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Allgemeine Zeitung, Nr. 11, 11. Januar 1830.

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11 Januar.
Beilage zur Allgemeinen Zeitung.
Nro. 11. 1830.



[Spaltenumbruch]
Bemerkungen
über den
mitteldeutschen Verein.
(Beschluß.)

Dürften die Waaren von Frankfurt aus frei nach Kurhessen, Nas-
sau und den übrigen zum Kasseler Verein gehörenden Staaten gehen,
so wäre, wenn auch nicht viel, doch wenigstens etwas bei diesem
Vereine gewonnen, und man hätte doch einen Grund für dessen
Verlängerung; da aber Alles was von Frankfurt kommt, in Kur-
hessen, Nassau und allen übrigen Vereinsstaaten gerade eben so
viel Zoll bezahlen muß, wie die von Offenbach, Mainz oder an-
dern Orten dahin kommenden Waaren, so ist durchaus nicht ein-
zusehen, worin denn eigentlich der Nuzen des Kasseler Vereins
für Frankfurt liege, ja selbst der für hiesigen Plaz noch immer
wichtige englische Manufakturwaarenhandel findet in diesem Ver-
eine keine aus dem Wesen des Vereins hervorgehende Nachhülfe
oder Stüze. Man behauptet zwar, ein großer Vortheil des Kas-
seler Vereins liege für Frankfurt in dem Umstande, daß es seine
Waaren von England über Hamburg frei durch die Vereinsstaa-
ten beziehen könne; dieses ist aber völlig falsch, denn die Waa-
ren gehen z. B. nicht frei von Hamburg aus durch das zum mit-
teldeutschen Vereine gehörige Hannover und Kurhessen hindurch,
sondern müssen daselbst nicht weniger einen Durchgangszoll von
27 kr. per Centner bezahlen, als die nach Offenbach, Mainz oder
nach andern Pläzen außerhalb des mitteldeutschen Vereins gehen-
den Waaren. Eine freie Landstraße von der Nordsee nach Frank-
furt ist mithin durch den Kasseler Vertrag nicht gesichert, wäre
sie es aber auch, so würde deren Benuzung doch auf jeden Fall
nicht lange mehr dauern; denn Preußen und die Niederlande ha-
ben sich nach langjährigen Unterhandlungen nunmehr über völlige
Freigebung der Rheinschiffahrt vereinigt (weshalb auch das hiesige
Leinwandhaus zum Zwek eines Freihafens eingerichtet wird) und
alle Güter, für welche zeither der Landweg über Hamburg benuzt
werden mußte, werden künftighin über Holland auf dem Rhein,
vermittelst der Dampfboote ungleich schneller und wohlfeiler be-
zogen, vorgedachte Landstraße mithin füglich entbehrt werden kön-
nen. Es ist mitunter auch wohl darauf hingedeutet worden, daß
die Mitglieder des mitteldeutschen Vereins 1) sich gegenseitige
Zollerleichterungen (von 25 Proz.) einzuräumen geneigt seyen;
2) sich in corpore mit Preußen, Bayern u. s. w. über einen
Zoll- und Handelsvertrag zu vereinigen versuchen würden. Was
den ersten Punkt betrift, so ist solcher für Frankfurt ohne alles
Interesse, denn die betreffenden, unbedeutenden Zollerleichterun-
gen sollen sich nur auf eigene Naturprodukte und Fabrikwaaren
der Vereinsstaaten erstreken, wobei also für Frankfurt, welches
weder Natur- noch Kunsterzeugnisse produzirt, sondern nur da-
mit handelt, gar kein Vortheil erreicht werden kan. Was aber
den zweiten Punkt betrift, so will man einestheils mit großer
Wahrscheinlichkeit wissen, daß es damit schwerlich jemals recht
Ernst werden, auch Preußen seinerseits gar nicht geneigt seyn
würde, mit einem so vielköpfigen Wesen, wie der mitteldeutsche
Verein ist, auf Unterhandlungen einzugehen, anderntheils aber
ist nicht zu verkennen, daß Frankfurt, welches höchst wichtige und
ganz andere Interessen als alle übrigen Vereinsstaaten für sich
[Spaltenumbruch] zu verfechten hat, dabei aber an Territorialausdehnung und See-
lenzahl bedeutend hinter diesen zurüksteht, nur sehr stiefmütter-
lich behandelt werden dürfte, wenn die Vertheidigung der An-
sprüche, die es in einem solchen Falle geltend zu machen hätte,
einen gemeinsamen Bevollmächtigten des mitteldeutschen Vereins,
und also fremden Händen anvertraut werden würde. Sollte
es sich jemals ereignen, daß Frankfurt es für räthlich fände, sich
Preußen zu nähern, so ist es viel besser, es macht seine Sache
allein aus, da man, wie die Erfahrung aller Zeiten lehrt, immer
besser zurecht kommt, wenn man selbst für sich sorgt, als wenn
man Andere für sich sorgen läßt. Es ist ferner noch behauptet
worden, wenn man den Kasseler Verein nicht verlängere, so müsse
man sich Preußen in die Arme werfen; dieses ist aber nur ein
Schrekbild, womit man den Unkundigen bange zu machen beab-
sichtigt; denn abgesehen davon, daß das Leztere aus dem Ersteren
durchaus nicht folgerecht hergeleitet zu werden vermag, so dauert
der, voriges Jahr abgeschlossene Kasseler Vertrag ja auf jeden Fall
noch bis zum 31 December 1834 fort, und wir haben also noch
volle fünf Jahre, mithin Zeit genug vor uns, um zu überlegen,
was alsdann geschehen soll. Jezt schon eine Verlängerung zu be-
schließen, die erst in fünf Jahren anfangen soll, wäre offenbar
der Zeit vorgegriffen, und möchte einstens hart zu büßen, schwer
zu bereuen seyn. Hat doch schon das Eine Jahr, das abgelaufen
ist, uns des unvorhergesehenen Uebels mehr als zuviel gebracht, --
wer verbürgt uns, daß die nächstfolgenden fünf Jahre nicht noch
Schlimmeres bringen und Verhältnisse herbeiführen werden, die
man jezt zwar eben so wenig ahnen kan, als voriges Jahr der
preußisch-bayerische etc. Zollvertrag geahnet werden konnte, die
aber leicht sich so gestalten dürften, daß eine Verlängerung des
mitteldeutschen Vereins über das Jahr 1834 hinaus höchst ge-
fahrdrohend für Frankfurt werden müßte? Daß Frankfurt sein ge-
gebenes Wort getreulich halte, und bei dem Kasseler Vereine ru-
hig bis zu dessen Ende im Jahre 1834 ausharre, auch, wenn
das Ende näher gerükt seyn wird, die Zwekmäßigkeit einer etwal-
gen Verlängerung des Vertrags in Berathung nehme, das ist
ganz in der Ordnung, aber sich, auf eine völlig ungewisse Zukunft
hin, ohne allen zureichenden Grund, die Hände noch für ganze
sechs Jahre weiter, und bis zum Jahre 1841 jezt schon zu bin-
den; -- das wäre um so mehr höchst verfänglich und darum höchst
unräthlich, als leider eingeräumt werden muß, daß Frankfurt
durch den mitteldeutschen Verein weder hinsichtlich des Waaren-
bezugs noch hinsichtlich des Waarenabsazes irgend einen Vortheil
genossen hat, den es außerhalb des Vereins nicht auch gehabt
hätte. Frankfurt a. M. im December 1829.

Niederlande.

Folgendes ist das mehrmals erwähnte Cirkularschreiben, wel-
ches der Justizminister v. Maanen an die Generalprokuratoren,
Generalanwälde, königlichen Prokuratoren, deren Substitute bei
den Gerichtshöfen und Polizeidirektoren, erlassen hat: "Haag,
12 Dec. Die königliche Botschaft und der Gesezesentwurf, welche
gestern durch den König der zweiten Kammer der Generalstaaten
übersandt wurden, rühren von der persönlichen Ueberzeugung Sr.
Majestät in Betref der Nothwendigkeit, bei den Umständen, wo-
rin sich das Staatswesen in einigen Theilen des Königreichs be-

11 Januar.
Beilage zur Allgemeinen Zeitung.
Nro. 11. 1830.



[Spaltenumbruch]
Bemerkungen
über den
mitteldeutſchen Verein.
(Beſchluß.)

Dürften die Waaren von Frankfurt aus frei nach Kurheſſen, Naſ-
ſau und den übrigen zum Kaſſeler Verein gehörenden Staaten gehen,
ſo wäre, wenn auch nicht viel, doch wenigſtens etwas bei dieſem
Vereine gewonnen, und man hätte doch einen Grund für deſſen
Verlängerung; da aber Alles was von Frankfurt kommt, in Kur-
heſſen, Naſſau und allen übrigen Vereinsſtaaten gerade eben ſo
viel Zoll bezahlen muß, wie die von Offenbach, Mainz oder an-
dern Orten dahin kommenden Waaren, ſo iſt durchaus nicht ein-
zuſehen, worin denn eigentlich der Nuzen des Kaſſeler Vereins
für Frankfurt liege, ja ſelbſt der für hieſigen Plaz noch immer
wichtige engliſche Manufakturwaarenhandel findet in dieſem Ver-
eine keine aus dem Weſen des Vereins hervorgehende Nachhülfe
oder Stüze. Man behauptet zwar, ein großer Vortheil des Kaſ-
ſeler Vereins liege für Frankfurt in dem Umſtande, daß es ſeine
Waaren von England über Hamburg frei durch die Vereinsſtaa-
ten beziehen könne; dieſes iſt aber völlig falſch, denn die Waa-
ren gehen z. B. nicht frei von Hamburg aus durch das zum mit-
teldeutſchen Vereine gehörige Hannover und Kurheſſen hindurch,
ſondern müſſen daſelbſt nicht weniger einen Durchgangszoll von
27 kr. per Centner bezahlen, als die nach Offenbach, Mainz oder
nach andern Pläzen außerhalb des mitteldeutſchen Vereins gehen-
den Waaren. Eine freie Landſtraße von der Nordſee nach Frank-
furt iſt mithin durch den Kaſſeler Vertrag nicht geſichert, wäre
ſie es aber auch, ſo würde deren Benuzung doch auf jeden Fall
nicht lange mehr dauern; denn Preußen und die Niederlande ha-
ben ſich nach langjährigen Unterhandlungen nunmehr über völlige
Freigebung der Rheinſchiffahrt vereinigt (weshalb auch das hieſige
Leinwandhaus zum Zwek eines Freihafens eingerichtet wird) und
alle Güter, für welche zeither der Landweg über Hamburg benuzt
werden mußte, werden künftighin über Holland auf dem Rhein,
vermittelſt der Dampfboote ungleich ſchneller und wohlfeiler be-
zogen, vorgedachte Landſtraße mithin füglich entbehrt werden kön-
nen. Es iſt mitunter auch wohl darauf hingedeutet worden, daß
die Mitglieder des mitteldeutſchen Vereins 1) ſich gegenſeitige
Zollerleichterungen (von 25 Proz.) einzuräumen geneigt ſeyen;
2) ſich in corpore mit Preußen, Bayern u. ſ. w. über einen
Zoll- und Handelsvertrag zu vereinigen verſuchen würden. Was
den erſten Punkt betrift, ſo iſt ſolcher für Frankfurt ohne alles
Intereſſe, denn die betreffenden, unbedeutenden Zollerleichterun-
gen ſollen ſich nur auf eigene Naturprodukte und Fabrikwaaren
der Vereinsſtaaten erſtreken, wobei alſo für Frankfurt, welches
weder Natur- noch Kunſterzeugniſſe produzirt, ſondern nur da-
mit handelt, gar kein Vortheil erreicht werden kan. Was aber
den zweiten Punkt betrift, ſo will man einestheils mit großer
Wahrſcheinlichkeit wiſſen, daß es damit ſchwerlich jemals recht
Ernſt werden, auch Preußen ſeinerſeits gar nicht geneigt ſeyn
würde, mit einem ſo vielköpfigen Weſen, wie der mitteldeutſche
Verein iſt, auf Unterhandlungen einzugehen, anderntheils aber
iſt nicht zu verkennen, daß Frankfurt, welches höchſt wichtige und
ganz andere Intereſſen als alle übrigen Vereinsſtaaten für ſich
[Spaltenumbruch] zu verfechten hat, dabei aber an Territorialausdehnung und See-
lenzahl bedeutend hinter dieſen zurükſteht, nur ſehr ſtiefmütter-
lich behandelt werden dürfte, wenn die Vertheidigung der An-
ſprüche, die es in einem ſolchen Falle geltend zu machen hätte,
einen gemeinſamen Bevollmächtigten des mitteldeutſchen Vereins,
und alſo fremden Händen anvertraut werden würde. Sollte
es ſich jemals ereignen, daß Frankfurt es für räthlich fände, ſich
Preußen zu nähern, ſo iſt es viel beſſer, es macht ſeine Sache
allein aus, da man, wie die Erfahrung aller Zeiten lehrt, immer
beſſer zurecht kommt, wenn man ſelbſt für ſich ſorgt, als wenn
man Andere für ſich ſorgen läßt. Es iſt ferner noch behauptet
worden, wenn man den Kaſſeler Verein nicht verlängere, ſo müſſe
man ſich Preußen in die Arme werfen; dieſes iſt aber nur ein
Schrekbild, womit man den Unkundigen bange zu machen beab-
ſichtigt; denn abgeſehen davon, daß das Leztere aus dem Erſteren
durchaus nicht folgerecht hergeleitet zu werden vermag, ſo dauert
der, voriges Jahr abgeſchloſſene Kaſſeler Vertrag ja auf jeden Fall
noch bis zum 31 December 1834 fort, und wir haben alſo noch
volle fünf Jahre, mithin Zeit genug vor uns, um zu überlegen,
was alsdann geſchehen ſoll. Jezt ſchon eine Verlängerung zu be-
ſchließen, die erſt in fünf Jahren anfangen ſoll, wäre offenbar
der Zeit vorgegriffen, und möchte einſtens hart zu büßen, ſchwer
zu bereuen ſeyn. Hat doch ſchon das Eine Jahr, das abgelaufen
iſt, uns des unvorhergeſehenen Uebels mehr als zuviel gebracht, —
wer verbürgt uns, daß die nächſtfolgenden fünf Jahre nicht noch
Schlimmeres bringen und Verhältniſſe herbeiführen werden, die
man jezt zwar eben ſo wenig ahnen kan, als voriges Jahr der
preußiſch-bayeriſche ꝛc. Zollvertrag geahnet werden konnte, die
aber leicht ſich ſo geſtalten dürften, daß eine Verlängerung des
mitteldeutſchen Vereins über das Jahr 1834 hinaus höchſt ge-
fahrdrohend für Frankfurt werden müßte? Daß Frankfurt ſein ge-
gebenes Wort getreulich halte, und bei dem Kaſſeler Vereine ru-
hig bis zu deſſen Ende im Jahre 1834 ausharre, auch, wenn
das Ende näher gerükt ſeyn wird, die Zwekmäßigkeit einer etwal-
gen Verlängerung des Vertrags in Berathung nehme, das iſt
ganz in der Ordnung, aber ſich, auf eine völlig ungewiſſe Zukunft
hin, ohne allen zureichenden Grund, die Hände noch für ganze
ſechs Jahre weiter, und bis zum Jahre 1841 jezt ſchon zu bin-
den; — das wäre um ſo mehr höchſt verfänglich und darum höchſt
unräthlich, als leider eingeräumt werden muß, daß Frankfurt
durch den mitteldeutſchen Verein weder hinſichtlich des Waaren-
bezugs noch hinſichtlich des Waarenabſazes irgend einen Vortheil
genoſſen hat, den es außerhalb des Vereins nicht auch gehabt
hätte. Frankfurt a. M. im December 1829.

Niederlande.

Folgendes iſt das mehrmals erwähnte Cirkularſchreiben, wel-
ches der Juſtizminiſter v. Maanen an die Generalprokuratoren,
Generalanwälde, königlichen Prokuratoren, deren Subſtitute bei
den Gerichtshöfen und Polizeidirektoren, erlaſſen hat: „Haag,
12 Dec. Die königliche Botſchaft und der Geſezesentwurf, welche
geſtern durch den König der zweiten Kammer der Generalſtaaten
überſandt wurden, rühren von der perſönlichen Ueberzeugung Sr.
Majeſtät in Betref der Nothwendigkeit, bei den Umſtänden, wo-
rin ſich das Staatsweſen in einigen Theilen des Königreichs be-

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[0005] 11 Januar. Beilage zur Allgemeinen Zeitung. Nro. 11. 1830. Bemerkungen über den mitteldeutſchen Verein. (Beſchluß.) Dürften die Waaren von Frankfurt aus frei nach Kurheſſen, Naſ- ſau und den übrigen zum Kaſſeler Verein gehörenden Staaten gehen, ſo wäre, wenn auch nicht viel, doch wenigſtens etwas bei dieſem Vereine gewonnen, und man hätte doch einen Grund für deſſen Verlängerung; da aber Alles was von Frankfurt kommt, in Kur- heſſen, Naſſau und allen übrigen Vereinsſtaaten gerade eben ſo viel Zoll bezahlen muß, wie die von Offenbach, Mainz oder an- dern Orten dahin kommenden Waaren, ſo iſt durchaus nicht ein- zuſehen, worin denn eigentlich der Nuzen des Kaſſeler Vereins für Frankfurt liege, ja ſelbſt der für hieſigen Plaz noch immer wichtige engliſche Manufakturwaarenhandel findet in dieſem Ver- eine keine aus dem Weſen des Vereins hervorgehende Nachhülfe oder Stüze. Man behauptet zwar, ein großer Vortheil des Kaſ- ſeler Vereins liege für Frankfurt in dem Umſtande, daß es ſeine Waaren von England über Hamburg frei durch die Vereinsſtaa- ten beziehen könne; dieſes iſt aber völlig falſch, denn die Waa- ren gehen z. B. nicht frei von Hamburg aus durch das zum mit- teldeutſchen Vereine gehörige Hannover und Kurheſſen hindurch, ſondern müſſen daſelbſt nicht weniger einen Durchgangszoll von 27 kr. per Centner bezahlen, als die nach Offenbach, Mainz oder nach andern Pläzen außerhalb des mitteldeutſchen Vereins gehen- den Waaren. Eine freie Landſtraße von der Nordſee nach Frank- furt iſt mithin durch den Kaſſeler Vertrag nicht geſichert, wäre ſie es aber auch, ſo würde deren Benuzung doch auf jeden Fall nicht lange mehr dauern; denn Preußen und die Niederlande ha- ben ſich nach langjährigen Unterhandlungen nunmehr über völlige Freigebung der Rheinſchiffahrt vereinigt (weshalb auch das hieſige Leinwandhaus zum Zwek eines Freihafens eingerichtet wird) und alle Güter, für welche zeither der Landweg über Hamburg benuzt werden mußte, werden künftighin über Holland auf dem Rhein, vermittelſt der Dampfboote ungleich ſchneller und wohlfeiler be- zogen, vorgedachte Landſtraße mithin füglich entbehrt werden kön- nen. Es iſt mitunter auch wohl darauf hingedeutet worden, daß die Mitglieder des mitteldeutſchen Vereins 1) ſich gegenſeitige Zollerleichterungen (von 25 Proz.) einzuräumen geneigt ſeyen; 2) ſich in corpore mit Preußen, Bayern u. ſ. w. über einen Zoll- und Handelsvertrag zu vereinigen verſuchen würden. Was den erſten Punkt betrift, ſo iſt ſolcher für Frankfurt ohne alles Intereſſe, denn die betreffenden, unbedeutenden Zollerleichterun- gen ſollen ſich nur auf eigene Naturprodukte und Fabrikwaaren der Vereinsſtaaten erſtreken, wobei alſo für Frankfurt, welches weder Natur- noch Kunſterzeugniſſe produzirt, ſondern nur da- mit handelt, gar kein Vortheil erreicht werden kan. Was aber den zweiten Punkt betrift, ſo will man einestheils mit großer Wahrſcheinlichkeit wiſſen, daß es damit ſchwerlich jemals recht Ernſt werden, auch Preußen ſeinerſeits gar nicht geneigt ſeyn würde, mit einem ſo vielköpfigen Weſen, wie der mitteldeutſche Verein iſt, auf Unterhandlungen einzugehen, anderntheils aber iſt nicht zu verkennen, daß Frankfurt, welches höchſt wichtige und ganz andere Intereſſen als alle übrigen Vereinsſtaaten für ſich zu verfechten hat, dabei aber an Territorialausdehnung und See- lenzahl bedeutend hinter dieſen zurükſteht, nur ſehr ſtiefmütter- lich behandelt werden dürfte, wenn die Vertheidigung der An- ſprüche, die es in einem ſolchen Falle geltend zu machen hätte, einen gemeinſamen Bevollmächtigten des mitteldeutſchen Vereins, und alſo fremden Händen anvertraut werden würde. Sollte es ſich jemals ereignen, daß Frankfurt es für räthlich fände, ſich Preußen zu nähern, ſo iſt es viel beſſer, es macht ſeine Sache allein aus, da man, wie die Erfahrung aller Zeiten lehrt, immer beſſer zurecht kommt, wenn man ſelbſt für ſich ſorgt, als wenn man Andere für ſich ſorgen läßt. Es iſt ferner noch behauptet worden, wenn man den Kaſſeler Verein nicht verlängere, ſo müſſe man ſich Preußen in die Arme werfen; dieſes iſt aber nur ein Schrekbild, womit man den Unkundigen bange zu machen beab- ſichtigt; denn abgeſehen davon, daß das Leztere aus dem Erſteren durchaus nicht folgerecht hergeleitet zu werden vermag, ſo dauert der, voriges Jahr abgeſchloſſene Kaſſeler Vertrag ja auf jeden Fall noch bis zum 31 December 1834 fort, und wir haben alſo noch volle fünf Jahre, mithin Zeit genug vor uns, um zu überlegen, was alsdann geſchehen ſoll. Jezt ſchon eine Verlängerung zu be- ſchließen, die erſt in fünf Jahren anfangen ſoll, wäre offenbar der Zeit vorgegriffen, und möchte einſtens hart zu büßen, ſchwer zu bereuen ſeyn. Hat doch ſchon das Eine Jahr, das abgelaufen iſt, uns des unvorhergeſehenen Uebels mehr als zuviel gebracht, — wer verbürgt uns, daß die nächſtfolgenden fünf Jahre nicht noch Schlimmeres bringen und Verhältniſſe herbeiführen werden, die man jezt zwar eben ſo wenig ahnen kan, als voriges Jahr der preußiſch-bayeriſche ꝛc. Zollvertrag geahnet werden konnte, die aber leicht ſich ſo geſtalten dürften, daß eine Verlängerung des mitteldeutſchen Vereins über das Jahr 1834 hinaus höchſt ge- fahrdrohend für Frankfurt werden müßte? Daß Frankfurt ſein ge- gebenes Wort getreulich halte, und bei dem Kaſſeler Vereine ru- hig bis zu deſſen Ende im Jahre 1834 ausharre, auch, wenn das Ende näher gerükt ſeyn wird, die Zwekmäßigkeit einer etwal- gen Verlängerung des Vertrags in Berathung nehme, das iſt ganz in der Ordnung, aber ſich, auf eine völlig ungewiſſe Zukunft hin, ohne allen zureichenden Grund, die Hände noch für ganze ſechs Jahre weiter, und bis zum Jahre 1841 jezt ſchon zu bin- den; — das wäre um ſo mehr höchſt verfänglich und darum höchſt unräthlich, als leider eingeräumt werden muß, daß Frankfurt durch den mitteldeutſchen Verein weder hinſichtlich des Waaren- bezugs noch hinſichtlich des Waarenabſazes irgend einen Vortheil genoſſen hat, den es außerhalb des Vereins nicht auch gehabt hätte. Frankfurt a. M. im December 1829. Niederlande. Folgendes iſt das mehrmals erwähnte Cirkularſchreiben, wel- ches der Juſtizminiſter v. Maanen an die Generalprokuratoren, Generalanwälde, königlichen Prokuratoren, deren Subſtitute bei den Gerichtshöfen und Polizeidirektoren, erlaſſen hat: „Haag, 12 Dec. Die königliche Botſchaft und der Geſezesentwurf, welche geſtern durch den König der zweiten Kammer der Generalſtaaten überſandt wurden, rühren von der perſönlichen Ueberzeugung Sr. Majeſtät in Betref der Nothwendigkeit, bei den Umſtänden, wo- rin ſich das Staatsweſen in einigen Theilen des Königreichs be-

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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 11, 11. Januar 1830, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine11_1830/5>, abgerufen am 06.06.2024.