meßlicher Reichthum, und der Besitz wesenloser hoher Aemter unter den Kaisern des verfallenden Reichs, wo- durch sie die ersten in der Meinung waren. Das Reich ging unter, die Eroberer theilten sich die Güter: was von einheimischem Adel die Vertilgung der Senatoren überlebt hatte, wären es auch Anicier gewesen, verlohr, als sich die Feudalität Roms bemeisterte, arm und vernichtet so- gar das Andenken seines Standes; barbarischer Ur- sprung machte den römischen Adel des Mittelalters.
So lange die Republik bestand, vorzüglich so lange das Volk in seinen Rechten Schutz bedurfte, sind ihm die Valerier nie untreu geworden. Wenn plebejische Mili- tartribunen, wenn nach gewaltsamer Unterbrechung des Licinischen Gesetzes zuerst aufs neue ein plebejischer Con- sul ernannt ward, war fast immer ein Valerius unter der Magistratur des vorigen Jahrs, also daß man annehmen kann ihm sey der Vorsitz bey der Wahl zugefallen gewesen, und er habe diesen zur Ausführung der Gesetze angewandt. Besonders aber betrachtete dieses Geschlecht als sein Erb- amt die Gesetze zu erneuern und lebendig zu erhalten, welche über die persönliche Unverletzlichkeit der Bürger wachten 64).
64) Die Revolution wodurch das Decemvirat gestürzt ward, fällt in den December 305: es kann nicht bezweifelt wer- den daß L. Valerius und M. Horatius das Consulat an den Iden dieses Monats antraten, wie es Regel war bis zum Jahr 335 (Livius V. c. 11.). Daher auch daß der gesetz- liche Tag für den Anfang des Tribunats der vierte vor den Iden war; welches nicht auf die erste Einsetzung son- dern auf diese Erneuerung bezogen werden muß. Jenes
Zweiter Theil. L
meßlicher Reichthum, und der Beſitz weſenloſer hoher Aemter unter den Kaiſern des verfallenden Reichs, wo- durch ſie die erſten in der Meinung waren. Das Reich ging unter, die Eroberer theilten ſich die Guͤter: was von einheimiſchem Adel die Vertilgung der Senatoren uͤberlebt hatte, waͤren es auch Anicier geweſen, verlohr, als ſich die Feudalitaͤt Roms bemeiſterte, arm und vernichtet ſo- gar das Andenken ſeines Standes; barbariſcher Ur- ſprung machte den roͤmiſchen Adel des Mittelalters.
So lange die Republik beſtand, vorzuͤglich ſo lange das Volk in ſeinen Rechten Schutz bedurfte, ſind ihm die Valerier nie untreu geworden. Wenn plebejiſche Mili- tartribunen, wenn nach gewaltſamer Unterbrechung des Liciniſchen Geſetzes zuerſt aufs neue ein plebejiſcher Con- ſul ernannt ward, war faſt immer ein Valerius unter der Magiſtratur des vorigen Jahrs, alſo daß man annehmen kann ihm ſey der Vorſitz bey der Wahl zugefallen geweſen, und er habe dieſen zur Ausfuͤhrung der Geſetze angewandt. Beſonders aber betrachtete dieſes Geſchlecht als ſein Erb- amt die Geſetze zu erneuern und lebendig zu erhalten, welche uͤber die perſoͤnliche Unverletzlichkeit der Buͤrger wachten 64).
64) Die Revolution wodurch das Decemvirat geſtuͤrzt ward, faͤllt in den December 305: es kann nicht bezweifelt wer- den daß L. Valerius und M. Horatius das Conſulat an den Iden dieſes Monats antraten, wie es Regel war bis zum Jahr 335 (Livius V. c. 11.). Daher auch daß der geſetz- liche Tag fuͤr den Anfang des Tribunats der vierte vor den Iden war; welches nicht auf die erſte Einſetzung ſon- dern auf dieſe Erneuerung bezogen werden muß. Jenes
Zweiter Theil. L
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meßlicher Reichthum, und der Beſitz weſenloſer hoher
Aemter unter den Kaiſern des verfallenden Reichs, wo-
durch ſie die erſten in der Meinung waren. Das Reich
ging unter, die Eroberer theilten ſich die Guͤter: was von
einheimiſchem Adel die Vertilgung der Senatoren uͤberlebt
hatte, waͤren es auch Anicier geweſen, verlohr, als ſich
die Feudalitaͤt Roms bemeiſterte, arm und vernichtet ſo-
gar das Andenken ſeines Standes; barbariſcher Ur-
ſprung machte den roͤmiſchen Adel des Mittelalters.
So lange die Republik beſtand, vorzuͤglich ſo lange
das Volk in ſeinen Rechten Schutz bedurfte, ſind ihm die
Valerier nie untreu geworden. Wenn plebejiſche Mili-
tartribunen, wenn nach gewaltſamer Unterbrechung des
Liciniſchen Geſetzes zuerſt aufs neue ein plebejiſcher Con-
ſul ernannt ward, war faſt immer ein Valerius unter der
Magiſtratur des vorigen Jahrs, alſo daß man annehmen
kann ihm ſey der Vorſitz bey der Wahl zugefallen geweſen,
und er habe dieſen zur Ausfuͤhrung der Geſetze angewandt.
Beſonders aber betrachtete dieſes Geſchlecht als ſein Erb-
amt die Geſetze zu erneuern und lebendig zu erhalten,
welche uͤber die perſoͤnliche Unverletzlichkeit der Buͤrger
wachten 64).
64) Die Revolution wodurch das Decemvirat geſtuͤrzt ward,
faͤllt in den December 305: es kann nicht bezweifelt wer-
den daß L. Valerius und M. Horatius das Conſulat an den
Iden dieſes Monats antraten, wie es Regel war bis zum
Jahr 335 (Livius V. c. 11.). Daher auch daß der geſetz-
liche Tag fuͤr den Anfang des Tribunats der vierte vor
den Iden war; welches nicht auf die erſte Einſetzung ſon-
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/177>, abgerufen am 23.11.2024.
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