Jenes alte Recht, dem diese Eintheilung angehörte, ist ganz untergegangen. Aber eine andre, ihre Haupt- klassen durch äußere Form bezeichnend, hat sich in den Agrimensoren erhalten: den unverständlichsten und am meisten vernachläßigten Schriftstellern der römischen Lit- teratur, der sie auch eigentlich nicht mehr angehören als der unsrigen Bücher ungebildeter Männer über Ge- genstände des ganz täglichen Lebens. Aber nichts ge- winnt durch den Verlauf der Zeit an Werth wie solche Schriften: technologische des Alterthums wären jetzt schätzbarer als nur nicht vortreffliche Dichter. Auch diese, welche jedem Römer, der den Beruf ihrer sonderbaren Kunst nicht übte, ganz gleichgültig seyn mußten, da wohl jeder anschaulich einen Begriff von ihren Grund- regeln hatte, sind für uns mit Recht der Gegenstand eines mühsamen Studiums. Denn es lohnt sich wohl, und nur durch sie ist es zu erlangen, jene Form zu ken- nen wodurch die Römer das zum Eigenthum vom Ge- meingut abgesonderte Land bezeichneten, und seine ein- zelnen Theile mit unveränderlichen Gränzen umschrie- ben: eine Form älter als die Stadt, und die, dem Anschein nach eine gezwungene und hinfällige Künsteley, mit der innern Kraft römischer Institutionen, den Un- tergang des westlichen Reichs um ein halbes Jahrtau- send überlebt hat.
Diese Form, von den Etruskern gebildet und auf ihre Aruspicin gegründet 11), war, wie es scheint, auch
11) Hyginus de limitib. p. 150. fragm. de limitib. p. 215. ed. Goesii.
Jenes alte Recht, dem dieſe Eintheilung angehoͤrte, iſt ganz untergegangen. Aber eine andre, ihre Haupt- klaſſen durch aͤußere Form bezeichnend, hat ſich in den Agrimenſoren erhalten: den unverſtaͤndlichſten und am meiſten vernachlaͤßigten Schriftſtellern der roͤmiſchen Lit- teratur, der ſie auch eigentlich nicht mehr angehoͤren als der unſrigen Buͤcher ungebildeter Maͤnner uͤber Ge- genſtaͤnde des ganz taͤglichen Lebens. Aber nichts ge- winnt durch den Verlauf der Zeit an Werth wie ſolche Schriften: technologiſche des Alterthums waͤren jetzt ſchaͤtzbarer als nur nicht vortreffliche Dichter. Auch dieſe, welche jedem Roͤmer, der den Beruf ihrer ſonderbaren Kunſt nicht uͤbte, ganz gleichguͤltig ſeyn mußten, da wohl jeder anſchaulich einen Begriff von ihren Grund- regeln hatte, ſind fuͤr uns mit Recht der Gegenſtand eines muͤhſamen Studiums. Denn es lohnt ſich wohl, und nur durch ſie iſt es zu erlangen, jene Form zu ken- nen wodurch die Roͤmer das zum Eigenthum vom Ge- meingut abgeſonderte Land bezeichneten, und ſeine ein- zelnen Theile mit unveraͤnderlichen Graͤnzen umſchrie- ben: eine Form aͤlter als die Stadt, und die, dem Anſchein nach eine gezwungene und hinfaͤllige Kuͤnſteley, mit der innern Kraft roͤmiſcher Inſtitutionen, den Un- tergang des weſtlichen Reichs um ein halbes Jahrtau- ſend uͤberlebt hat.
Dieſe Form, von den Etruskern gebildet und auf ihre Aruſpicin gegruͤndet 11), war, wie es ſcheint, auch
11) Hyginus de limitib. p. 150. fragm. de limitib. p. 215. ed. Goësii.
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Jenes alte Recht, dem dieſe Eintheilung angehoͤrte,
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klaſſen durch aͤußere Form bezeichnend, hat ſich in den
Agrimenſoren erhalten: den unverſtaͤndlichſten und am
meiſten vernachlaͤßigten Schriftſtellern der roͤmiſchen Lit-
teratur, der ſie auch eigentlich nicht mehr angehoͤren
als der unſrigen Buͤcher ungebildeter Maͤnner uͤber Ge-
genſtaͤnde des ganz taͤglichen Lebens. Aber nichts ge-
winnt durch den Verlauf der Zeit an Werth wie ſolche
Schriften: technologiſche des Alterthums waͤren jetzt
ſchaͤtzbarer als nur nicht vortreffliche Dichter. Auch dieſe,
welche jedem Roͤmer, der den Beruf ihrer ſonderbaren
Kunſt nicht uͤbte, ganz gleichguͤltig ſeyn mußten, da
wohl jeder anſchaulich einen Begriff von ihren Grund-
regeln hatte, ſind fuͤr uns mit Recht der Gegenſtand
eines muͤhſamen Studiums. Denn es lohnt ſich wohl,
und nur durch ſie iſt es zu erlangen, jene Form zu ken-
nen wodurch die Roͤmer das zum Eigenthum vom Ge-
meingut abgeſonderte Land bezeichneten, und ſeine ein-
zelnen Theile mit unveraͤnderlichen Graͤnzen umſchrie-
ben: eine Form aͤlter als die Stadt, und die, dem
Anſchein nach eine gezwungene und hinfaͤllige Kuͤnſteley,
mit der innern Kraft roͤmiſcher Inſtitutionen, den Un-
tergang des weſtlichen Reichs um ein halbes Jahrtau-
ſend uͤberlebt hat.
Dieſe Form, von den Etruskern gebildet und auf
ihre Aruſpicin gegruͤndet 11), war, wie es ſcheint, auch
11) Hyginus de limitib. p. 150. fragm. de limitib. p. 215.
ed. Goësii.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 380. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/396>, abgerufen am 22.11.2024.
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