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Allgemeine Zeitung, Nr. 102, 12. April 1849.

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[Spaltenumbruch] Einheit des Vaterlands sieht; desjenigen Particularismus der nicht in
der Unterdrückung und Auslöschung wesentlicher Glieder des Reichs, nicht
in der Trennung und Theilung, nicht in der Feindschaft und tödlichem
Hasse das Heil des Vaterlands sieht. Dieser Particularismus ist jene
rettende Kraft welche die Existenz wahrt wo sie bedroht ist; jene heilige
Flamme der Vaterlandsliebe, die allerdings mit der Verehrung des Zu-
nächstliegenden, des Localen, der nächsten Interessen, mit der Bewahrung
der Freiheit zu Hause, am eignen Herde, im eignen Felde und in den hei-
mischen Gebirgen beginnt, aber drüber hinaus zu gemeinsamer Sache dem
Verwandten, dem Freund, dem Stammgenossen, kurz jedem Sohn des
Vaterlands die Hand reicht und das Feuer der Eintracht erst mächtig
macht daß es alle ergreifen könne. Solcher Particularismus war der
der Tyroler im Jahr 1809, solcher war der der Preußen im Jahr 1813.
Soll Oesterreich nun die Verfassung Deutschlands dictiren? Das sey
fern von uns! Oesterreich hat dazu so wenig Recht, als irgendeiner der
anderen deutschen Staaten. Aber es hat das Recht, nicht das Recht des Buch-
stabens allein, sondern das moralische und politische Recht von der Ver-
fassung zu fordern daß sie ihm die unmittelbare Theilnahme daran möglich
mache. Auf das Recht und die Einheit Deutschlands gestützt kann Oester-
reich zwar nicht den Eintritt in den deutschen Bundesstaat mit allen seinen
nichtdeutschen Ländern sordern, aber es wird für diese seine nichtdeutschen
Länder zu ihrem und Deutschlands Vortheil ein Schutz- und Trutzbündniß
und einen Zollvertrag durchsetzen können welche diese Länder ebensowohl
an Oesterreich als an Deutschland ketten werden. Die gegenseitige Ga-
rantie der Vertheidigung von Deutschland und Oesterreichs Besitzungen
(Galizien, Ungarn, Siebenbürgen, Croatien und Lombardei) durch Oester-
reichs und Deutschlands vereinte Kräfte ist überdem eine politische Noth-
wendigkeit, welche sich durch Jahrhunderte hindurch bis heute gezeigt hat.
Jeder Angriff auf Oesterreich von Osten her wurde bis nach Holland hin
gefühlt, und das ganze germanische Europa war dabei betheiligt diese An-
griffe abzuwehren, um Oesterreich gegen Frankreich frei zu machen. Jeder
Angriff auf Oesterreich in Italien brachte auch das deutsche Reich in
Waffen, weil ein solcher fast immer mit Angriffen auf Belgien und die
Rheinlande zusammenhing. Aber natürlich wird Oesterreich jetzt, wo
keins seiner Länder den Angriffen Frankreichs ausgesetzt ist, sich nicht bloß
die Lasten eines Schutzbündnisses für Deutschland aufbürden lassen, son-
dern es wird verlangen wenigstens mit seinen deutschen Ländern an allen
Rechten des Bundesstaats und den ihm gebührenden Einflüssen innerhalb
desselben theilzunehmen. Es wird verlangen daß die Paragraphen der
neuen Verfassung gestrichen werden, welche zu Liebe irgendeines, abstracten
Ideals deutscher Professoren geschaffen, die Sonderung Oesterreichs herbei-
führen müßten. Das preußische Kaiserthum das man von Frankfurt aus
vorschlug, fällt, wie die §§. 2 und 3 gefallen find. Preußens geistige
Hegemonie, seine Aufgabe das Schwert Norddeutschlands zu seyn, bleibt
dadurch unverrückt stehen, ja sie gewinnt an Kraft; Preußen wird im
Volkshaus, Staatenhaus und innerhalb der Centralgewalt immer über-
wiegend vertreten seyn, und Oesterreich wird ihm nur als gleichberechtigt
zur Seite stehen. Ob Preußen dann den Titel Kaiserthum als Zeichen
der Gleichberechtigung mit Oesterreich annehmen wird, ist eine Frage die
Preußen zu entscheiden hat. Aber Oesterreichs deutsche Provinzen
müssen an der Vertretung im deutschen Volkshause, Oester-
reichs Regierung für diese Länder und deren Stände müssen
am Staatenhaus
theilnehmen. In einen Zollverein mit ganz
Deutschland können nur zu annähernd gleichen Bedingungen vorläufig die
deutschen und böhmischen Länder Oesterreichs eintreten; die Consum-
tions- und Productionsverhältnisse in Bezug auf die wichtigsten steuer-
baren Artikel in den nichtdeutschen Hinterländern Oesterreichs sind zu
verschieden von denen des deutschen Zollvereins, als daß plötzlich gleiche
Bedingungen der Vertheilung der Zölle eintreten könnten; hier kann wohl
nur ein Handelsvertrag vorarbeiten. Man denke nur an die geringe Ein-
fuhr des Kaffees, der ausländischen Weine, des Zuckers, des Tabaks in
den slavisch-magyarischen Ländern, an die Selbstproduction des Tabaks
und Weins in Ungarn für den Verbrauch der österreichischen Länder, und
man wird zugeben daß wenigstens ein anderer Maßstab für die Verthei-
lung der Zolleinkünfte in diesen Ländern als in denen des übrigen Deutsch-
lands eingeführt werden muß. Oesterreich wird wahrscheinlich mit seinem
Zollsystem sich erst den Sätzen des Zollvereins annähern müssen (wo dann
der Transit nach Oesterreich durch Deutschland aufgegeben werden könnte),
um zu erfahren wie weit es seine Rechnung bei einem Eintritt in den Zoll-
verein findet und wie weit sie die andern deutschen Staaten finden. Ver-
kehrserleichterungen und gemeinsame Beschlüsse über Verkehrsmittel,
Communicationen und Colonisationen könnten alsbald eintreten und gleich-
berechtigte Theilnahme an der Leitung der auswärtigen Politik ebenfalls.
So weit hat also jene Ansicht, wie sie der Lloyd vertritt, recht: daß es un-
wesentlich in einem freien Bundesstaat sey, ob alle Staaten Ein gemein-
[Spaltenumbruch] sames Privatrecht, ein und dieselbe Gemeindeverfassung, ein und dasselbe
Strafrecht hätten, daß es vielmehr darauf ankomme Eine auswärtige Po-
litik, Eine gemeinsame Heeresleitung, Eine gemeinsame Regierung und
Vertretung, Eine Zolleinigung und gemeinsame Verkehrseinrichtungen
zu haben. Hierüber hat die Centralgesetzgebung, zu bestimmen, in ihnen
müssen die Regierungsgewalten centralisirt werden. Nach diesen Grund-
sätzen muß die Competenz der Centralgewalten einschließlich des Parla-
ments, geregelt werden. Nur dadurch wird die Freiheit der Selbstregie-
rung innerhalb des verbleibenden Kreises den Einzelnstaaten gewahrt, nur
dadurch wird die Einheit von ganz Deutschland möglich gemacht, nur in
diesem Fall wird und muß sich Oesterreich entschließen mit seinen deut-
schen Provinzen dem Parlament Deutschlands beizutreten und an der
Centralgewalt theilzunehmen. Die neue österreichische Verfassung steht
dem nicht stärker entgegen als die Verfassungen der anderen deutschen
Staaten die alle entsprechende Aenderungen erleiden müssen. Oesterreich
hat aber in dieser Beziehung noch den Vortheil vor den übrigen Staaten
voraus daß seine Reichsverfassung noch nicht ins Leben des Volks über-
gegangen ist, und daß die Landesverfassungen seiner einzelnen Territorien
noch erst mit Rücksicht auf die Neugestaltung Deutschlands und der Theil-
nahme daran abgefaßt werden müssen.



Der Krieg in Siebenbürgen.

Klausenburg wurde am 25 December von den Oesterreichern unter
Wardener geräumt und von Bem, der gegen das Sachsenland heranzog,
besetzt. Die unheilvolle Kunde von der Räumung Klausenburgs erregte
für den ersten Augenblick im Sachsenlande die unbeschreiblichste Bestür-
zung. Das Militär war theils im ganzen Lande als Besatzung zerstreut,
theils kämpfte es gegen die Szekler, und war selbst, wenn es sich gesam-
melt hatte, schwerlich stark genug um das Land vor der Verwüstung eines
raublustigen Heeres von 15,000 Mann mit 40 Kanonen, das Bem nach
Siebenbürgen geführt hatte, zu schützen. Die Sachsen indeß hatten sich
bald gesammelt. Ihre Bürgerwehren, schon seit dem October mobil, rü-
steten neuerdings, und alles sah ernst und ruhig dem Augenblick der Ent-
scheidung entgegen. Ihre Zuversicht wurde größer als sie vernahmen die
Haromßeker hätten sich in Folge der Niederlage bei Hidveg (22 Dec.)
unterworfen und ihre Anführer, Sombory, Nagy, Horvath, dem Kaiser
am 4 Januar in Kronstadt den Eid der Treue geschworen. Dadurch wurde
es einem Theil der dort concentrirten Truppen möglich Kronstadt zu ver-
lassen und zur Bildung eines Cordons im Norden des Sachsenlandes
gegen Bem nach Reps und Schäßburg zu ziehen. Zu derselben Zeit hielt
der commandirende General Puchner Medwisch mit 3000 Mann besetzt,
und General Kalliani und Oberstlieutenant Losenau standen in Karls-
burg und Blasendorf. Auf diese Weise glaubte man gegen einen Einfall
ins Sachsenland geschützt zu seyn.

Von Bem wußte man seit der Räumung Klausenburgs nichts mehr;
man wollte sich glauben machen er habe Klausenburg verlassen und sey
nach Ungarn zurückgekehrt. Puchner beschloß Klausenburg anzugreifen.
Schon einige Stunden unterwegs erfuhr er Bem habe Bistritz genommen
und eile nun über Sächsisch-Reen gegen Vasarhely heran. Er verlegte
darauf sein Hauptquartier nach Szent Marton, allein Vasarhely, das
nur von vier Compagnien unter Major Clococian besetzt war, mußte
dennoch geräumt werden. Am 16 Januar wurde die Vorhut Puchners
bei Galfalva mit überlegener Macht angegriffen und mit großem Verlust
ins Hauptquartier zurückgeworfen. Am folgenden Tage standen sich
Puchner und Bem zum erstenmal gegenüber. Bem war in jeder Bezie-
hung der überlegene; er hatte 13,000 Mann mit 24 schweren Geschütz n
bei sich, während ihm Puchner nur 3000 Mann und 13 Geschütze --
meist Dreipfünder -- entgegenstellen konnte; Bem war ein Wagehals,
Puchner ein Zauderer. Zu einem eigentlichen Kampf kam es zwar nicht,
obgleich sich die Heere fast den ganzen Tag gegenüberstanden, aber die
Kanonade war eine furchtbare, und diese richtete bei der guten Bedienung
des feindlichen Geschützes unter den Oesterreichern großen Schaden an.
Dazu wollte man auch das Commando Puchners nicht eben loben. Die
Oesterreicher verließen in eiligster Flucht den Kampfplatz, gaben Med-
wisch, dessen Bürgerschaft das Militär nicht zum Standhalten zu über-
reden vermochte, mit allen Gewehr-, Pulver- und Fruchtvorräthen dem
Feinde preis und eilten fort um Hermannstadt zu decken. Medwisch,
dessen Bürgerwehr die Stadt zum größten Theil verlassen und sich dem
Militär angeschlossen hat e, wurde am 18 Januar von Bem besetzt und
erhielt nach dessen Vorrücken gegen Hermannstadt magyarische Besatzung.

Hermannstadt gerieth fast in Verzweiflung als es die Truppen flie-
hend zurückkehren sah, und vernahm mit Entsetzen Puchner habe anfäng-
lich die Stadt aufgeben, sich durch den Rückzug nach Talmatsch den Weg

[Spaltenumbruch] Einheit des Vaterlands ſieht; desjenigen Particularismus der nicht in
der Unterdrückung und Auslöſchung weſentlicher Glieder des Reichs, nicht
in der Trennung und Theilung, nicht in der Feindſchaft und tödlichem
Haſſe das Heil des Vaterlands ſieht. Dieſer Particularismus iſt jene
rettende Kraft welche die Exiſtenz wahrt wo ſie bedroht iſt; jene heilige
Flamme der Vaterlandsliebe, die allerdings mit der Verehrung des Zu-
nächſtliegenden, des Localen, der nächſten Intereſſen, mit der Bewahrung
der Freiheit zu Hauſe, am eignen Herde, im eignen Felde und in den hei-
miſchen Gebirgen beginnt, aber drüber hinaus zu gemeinſamer Sache dem
Verwandten, dem Freund, dem Stammgenoſſen, kurz jedem Sohn des
Vaterlands die Hand reicht und das Feuer der Eintracht erſt mächtig
macht daß es alle ergreifen könne. Solcher Particularismus war der
der Tyroler im Jahr 1809, ſolcher war der der Preußen im Jahr 1813.
Soll Oeſterreich nun die Verfaſſung Deutſchlands dictiren? Das ſey
fern von uns! Oeſterreich hat dazu ſo wenig Recht, als irgendeiner der
anderen deutſchen Staaten. Aber es hat das Recht, nicht das Recht des Buch-
ſtabens allein, ſondern das moraliſche und politiſche Recht von der Ver-
faſſung zu fordern daß ſie ihm die unmittelbare Theilnahme daran möglich
mache. Auf das Recht und die Einheit Deutſchlands geſtützt kann Oeſter-
reich zwar nicht den Eintritt in den deutſchen Bundesſtaat mit allen ſeinen
nichtdeutſchen Ländern ſordern, aber es wird für dieſe ſeine nichtdeutſchen
Länder zu ihrem und Deutſchlands Vortheil ein Schutz- und Trutzbündniß
und einen Zollvertrag durchſetzen können welche dieſe Länder ebenſowohl
an Oeſterreich als an Deutſchland ketten werden. Die gegenſeitige Ga-
rantie der Vertheidigung von Deutſchland und Oeſterreichs Beſitzungen
(Galizien, Ungarn, Siebenbürgen, Croatien und Lombardei) durch Oeſter-
reichs und Deutſchlands vereinte Kräfte iſt überdem eine politiſche Noth-
wendigkeit, welche ſich durch Jahrhunderte hindurch bis heute gezeigt hat.
Jeder Angriff auf Oeſterreich von Oſten her wurde bis nach Holland hin
gefühlt, und das ganze germaniſche Europa war dabei betheiligt dieſe An-
griffe abzuwehren, um Oeſterreich gegen Frankreich frei zu machen. Jeder
Angriff auf Oeſterreich in Italien brachte auch das deutſche Reich in
Waffen, weil ein ſolcher faſt immer mit Angriffen auf Belgien und die
Rheinlande zuſammenhing. Aber natürlich wird Oeſterreich jetzt, wo
keins ſeiner Länder den Angriffen Frankreichs ausgeſetzt iſt, ſich nicht bloß
die Laſten eines Schutzbündniſſes für Deutſchland aufbürden laſſen, ſon-
dern es wird verlangen wenigſtens mit ſeinen deutſchen Ländern an allen
Rechten des Bundesſtaats und den ihm gebührenden Einflüſſen innerhalb
desſelben theilzunehmen. Es wird verlangen daß die Paragraphen der
neuen Verfaſſung geſtrichen werden, welche zu Liebe irgendeines, abſtracten
Ideals deutſcher Profeſſoren geſchaffen, die Sonderung Oeſterreichs herbei-
führen müßten. Das preußiſche Kaiſerthum das man von Frankfurt aus
vorſchlug, fällt, wie die §§. 2 und 3 gefallen find. Preußens geiſtige
Hegemonie, ſeine Aufgabe das Schwert Norddeutſchlands zu ſeyn, bleibt
dadurch unverrückt ſtehen, ja ſie gewinnt an Kraft; Preußen wird im
Volkshaus, Staatenhaus und innerhalb der Centralgewalt immer über-
wiegend vertreten ſeyn, und Oeſterreich wird ihm nur als gleichberechtigt
zur Seite ſtehen. Ob Preußen dann den Titel Kaiſerthum als Zeichen
der Gleichberechtigung mit Oeſterreich annehmen wird, iſt eine Frage die
Preußen zu entſcheiden hat. Aber Oeſterreichs deutſche Provinzen
müſſen an der Vertretung im deutſchen Volkshauſe, Oeſter-
reichs Regierung für dieſe Länder und deren Stände müſſen
am Staatenhaus
theilnehmen. In einen Zollverein mit ganz
Deutſchland können nur zu annähernd gleichen Bedingungen vorläufig die
deutſchen und böhmiſchen Länder Oeſterreichs eintreten; die Conſum-
tions- und Productionsverhältniſſe in Bezug auf die wichtigſten ſteuer-
baren Artikel in den nichtdeutſchen Hinterländern Oeſterreichs ſind zu
verſchieden von denen des deutſchen Zollvereins, als daß plötzlich gleiche
Bedingungen der Vertheilung der Zölle eintreten könnten; hier kann wohl
nur ein Handelsvertrag vorarbeiten. Man denke nur an die geringe Ein-
fuhr des Kaffees, der ausländiſchen Weine, des Zuckers, des Tabaks in
den ſlaviſch-magyariſchen Ländern, an die Selbſtproduction des Tabaks
und Weins in Ungarn für den Verbrauch der öſterreichiſchen Länder, und
man wird zugeben daß wenigſtens ein anderer Maßſtab für die Verthei-
lung der Zolleinkünfte in dieſen Ländern als in denen des übrigen Deutſch-
lands eingeführt werden muß. Oeſterreich wird wahrſcheinlich mit ſeinem
Zollſyſtem ſich erſt den Sätzen des Zollvereins annähern müſſen (wo dann
der Tranſit nach Oeſterreich durch Deutſchland aufgegeben werden könnte),
um zu erfahren wie weit es ſeine Rechnung bei einem Eintritt in den Zoll-
verein findet und wie weit ſie die andern deutſchen Staaten finden. Ver-
kehrserleichterungen und gemeinſame Beſchlüſſe über Verkehrsmittel,
Communicationen und Coloniſationen könnten alsbald eintreten und gleich-
berechtigte Theilnahme an der Leitung der auswärtigen Politik ebenfalls.
So weit hat alſo jene Anſicht, wie ſie der Lloyd vertritt, recht: daß es un-
weſentlich in einem freien Bundesſtaat ſey, ob alle Staaten Ein gemein-
[Spaltenumbruch] ſames Privatrecht, ein und dieſelbe Gemeindeverfaſſung, ein und dasſelbe
Strafrecht hätten, daß es vielmehr darauf ankomme Eine auswärtige Po-
litik, Eine gemeinſame Heeresleitung, Eine gemeinſame Regierung und
Vertretung, Eine Zolleinigung und gemeinſame Verkehrseinrichtungen
zu haben. Hierüber hat die Centralgeſetzgebung, zu beſtimmen, in ihnen
müſſen die Regierungsgewalten centraliſirt werden. Nach dieſen Grund-
ſätzen muß die Competenz der Centralgewalten einſchließlich des Parla-
ments, geregelt werden. Nur dadurch wird die Freiheit der Selbſtregie-
rung innerhalb des verbleibenden Kreiſes den Einzelnſtaaten gewahrt, nur
dadurch wird die Einheit von ganz Deutſchland möglich gemacht, nur in
dieſem Fall wird und muß ſich Oeſterreich entſchließen mit ſeinen deut-
ſchen Provinzen dem Parlament Deutſchlands beizutreten und an der
Centralgewalt theilzunehmen. Die neue öſterreichiſche Verfaſſung ſteht
dem nicht ſtärker entgegen als die Verfaſſungen der anderen deutſchen
Staaten die alle entſprechende Aenderungen erleiden müſſen. Oeſterreich
hat aber in dieſer Beziehung noch den Vortheil vor den übrigen Staaten
voraus daß ſeine Reichsverfaſſung noch nicht ins Leben des Volks über-
gegangen iſt, und daß die Landesverfaſſungen ſeiner einzelnen Territorien
noch erſt mit Rückſicht auf die Neugeſtaltung Deutſchlands und der Theil-
nahme daran abgefaßt werden müſſen.



Der Krieg in Siebenbürgen.

Klauſenburg wurde am 25 December von den Oeſterreichern unter
Wardener geräumt und von Bem, der gegen das Sachſenland heranzog,
beſetzt. Die unheilvolle Kunde von der Räumung Klauſenburgs erregte
für den erſten Augenblick im Sachſenlande die unbeſchreiblichſte Beſtür-
zung. Das Militär war theils im ganzen Lande als Beſatzung zerſtreut,
theils kämpfte es gegen die Szekler, und war ſelbſt, wenn es ſich geſam-
melt hatte, ſchwerlich ſtark genug um das Land vor der Verwüſtung eines
raubluſtigen Heeres von 15,000 Mann mit 40 Kanonen, das Bem nach
Siebenbürgen geführt hatte, zu ſchützen. Die Sachſen indeß hatten ſich
bald geſammelt. Ihre Bürgerwehren, ſchon ſeit dem October mobil, rü-
ſteten neuerdings, und alles ſah ernſt und ruhig dem Augenblick der Ent-
ſcheidung entgegen. Ihre Zuverſicht wurde größer als ſie vernahmen die
Haromſzeker hätten ſich in Folge der Niederlage bei Hidveg (22 Dec.)
unterworfen und ihre Anführer, Sombory, Nagy, Horvath, dem Kaiſer
am 4 Januar in Kronſtadt den Eid der Treue geſchworen. Dadurch wurde
es einem Theil der dort concentrirten Truppen möglich Kronſtadt zu ver-
laſſen und zur Bildung eines Cordons im Norden des Sachſenlandes
gegen Bem nach Reps und Schäßburg zu ziehen. Zu derſelben Zeit hielt
der commandirende General Puchner Medwiſch mit 3000 Mann beſetzt,
und General Kalliani und Oberſtlieutenant Loſenau ſtanden in Karls-
burg und Blaſendorf. Auf dieſe Weiſe glaubte man gegen einen Einfall
ins Sachſenland geſchützt zu ſeyn.

Von Bem wußte man ſeit der Räumung Klauſenburgs nichts mehr;
man wollte ſich glauben machen er habe Klauſenburg verlaſſen und ſey
nach Ungarn zurückgekehrt. Puchner beſchloß Klauſenburg anzugreifen.
Schon einige Stunden unterwegs erfuhr er Bem habe Biſtritz genommen
und eile nun über Sächſiſch-Reen gegen Vaſarhely heran. Er verlegte
darauf ſein Hauptquartier nach Szent Marton, allein Vaſarhely, das
nur von vier Compagnien unter Major Clococian beſetzt war, mußte
dennoch geräumt werden. Am 16 Januar wurde die Vorhut Puchners
bei Galfalva mit überlegener Macht angegriffen und mit großem Verluſt
ins Hauptquartier zurückgeworfen. Am folgenden Tage ſtanden ſich
Puchner und Bem zum erſtenmal gegenüber. Bem war in jeder Bezie-
hung der überlegene; er hatte 13,000 Mann mit 24 ſchweren Geſchütz n
bei ſich, während ihm Puchner nur 3000 Mann und 13 Geſchütze —
meiſt Dreipfünder — entgegenſtellen konnte; Bem war ein Wagehals,
Puchner ein Zauderer. Zu einem eigentlichen Kampf kam es zwar nicht,
obgleich ſich die Heere faſt den ganzen Tag gegenüberſtanden, aber die
Kanonade war eine furchtbare, und dieſe richtete bei der guten Bedienung
des feindlichen Geſchützes unter den Oeſterreichern großen Schaden an.
Dazu wollte man auch das Commando Puchners nicht eben loben. Die
Oeſterreicher verließen in eiligſter Flucht den Kampfplatz, gaben Med-
wiſch, deſſen Bürgerſchaft das Militär nicht zum Standhalten zu über-
reden vermochte, mit allen Gewehr-, Pulver- und Fruchtvorräthen dem
Feinde preis und eilten fort um Hermannſtadt zu decken. Medwiſch,
deſſen Bürgerwehr die Stadt zum größten Theil verlaſſen und ſich dem
Militär angeſchloſſen hat e, wurde am 18 Januar von Bem beſetzt und
erhielt nach deſſen Vorrücken gegen Hermannſtadt magyariſche Beſatzung.

Hermannſtadt gerieth faſt in Verzweiflung als es die Truppen flie-
hend zurückkehren ſah, und vernahm mit Entſetzen Puchner habe anfäng-
lich die Stadt aufgeben, ſich durch den Rückzug nach Talmatſch den Weg

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[1566/0010] Einheit des Vaterlands ſieht; desjenigen Particularismus der nicht in der Unterdrückung und Auslöſchung weſentlicher Glieder des Reichs, nicht in der Trennung und Theilung, nicht in der Feindſchaft und tödlichem Haſſe das Heil des Vaterlands ſieht. Dieſer Particularismus iſt jene rettende Kraft welche die Exiſtenz wahrt wo ſie bedroht iſt; jene heilige Flamme der Vaterlandsliebe, die allerdings mit der Verehrung des Zu- nächſtliegenden, des Localen, der nächſten Intereſſen, mit der Bewahrung der Freiheit zu Hauſe, am eignen Herde, im eignen Felde und in den hei- miſchen Gebirgen beginnt, aber drüber hinaus zu gemeinſamer Sache dem Verwandten, dem Freund, dem Stammgenoſſen, kurz jedem Sohn des Vaterlands die Hand reicht und das Feuer der Eintracht erſt mächtig macht daß es alle ergreifen könne. Solcher Particularismus war der der Tyroler im Jahr 1809, ſolcher war der der Preußen im Jahr 1813. Soll Oeſterreich nun die Verfaſſung Deutſchlands dictiren? Das ſey fern von uns! Oeſterreich hat dazu ſo wenig Recht, als irgendeiner der anderen deutſchen Staaten. Aber es hat das Recht, nicht das Recht des Buch- ſtabens allein, ſondern das moraliſche und politiſche Recht von der Ver- faſſung zu fordern daß ſie ihm die unmittelbare Theilnahme daran möglich mache. Auf das Recht und die Einheit Deutſchlands geſtützt kann Oeſter- reich zwar nicht den Eintritt in den deutſchen Bundesſtaat mit allen ſeinen nichtdeutſchen Ländern ſordern, aber es wird für dieſe ſeine nichtdeutſchen Länder zu ihrem und Deutſchlands Vortheil ein Schutz- und Trutzbündniß und einen Zollvertrag durchſetzen können welche dieſe Länder ebenſowohl an Oeſterreich als an Deutſchland ketten werden. Die gegenſeitige Ga- rantie der Vertheidigung von Deutſchland und Oeſterreichs Beſitzungen (Galizien, Ungarn, Siebenbürgen, Croatien und Lombardei) durch Oeſter- reichs und Deutſchlands vereinte Kräfte iſt überdem eine politiſche Noth- wendigkeit, welche ſich durch Jahrhunderte hindurch bis heute gezeigt hat. Jeder Angriff auf Oeſterreich von Oſten her wurde bis nach Holland hin gefühlt, und das ganze germaniſche Europa war dabei betheiligt dieſe An- griffe abzuwehren, um Oeſterreich gegen Frankreich frei zu machen. Jeder Angriff auf Oeſterreich in Italien brachte auch das deutſche Reich in Waffen, weil ein ſolcher faſt immer mit Angriffen auf Belgien und die Rheinlande zuſammenhing. Aber natürlich wird Oeſterreich jetzt, wo keins ſeiner Länder den Angriffen Frankreichs ausgeſetzt iſt, ſich nicht bloß die Laſten eines Schutzbündniſſes für Deutſchland aufbürden laſſen, ſon- dern es wird verlangen wenigſtens mit ſeinen deutſchen Ländern an allen Rechten des Bundesſtaats und den ihm gebührenden Einflüſſen innerhalb desſelben theilzunehmen. Es wird verlangen daß die Paragraphen der neuen Verfaſſung geſtrichen werden, welche zu Liebe irgendeines, abſtracten Ideals deutſcher Profeſſoren geſchaffen, die Sonderung Oeſterreichs herbei- führen müßten. Das preußiſche Kaiſerthum das man von Frankfurt aus vorſchlug, fällt, wie die §§. 2 und 3 gefallen find. Preußens geiſtige Hegemonie, ſeine Aufgabe das Schwert Norddeutſchlands zu ſeyn, bleibt dadurch unverrückt ſtehen, ja ſie gewinnt an Kraft; Preußen wird im Volkshaus, Staatenhaus und innerhalb der Centralgewalt immer über- wiegend vertreten ſeyn, und Oeſterreich wird ihm nur als gleichberechtigt zur Seite ſtehen. Ob Preußen dann den Titel Kaiſerthum als Zeichen der Gleichberechtigung mit Oeſterreich annehmen wird, iſt eine Frage die Preußen zu entſcheiden hat. Aber Oeſterreichs deutſche Provinzen müſſen an der Vertretung im deutſchen Volkshauſe, Oeſter- reichs Regierung für dieſe Länder und deren Stände müſſen am Staatenhaus theilnehmen. In einen Zollverein mit ganz Deutſchland können nur zu annähernd gleichen Bedingungen vorläufig die deutſchen und böhmiſchen Länder Oeſterreichs eintreten; die Conſum- tions- und Productionsverhältniſſe in Bezug auf die wichtigſten ſteuer- baren Artikel in den nichtdeutſchen Hinterländern Oeſterreichs ſind zu verſchieden von denen des deutſchen Zollvereins, als daß plötzlich gleiche Bedingungen der Vertheilung der Zölle eintreten könnten; hier kann wohl nur ein Handelsvertrag vorarbeiten. Man denke nur an die geringe Ein- fuhr des Kaffees, der ausländiſchen Weine, des Zuckers, des Tabaks in den ſlaviſch-magyariſchen Ländern, an die Selbſtproduction des Tabaks und Weins in Ungarn für den Verbrauch der öſterreichiſchen Länder, und man wird zugeben daß wenigſtens ein anderer Maßſtab für die Verthei- lung der Zolleinkünfte in dieſen Ländern als in denen des übrigen Deutſch- lands eingeführt werden muß. Oeſterreich wird wahrſcheinlich mit ſeinem Zollſyſtem ſich erſt den Sätzen des Zollvereins annähern müſſen (wo dann der Tranſit nach Oeſterreich durch Deutſchland aufgegeben werden könnte), um zu erfahren wie weit es ſeine Rechnung bei einem Eintritt in den Zoll- verein findet und wie weit ſie die andern deutſchen Staaten finden. Ver- kehrserleichterungen und gemeinſame Beſchlüſſe über Verkehrsmittel, Communicationen und Coloniſationen könnten alsbald eintreten und gleich- berechtigte Theilnahme an der Leitung der auswärtigen Politik ebenfalls. So weit hat alſo jene Anſicht, wie ſie der Lloyd vertritt, recht: daß es un- weſentlich in einem freien Bundesſtaat ſey, ob alle Staaten Ein gemein- ſames Privatrecht, ein und dieſelbe Gemeindeverfaſſung, ein und dasſelbe Strafrecht hätten, daß es vielmehr darauf ankomme Eine auswärtige Po- litik, Eine gemeinſame Heeresleitung, Eine gemeinſame Regierung und Vertretung, Eine Zolleinigung und gemeinſame Verkehrseinrichtungen zu haben. Hierüber hat die Centralgeſetzgebung, zu beſtimmen, in ihnen müſſen die Regierungsgewalten centraliſirt werden. Nach dieſen Grund- ſätzen muß die Competenz der Centralgewalten einſchließlich des Parla- ments, geregelt werden. Nur dadurch wird die Freiheit der Selbſtregie- rung innerhalb des verbleibenden Kreiſes den Einzelnſtaaten gewahrt, nur dadurch wird die Einheit von ganz Deutſchland möglich gemacht, nur in dieſem Fall wird und muß ſich Oeſterreich entſchließen mit ſeinen deut- ſchen Provinzen dem Parlament Deutſchlands beizutreten und an der Centralgewalt theilzunehmen. Die neue öſterreichiſche Verfaſſung ſteht dem nicht ſtärker entgegen als die Verfaſſungen der anderen deutſchen Staaten die alle entſprechende Aenderungen erleiden müſſen. Oeſterreich hat aber in dieſer Beziehung noch den Vortheil vor den übrigen Staaten voraus daß ſeine Reichsverfaſſung noch nicht ins Leben des Volks über- gegangen iſt, und daß die Landesverfaſſungen ſeiner einzelnen Territorien noch erſt mit Rückſicht auf die Neugeſtaltung Deutſchlands und der Theil- nahme daran abgefaßt werden müſſen. Der Krieg in Siebenbürgen. Von einem Sachſen aus Siebenbürgen. Klauſenburg wurde am 25 December von den Oeſterreichern unter Wardener geräumt und von Bem, der gegen das Sachſenland heranzog, beſetzt. Die unheilvolle Kunde von der Räumung Klauſenburgs erregte für den erſten Augenblick im Sachſenlande die unbeſchreiblichſte Beſtür- zung. Das Militär war theils im ganzen Lande als Beſatzung zerſtreut, theils kämpfte es gegen die Szekler, und war ſelbſt, wenn es ſich geſam- melt hatte, ſchwerlich ſtark genug um das Land vor der Verwüſtung eines raubluſtigen Heeres von 15,000 Mann mit 40 Kanonen, das Bem nach Siebenbürgen geführt hatte, zu ſchützen. Die Sachſen indeß hatten ſich bald geſammelt. Ihre Bürgerwehren, ſchon ſeit dem October mobil, rü- ſteten neuerdings, und alles ſah ernſt und ruhig dem Augenblick der Ent- ſcheidung entgegen. Ihre Zuverſicht wurde größer als ſie vernahmen die Haromſzeker hätten ſich in Folge der Niederlage bei Hidveg (22 Dec.) unterworfen und ihre Anführer, Sombory, Nagy, Horvath, dem Kaiſer am 4 Januar in Kronſtadt den Eid der Treue geſchworen. Dadurch wurde es einem Theil der dort concentrirten Truppen möglich Kronſtadt zu ver- laſſen und zur Bildung eines Cordons im Norden des Sachſenlandes gegen Bem nach Reps und Schäßburg zu ziehen. Zu derſelben Zeit hielt der commandirende General Puchner Medwiſch mit 3000 Mann beſetzt, und General Kalliani und Oberſtlieutenant Loſenau ſtanden in Karls- burg und Blaſendorf. Auf dieſe Weiſe glaubte man gegen einen Einfall ins Sachſenland geſchützt zu ſeyn. Von Bem wußte man ſeit der Räumung Klauſenburgs nichts mehr; man wollte ſich glauben machen er habe Klauſenburg verlaſſen und ſey nach Ungarn zurückgekehrt. Puchner beſchloß Klauſenburg anzugreifen. Schon einige Stunden unterwegs erfuhr er Bem habe Biſtritz genommen und eile nun über Sächſiſch-Reen gegen Vaſarhely heran. Er verlegte darauf ſein Hauptquartier nach Szent Marton, allein Vaſarhely, das nur von vier Compagnien unter Major Clococian beſetzt war, mußte dennoch geräumt werden. Am 16 Januar wurde die Vorhut Puchners bei Galfalva mit überlegener Macht angegriffen und mit großem Verluſt ins Hauptquartier zurückgeworfen. Am folgenden Tage ſtanden ſich Puchner und Bem zum erſtenmal gegenüber. Bem war in jeder Bezie- hung der überlegene; er hatte 13,000 Mann mit 24 ſchweren Geſchütz n bei ſich, während ihm Puchner nur 3000 Mann und 13 Geſchütze — meiſt Dreipfünder — entgegenſtellen konnte; Bem war ein Wagehals, Puchner ein Zauderer. Zu einem eigentlichen Kampf kam es zwar nicht, obgleich ſich die Heere faſt den ganzen Tag gegenüberſtanden, aber die Kanonade war eine furchtbare, und dieſe richtete bei der guten Bedienung des feindlichen Geſchützes unter den Oeſterreichern großen Schaden an. Dazu wollte man auch das Commando Puchners nicht eben loben. Die Oeſterreicher verließen in eiligſter Flucht den Kampfplatz, gaben Med- wiſch, deſſen Bürgerſchaft das Militär nicht zum Standhalten zu über- reden vermochte, mit allen Gewehr-, Pulver- und Fruchtvorräthen dem Feinde preis und eilten fort um Hermannſtadt zu decken. Medwiſch, deſſen Bürgerwehr die Stadt zum größten Theil verlaſſen und ſich dem Militär angeſchloſſen hat e, wurde am 18 Januar von Bem beſetzt und erhielt nach deſſen Vorrücken gegen Hermannſtadt magyariſche Beſatzung. Hermannſtadt gerieth faſt in Verzweiflung als es die Truppen flie- hend zurückkehren ſah, und vernahm mit Entſetzen Puchner habe anfäng- lich die Stadt aufgeben, ſich durch den Rückzug nach Talmatſch den Weg

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-09-09T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 102, 12. April 1849, S. 1566. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine102_1849/10>, abgerufen am 21.11.2024.