Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704.

Bild:
<< vorherige Seite

sein Hochseeliges Ende verwahret und behalten hat / daß er durch Irrthum der ruchlosen Leute nicht verführet / noch entfallen2 Pet. 3. v. 17. ist aus seiner eigenen Vestunge / wie er in JESUM Christum und auff seinen Tod getauffet war / also ist er auch in diesen seinen einigen Mittler und Seeligmacher gestorben. So mangelte es dem Hochseeligsten Herrn nicht an der allgemeinen / doch nur angefangenen und noch mit vielen Unvollkommenheiten befangenen Gerechtigkeit des Lebens / oder an der Christ-Fürstlichen Gottseeligkeit / so Se. Durchl. bewiesen haben / in der Liebe GOttes / und seines H. Worts; In besonderer Hochachtunge anderer / vor allen aber des seeligen Lutheri, geistreicher Schrifften / welche sie sonderlich wehrt gehalten / und als ein Kleinod aufsuchen und auffheben lassen / vornemlich was von erster und ältester Edition sothaner Evangelischer Schrifften aus diesen / des Lutheri, Zeiten zu finden gewesen. Insonderheit blicket diese Liebe zu GOTT und seinem Dienst die gantze Zeit Dero Regirunge hervor in Hochlöblicher Beschützunge der Kirchen / und Erhaltunge des lieben GOttesdienstes nach der ungeänderten Augspurgischen Confession. O wie sorgfältig war dieser Lutherscher Fürst / solchen Aug-Apffel unserer Kirchen zu bewahren / und das Kirchen-Wesen in dem guten Zustande zu erhalten / in welchem er es aus seines Hn. Vaters Christ-mildester Gedächtnüß liebwerthesten Händen empfangen hatte! Wie ein grosser Feind war er aller ohnnöthigen / gefährlichen / geschweige der H. Schrifft / und dem corpori Doctrinae Julio wol gar widerstreitenden Veränder- und Neuerunge. In dem er gar wol wuste / und zweiffels ohne Christ-Fürstlich bedachte / daß ob wol wider GOttes klares Wort kein Kirchen-Gebrauch und Gewohnheit / wie alt dieselbe immer mehr seyn mag / gelten noch bestehen kan / sondern der Wahrheit billig weichen muß / gestalt sich Christus der HErr auch nicht die Gewohnheit / sondern die Wahrheit genennet hat; Advertendum est (scribit Gregorius Primus, seu ut alii opinantur Gregor. Septimus) quod dominus dicit: Ego sum veritas & vita: non dixit, ego sum consuetudo, sed veritas. Et certe (ut B. Cypriani utamur sententia) quaelibet consuetudo, quantum vis vetusta, quamtumvis vulgata, veritati omnino est postponenda, & usus qui veritati contrarius est, abolendus. Uti quoque Augustinus, ac Cyprianus in eandem sententiam adducuntur in Jure Canonico dist. 8. c. 5. 6. 8. 9. qui nonus & ultimus canon ex Cypriano notanter ita decernit: Si solus Christus audiendus est, non debemus attendere, quid aliquis ante nos faciendum putaverit, sed quid, qui ante omnes est, Christus prior fecerit: neque enim hominis consuetudinem sequi oportet, sed DEI veritatem, cum per Esaiam Prophetam DEus loquatur & dicat; sine causa autem colunt me, mandata & doctrinas hominum docentes. Esa. 29, 13. Matth. 15, 7. Und wir Christum allein in sei-

sein Hochseeliges Ende verwahret und behalten hat / daß er durch Irrthum der ruchlosen Leute nicht verführet / noch entfallen2 Pet. 3. v. 17. ist aus seiner eigenen Vestunge / wie er in JESUM Christum und auff seinen Tod getauffet war / also ist er auch in diesen seinen einigen Mittler und Seeligmacher gestorben. So mangelte es dem Hochseeligsten Herrn nicht an der allgemeinen / doch nur angefangenen und noch mit vielen Unvollkommenheiten befangenen Gerechtigkeit des Lebens / oder an der Christ-Fürstlichen Gottseeligkeit / so Se. Durchl. bewiesen haben / in der Liebe GOttes / und seines H. Worts; In besonderer Hochachtunge anderer / vor allen aber des seeligen Lutheri, geistreicher Schrifften / welche sie sonderlich wehrt gehalten / und als ein Kleinod aufsuchen und auffheben lassen / vornemlich was von erster und ältester Edition sothaner Evangelischer Schrifften aus diesen / des Lutheri, Zeiten zu finden gewesen. Insonderheit blicket diese Liebe zu GOTT und seinem Dienst die gantze Zeit Dero Regirunge hervor in Hochlöblicher Beschützunge der Kirchen / und Erhaltunge des lieben GOttesdienstes nach der ungeänderten Augspurgischen Confession. O wie sorgfältig war dieser Lutherscher Fürst / solchen Aug-Apffel unserer Kirchen zu bewahren / und das Kirchen-Wesen in dem guten Zustande zu erhalten / in welchem er es aus seines Hn. Vaters Christ-mildester Gedächtnüß liebwerthesten Händen empfangen hatte! Wie ein grosser Feind war er aller ohnnöthigen / gefährlichen / geschweige der H. Schrifft / und dem corpori Doctrinae Julio wol gar widerstreitenden Veränder- und Neuerunge. In dem er gar wol wuste / und zweiffels ohne Christ-Fürstlich bedachte / daß ob wol wider GOttes klares Wort kein Kirchen-Gebrauch und Gewohnheit / wie alt dieselbe immer mehr seyn mag / gelten noch bestehen kan / sondern der Wahrheit billig weichen muß / gestalt sich Christus der HErr auch nicht die Gewohnheit / sondern die Wahrheit genennet hat; Advertendum est (scribit Gregorius Primus, seu ut alii opinantur Gregor. Septimus) quod dominus dicit: Ego sum veritas & vita: non dixit, ego sum consuetudo, sed veritas. Et certè (ut B. Cypriani utamur sententiâ) quaelibet consuetudo, quantum vis vetusta, quamtumvis vulgata, veritati omnino est postponenda, & usus qui veritati contrarius est, abolendus. Uti quoque Augustinus, ac Cyprianus in eandem sententiam adducuntur in Jure Canonico dist. 8. c. 5. 6. 8. 9. qui nonus & ultimus canon ex Cypriano notanter ita decernit: Si solus Christus audiendus est, non debemus attendere, quid aliquis ante nos faciendum putaverit, sed quid, qui ante omnes est, Christus prior fecerit: neque enim hominis consuetudinem sequi oportet, sed DEI veritatem, cum per Esaiam Prophetam DEus loquatur & dicat; sine causa autem colunt me, mandata & doctrinas hominum docentes. Esa. 29, 13. Matth. 15, 7. Und wir Christum allein in sei-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0029" n="25"/>
sein Hochseeliges Ende                      verwahret und behalten hat / daß er durch Irrthum der ruchlosen Leute nicht                      verführet / noch entfallen<note place="right">2 Pet. 3. v. 17.</note> ist                      aus seiner eigenen Vestunge / wie er in JESUM Christum und auff seinen Tod                      getauffet war / also ist er auch in diesen seinen einigen Mittler und                      Seeligmacher gestorben. So mangelte es dem Hochseeligsten Herrn nicht an der                      allgemeinen / doch nur angefangenen und noch mit vielen Unvollkommenheiten                      befangenen Gerechtigkeit des Lebens / oder an der Christ-Fürstlichen                      Gottseeligkeit / so Se. Durchl. bewiesen haben / in der Liebe GOttes / und                      seines H. Worts; In besonderer Hochachtunge anderer / vor allen aber des                      seeligen Lutheri, geistreicher Schrifften / welche sie sonderlich wehrt gehalten                      / und als ein Kleinod aufsuchen und auffheben lassen / vornemlich was von erster                      und ältester Edition sothaner Evangelischer Schrifften aus diesen / des Lutheri,                      Zeiten zu finden gewesen. Insonderheit blicket diese Liebe zu GOTT und seinem                      Dienst die gantze Zeit Dero Regirunge hervor in Hochlöblicher Beschützunge der                      Kirchen / und Erhaltunge des lieben GOttesdienstes nach der ungeänderten                      Augspurgischen Confession. O wie sorgfältig war dieser Lutherscher Fürst /                      solchen Aug-Apffel unserer Kirchen zu bewahren / und das Kirchen-Wesen in dem                      guten Zustande zu erhalten / in welchem er es aus seines Hn. Vaters                      Christ-mildester Gedächtnüß liebwerthesten Händen empfangen hatte! Wie ein                      grosser Feind war er aller ohnnöthigen / gefährlichen / geschweige der H.                      Schrifft / und dem corpori Doctrinae Julio wol gar widerstreitenden Veränder-                      und Neuerunge. In dem er gar wol wuste / und zweiffels ohne Christ-Fürstlich                      bedachte / daß ob wol wider GOttes klares Wort kein Kirchen-Gebrauch und                      Gewohnheit / wie alt dieselbe immer mehr seyn mag / gelten noch bestehen kan /                      sondern der Wahrheit billig weichen muß / gestalt sich Christus der HErr auch                      nicht die Gewohnheit / sondern die Wahrheit genennet hat; <note place="left">Advertendum est (scribit Gregorius Primus, seu ut alii                          opinantur Gregor. Septimus) quod dominus dicit: <hi rendition="#i">Ego sum                              veritas &amp; vita: non dixit, ego sum consuetudo</hi>, sed veritas. Et                          certè (ut B. Cypriani utamur sententiâ) <hi rendition="#i">quaelibet                              consuetudo, quantum vis vetusta, quamtumvis vulgata, veritati omnino est                              postponenda, &amp; usus qui veritati contrarius est, abolendus</hi>. Uti                          quoque Augustinus, ac Cyprianus in eandem sententiam adducuntur in Jure                          Canonico dist. 8. c. 5. 6. 8. 9. qui nonus &amp; ultimus canon ex Cypriano                          notanter ita decernit: Si solus Christus audiendus est, non debemus                          attendere, quid aliquis ante nos faciendum putaverit, sed quid, qui ante                          omnes est, Christus prior fecerit: <hi rendition="#i">neque enim hominis                              consuetudinem sequi oportet, sed DEI veritatem, cum per Esaiam Prophetam                              DEus loquatur &amp; dicat; sine causa autem colunt me, mandata &amp;                              doctrinas hominum docentes</hi>. Esa. 29, 13. Matth. 15, 7.</note> Und                      wir Christum allein in sei-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[25/0029] sein Hochseeliges Ende verwahret und behalten hat / daß er durch Irrthum der ruchlosen Leute nicht verführet / noch entfallen ist aus seiner eigenen Vestunge / wie er in JESUM Christum und auff seinen Tod getauffet war / also ist er auch in diesen seinen einigen Mittler und Seeligmacher gestorben. So mangelte es dem Hochseeligsten Herrn nicht an der allgemeinen / doch nur angefangenen und noch mit vielen Unvollkommenheiten befangenen Gerechtigkeit des Lebens / oder an der Christ-Fürstlichen Gottseeligkeit / so Se. Durchl. bewiesen haben / in der Liebe GOttes / und seines H. Worts; In besonderer Hochachtunge anderer / vor allen aber des seeligen Lutheri, geistreicher Schrifften / welche sie sonderlich wehrt gehalten / und als ein Kleinod aufsuchen und auffheben lassen / vornemlich was von erster und ältester Edition sothaner Evangelischer Schrifften aus diesen / des Lutheri, Zeiten zu finden gewesen. Insonderheit blicket diese Liebe zu GOTT und seinem Dienst die gantze Zeit Dero Regirunge hervor in Hochlöblicher Beschützunge der Kirchen / und Erhaltunge des lieben GOttesdienstes nach der ungeänderten Augspurgischen Confession. O wie sorgfältig war dieser Lutherscher Fürst / solchen Aug-Apffel unserer Kirchen zu bewahren / und das Kirchen-Wesen in dem guten Zustande zu erhalten / in welchem er es aus seines Hn. Vaters Christ-mildester Gedächtnüß liebwerthesten Händen empfangen hatte! Wie ein grosser Feind war er aller ohnnöthigen / gefährlichen / geschweige der H. Schrifft / und dem corpori Doctrinae Julio wol gar widerstreitenden Veränder- und Neuerunge. In dem er gar wol wuste / und zweiffels ohne Christ-Fürstlich bedachte / daß ob wol wider GOttes klares Wort kein Kirchen-Gebrauch und Gewohnheit / wie alt dieselbe immer mehr seyn mag / gelten noch bestehen kan / sondern der Wahrheit billig weichen muß / gestalt sich Christus der HErr auch nicht die Gewohnheit / sondern die Wahrheit genennet hat; Und wir Christum allein in sei- 2 Pet. 3. v. 17. Advertendum est (scribit Gregorius Primus, seu ut alii opinantur Gregor. Septimus) quod dominus dicit: Ego sum veritas & vita: non dixit, ego sum consuetudo, sed veritas. Et certè (ut B. Cypriani utamur sententiâ) quaelibet consuetudo, quantum vis vetusta, quamtumvis vulgata, veritati omnino est postponenda, & usus qui veritati contrarius est, abolendus. Uti quoque Augustinus, ac Cyprianus in eandem sententiam adducuntur in Jure Canonico dist. 8. c. 5. 6. 8. 9. qui nonus & ultimus canon ex Cypriano notanter ita decernit: Si solus Christus audiendus est, non debemus attendere, quid aliquis ante nos faciendum putaverit, sed quid, qui ante omnes est, Christus prior fecerit: neque enim hominis consuetudinem sequi oportet, sed DEI veritatem, cum per Esaiam Prophetam DEus loquatur & dicat; sine causa autem colunt me, mandata & doctrinas hominum docentes. Esa. 29, 13. Matth. 15, 7.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/29
Zitationshilfe: Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/29>, abgerufen am 24.11.2024.