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Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704.

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sein Hochseeliges Ende verwahret und behalten hat / daß er durch Irrthum der ruchlosen Leute nicht verführet / noch entfallen2 Pet. 3. v. 17. ist aus seiner eigenen Vestunge / wie er in JESUM Christum und auff seinen Tod getauffet war / also ist er auch in diesen seinen einigen Mittler und Seeligmacher gestorben. So mangelte es dem Hochseeligsten Herrn nicht an der allgemeinen / doch nur angefangenen und noch mit vielen Unvollkommenheiten befangenen Gerechtigkeit des Lebens / oder an der Christ-Fürstlichen Gottseeligkeit / so Se. Durchl. bewiesen haben / in der Liebe GOttes / und seines H. Worts; In besonderer Hochachtunge anderer / vor allen aber des seeligen Lutheri, geistreicher Schrifften / welche sie sonderlich wehrt gehalten / und als ein Kleinod aufsuchen und auffheben lassen / vornemlich was von erster und ältester Edition sothaner Evangelischer Schrifften aus diesen / des Lutheri, Zeiten zu finden gewesen. Insonderheit blicket diese Liebe zu GOTT und seinem Dienst die gantze Zeit Dero Regirunge hervor in Hochlöblicher Beschützunge der Kirchen / und Erhaltunge des lieben GOttesdienstes nach der ungeänderten Augspurgischen Confession. O wie sorgfältig war dieser Lutherscher Fürst / solchen Aug-Apffel unserer Kirchen zu bewahren / und das Kirchen-Wesen in dem guten Zustande zu erhalten / in welchem er es aus seines Hn. Vaters Christ-mildester Gedächtnüß liebwerthesten Händen empfangen hatte! Wie ein grosser Feind war er aller ohnnöthigen / gefährlichen / geschweige der H. Schrifft / und dem corpori Doctrinae Julio wol gar widerstreitenden Veränder- und Neuerunge. In dem er gar wol wuste / und zweiffels ohne Christ-Fürstlich bedachte / daß ob wol wider GOttes klares Wort kein Kirchen-Gebrauch und Gewohnheit / wie alt dieselbe immer mehr seyn mag / gelten noch bestehen kan / sondern der Wahrheit billig weichen muß / gestalt sich Christus der HErr auch nicht die Gewohnheit / sondern die Wahrheit genennet hat; Advertendum est (scribit Gregorius Primus, seu ut alii opinantur Gregor. Septimus) quod dominus dicit: Ego sum veritas & vita: non dixit, ego sum consuetudo, sed veritas. Et certe (ut B. Cypriani utamur sententia) quaelibet consuetudo, quantum vis vetusta, quamtumvis vulgata, veritati omnino est postponenda, & usus qui veritati contrarius est, abolendus. Uti quoque Augustinus, ac Cyprianus in eandem sententiam adducuntur in Jure Canonico dist. 8. c. 5. 6. 8. 9. qui nonus & ultimus canon ex Cypriano notanter ita decernit: Si solus Christus audiendus est, non debemus attendere, quid aliquis ante nos faciendum putaverit, sed quid, qui ante omnes est, Christus prior fecerit: neque enim hominis consuetudinem sequi oportet, sed DEI veritatem, cum per Esaiam Prophetam DEus loquatur & dicat; sine causa autem colunt me, mandata & doctrinas hominum docentes. Esa. 29, 13. Matth. 15, 7. Und wir Christum allein in sei-

sein Hochseeliges Ende verwahret und behalten hat / daß er durch Irrthum der ruchlosen Leute nicht verführet / noch entfallen2 Pet. 3. v. 17. ist aus seiner eigenen Vestunge / wie er in JESUM Christum und auff seinen Tod getauffet war / also ist er auch in diesen seinen einigen Mittler und Seeligmacher gestorben. So mangelte es dem Hochseeligsten Herrn nicht an der allgemeinen / doch nur angefangenen und noch mit vielen Unvollkommenheiten befangenen Gerechtigkeit des Lebens / oder an der Christ-Fürstlichen Gottseeligkeit / so Se. Durchl. bewiesen haben / in der Liebe GOttes / und seines H. Worts; In besonderer Hochachtunge anderer / vor allen aber des seeligen Lutheri, geistreicher Schrifften / welche sie sonderlich wehrt gehalten / und als ein Kleinod aufsuchen und auffheben lassen / vornemlich was von erster und ältester Edition sothaner Evangelischer Schrifften aus diesen / des Lutheri, Zeiten zu finden gewesen. Insonderheit blicket diese Liebe zu GOTT und seinem Dienst die gantze Zeit Dero Regirunge hervor in Hochlöblicher Beschützunge der Kirchen / und Erhaltunge des lieben GOttesdienstes nach der ungeänderten Augspurgischen Confession. O wie sorgfältig war dieser Lutherscher Fürst / solchen Aug-Apffel unserer Kirchen zu bewahren / und das Kirchen-Wesen in dem guten Zustande zu erhalten / in welchem er es aus seines Hn. Vaters Christ-mildester Gedächtnüß liebwerthesten Händen empfangen hatte! Wie ein grosser Feind war er aller ohnnöthigen / gefährlichen / geschweige der H. Schrifft / und dem corpori Doctrinae Julio wol gar widerstreitenden Veränder- und Neuerunge. In dem er gar wol wuste / und zweiffels ohne Christ-Fürstlich bedachte / daß ob wol wider GOttes klares Wort kein Kirchen-Gebrauch und Gewohnheit / wie alt dieselbe immer mehr seyn mag / gelten noch bestehen kan / sondern der Wahrheit billig weichen muß / gestalt sich Christus der HErr auch nicht die Gewohnheit / sondern die Wahrheit genennet hat; Advertendum est (scribit Gregorius Primus, seu ut alii opinantur Gregor. Septimus) quod dominus dicit: Ego sum veritas & vita: non dixit, ego sum consuetudo, sed veritas. Et certè (ut B. Cypriani utamur sententiâ) quaelibet consuetudo, quantum vis vetusta, quamtumvis vulgata, veritati omnino est postponenda, & usus qui veritati contrarius est, abolendus. Uti quoque Augustinus, ac Cyprianus in eandem sententiam adducuntur in Jure Canonico dist. 8. c. 5. 6. 8. 9. qui nonus & ultimus canon ex Cypriano notanter ita decernit: Si solus Christus audiendus est, non debemus attendere, quid aliquis ante nos faciendum putaverit, sed quid, qui ante omnes est, Christus prior fecerit: neque enim hominis consuetudinem sequi oportet, sed DEI veritatem, cum per Esaiam Prophetam DEus loquatur & dicat; sine causa autem colunt me, mandata & doctrinas hominum docentes. Esa. 29, 13. Matth. 15, 7. Und wir Christum allein in sei-

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sein Hochseeliges Ende                      verwahret und behalten hat / daß er durch Irrthum der ruchlosen Leute nicht                      verführet / noch entfallen<note place="right">2 Pet. 3. v. 17.</note> ist                      aus seiner eigenen Vestunge / wie er in JESUM Christum und auff seinen Tod                      getauffet war / also ist er auch in diesen seinen einigen Mittler und                      Seeligmacher gestorben. So mangelte es dem Hochseeligsten Herrn nicht an der                      allgemeinen / doch nur angefangenen und noch mit vielen Unvollkommenheiten                      befangenen Gerechtigkeit des Lebens / oder an der Christ-Fürstlichen                      Gottseeligkeit / so Se. Durchl. bewiesen haben / in der Liebe GOttes / und                      seines H. Worts; In besonderer Hochachtunge anderer / vor allen aber des                      seeligen Lutheri, geistreicher Schrifften / welche sie sonderlich wehrt gehalten                      / und als ein Kleinod aufsuchen und auffheben lassen / vornemlich was von erster                      und ältester Edition sothaner Evangelischer Schrifften aus diesen / des Lutheri,                      Zeiten zu finden gewesen. Insonderheit blicket diese Liebe zu GOTT und seinem                      Dienst die gantze Zeit Dero Regirunge hervor in Hochlöblicher Beschützunge der                      Kirchen / und Erhaltunge des lieben GOttesdienstes nach der ungeänderten                      Augspurgischen Confession. O wie sorgfältig war dieser Lutherscher Fürst /                      solchen Aug-Apffel unserer Kirchen zu bewahren / und das Kirchen-Wesen in dem                      guten Zustande zu erhalten / in welchem er es aus seines Hn. Vaters                      Christ-mildester Gedächtnüß liebwerthesten Händen empfangen hatte! Wie ein                      grosser Feind war er aller ohnnöthigen / gefährlichen / geschweige der H.                      Schrifft / und dem corpori Doctrinae Julio wol gar widerstreitenden Veränder-                      und Neuerunge. In dem er gar wol wuste / und zweiffels ohne Christ-Fürstlich                      bedachte / daß ob wol wider GOttes klares Wort kein Kirchen-Gebrauch und                      Gewohnheit / wie alt dieselbe immer mehr seyn mag / gelten noch bestehen kan /                      sondern der Wahrheit billig weichen muß / gestalt sich Christus der HErr auch                      nicht die Gewohnheit / sondern die Wahrheit genennet hat; <note place="left">Advertendum est (scribit Gregorius Primus, seu ut alii                          opinantur Gregor. Septimus) quod dominus dicit: <hi rendition="#i">Ego sum                              veritas &amp; vita: non dixit, ego sum consuetudo</hi>, sed veritas. Et                          certè (ut B. Cypriani utamur sententiâ) <hi rendition="#i">quaelibet                              consuetudo, quantum vis vetusta, quamtumvis vulgata, veritati omnino est                              postponenda, &amp; usus qui veritati contrarius est, abolendus</hi>. Uti                          quoque Augustinus, ac Cyprianus in eandem sententiam adducuntur in Jure                          Canonico dist. 8. c. 5. 6. 8. 9. qui nonus &amp; ultimus canon ex Cypriano                          notanter ita decernit: Si solus Christus audiendus est, non debemus                          attendere, quid aliquis ante nos faciendum putaverit, sed quid, qui ante                          omnes est, Christus prior fecerit: <hi rendition="#i">neque enim hominis                              consuetudinem sequi oportet, sed DEI veritatem, cum per Esaiam Prophetam                              DEus loquatur &amp; dicat; sine causa autem colunt me, mandata &amp;                              doctrinas hominum docentes</hi>. Esa. 29, 13. Matth. 15, 7.</note> Und                      wir Christum allein in sei-
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[25/0029] sein Hochseeliges Ende verwahret und behalten hat / daß er durch Irrthum der ruchlosen Leute nicht verführet / noch entfallen ist aus seiner eigenen Vestunge / wie er in JESUM Christum und auff seinen Tod getauffet war / also ist er auch in diesen seinen einigen Mittler und Seeligmacher gestorben. So mangelte es dem Hochseeligsten Herrn nicht an der allgemeinen / doch nur angefangenen und noch mit vielen Unvollkommenheiten befangenen Gerechtigkeit des Lebens / oder an der Christ-Fürstlichen Gottseeligkeit / so Se. Durchl. bewiesen haben / in der Liebe GOttes / und seines H. Worts; In besonderer Hochachtunge anderer / vor allen aber des seeligen Lutheri, geistreicher Schrifften / welche sie sonderlich wehrt gehalten / und als ein Kleinod aufsuchen und auffheben lassen / vornemlich was von erster und ältester Edition sothaner Evangelischer Schrifften aus diesen / des Lutheri, Zeiten zu finden gewesen. Insonderheit blicket diese Liebe zu GOTT und seinem Dienst die gantze Zeit Dero Regirunge hervor in Hochlöblicher Beschützunge der Kirchen / und Erhaltunge des lieben GOttesdienstes nach der ungeänderten Augspurgischen Confession. O wie sorgfältig war dieser Lutherscher Fürst / solchen Aug-Apffel unserer Kirchen zu bewahren / und das Kirchen-Wesen in dem guten Zustande zu erhalten / in welchem er es aus seines Hn. Vaters Christ-mildester Gedächtnüß liebwerthesten Händen empfangen hatte! Wie ein grosser Feind war er aller ohnnöthigen / gefährlichen / geschweige der H. Schrifft / und dem corpori Doctrinae Julio wol gar widerstreitenden Veränder- und Neuerunge. In dem er gar wol wuste / und zweiffels ohne Christ-Fürstlich bedachte / daß ob wol wider GOttes klares Wort kein Kirchen-Gebrauch und Gewohnheit / wie alt dieselbe immer mehr seyn mag / gelten noch bestehen kan / sondern der Wahrheit billig weichen muß / gestalt sich Christus der HErr auch nicht die Gewohnheit / sondern die Wahrheit genennet hat; Und wir Christum allein in sei- 2 Pet. 3. v. 17. Advertendum est (scribit Gregorius Primus, seu ut alii opinantur Gregor. Septimus) quod dominus dicit: Ego sum veritas & vita: non dixit, ego sum consuetudo, sed veritas. Et certè (ut B. Cypriani utamur sententiâ) quaelibet consuetudo, quantum vis vetusta, quamtumvis vulgata, veritati omnino est postponenda, & usus qui veritati contrarius est, abolendus. Uti quoque Augustinus, ac Cyprianus in eandem sententiam adducuntur in Jure Canonico dist. 8. c. 5. 6. 8. 9. qui nonus & ultimus canon ex Cypriano notanter ita decernit: Si solus Christus audiendus est, non debemus attendere, quid aliquis ante nos faciendum putaverit, sed quid, qui ante omnes est, Christus prior fecerit: neque enim hominis consuetudinem sequi oportet, sed DEI veritatem, cum per Esaiam Prophetam DEus loquatur & dicat; sine causa autem colunt me, mandata & doctrinas hominum docentes. Esa. 29, 13. Matth. 15, 7.

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Zitationshilfe: Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/29>, abgerufen am 25.04.2024.