nen, von denen Camillus einer war, vom Senat die Vollmacht gegeben alles zur Erhaltung des Staats zu thun. Auch in dieser Würde konnte Camillus, wie es erzählt wird, Vorsitz und Leitung des Gerichts über sei- nen Nebenbuhler ausüben 24). Doch eine bestimmte Spur der Sage von der Dictatur ist bey Livius selbst 25) die Erwähnung des Obersten der Ritter C. Servilius, welchen Manlius, abwesend, unter denen aufgeführt deren Leben er im Kriege gerettet. Servilius hatte je- nes Amt im Jahr 366 bekleidet: aber es kann seiner nicht unter dem Titel einer Würde gedacht seyn, die er so lange niedergelegt hatte: denn Livius redet immer mit der musterhaftesten Richtigkeit; und viel eher gleicht es ihm daß er vergaß zu erwähnen: nach einigen sey Ca- millus Dictator, und unter ihm Servilius Oberster der Ritter in diesen Unruhen gewesen.
Nach Livius müßte man schließen daß Manlius die- sesmal nicht in den Kerker geworfen, sondern frey auf die Ladung der Tribunen vor Gericht erschienen sey; welches freylich nicht wahrscheinlich ist. Wie auch der Gang des Processes war, -- sey es daß Manlius von den Blutrichtern an die Nation appellirte, der durch die zwölf Tafeln der letzte Ausspruch bey allen Halsgerich- ten zuerkannt war, oder daß die Tribunen ihn vor der Versammlung der Centurien anklagten, -- am ersten Ge- richtstage ward das Volksgericht vor der Abstimmung entlassen weil die Lossprechung des Angeklagten gewiß
24) Plutarch Camill. p. 148. C.
25) Livius VI. c. 20.
nen, von denen Camillus einer war, vom Senat die Vollmacht gegeben alles zur Erhaltung des Staats zu thun. Auch in dieſer Wuͤrde konnte Camillus, wie es erzaͤhlt wird, Vorſitz und Leitung des Gerichts uͤber ſei- nen Nebenbuhler ausuͤben 24). Doch eine beſtimmte Spur der Sage von der Dictatur iſt bey Livius ſelbſt 25) die Erwaͤhnung des Oberſten der Ritter C. Servilius, welchen Manlius, abweſend, unter denen aufgefuͤhrt deren Leben er im Kriege gerettet. Servilius hatte je- nes Amt im Jahr 366 bekleidet: aber es kann ſeiner nicht unter dem Titel einer Wuͤrde gedacht ſeyn, die er ſo lange niedergelegt hatte: denn Livius redet immer mit der muſterhafteſten Richtigkeit; und viel eher gleicht es ihm daß er vergaß zu erwaͤhnen: nach einigen ſey Ca- millus Dictator, und unter ihm Servilius Oberſter der Ritter in dieſen Unruhen geweſen.
Nach Livius muͤßte man ſchließen daß Manlius die- ſesmal nicht in den Kerker geworfen, ſondern frey auf die Ladung der Tribunen vor Gericht erſchienen ſey; welches freylich nicht wahrſcheinlich iſt. Wie auch der Gang des Proceſſes war, — ſey es daß Manlius von den Blutrichtern an die Nation appellirte, der durch die zwoͤlf Tafeln der letzte Ausſpruch bey allen Halsgerich- ten zuerkannt war, oder daß die Tribunen ihn vor der Verſammlung der Centurien anklagten, — am erſten Ge- richtstage ward das Volksgericht vor der Abſtimmung entlaſſen weil die Losſprechung des Angeklagten gewiß
24) Plutarch Camill. p. 148. C.
25) Livius VI. c. 20.
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[328/0344]
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erzaͤhlt wird, Vorſitz und Leitung des Gerichts uͤber ſei-
nen Nebenbuhler ausuͤben 24). Doch eine beſtimmte
Spur der Sage von der Dictatur iſt bey Livius ſelbſt 25)
die Erwaͤhnung des Oberſten der Ritter C. Servilius,
welchen Manlius, abweſend, unter denen aufgefuͤhrt
deren Leben er im Kriege gerettet. Servilius hatte je-
nes Amt im Jahr 366 bekleidet: aber es kann ſeiner
nicht unter dem Titel einer Wuͤrde gedacht ſeyn, die er
ſo lange niedergelegt hatte: denn Livius redet immer mit
der muſterhafteſten Richtigkeit; und viel eher gleicht es
ihm daß er vergaß zu erwaͤhnen: nach einigen ſey Ca-
millus Dictator, und unter ihm Servilius Oberſter der
Ritter in dieſen Unruhen geweſen.
Nach Livius muͤßte man ſchließen daß Manlius die-
ſesmal nicht in den Kerker geworfen, ſondern frey auf
die Ladung der Tribunen vor Gericht erſchienen ſey;
welches freylich nicht wahrſcheinlich iſt. Wie auch der
Gang des Proceſſes war, — ſey es daß Manlius von den
Blutrichtern an die Nation appellirte, der durch die
zwoͤlf Tafeln der letzte Ausſpruch bey allen Halsgerich-
ten zuerkannt war, oder daß die Tribunen ihn vor der
Verſammlung der Centurien anklagten, — am erſten Ge-
richtstage ward das Volksgericht vor der Abſtimmung
entlaſſen weil die Losſprechung des Angeklagten gewiß
24) Plutarch Camill. p. 148. C.
25) Livius VI. c. 20.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 328. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/344>, abgerufen am 23.11.2024.
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