erreichen, bey der Drohung des Senats, er werde das Gesetz wegen des Consulats nie genehmigen: nicht Lau- heit für die Ehre seiner Häupter, noch Blindheit darüber daß nur ihnen für die Ausführung des Gesetzes zu ver- trauen sey; dafür zeugt die gewaltsame Bewegung des fol- genden Jahrs. Die Tribunen hingegen faßten jetzt die drey Hauptgesetze in eine einzige Rogation zusammen, damit das Ganze angenommen oder verworfen werde: eigent- lich wohl wegen des Senats: -- wie in schwierigen Zeiten das englische Haus der Gemeinen, uneins mit der Krone, wenn das Haus der Pairs ihr anhing, Beschlüsse, wofür die Beystimmung dieses Standes nicht zu erwarten war, einer Geldbill einverleibte, wie fremdartig sie ihr auch seyn mochten; weil das Oberhaus diese nicht ändern durfte, sondern sie ganz annehmen oder verwerfen muß. Es wird erzählt Licinius habe dem Volk mit altväteri- schem Witz gesagt; sie müßten essen wenn sie trinken woll- ten 64). Auch nahmen er und Sextius ihre Wiederer- wählung zum zehnten Tribunat nur unter der Zusage an, daß das Volk alles zu erringen entschlossen sey. Doch ward noch in diesem Jahr die Rogation zum Gesetz, wo- durch die Obhut der sibyllinischen Bücher beyden Ständen gemeinschaftlich anvertraut ward.
Das Jahr 388 brachte den innern Frieden. Leider gedenkt die Geschichte nur mit flüchtigen Worten der un- geheuern Kämpfe die endlich, nach Livius, den Starrsinn des Senats und des Dictators besiegten. Die Rogatio-
64) os ouk an pioien, ei me phagoien: nach einer Emenda- tion von J. A. Fabricius, in Dio Fragm. 33.
erreichen, bey der Drohung des Senats, er werde das Geſetz wegen des Conſulats nie genehmigen: nicht Lau- heit fuͤr die Ehre ſeiner Haͤupter, noch Blindheit daruͤber daß nur ihnen fuͤr die Ausfuͤhrung des Geſetzes zu ver- trauen ſey; dafuͤr zeugt die gewaltſame Bewegung des fol- genden Jahrs. Die Tribunen hingegen faßten jetzt die drey Hauptgeſetze in eine einzige Rogation zuſammen, damit das Ganze angenommen oder verworfen werde: eigent- lich wohl wegen des Senats: — wie in ſchwierigen Zeiten das engliſche Haus der Gemeinen, uneins mit der Krone, wenn das Haus der Pairs ihr anhing, Beſchluͤſſe, wofuͤr die Beyſtimmung dieſes Standes nicht zu erwarten war, einer Geldbill einverleibte, wie fremdartig ſie ihr auch ſeyn mochten; weil das Oberhaus dieſe nicht aͤndern durfte, ſondern ſie ganz annehmen oder verwerfen muß. Es wird erzaͤhlt Licinius habe dem Volk mit altvaͤteri- ſchem Witz geſagt; ſie muͤßten eſſen wenn ſie trinken woll- ten 64). Auch nahmen er und Sextius ihre Wiederer- waͤhlung zum zehnten Tribunat nur unter der Zuſage an, daß das Volk alles zu erringen entſchloſſen ſey. Doch ward noch in dieſem Jahr die Rogation zum Geſetz, wo- durch die Obhut der ſibylliniſchen Buͤcher beyden Staͤnden gemeinſchaftlich anvertraut ward.
Das Jahr 388 brachte den innern Frieden. Leider gedenkt die Geſchichte nur mit fluͤchtigen Worten der un- geheuern Kaͤmpfe die endlich, nach Livius, den Starrſinn des Senats und des Dictators beſiegten. Die Rogatio-
64) ὡς οὐκ ἂν πίοιεν, εἰ μὴ φάγοιεν: nach einer Emenda- tion von J. A. Fabricius, in Dio Fragm. 33.
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erreichen, bey der Drohung des Senats, er werde das
Geſetz wegen des Conſulats nie genehmigen: nicht Lau-
heit fuͤr die Ehre ſeiner Haͤupter, noch Blindheit daruͤber
daß nur ihnen fuͤr die Ausfuͤhrung des Geſetzes zu ver-
trauen ſey; dafuͤr zeugt die gewaltſame Bewegung des fol-
genden Jahrs. Die Tribunen hingegen faßten jetzt die drey
Hauptgeſetze in eine einzige Rogation zuſammen, damit
das Ganze angenommen oder verworfen werde: eigent-
lich wohl wegen des Senats: — wie in ſchwierigen Zeiten
das engliſche Haus der Gemeinen, uneins mit der Krone,
wenn das Haus der Pairs ihr anhing, Beſchluͤſſe, wofuͤr
die Beyſtimmung dieſes Standes nicht zu erwarten war,
einer Geldbill einverleibte, wie fremdartig ſie ihr auch
ſeyn mochten; weil das Oberhaus dieſe nicht aͤndern
durfte, ſondern ſie ganz annehmen oder verwerfen muß.
Es wird erzaͤhlt Licinius habe dem Volk mit altvaͤteri-
ſchem Witz geſagt; ſie muͤßten eſſen wenn ſie trinken woll-
ten 64). Auch nahmen er und Sextius ihre Wiederer-
waͤhlung zum zehnten Tribunat nur unter der Zuſage an,
daß das Volk alles zu erringen entſchloſſen ſey. Doch
ward noch in dieſem Jahr die Rogation zum Geſetz, wo-
durch die Obhut der ſibylliniſchen Buͤcher beyden Staͤnden
gemeinſchaftlich anvertraut ward.
Das Jahr 388 brachte den innern Frieden. Leider
gedenkt die Geſchichte nur mit fluͤchtigen Worten der un-
geheuern Kaͤmpfe die endlich, nach Livius, den Starrſinn
des Senats und des Dictators beſiegten. Die Rogatio-
64) ὡς οὐκ ἂν πίοιεν, εἰ μὴ φάγοιεν: nach einer Emenda-
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 412. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/428>, abgerufen am 23.11.2024.
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