mit der dringend noth- wendigen ruhigen und ſtetigen Entwicklung des öffentlichen Lebens iſt es nicht vereinbar daß die Zufälligkeit der Betheiligung oder Nichtbetheiligung einiger wenigen Perſonen an dem Wahlacte nicht nur für das Wahlergebniß in der betreffenden Wahlgruppe den Ausſchlag gibt, ſondern geradezu von entſcheidender Bedeutung iſt für das Zuſtandekom- men einer verfaſſungsmäßigen Vertretung des Reiches. Nur wenn der Reichsrath von den Landtagen gelöst, und damit den Parteien die Möglichkeit und Hoffnung genom- men wird von den Landtagen aus immer und immer wieder Reichsrath und Verfaſſung in Frage ſtellen zu können, kann erwartet werden daß der unfruchtbare ſtaatsrechtliche Hader in den Landtagen verſtumme, und daß ſich die Bewohner eines und desſelben Landes im Landtage zu gemeinſamer friedlicher Arbeit vereinigen, und dadurch das ge- rechte Verlangen der Bevölkerung nach fruchtbringender Thätigkeit der Landtage befrie- digen werden. Die Löſung des Reichsraths von den Landtagen und die dadurch be- wirkte Sicherung und Kräftigung der Centralvertretung wird es erleichtern über die be- ſondere Berückſichtigung Galiziens in der Geſetzgebung und Verwaltung, ſoweit ſolche durch die eigenthümlichen Verhältniſſe dieſes Königreiches gefordert wird, die erwünſchte Verſtändigung herbeizuführen, und ſo dieſe Angelegenheit zugleich mit jener der Wahl- reform zum endgültigen Abſchluß zu bringen.“ Der Entwurf kommt hierauf eingehend zu ſprechen auf die in der Thronrede verheißenen Reformen und Geſetzvorlagen. Bezüglich der durch die Aufhebung des Concordats nothwendig gewordenen Vorlagen erwartet die Adreſſe daß dieſel- ben geeignet ſein werden die Rechte der Staatsgewalt gegenüber der Kirche zu ſchirmen und den Mißbräuchen des kirchlichen Einfluſſes zu ſteuern, verſpricht ſo- dann eine eingehende Prüfung der finanziellen Vorlagen, betont die Nothwendig- keit das Gleichgewicht im Staatshaushalte durch Vermeidung aller nicht dringen- den Auslagen herzuſtellen, ſowie die Nothwendigkeit die Benutzung des Staats- credits nur außerordentlichen Bedürfniſſen vorzubehalten. Die Adreſſe ſtimmt ferner der Abſicht der Regierung zu, die Stellung des niederen Klerus zu verbeſſern, ſieht jedoch das Mittel hierzu zunächſt in der Handhabung und in der Reform der be- ſtehenden Geſetze über die Beſteuerung des geiſtlichen Vermögens, und ſpricht die Anſicht aus: daß die Mitwirkung des Staates bei dieſer Frage nur ſtattfinden könne wenn das gegenwärtige Syſtem der Heranbildung der Seelſorger durchgrei- fend reformirt und die Einflußnahme des Staates auf die Beſetzung der Seelſor- gerpfründen geſetzlich ſichergeſtellt und erweitert wird. Zum Schluſſe verſichert die Adreſſe: das Abgeordnetenhaus gehe dießmal freudigen Muthes an die Löſung ſeiner Aufgabe, deren Grundbedingung es in dem gegenſeitigen Vertrauen und dem hierauf begründeten Zuſammenwirken von Regierung und Volksvertretung erblicke: „Und wir dürfen nunmehr hoffen daß die ſichtliche Steigerung des Volkswohl- ſtandes, dieſer natürlichſten Quelle der Zufriedenheit, Dank der weiſen Fürſorge Ew. Maj., eine bleibende ſein werde; denn dieſer Fürſorge dankt Oeſterreich was die unentbehrliche Grundlage für die volkswirthſchaftliche Blüthe eines Landes bildet, die allſeits friedlichen und freundſchaftlichen Beziehungen nach außen und im Innern die Sicherung ver- faſſungsmäßiger Rechtszuſtände und der unbedingten Herrſchaft des Geſetzes. Mit der allſeitigen Ueberzeugung von dem geſicherten Genuſſe dieſer Güter, der durch die Ver- faſſung gewährleiſteten Freiheit und darin im reichen Maße begründeten Rechte wird ſich das Vertrauen neu beleben und aus den Wirren der letzten Vergangenheit der öſter- reichiſche Staatsgedanke gekräftigt hervorgehen — der öſterreichiſche Staatsgedanke, der keine Erfindung der jüngſten Zeit, ſondern das Ergebniß einer langen Entwicklung iſt, der nicht in der Lockerung des längſt beſtehenden Verbandes, ſondern in der friedlichen Einigung der Völker ſeinen Ausdruck findet! Gott ſchütze Oeſterreich! Gott erhalte und ſegne Eure Majeſtät!“ Der Präſident des Wiener Altkatholiken-Comité’s hatte geſtern noch eine zweite Audienz beim Cultusminiſter Dr. Stremayr. Es kam in derſelben in aus- führlicherer Weiſe die Gründung autonomer katholiſcher Cultusgemeinden und dann auch die materielle Frage der kirchlichen Reformbewegung zur Sprache. Nach den Darlegungen welche der Präſident des Centralcomité’s dem Cultusminiſter Stre- mayr über den eben jetzt im Actionscomité in Angriff genommenen weiteren Aus- bau der Kirchenverfaſſung auf dem urſprünglichen Fundament der Selbſtverwal- tung gab, erſcheint das Princip der Vertretung der Laien auch in kirchlichen Ange- legenheiten in einer den Anforderungen der Neuzeit vollkommen entſprechenden Weiſe gewahrt. Cultusminiſter Dr. Stremayr folgte den Auseinanderſetzungen des ge- nannten Präſidenten des Altkatholiken-Comité’s mit Aufmerkſamkeit, ohne jedoch nach irgendeiner Seite hin eine bindende Erklärung abzugeben. Nach dem „N. Wiener Tgbl.“ ſoll der Statthalterei von Seite des Miniſteriums der Auftrag zugekommen ſein ſämmtliche bisher in Oeſterreich geſchloſſene altkatholiſche Ehen mit Hinweis auf das bürgerliche Geſetzbuch, welches vorſchreibt daß nur ſolche Ehen gültig ſeien welche vor einem ordentlichen Prieſter geſchloſſen wurden, für ungültig zu erklären. Die Altkatholiken weigern ſich nämlich ſich als beſondere Religionsgenoſſenſchaft zu conſtituiren, ſie verlangen von der Regierung daß ſie als die eigentlichen Katholiken, die Infallibilitäts-Katholiken aber als eine neue Religions-Genoſſenſchaft betrachtet werden mögen. Die Regierung behauptet auf dieſes Anſinnen nicht eingehen zu können, und rechtfertigt damit ihre Verfügung, die ſchon in den nächſten Tagen allen Gemeindevorſtänden zur Darnachachtung mitgetheilt werden ſoll. Die Zahl der in Wien bisher geſchloſſenen altkatholiſchen Ehen beläuft ſich auf 29. ȋ Wien, 9 Jan. Der Adreßentwurf, wie ihn der Adreßausſchuß end- gültig feſtgeſtellt, liegt jetzt im Wortlaute vor. Die Form mag uns hier wenig be- ſchäftigen, obgleich es ſicher iſt daß Herbſt ſchwungvoller und wärmer zu ſprechen pflegt, und daß etwas Schwung und Wärme mehr angebracht geweſen wäre als die eingeflochtene ſchwerfällige akademiſche Abhandlung über Anſprüche welche vom Standpunkte der Verfaſſung aus als berechtigt oder unberechtigt zu gelten hätten. Der Hauptpaſſus iſt ſelbſtverſtändlich der Wahlreform und der galiziſchen Frage gewidmet, und hier treten Meinungsdivergenzen hervor und machen ſich Lücken bemerklich welche für die Löſung beider Fragen noch ernſte Schwierigkeiten erwarten laſſen. Was die Wahlreform betrifft, ſo geht freilich, gleich der Thronrede, auch die Adreſſe der Forderung „directer Wahlen“ mit großer Abſichtlichkeit aus dem Wege; ſie begnügt ſich, gleich der Thronrede, die Nothwen- digkeit der „ſelbſtändigen Bildung des Reichsraths“ zu betonen. Aber alsbald finden ſich principielle Unterſchiede zwiſchen beiden Actenſtücken. Die Thronrede ſpricht von der Wahrung aller vertretungsberechtigten Intereſſen; die Adreſſe ſchweigt von dieſen Intereſſen. Die Thronrede will die Reform in dem „geeigneten Zeitpunkt“ in Angriff genommen wiſſen: die Adreſſe erwartet daß ſie gleichzeitig mit der galiziſchen Frage zur Behandlung komme. Die Thronrede kündigt ein neues proviſoriſches Nothwahlgeſetz an: die Adreſſe gleitet über dieſe Ankündigung hin- weg; ob die Adreſſe der Anſicht iſt daß die Wahlreform Zug um Zug mit den Con- ceſſionen an Galizien zu erledigen, daß eine Verſtändigung mit den Polen die Vorausſetzung der directen Wahlen ſei, und umgekehrt, oder ob ſie ſagen will daß vor allen Dingen die directen Wahlen geſichert werden müßten, läßt ſich aus den Worten nicht mit Sicherheit entnehmen, und darüber wird erſt die Adreßdebatte die erforderliche Klarheit bringen. — Geſtern hat die feierliche Auffahrt — die dritte ſeit wenigen Wochen — des neuen engliſchen Botſchafters Sir Andrew Buchanan ſtattgefunden, um dem Kaiſer die Creditive zu überreichen. Großbritannien. London, 8 Jan. * In anderer Weiſe als die „Saturday Review“ (ſiehe oben) ſpricht ſich die „Times“ über die amerikaniſche Streitſchrift aus. Der Ton des leitenden Blattes iſt bei weitem ruhiger. Es wird angenommen daß das Buch weniger berechnet iſt das Schiedsgericht in Genf zu beeinfluſſen, als der öffentlichen Meinung auf bei- den Seiten des Meeres eine Richtung zu geben. Mit einer Mäßigung die einiger- maßen befremdend erſcheint, glaubt ſie conſtatiren zu dürfen daß die amerikaniſchen Anſichten aus einem gänzlichen Mißverſtehen der engliſchen Geſichtspunkte und Geſinnungen hervorgegangen ſind. Das Blatt behauptet daß zu jener Zeit die Seceſſioniſten kaum einen einflußreichen Freund in der engliſchen Geſellſchaft ge- habt haben, und daß man, obwohl man einſah daß man den Handel mit dem Süden vorläufig quittiren müſſe, nie im Zweifel darüber geweſen ſei daß die ame- rikaniſche Regierung die Rebellion unterdrücken werde, die dem conſtitutionellen Sinn des engliſchen Volkes ſo verhaßt war. In dieſem entſchuldigenden und ſehr verſöhnlichen Tone geht es weiter. Das Befinden des Prinzen von Wales hat ſich nunmehr ſo weit gebeſſert daß das nächſte Bülletin erſt am Sonnabend ausgegeben werden wird, daß Prinzeſſin Ludwig von Heſſen, die Krankenpflegerin ihres Bruders, ſich heute Morgens von der Königin verabſchiedet hat, um mit ihren Kindern nach Darmſtadt zurückzukeh- ren, und daß der Hof morgen von Windſor nach der Inſel Wight überſiedelt. Indeſſen wird der Aufenthalt in Osborne, gegenwärtigen Anordnungen zufolge, nicht länger als 14 Tage dauern. Die langwierige Krankheit des Prinzen von Wales bringt die Frage in den Vordergrund: wie die Leibärzte welche die ganze Zeit über am Bette des Thron- erben ausgehalten belohnt werden ſollen. Die Verluſte an Honorar welche dieſe Herren in der Zwiſchenzeit erlitten haben, ſind ſo ungemein groß, daß es nicht wohl möglich wäre ſie im Verhältniß zu ihren gewöhnlichen Einnahmen, geſchweige denn königlich, zu honoriren. Die Erhebung zum Baronet iſt nur bei denen möglich welche nicht ſchon früher eine Standeserhöhung erhalten. Der Bathorden, in Civil- wie Militärclaſſe, iſt für Staatsdiener und Staatsdienſte vorbehalten. Die Peerage iſt nie zuvor an einen Arzt verliehen worden, und wegen des unbedingt nöthigen Vermögens könnte ein Präcedenzfall manche Schwierigkeiten bringen. Unter ſol- chen Umſtänden lautet der neueſte Vorſchlag dahin: eine Anzahl verdienter Aerzte mit dem Prädicat Right Honorable dem Geheimen Staatsrath vorzuſchlagen. Heute haben wir eine ungewöhnlich lange Sterbeliſte hervorragender Namen vor uns: zunächſt Sir James Archibald Hope, General der Infanterie und Chef des 9. Regiments, welcher, 85 Jahre alt, in Cheltenham geſtorben iſt. Mit dem Jahrhundert in die Armee getreten, diente er in der Expedition nach Hannover 1805—6, nach Seeland 1807, nach Schweden 1808, ſowie im Halbinſelkriege, in welchem er ſich beſonders auszeichnete. Auch die Marine hat einen Verluſt erlitten und zwar in Contre-Admiral Charles Calmady Dent, welcher ſich gleichfalls im Halbinſelkriege ſeine Sporen gewann. Später that er ſich bei mehreren kleineren Seegefechten hervor. An dritter Stelle wäre Sir E. R. Gage zu erwähnen, über den jedoch nichts weiter zu bemerken als daß er eine Zeit lang in der Armee diente. Schließlich wird noch der Tod des bekannten Stahlfederfabricanten Joſeph Gillott gemeldet. Urſprünglich als Arbeiter in der Meſſerfabrication Sheffields beſchäf- tigt, wandte er ſeine Aufmerkſamkeit bald der Stahlfedernmanufactur zu, welche damals noch in den Windeln lag. Er war der erſte welcher die Herſtellung von Stahlfedern durch Maſchinerie einführte, und bei einem Arbeiterperſonal von 450 Köpfen, wird die jetzige jährliche Production ſeines Etabliſſements auf 150 Mill. Stück geſchätzt. Außer einem ſehr bedeutenden Vermögen hinterläßt er ſeinen acht Kindern eine bemerkenswerthe Gemäldegallerie ausſchließlich aus der neuern eng- liſchen Schule. Hr. Gregory, bisher Parlamentsmitglied für Galway, iſt zum Gouverneur von Ceylon ernannt worden. Hr. Gregory gehört zu den gemäßigten Conſerva- tiven, welche unter die widerſinnige Bezeichnung liberal-conſervativ gebracht wor- den, und war im ganzen eine bei allen Parteien gut angeſchriebene Perſönlichkeit. — In der „Times“ wird mitgetheilt daß die Uebernahme der General-Agentur für die Colonie Victoria durch den ehemaligen Marineminiſter Childers einſtwei- len nur proviſoriſch ſei. Mit dem Herannahen der neuen Parlaments-Seſſion mehren ſich die Reden welche von Unterhausmitgliedern in verſchiedenen Theilen des Landes an ihre Wähler gehalten werden. Man beeilt ſich vor Thorſchluß noch ſeine Pflicht zu thun, und die Mehrheit der gehaltenen Anſprachen iſt vollſtändig ſchablonenmäßig gehalten und der Erwähnung nicht werth. Eine Ausnahme von der Regel bildet bis zu einem gewiſſen Grade die Rede des Marquis v. Hartington, der als Miniſter für Irland Mitglied des heutigen Cabinets iſt. Gerade ſeine Stellung und ſein Departement in der Verwaltung geben den Worten des Marquis, welche er in dem abgelegenen Wahlkreiſe Radnor in Wales an ſeine Wähler gerichtet, eine Bedeu- tung die noch durch die augenblicklichen Verhältniſſe vermehrt wird. Die iriſche Partei, welche ſich eigentlich im Laufe der letzten zwei Jahren erſt aus verſchieden- artigen Elementen gebildet, und das Schlagwort „Home Rule“ (Heimiſche Re- gierung, d. h. ein iriſches Parlament für rein iriſche Angelegenheiten) auf ihre Fahne geſchrieben hat, rührt ſich unter der Führung des bekannten Advocaten Iſaak Butt mit einem Feuer wie es überhaupt nur in Irland entwickelt wird, wenn es gilt die Regierung zu ärgern. Nicht nur auf der grünen Inſel, ſondern auch in den grö- ßeren Städten Englands, wo eine ſtarke iriſche Bevölkerung zuſammenlebt, werden Demonſtrationen veranſtaltet, und während den letzten Tagen erſt wurden in Leeds ſowohl als in Liverpool Verſammlungen gehalten um die Irländer für das neue Programm zu begeiſtern. Am letzteren Orte ließ ſich außer Butt auch der be- kannte Martin, einer von den iriſchen Rebellen aus dem Revolutionsjahre, ver- nehmen, der, wie der Führer der Partei, kürzlich ſeinen Weg ins Parlament ge- funden hat. Gegen die kühnen Forderungen dieſer Männer richtete ſich Lord Hartington, als er im Laufe ſeiner Rede auf Irland zu ſprechen kam, mit einer Beſtimmtheit die nichts zu wünſchen übrig ließ. In Irland — bemerkte er —

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 11, 11. Januar 1872, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine11_1872/6>, abgerufen am 21.11.2024.