und ist es erlaubt diesen durch Vermuthungen aufzusuchen, so scheint sich nur eine Deutung zu finden. Die Con- tribution ward durch eine Vermögenssteuer bezahlt 17): wenigstens aber für die Zerstreuten konnte diese auf dem Capitol nicht angelegt und von ihnen auch nicht erhoben werden, um den Feind zu befriedigen, der vor empfangener Zahlung die Stadt nicht räumte. Plinius Erzählung von den zweytausend Pfunden Gold welche auf dem Capitol nach dem gallischen Kriege niederge- legt wären 18) ist verworren: doch das sagt er aus- drücklich daß die Masse dieses Metalls welche ganz Rom, mit allen seinen Tempeln, vor dem gallischen Kriege be- saß, höchstens dieser gleich war. Die eine Hälfte be- stand, nach ihm, aus dem Golde welches die Gallier in den Tempeln und unter der übrigen Beute gefun- den hatten, nebst dem ihnen abgenommenen Geschmeide; die andre war die römische Kriegssteuer. Für das Gold des capitolinischen Tempels, der doch unstreitig der reichste seyn mußte, und schon von freundschaftlichen Völkern Geschenke empfangen hatte, und für dasjenige welches aus andern Tempeln der Stadt dorthin geflüch- tet war, rechnet er nichts in diesem Anschlage des sämmt- lichen damals in Rom vorhandenen Goldes. Dieses muß also nach seinem Urtheil unter der zurückeroberten Contribution enthalten gewesen seyn: im Gegensatz von
17) Livius VI. c. 14. Cum conferendum ad redimendam civitatem a Gallis aurum fuerit, tributo collationem factam.
18) Plinius H. N: XXXIII. c. 5.
Zweiter Theil. X
und iſt es erlaubt dieſen durch Vermuthungen aufzuſuchen, ſo ſcheint ſich nur eine Deutung zu finden. Die Con- tribution ward durch eine Vermoͤgensſteuer bezahlt 17): wenigſtens aber fuͤr die Zerſtreuten konnte dieſe auf dem Capitol nicht angelegt und von ihnen auch nicht erhoben werden, um den Feind zu befriedigen, der vor empfangener Zahlung die Stadt nicht raͤumte. Plinius Erzaͤhlung von den zweytauſend Pfunden Gold welche auf dem Capitol nach dem galliſchen Kriege niederge- legt waͤren 18) iſt verworren: doch das ſagt er aus- druͤcklich daß die Maſſe dieſes Metalls welche ganz Rom, mit allen ſeinen Tempeln, vor dem galliſchen Kriege be- ſaß, hoͤchſtens dieſer gleich war. Die eine Haͤlfte be- ſtand, nach ihm, aus dem Golde welches die Gallier in den Tempeln und unter der uͤbrigen Beute gefun- den hatten, nebſt dem ihnen abgenommenen Geſchmeide; die andre war die roͤmiſche Kriegsſteuer. Fuͤr das Gold des capitoliniſchen Tempels, der doch unſtreitig der reichſte ſeyn mußte, und ſchon von freundſchaftlichen Voͤlkern Geſchenke empfangen hatte, und fuͤr dasjenige welches aus andern Tempeln der Stadt dorthin gefluͤch- tet war, rechnet er nichts in dieſem Anſchlage des ſaͤmmt- lichen damals in Rom vorhandenen Goldes. Dieſes muß alſo nach ſeinem Urtheil unter der zuruͤckeroberten Contribution enthalten geweſen ſeyn: im Gegenſatz von
17) Livius VI. c. 14. Cum conferendum ad redimendam civitatem a Gallis aurum fuerit, tributo collationem factam.
18) Plinius H. N: XXXIII. c. 5.
Zweiter Theil. X
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und iſt es erlaubt dieſen durch Vermuthungen aufzuſuchen,
ſo ſcheint ſich nur eine Deutung zu finden. Die Con-
tribution ward durch eine Vermoͤgensſteuer bezahlt 17):
wenigſtens aber fuͤr die Zerſtreuten konnte dieſe auf
dem Capitol nicht angelegt und von ihnen auch nicht
erhoben werden, um den Feind zu befriedigen, der vor
empfangener Zahlung die Stadt nicht raͤumte. Plinius
Erzaͤhlung von den zweytauſend Pfunden Gold welche
auf dem Capitol nach dem galliſchen Kriege niederge-
legt waͤren 18) iſt verworren: doch das ſagt er aus-
druͤcklich daß die Maſſe dieſes Metalls welche ganz Rom,
mit allen ſeinen Tempeln, vor dem galliſchen Kriege be-
ſaß, hoͤchſtens dieſer gleich war. Die eine Haͤlfte be-
ſtand, nach ihm, aus dem Golde welches die Gallier
in den Tempeln und unter der uͤbrigen Beute gefun-
den hatten, nebſt dem ihnen abgenommenen Geſchmeide;
die andre war die roͤmiſche Kriegsſteuer. Fuͤr das Gold
des capitoliniſchen Tempels, der doch unſtreitig der
reichſte ſeyn mußte, und ſchon von freundſchaftlichen
Voͤlkern Geſchenke empfangen hatte, und fuͤr dasjenige
welches aus andern Tempeln der Stadt dorthin gefluͤch-
tet war, rechnet er nichts in dieſem Anſchlage des ſaͤmmt-
lichen damals in Rom vorhandenen Goldes. Dieſes
muß alſo nach ſeinem Urtheil unter der zuruͤckeroberten
Contribution enthalten geweſen ſeyn: im Gegenſatz von
17) Livius VI. c. 14. Cum conferendum ad redimendam
civitatem a Gallis aurum fuerit, tributo collationem
factam.
18) Plinius H. N: XXXIII. c. 5.
Zweiter Theil. X
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 321. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/337>, abgerufen am 22.11.2024.
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