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Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704.

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sondern er war ihr Vater / der in der Heil. Sprache seinen Nahmen von wollen hat / als einer der (seinen Kindern) wol[fremdsprachliches Material] a VOluntat. ([fremdsprachliches Material] voluit) dictus. will: Also wolte Hiob allen Armen von Hertzen wol / und war ihnen mit recht väterlicher Liebe / Erbarmunge und Gewogenheit in und ausserhalb Gerichte zugethan.

(3) Die richterliche Weißheit ist nicht weniger der Ruhm eines Regenten / als die vorbeschriebene Gerechtigkeit und Mildthätigkeit. War denn nun auch Hiob mit solcher Weißheit Gerichte zu halten gezieret? Freylich. Er ward durch die Unbescheidenheit seiner verdrüßlichen Freunde genöthiget auch diese Wahrheit zu Widerlegunge der Lügen und unerfindlichen imputationen zu bekennen: Welche Sache ich nicht wuste / die erforschete ich. [fremdsprachliches Material] eine Streit-Sache / nu möchte eine solche Sache durch des Klägers Bitte / oder durch Denuntiation ins Gericht eingeführet und Rechtshängig worden seyn / oder Hiob möchte sie selbst ex officio, und nach Erheischunge seines Ambts ins Gericht und Inquisition gezogen haben / so lange er sie noch nicht nach allen Umständen wüste / und das Factum durch gnugsame Zeugnüß oder den Eyd / oder eigen Bekäntnüß und vorgezeigtes corpus delicti noch nicht hell und Sonnen-klar erwiesen war / so forschete / suchete / und bemühete er sich so lange / bis er sie gewiß und gründlich nach allen Umständen erführe. Dazu ließ er ihm kein Mühe verdrüssen / und keine Zeit zulang werden. Und solcher Gestalt hatte das was seine völlige Zeit hatte / gleich der Frucht im Mutterleibe / so zusagen / Hände und Füsse: Und kamen alle Urtheile dieses gerechten Fürsten und Richters schön und wolgestalt ans Licht. Da hingegen das was plötzlich heraus geköcket wird / gar sehr und heßlich stincket. Sie köcken die Urtheile heraus / sagt der HErr bey dem Propheten.Jes. 28. v. 7. Was machets? Noverca justitiae, praecipitantia, die Ubereilunge / die eine Stieffmutter der Gerechtigkeit / und der Weißheit Feindin ist. Expende! Alles mit Bedacht! Hiob forschete und untersuchete die Sachen. Das Forschen / sagt ein Evangelischer Lehrer / gehöret als ein Stück schuldiger Ambts-Sorge für Regiments-Personen; Sintemahl wenn bey Streit-HändelnGeier Allgegenwart GOttes. c. 6. 5. Buch Mos. 19. v. 18. zwischen den Partheyen / und bey Zeugen-verhören nicht alles so klar war / so hieß es: Die Richter sollen wol forschen. Und abermal: Das Wort [fremdsprachliches Material] bedeutet eine genaue / unverdrossene / und scharffe Durchsuchunge eines Dinges / da man gerne hinter dem rechten Grund kommen will / also daß man alle Umstände in acht nimmt / eines gegen das andere hält / auff die rech-

sondern er war ihr Vater / der in der Heil. Sprache seinen Nahmen von wollen hat / als einer der (seinen Kindern) wol[fremdsprachliches Material] à VOluntat. ([fremdsprachliches Material] voluit) dictus. will: Also wolte Hiob allen Armen von Hertzen wol / und war ihnen mit recht väterlicher Liebe / Erbarmunge und Gewogenheit in und ausserhalb Gerichte zugethan.

(3) Die richterliche Weißheit ist nicht weniger der Ruhm eines Regenten / als die vorbeschriebene Gerechtigkeit und Mildthätigkeit. War denn nun auch Hiob mit solcher Weißheit Gerichte zu halten gezieret? Freylich. Er ward durch die Unbescheidenheit seiner verdrüßlichen Freunde genöthiget auch diese Wahrheit zu Widerlegunge der Lügen und unerfindlichen imputationen zu bekennen: Welche Sache ich nicht wuste / die erforschete ich. [fremdsprachliches Material] eine Streit-Sache / nu möchte eine solche Sache durch des Klägers Bitte / oder durch Denuntiation ins Gericht eingeführet und Rechtshängig worden seyn / oder Hiob möchte sie selbst ex officio, und nach Erheischunge seines Ambts ins Gericht und Inquisition gezogen haben / so lange er sie noch nicht nach allen Umständen wüste / und das Factum durch gnugsame Zeugnüß oder den Eyd / oder eigen Bekäntnüß und vorgezeigtes corpus delicti noch nicht hell und Sonnen-klar erwiesen war / so forschete / suchete / und bemühete er sich so lange / bis er sie gewiß und gründlich nach allen Umständen erführe. Dazu ließ er ihm kein Mühe verdrüssen / und keine Zeit zulang werden. Und solcher Gestalt hatte das was seine völlige Zeit hatte / gleich der Frucht im Mutterleibe / so zusagen / Hände und Füsse: Und kamen alle Urtheile dieses gerechten Fürsten und Richters schön und wolgestalt ans Licht. Da hingegen das was plötzlich heraus geköcket wird / gar sehr und heßlich stincket. Sie köcken die Urtheile heraus / sagt der HErr bey dem Propheten.Jes. 28. v. 7. Was machets? Noverca justitiae, praecipitantia, die Ubereilunge / die eine Stieffmutter der Gerechtigkeit / und der Weißheit Feindin ist. Expende! Alles mit Bedacht! Hiob forschete und untersuchete die Sachen. Das Forschen / sagt ein Evangelischer Lehrer / gehöret als ein Stück schuldiger Ambts-Sorge für Regiments-Personen; Sintemahl wenn bey Streit-HändelnGeier Allgegenwart GOttes. c. 6. 5. Buch Mos. 19. v. 18. zwischen den Partheyen / und bey Zeugen-verhören nicht alles so klar war / so hieß es: Die Richter sollen wol forschen. Und abermal: Das Wort [fremdsprachliches Material] bedeutet eine genaue / unverdrossene / und scharffe Durchsuchunge eines Dinges / da man gerne hinter dem rechten Grund kommen will / also daß man alle Umstände in acht nimmt / eines gegen das andere hält / auff die rech-

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[17/0021] sondern er war ihr Vater / der in der Heil. Sprache seinen Nahmen von wollen hat / als einer der (seinen Kindern) wol will: Also wolte Hiob allen Armen von Hertzen wol / und war ihnen mit recht väterlicher Liebe / Erbarmunge und Gewogenheit in und ausserhalb Gerichte zugethan. _ à VOluntat. (_ voluit) dictus. (3) Die richterliche Weißheit ist nicht weniger der Ruhm eines Regenten / als die vorbeschriebene Gerechtigkeit und Mildthätigkeit. War denn nun auch Hiob mit solcher Weißheit Gerichte zu halten gezieret? Freylich. Er ward durch die Unbescheidenheit seiner verdrüßlichen Freunde genöthiget auch diese Wahrheit zu Widerlegunge der Lügen und unerfindlichen imputationen zu bekennen: Welche Sache ich nicht wuste / die erforschete ich. _ eine Streit-Sache / nu möchte eine solche Sache durch des Klägers Bitte / oder durch Denuntiation ins Gericht eingeführet und Rechtshängig worden seyn / oder Hiob möchte sie selbst ex officio, und nach Erheischunge seines Ambts ins Gericht und Inquisition gezogen haben / so lange er sie noch nicht nach allen Umständen wüste / und das Factum durch gnugsame Zeugnüß oder den Eyd / oder eigen Bekäntnüß und vorgezeigtes corpus delicti noch nicht hell und Sonnen-klar erwiesen war / so forschete / suchete / und bemühete er sich so lange / bis er sie gewiß und gründlich nach allen Umständen erführe. Dazu ließ er ihm kein Mühe verdrüssen / und keine Zeit zulang werden. Und solcher Gestalt hatte das was seine völlige Zeit hatte / gleich der Frucht im Mutterleibe / so zusagen / Hände und Füsse: Und kamen alle Urtheile dieses gerechten Fürsten und Richters schön und wolgestalt ans Licht. Da hingegen das was plötzlich heraus geköcket wird / gar sehr und heßlich stincket. Sie köcken die Urtheile heraus / sagt der HErr bey dem Propheten. Was machets? Noverca justitiae, praecipitantia, die Ubereilunge / die eine Stieffmutter der Gerechtigkeit / und der Weißheit Feindin ist. Expende! Alles mit Bedacht! Hiob forschete und untersuchete die Sachen. Das Forschen / sagt ein Evangelischer Lehrer / gehöret als ein Stück schuldiger Ambts-Sorge für Regiments-Personen; Sintemahl wenn bey Streit-Händeln zwischen den Partheyen / und bey Zeugen-verhören nicht alles so klar war / so hieß es: Die Richter sollen wol forschen. Und abermal: Das Wort _ bedeutet eine genaue / unverdrossene / und scharffe Durchsuchunge eines Dinges / da man gerne hinter dem rechten Grund kommen will / also daß man alle Umstände in acht nimmt / eines gegen das andere hält / auff die rech- Jes. 28. v. 7. Geier Allgegenwart GOttes. c. 6. 5. Buch Mos. 19. v. 18.

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Zitationshilfe: Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/21>, abgerufen am 29.03.2024.