Niethammer, Friedrich Immanuel: Der Streit des Philanthropinismus und Humanismus in der Theorie des Erziehungs-Unterrichts unsrer Zeit. Jena, 1808.Anwendung der allgemeinen Grundsätze etc. Verknüpfung aufnimmt, und nach der Universa-lität, die alles wahrhaft Musterhafte aller Zeiten allen Zeiten zu erhalten hat. Zu dieser Bestimmung reicht es nicht hin, nur diese oder jene Kenntniß einzeln zu fassen, die geistige Cultur bloß dieser oder jener Zeit sich bekannt zu machen: es wird dazu vielmehr eine zusammenhangende Uebersicht von dem Systeme des Wissens, und eine universelle Kenntniß des Wissens- würdigen aller Zeiten erfordert. Dies ist die Aufgabe, die der Gelehrten- Die Forderung ist von der höchsten Wichtigkeit. Anwendung der allgemeinen Grundſaͤtze ꝛc. Verknuͤpfung aufnimmt, und nach der Univerſa-litaͤt, die alles wahrhaft Muſterhafte aller Zeiten allen Zeiten zu erhalten hat. Zu dieſer Beſtimmung reicht es nicht hin, nur dieſe oder jene Kenntniß einzeln zu faſſen, die geiſtige Cultur bloß dieſer oder jener Zeit ſich bekannt zu machen: es wird dazu vielmehr eine zuſammenhangende Ueberſicht von dem Syſteme des Wiſſens, und eine univerſelle Kenntniß des Wiſſens- wuͤrdigen aller Zeiten erfordert. Dies iſt die Aufgabe, die der Gelehrten- Die Forderung iſt von der hoͤchſten Wichtigkeit. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0369" n="357"/><fw place="top" type="header">Anwendung der allgemeinen Grundſaͤtze ꝛc.</fw><lb/> Verknuͤpfung aufnimmt, und nach der <hi rendition="#g">Univerſa-<lb/> litaͤt</hi>, die alles wahrhaft Muſterhafte aller Zeiten allen<lb/> Zeiten zu erhalten hat. Zu dieſer Beſtimmung reicht<lb/> es nicht hin, nur dieſe oder jene Kenntniß einzeln zu<lb/> faſſen, die geiſtige Cultur bloß dieſer oder jener Zeit<lb/> ſich bekannt zu machen: es wird dazu vielmehr eine<lb/> zuſammenhangende Ueberſicht von dem Syſteme des<lb/> Wiſſens, und eine univerſelle Kenntniß des Wiſſens-<lb/> wuͤrdigen aller Zeiten erfordert.</p><lb/> <p>Dies iſt die Aufgabe, die der <hi rendition="#g">Gelehrten-<lb/> Stand</hi> — ſtreng genommen freilich nur in der en-<lb/> geren Bedeutung des Wortes — zu erfuͤllen hat. Aber,<lb/> es iſt nicht hinreichend, daß nur einzelne wenige In-<lb/> dividuen, (vorzugsweiſe <hi rendition="#g">Gelehrte</hi> genannt,) ſich mit<lb/> dieſer Aufgabe beſchaͤftigen: vielmehr dieſer Stand in<lb/> allen ſeinen Gliedern hat dieſe Aufgabe gemeinſchaftlich<lb/> zu erfuͤllen, und von Rechtswegen ſollte zu den hoͤhe-<lb/> ren Berufsarten des Staatsdienſtes, der Regierung,<lb/> der Geſetzgebung, der Rechtsverwaltung, der Sitten-<lb/> bildung, der Religionsverkuͤndigung ꝛc. deren Object<lb/> in den Ideen iſt, der Zugang Keinem geſtattet wer-<lb/> den, der ſich nicht durch Bildung in dem Gebiete der<lb/> Geiſtesideen hinreichend dazu legitimirt haͤtte.</p><lb/> <p>Die Forderung iſt von der hoͤchſten Wichtigkeit.<lb/> Denn, die von der Menſchheit errungne Cultur — die<lb/> unerſchuͤtterlichſte Grundlage der Humanitaͤt — ſoll<lb/> nicht bloß <hi rendition="#g">uͤberhaupt erhalten</hi> werden, d. h. in<lb/> todten Buchſtaben, in Buͤchern und Bibliotheken auf-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [357/0369]
Anwendung der allgemeinen Grundſaͤtze ꝛc.
Verknuͤpfung aufnimmt, und nach der Univerſa-
litaͤt, die alles wahrhaft Muſterhafte aller Zeiten allen
Zeiten zu erhalten hat. Zu dieſer Beſtimmung reicht
es nicht hin, nur dieſe oder jene Kenntniß einzeln zu
faſſen, die geiſtige Cultur bloß dieſer oder jener Zeit
ſich bekannt zu machen: es wird dazu vielmehr eine
zuſammenhangende Ueberſicht von dem Syſteme des
Wiſſens, und eine univerſelle Kenntniß des Wiſſens-
wuͤrdigen aller Zeiten erfordert.
Dies iſt die Aufgabe, die der Gelehrten-
Stand — ſtreng genommen freilich nur in der en-
geren Bedeutung des Wortes — zu erfuͤllen hat. Aber,
es iſt nicht hinreichend, daß nur einzelne wenige In-
dividuen, (vorzugsweiſe Gelehrte genannt,) ſich mit
dieſer Aufgabe beſchaͤftigen: vielmehr dieſer Stand in
allen ſeinen Gliedern hat dieſe Aufgabe gemeinſchaftlich
zu erfuͤllen, und von Rechtswegen ſollte zu den hoͤhe-
ren Berufsarten des Staatsdienſtes, der Regierung,
der Geſetzgebung, der Rechtsverwaltung, der Sitten-
bildung, der Religionsverkuͤndigung ꝛc. deren Object
in den Ideen iſt, der Zugang Keinem geſtattet wer-
den, der ſich nicht durch Bildung in dem Gebiete der
Geiſtesideen hinreichend dazu legitimirt haͤtte.
Die Forderung iſt von der hoͤchſten Wichtigkeit.
Denn, die von der Menſchheit errungne Cultur — die
unerſchuͤtterlichſte Grundlage der Humanitaͤt — ſoll
nicht bloß uͤberhaupt erhalten werden, d. h. in
todten Buchſtaben, in Buͤchern und Bibliotheken auf-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |