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Niethammer, Friedrich Immanuel: Der Streit des Philanthropinismus und Humanismus in der Theorie des Erziehungs-Unterrichts unsrer Zeit. Jena, 1808.

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Anwendung der allgemeinen Grundsätze etc.
Belang, da die Zweideutigkeit nur auf einer Verwech-
selung von Eintheilungsgründen beruht, die sich leicht
heben läßt.

Die ganz gemeine Eintheilung der Verufsarbeiten
in Kopf- und Handarbeiten, welche das In-
strument
zum Eintheilungsgrunde nimmt, und hier
um so zweckmäßiger angewendet wird, da es eben auch
das Instrument ist, auf dessen Bildung die Erziehung
eine besondre Rücksicht zu nehmen hat, erschöpft aller-
dings nicht den Begriff, auf den es hier ankömmt; es
muß zugleich die Eintheilung der Berufsthätigkeit in
Beziehung auf ihr Object sowohl als auf ihre Form
in Betrachtung gezogen werden.

Nehmen wir die Eintheilung der Arbeit nach ih-
rem Object, so bezieht sie sich entweder auf die In-
nenwelt (das Geistige) oder auf die Außenwelt (das
Materielle), und ist in der erstern Beziehung vorzugs-
weise geistige Arbeit (in zweifacher Bedeutung,
sowohl in Rücksicht des Objectes als des Instrumen-
tes,) in der zweiten Beziehung aber in Rücksicht des
Objectes materielle Thätigkeit, die in Rücksicht
des Instruments entweder als körperliche Arbeit
(Handarbeit) betrachtet wird, obgleich auch der Geist
dabei geschäftig ist, oder als intellectuelle Thä-
tigkeit
, inwiefern der Körper dabei nicht geschäftig
ist, obgleich sie sich auf die Körperwelt bezieht. Neh-
men wir aber die intellectuelle Thätigkeit
überhaupt
in Beziehung auf ihre Form, so ist

Anwendung der allgemeinen Grundſaͤtze ꝛc.
Belang, da die Zweideutigkeit nur auf einer Verwech-
ſelung von Eintheilungsgruͤnden beruht, die ſich leicht
heben laͤßt.

Die ganz gemeine Eintheilung der Verufsarbeiten
in Kopf- und Handarbeiten, welche das In-
ſtrument
zum Eintheilungsgrunde nimmt, und hier
um ſo zweckmaͤßiger angewendet wird, da es eben auch
das Inſtrument iſt, auf deſſen Bildung die Erziehung
eine beſondre Ruͤckſicht zu nehmen hat, erſchoͤpft aller-
dings nicht den Begriff, auf den es hier ankoͤmmt; es
muß zugleich die Eintheilung der Berufsthaͤtigkeit in
Beziehung auf ihr Object ſowohl als auf ihre Form
in Betrachtung gezogen werden.

Nehmen wir die Eintheilung der Arbeit nach ih-
rem Object, ſo bezieht ſie ſich entweder auf die In-
nenwelt (das Geiſtige) oder auf die Außenwelt (das
Materielle), und iſt in der erſtern Beziehung vorzugs-
weiſe geiſtige Arbeit (in zweifacher Bedeutung,
ſowohl in Ruͤckſicht des Objectes als des Inſtrumen-
tes,) in der zweiten Beziehung aber in Ruͤckſicht des
Objectes materielle Thaͤtigkeit, die in Ruͤckſicht
des Inſtruments entweder als koͤrperliche Arbeit
(Handarbeit) betrachtet wird, obgleich auch der Geiſt
dabei geſchaͤftig iſt, oder als intellectuelle Thaͤ-
tigkeit
, inwiefern der Koͤrper dabei nicht geſchaͤftig
iſt, obgleich ſie ſich auf die Koͤrperwelt bezieht. Neh-
men wir aber die intellectuelle Thaͤtigkeit
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in Beziehung auf ihre Form, ſo iſt

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[313/0325] Anwendung der allgemeinen Grundſaͤtze ꝛc. Belang, da die Zweideutigkeit nur auf einer Verwech- ſelung von Eintheilungsgruͤnden beruht, die ſich leicht heben laͤßt. Die ganz gemeine Eintheilung der Verufsarbeiten in Kopf- und Handarbeiten, welche das In- ſtrument zum Eintheilungsgrunde nimmt, und hier um ſo zweckmaͤßiger angewendet wird, da es eben auch das Inſtrument iſt, auf deſſen Bildung die Erziehung eine beſondre Ruͤckſicht zu nehmen hat, erſchoͤpft aller- dings nicht den Begriff, auf den es hier ankoͤmmt; es muß zugleich die Eintheilung der Berufsthaͤtigkeit in Beziehung auf ihr Object ſowohl als auf ihre Form in Betrachtung gezogen werden. Nehmen wir die Eintheilung der Arbeit nach ih- rem Object, ſo bezieht ſie ſich entweder auf die In- nenwelt (das Geiſtige) oder auf die Außenwelt (das Materielle), und iſt in der erſtern Beziehung vorzugs- weiſe geiſtige Arbeit (in zweifacher Bedeutung, ſowohl in Ruͤckſicht des Objectes als des Inſtrumen- tes,) in der zweiten Beziehung aber in Ruͤckſicht des Objectes materielle Thaͤtigkeit, die in Ruͤckſicht des Inſtruments entweder als koͤrperliche Arbeit (Handarbeit) betrachtet wird, obgleich auch der Geiſt dabei geſchaͤftig iſt, oder als intellectuelle Thaͤ- tigkeit, inwiefern der Koͤrper dabei nicht geſchaͤftig iſt, obgleich ſie ſich auf die Koͤrperwelt bezieht. Neh- men wir aber die intellectuelle Thaͤtigkeit uͤberhaupt in Beziehung auf ihre Form, ſo iſt

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Zitationshilfe: Niethammer, Friedrich Immanuel: Der Streit des Philanthropinismus und Humanismus in der Theorie des Erziehungs-Unterrichts unsrer Zeit. Jena, 1808, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niethammer_philantropinismus_1808/325>, abgerufen am 23.11.2024.