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Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704.

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hab ich mit der That gedienet / und bin seine Füsse gewesen / auf welchen er hat können fortkommen / und zu seinem Recht und Zweck gelangen. Kürtzlich / ich habe meinem Nechsten wo ich habe können / gedient mit Rath und That / nachdem er meines Raths oder meines würcklichen Beytritts benöthiget gewesen.

Die andere Classe derer gegen welche des Hiobs Clemence und Mildthätigkeit sich geäussert / constituiren die Armen; vers. 12.Ich war / sagt er / ein Bater der Armen. Vorhin hatte er gesagt / ich errettete den Armen der da schrye. Da er denn durch das klägliche und erbärmliche Geschrey sich hat zum Mitleiden und Erbarmen bewegen lassen. Nu sind aber viele Armen die nicht grosse Klage und Geschrey über ihr Armuth führen / die sich des Bettelns schämen / und doch der Allmosen mehr benöthiget sind als die Bettler / oder auch die welche in öffentlicher Armen-Verpflegunge stehen / solche Armen / die wir die Hauß-Armen nennen. Auch dieser und aller Armen Vater war Hiob. Denn wie ein Vater nicht allein denen Brod gibt / die ihn darum beweglich bitten / und kläglich über Hunger schreyen / sondern auch die speiset und kleidet die solches alles gebrauchen / ob sie gleich nicht winseln und flehen / und also mit Auffthuunge seiner Vater-Hand nicht allemal so lange anstehet und wartet / bis seine Ohren mit einen erbärmlichen Geschrey und Geheule angefüllet werden: Also machte es Hiob auch: Er halff den Schreyenden / aber auch sonst andern Armen / in und ausser Gericht / mit Nahrunge / Kleidunge / Vertheidigunge und Beschützunge wider Gewalt und Unrecht. Wie denn nicht unglaublich ist / daß er mit diesen Worten wo nicht einig und allein / doch zugleich mit gesehen habe auff die Gerichts-Händel und Streit-Sachen / welche die Armen mit denen Reichern gehabt / da die Armen leicht unterdrücket werden / wenn die Gerichts-Halter / Richter und Obrigkeiten Stieffväter der Gerechtigkeit / und Gabenfresser und solche sind / wie die waren Jesai. 1. v. 23.über welche der HErr klaget / deine Fürsten sind Abtrünnige und Diebsgesellen / sie nehmen alle gerne Geschencke / und trachten nach Gaben / den Waisen schaffen sie nicht recht / und der Wittwen Sache kömmt nicht vor sie. Ein solcher Stieffvater der Gerechtigkeit und der gerechten Armen war Hiob nicht /

hab ich mit der That gedienet / und bin seine Füsse gewesen / auf welchen er hat können fortkommen / und zu seinem Recht und Zweck gelangen. Kürtzlich / ich habe meinem Nechsten wo ich habe können / gedient mit Rath und That / nachdem er meines Raths oder meines würcklichen Beytritts benöthiget gewesen.

Die andere Classe derer gegen welche des Hiobs Clemence und Mildthätigkeit sich geäussert / constituiren die Armen; vers. 12.Ich war / sagt er / ein Bater der Armen. Vorhin hatte er gesagt / ich errettete den Armen der da schrye. Da er denn durch das klägliche und erbärmliche Geschrey sich hat zum Mitleiden und Erbarmen bewegen lassen. Nu sind aber viele Armen die nicht grosse Klage und Geschrey über ihr Armuth führen / die sich des Bettelns schämen / und doch der Allmosen mehr benöthiget sind als die Bettler / oder auch die welche in öffentlicher Armen-Verpflegunge stehen / solche Armen / die wir die Hauß-Armen nennen. Auch dieser und aller Armen Vater war Hiob. Denn wie ein Vater nicht allein denen Brod gibt / die ihn darum beweglich bitten / und kläglich über Hunger schreyen / sondern auch die speiset und kleidet die solches alles gebrauchen / ob sie gleich nicht winseln und flehen / und also mit Auffthuunge seiner Vater-Hand nicht allemal so lange anstehet und wartet / bis seine Ohren mit einen erbärmlichen Geschrey und Geheule angefüllet werden: Also machte es Hiob auch: Er halff den Schreyenden / aber auch sonst andern Armen / in und ausser Gericht / mit Nahrunge / Kleidunge / Vertheidigunge und Beschützunge wider Gewalt und Unrecht. Wie denn nicht unglaublich ist / daß er mit diesen Worten wo nicht einig und allein / doch zugleich mit gesehen habe auff die Gerichts-Händel und Streit-Sachen / welche die Armen mit denen Reichern gehabt / da die Armen leicht unterdrücket werden / wenn die Gerichts-Halter / Richter und Obrigkeiten Stieffväter der Gerechtigkeit / und Gabenfresser und solche sind / wie die waren Jesai. 1. v. 23.über welche der HErr klaget / deine Fürsten sind Abtrünnige und Diebsgesellen / sie nehmen alle gerne Geschencke / und trachten nach Gaben / den Waisen schaffen sie nicht recht / und der Wittwen Sache kömmt nicht vor sie. Ein solcher Stieffvater der Gerechtigkeit und der gerechten Armen war Hiob nicht /

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[16/0020] hab ich mit der That gedienet / und bin seine Füsse gewesen / auf welchen er hat können fortkommen / und zu seinem Recht und Zweck gelangen. Kürtzlich / ich habe meinem Nechsten wo ich habe können / gedient mit Rath und That / nachdem er meines Raths oder meines würcklichen Beytritts benöthiget gewesen. Die andere Classe derer gegen welche des Hiobs Clemence und Mildthätigkeit sich geäussert / constituiren die Armen; Ich war / sagt er / ein Bater der Armen. Vorhin hatte er gesagt / ich errettete den Armen der da schrye. Da er denn durch das klägliche und erbärmliche Geschrey sich hat zum Mitleiden und Erbarmen bewegen lassen. Nu sind aber viele Armen die nicht grosse Klage und Geschrey über ihr Armuth führen / die sich des Bettelns schämen / und doch der Allmosen mehr benöthiget sind als die Bettler / oder auch die welche in öffentlicher Armen-Verpflegunge stehen / solche Armen / die wir die Hauß-Armen nennen. Auch dieser und aller Armen Vater war Hiob. Denn wie ein Vater nicht allein denen Brod gibt / die ihn darum beweglich bitten / und kläglich über Hunger schreyen / sondern auch die speiset und kleidet die solches alles gebrauchen / ob sie gleich nicht winseln und flehen / und also mit Auffthuunge seiner Vater-Hand nicht allemal so lange anstehet und wartet / bis seine Ohren mit einen erbärmlichen Geschrey und Geheule angefüllet werden: Also machte es Hiob auch: Er halff den Schreyenden / aber auch sonst andern Armen / in und ausser Gericht / mit Nahrunge / Kleidunge / Vertheidigunge und Beschützunge wider Gewalt und Unrecht. Wie denn nicht unglaublich ist / daß er mit diesen Worten wo nicht einig und allein / doch zugleich mit gesehen habe auff die Gerichts-Händel und Streit-Sachen / welche die Armen mit denen Reichern gehabt / da die Armen leicht unterdrücket werden / wenn die Gerichts-Halter / Richter und Obrigkeiten Stieffväter der Gerechtigkeit / und Gabenfresser und solche sind / wie die waren über welche der HErr klaget / deine Fürsten sind Abtrünnige und Diebsgesellen / sie nehmen alle gerne Geschencke / und trachten nach Gaben / den Waisen schaffen sie nicht recht / und der Wittwen Sache kömmt nicht vor sie. Ein solcher Stieffvater der Gerechtigkeit und der gerechten Armen war Hiob nicht / vers. 12. Jesai. 1. v. 23.

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/20>, abgerufen am 24.11.2024.