wickelung des Rechts und der Vortheile nöthig finden konnte. Die Billigkeit ist wahrscheinlich damals wie spä- ter bestritten worden, und es war auch unmöglich daß hier das allgemein Heilbringende Einzelne nicht hart ge- troffen hätte. Hat aber ein Patricier sich auf alte aus- schließende Ansprüche berufen, so wird ihm der Tribun die lange usurpirte Entziehung der Abgaben erwiedert: er wird geltend gemacht haben daß der plebejische Stand seit seiner Bildung ursprüngliches Recht auf Assignation habe, und daß er es sey welcher in den Legionen die Schlachten der Republik kämpfe. Er würde selbst den Habsüchtigen ermahnt haben zu erwägen, wie vielfacher andrer Erwerb, und andrer Landbesitz, den sein Gesetz nicht beschränkte, sich eröffne, sobald die Republik, bey innerer Gesundheit, bey Wohlhabenheit des Volks, und unversiegenden Fi- nanzen, sich erobernd ausbreiten könne. Er hat sagen können, der Staat müsse auf eine zahllose Menge kleiner eigenthümlicher Bauergüter gegründet, durch größere Besitzungen der edeln Familien geschmückt werden. Als Pabst Leo IV, -- den die Römer der besten Jahrhunderte als ächten Mitbürger anerkannt, und ihn würdig ge- funden haben würden das Pomörium zu erweitern, -- zu Portus eine Colonie gründete, um die Stadt gegen die Saracenen zu schützen, hat er ihr nicht nur Lände- reyen des römischen Stuhls und Klostergüter, sondern sogar Privatgrundstücke eingeräumt. Er liebte das Va- terland mehr, sagt sein Geschichtschreiber, und die Er- haltung des ihm vertrauten Volks, als hinfällige Gü-
Zweiter Theil. C c
wickelung des Rechts und der Vortheile noͤthig finden konnte. Die Billigkeit iſt wahrſcheinlich damals wie ſpaͤ- ter beſtritten worden, und es war auch unmoͤglich daß hier das allgemein Heilbringende Einzelne nicht hart ge- troffen haͤtte. Hat aber ein Patricier ſich auf alte aus- ſchließende Anſpruͤche berufen, ſo wird ihm der Tribun die lange uſurpirte Entziehung der Abgaben erwiedert: er wird geltend gemacht haben daß der plebejiſche Stand ſeit ſeiner Bildung urſpruͤngliches Recht auf Aſſignation habe, und daß er es ſey welcher in den Legionen die Schlachten der Republik kaͤmpfe. Er wuͤrde ſelbſt den Habſuͤchtigen ermahnt haben zu erwaͤgen, wie vielfacher andrer Erwerb, und andrer Landbeſitz, den ſein Geſetz nicht beſchraͤnkte, ſich eroͤffne, ſobald die Republik, bey innerer Geſundheit, bey Wohlhabenheit des Volks, und unverſiegenden Fi- nanzen, ſich erobernd ausbreiten koͤnne. Er hat ſagen koͤnnen, der Staat muͤſſe auf eine zahlloſe Menge kleiner eigenthuͤmlicher Bauerguͤter gegruͤndet, durch groͤßere Beſitzungen der edeln Familien geſchmuͤckt werden. Als Pabſt Leo IV, — den die Roͤmer der beſten Jahrhunderte als aͤchten Mitbuͤrger anerkannt, und ihn wuͤrdig ge- funden haben wuͤrden das Pomoͤrium zu erweitern, — zu Portus eine Colonie gruͤndete, um die Stadt gegen die Saracenen zu ſchuͤtzen, hat er ihr nicht nur Laͤnde- reyen des roͤmiſchen Stuhls und Kloſterguͤter, ſondern ſogar Privatgrundſtuͤcke eingeraͤumt. Er liebte das Va- terland mehr, ſagt ſein Geſchichtſchreiber, und die Er- haltung des ihm vertrauten Volks, als hinfaͤllige Guͤ-
Zweiter Theil. C c
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wickelung des Rechts und der Vortheile noͤthig finden
konnte. Die Billigkeit iſt wahrſcheinlich damals wie ſpaͤ-
ter beſtritten worden, und es war auch unmoͤglich daß
hier das allgemein Heilbringende Einzelne nicht hart ge-
troffen haͤtte. Hat aber ein Patricier ſich auf alte aus-
ſchließende Anſpruͤche berufen, ſo wird ihm der Tribun
die lange uſurpirte Entziehung der Abgaben erwiedert: er
wird geltend gemacht haben daß der plebejiſche Stand ſeit
ſeiner Bildung urſpruͤngliches Recht auf Aſſignation habe,
und daß er es ſey welcher in den Legionen die Schlachten
der Republik kaͤmpfe. Er wuͤrde ſelbſt den Habſuͤchtigen
ermahnt haben zu erwaͤgen, wie vielfacher andrer Erwerb,
und andrer Landbeſitz, den ſein Geſetz nicht beſchraͤnkte,
ſich eroͤffne, ſobald die Republik, bey innerer Geſundheit,
bey Wohlhabenheit des Volks, und unverſiegenden Fi-
nanzen, ſich erobernd ausbreiten koͤnne. Er hat ſagen
koͤnnen, der Staat muͤſſe auf eine zahlloſe Menge kleiner
eigenthuͤmlicher Bauerguͤter gegruͤndet, durch groͤßere
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als aͤchten Mitbuͤrger anerkannt, und ihn wuͤrdig ge-
funden haben wuͤrden das Pomoͤrium zu erweitern, — zu
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ſogar Privatgrundſtuͤcke eingeraͤumt. Er liebte das Va-
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 401. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/417>, abgerufen am 22.11.2024.
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