Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.Innere Geschichte bis auf den vejen- tischen Krieg. Eine unglückliche Folge entstand aus dem Entschluß thut Dionysius (VI. c. 89.), daher verlängert er die Zeit
der ersten Secession in das Unglaubliche. Hier scheiden sich die catonischen Fasten von den varro- nischen, weil jene das letzte Jahr der Decemvirn und das erste hergestellte Consulat unterscheiden, diese sie unter der Zahl 306 vermengen. Ich hatte anfangs, aus vieljähriger Gewöhnung, den Gebrauch der letzten beybehalten, und während des vierten Jahrhunderts würde der Unterschied unbedeutend seyn: ganz anders aber ist es im fünften, wo die eingeschobenen Dictaturen für den der eine fortlau- fende Geschichte schreibt, den Gebrauch dieser Fasten un- möglich machen. Daher habe ich mich entschließen müssen ihnen zu entsagen: und dies obwohl ich in der regelmäßi- gen Folge der Säcularfeste nach den varronischen, nicht nach den catonischen, Fasten einen sichern Beweis sehe daß die Gesammtzahl der Jahre in jenen, nicht in diesen richtig ist. Eben in den säcularischen Perioden muß Varro die Veranlassung zu seiner Abweichung gefunden haben: Cato hat die Jahre vernachlässigt welche durch Interregnen, ver- längerte Magistraturen, u. s. w. verlohren gegangen waren: aber diese lassen sich nicht einschieben, und Varro hatte es, wie von ihm zu erwarten war, höchst unglücklich gethan. Innere Geſchichte bis auf den vejen- tiſchen Krieg. Eine ungluͤckliche Folge entſtand aus dem Entſchluß thut Dionyſius (VI. c. 89.), daher verlaͤngert er die Zeit
der erſten Seceſſion in das Unglaubliche. Hier ſcheiden ſich die catoniſchen Faſten von den varro- niſchen, weil jene das letzte Jahr der Decemvirn und das erſte hergeſtellte Conſulat unterſcheiden, dieſe ſie unter der Zahl 306 vermengen. Ich hatte anfangs, aus vieljaͤhriger Gewoͤhnung, den Gebrauch der letzten beybehalten, und waͤhrend des vierten Jahrhunderts wuͤrde der Unterſchied unbedeutend ſeyn: ganz anders aber iſt es im fuͤnften, wo die eingeſchobenen Dictaturen fuͤr den der eine fortlau- fende Geſchichte ſchreibt, den Gebrauch dieſer Faſten un- moͤglich machen. Daher habe ich mich entſchließen muͤſſen ihnen zu entſagen: und dies obwohl ich in der regelmaͤßi- gen Folge der Saͤcularfeſte nach den varroniſchen, nicht nach den catoniſchen, Faſten einen ſichern Beweis ſehe daß die Geſammtzahl der Jahre in jenen, nicht in dieſen richtig iſt. Eben in den ſaͤculariſchen Perioden muß Varro die Veranlaſſung zu ſeiner Abweichung gefunden haben: Cato hat die Jahre vernachlaͤſſigt welche durch Interregnen, ver- laͤngerte Magiſtraturen, u. ſ. w. verlohren gegangen waren: aber dieſe laſſen ſich nicht einſchieben, und Varro hatte es, wie von ihm zu erwarten war, hoͤchſt ungluͤcklich gethan. <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0178" n="162"/> <div n="1"> <head><hi rendition="#g">Innere Geſchichte bis auf den vejen-<lb/> tiſchen Krieg</hi>.</head><lb/> <p>Eine ungluͤckliche Folge entſtand aus dem Entſchluß<lb/> des Tribunen M. Duilius die Wiedererwaͤhlung des<lb/> Collegiums zu hindern, welche fruͤher oft und bitter vom<lb/> Senat getadelt war, und jetzt um ſo gehaͤſſiger gedeutet<lb/> worden waͤre da der Partheygroll keinen Unterſchied<lb/> zwiſchen freywilliger Wiedererwaͤhlung und der Decem-<lb/><note xml:id="note-0178" prev="#note-0177" place="foot" n="64)">thut Dionyſius (<hi rendition="#aq">VI. c.</hi> 89.), daher verlaͤngert er die Zeit<lb/> der erſten Seceſſion in das Unglaubliche.<lb/> Hier ſcheiden ſich die catoniſchen Faſten von den varro-<lb/> niſchen, weil jene das letzte Jahr der Decemvirn und das<lb/> erſte hergeſtellte Conſulat unterſcheiden, dieſe ſie unter der<lb/> Zahl 306 vermengen. Ich hatte anfangs, aus vieljaͤhriger<lb/> Gewoͤhnung, den Gebrauch der letzten beybehalten, und<lb/> waͤhrend des vierten Jahrhunderts wuͤrde der Unterſchied<lb/> unbedeutend ſeyn: ganz anders aber iſt es im fuͤnften, wo<lb/> die eingeſchobenen Dictaturen fuͤr den der eine fortlau-<lb/> fende Geſchichte ſchreibt, den Gebrauch dieſer Faſten un-<lb/> moͤglich machen. Daher habe ich mich entſchließen muͤſſen<lb/> ihnen zu entſagen: und dies obwohl ich in der regelmaͤßi-<lb/> gen Folge der Saͤcularfeſte nach den varroniſchen, nicht nach<lb/> den catoniſchen, Faſten einen ſichern Beweis ſehe daß die<lb/> Geſammtzahl der Jahre in jenen, nicht in dieſen richtig<lb/> iſt. Eben in den ſaͤculariſchen Perioden muß Varro die<lb/> Veranlaſſung zu ſeiner Abweichung gefunden haben: Cato<lb/> hat die Jahre vernachlaͤſſigt welche durch Interregnen, ver-<lb/> laͤngerte Magiſtraturen, u. ſ. w. verlohren gegangen waren:<lb/> aber dieſe laſſen ſich nicht einſchieben, und Varro hatte es,<lb/> wie von ihm zu erwarten war, hoͤchſt ungluͤcklich gethan.</note><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [162/0178]
Innere Geſchichte bis auf den vejen-
tiſchen Krieg.
Eine ungluͤckliche Folge entſtand aus dem Entſchluß
des Tribunen M. Duilius die Wiedererwaͤhlung des
Collegiums zu hindern, welche fruͤher oft und bitter vom
Senat getadelt war, und jetzt um ſo gehaͤſſiger gedeutet
worden waͤre da der Partheygroll keinen Unterſchied
zwiſchen freywilliger Wiedererwaͤhlung und der Decem-
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64) thut Dionyſius (VI. c. 89.), daher verlaͤngert er die Zeit
der erſten Seceſſion in das Unglaubliche.
Hier ſcheiden ſich die catoniſchen Faſten von den varro-
niſchen, weil jene das letzte Jahr der Decemvirn und das
erſte hergeſtellte Conſulat unterſcheiden, dieſe ſie unter der
Zahl 306 vermengen. Ich hatte anfangs, aus vieljaͤhriger
Gewoͤhnung, den Gebrauch der letzten beybehalten, und
waͤhrend des vierten Jahrhunderts wuͤrde der Unterſchied
unbedeutend ſeyn: ganz anders aber iſt es im fuͤnften, wo
die eingeſchobenen Dictaturen fuͤr den der eine fortlau-
fende Geſchichte ſchreibt, den Gebrauch dieſer Faſten un-
moͤglich machen. Daher habe ich mich entſchließen muͤſſen
ihnen zu entſagen: und dies obwohl ich in der regelmaͤßi-
gen Folge der Saͤcularfeſte nach den varroniſchen, nicht nach
den catoniſchen, Faſten einen ſichern Beweis ſehe daß die
Geſammtzahl der Jahre in jenen, nicht in dieſen richtig
iſt. Eben in den ſaͤculariſchen Perioden muß Varro die
Veranlaſſung zu ſeiner Abweichung gefunden haben: Cato
hat die Jahre vernachlaͤſſigt welche durch Interregnen, ver-
laͤngerte Magiſtraturen, u. ſ. w. verlohren gegangen waren:
aber dieſe laſſen ſich nicht einſchieben, und Varro hatte es,
wie von ihm zu erwarten war, hoͤchſt ungluͤcklich gethan.
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